Kann ich Fundsachen behalten, die nicht abgeholt wurden?
Meldet sich der Besitzer sechs Monate lang nicht, nachdem Sie die Sachen abgeliefert haben, gehört die Fundsache Ihnen. Ausnahmen gelten für Dinge, die Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Behörden gefunden haben. Die Sachen gehören nicht automatisch dem Finder und können nach einer Frist öffentlich versteigert werden. Zudem erhalten Sie dann erst ab 50 Euro Wert einen Finderlohn. Der beträgt dann auch nur die Hälfte des allgemeinen Prozentsatzes.