Seite 5 von 124 ErsteErste 1234567891555105 ... LetzteLetzte
Ergebnis 61 bis 75 von 1856

Thema: [DB] Kurfürstentum Hessen - Bunte, Gala und die liebe Familie

  1. #61
    Registrierter Benutzer Avatar von flame
    Registriert seit
    16.03.02
    Ort
    Düsseldorf
    Beiträge
    4.532

    1830 Dezember: Was will Bolivar I.?

    Die Anfrage des russischen Botschafters hat mich auf eine tolle Idee gebracht, wie ich meinen Anspruch entgültig durchsetzten kann.
    Ich frage einfach Bolivar, ob er meine Herrschaft akzeptiert und freiwillig ins Exil geht.

    Zitat Zitat von flame
    Hallo Bolivar,

    beim DB - Forumspiel habe ich letzte Woche Kurhessen übernommen. Wie du im Forum oder auch in meiner Story lesen kannst, ist das wahrlich keine leichte Aufgabe, es macht mir aber auch eine menge Spaß.

    Nur dein Alter-Ego Bolivar I. spielt auch noch eine kleine Nebenrolle als Ursurpator, den die Aufständischen von Thorn vertrieben haben und der nun von dem von mir verkörperten historischen Friedrich Wilhelm I als Kurfürst ersetzt wird.

    Leider wollen nicht alle Fürsten meinen Herrschaft akzeptieren.

    Vielleicht hast du Lust nochmal ins Spiel einzugreifen.

    1. könntest du es jetzt richtig schwer für micht machen, und deine Rolle als Bolivar I wieder annehmen. Mit Bayern hättest du sicher einen Unterstützer im Reich. Aber auch jede Menge Arbeit.

    2. du kannst mir einen Gefallen tun und kurz im Palais erklären, dass du meinen Anspruch anerkennst und dich nach Südamerika ins Exil begeben wirst.

    Ich würde Möglichkeit zwei vorziehen, will dir die 1 aber nicht vorenthalten. Dann solltest du aber von einem öffentlichen Post absehen und Azrael anschreiben. Schließlich steht Bolivar I. unter Hausarrest.

    mfg
    flame
    Ums dann auch richtig spannend zu machen habe ich Bolivar die Möglichkeit aufgezeigt wieder ins Spiel einzusteigen. Wenn es für Lippe-Detmold zwei Fürsten geben kann, dann kann es auch zwei Kurfürsten geben.

    Nur würde dies die Lage wirklich kompliziert machen und ich hoffe, dass Bolivar meinen Anspruch anerkennt.

  2. #62
    Blue Heeler Genießer Avatar von Baldri
    Registriert seit
    15.11.08
    Ort
    Brisbane im Traum
    Beiträge
    30.372
    Zitat Zitat von flame Beitrag anzeigen
    -- "Schaffung von Landständen und einer Landkammer,"
    Also doch zwei Kammern? Die Kurhessische Verfassung hat aber nur eine Kammer vorgesehen und so möchte ich es auch gerne umsetzen.

    Ja, eine Landeskammer auf Landesebene und auf regionaler Ebene Landstände. Landstände sind halt gewählte Gemeindevertretungen oder so etwas in der Art. Zu vergleichen mit Bund und Ländern im Real Life, halt nur in kleiner.

    -- "Recht von Gesetzesinitiativen liegt bei der Landkammer, die Stimmen des Fürsten zählt allerdings zu einem Drittel bei der Annahme dieser (Auch Steuern zählen hier)"
    OK die Landkammer beschließt nun Gesetze und so. Klar aber was macht dann die zweite Kammer?
    Und wie ist das mit der Stimme des Fürsten gemeint? Hat seine Stimme ein Stimmgewicht von 33% oder kann er 33% der Mitglieder der Kammer persönlich bestimmen. Letzteres macht wohl mehr Sinn

    Angedacht war, dass seine Stimme ein Gewicht von 33% hat. Ob er nun Mitglieder bestimmt die in seinem Interesse abstimmen oder gleich selbst bestimmt ist doch im Prinzip egal. (Hoffe ich ). Wie du es hältst sei dabei dir überlassen.

    -- " jeder vermögende Mann, sei es durch Grund, Geld oder Steueraufkommen, darf bei den Wahlen der Landstände abstimmen."
    Wie jetzt nur die Landstände werden gewählt, aber die Landkammer, die die Gesetzte bestimmt nicht?

    Hmm, ein Fehler. Da kommt tatsächlich Landkammer hin, nicht Stände. Alternativ können die Landstände Vertreter wählen die die Landkammer bilden. Die Landstände sollen ja auch gewählt werden.
    Hey, ich bin Rebell, kein Politikwissenschaftler!
    Hallo.

  3. #63
    Registrierter Benutzer Avatar von flame
    Registriert seit
    16.03.02
    Ort
    Düsseldorf
    Beiträge
    4.532
    Zitat Zitat von Baldri Beitrag anzeigen
    Hey, ich bin Rebell, kein Politikwissenschaftler!
    OK, dann überlass ich die kurhessische Verfassung 1831 der Wissenschaft. Professor Sylvester Jordan wird es schon richten.

    Habe auch den Wortlaut des Orignals gefunden und werde daraus die wesentlichen Teile übernehmen.

    Die kurhessische Verfassung 1831 (im Spiel):
    Soweit ich den Inhalt zusammenfasse bleibt es beim Orignial.
    Wichtige §§ wurden aus dem Orignal kopiert, den Rest kann jeder selber nachlesen.
    Änderungen wurden fett markiert.

    Präampel:
    siehe Original (nur den Namen des Kurfürsten ändern)

    I. Von dem Staatsgebiete, der Regierungsform, Regierungsfolge und Regentschaft

    § 1
    [1] Sämmtliche kurhessischen Lande, namentlich Nieder- und Oberhessen, das Großherzogthum Fulda, die Fürstenthümer Hersfeld, Hanau, Fritzlar und Isenburg, die Grafschaften Ziegenhain und Schaumburg, auch die Herrschaft Schmalkalden, so wie Alles, was etwa noch in der Folge mit Kurhessen verbunden werden wird, bilden für immer ein untheilbares und unveräußerliches, in einer Verfassung vereinigtes, Ganzes, und einen Bestandtheil des deutschen Bundes.
    [2] Nur gegen einen vollständigen Ersatz an Land und Leuten, verbunden mit anderen wesentlichen Vortheilen, kann die Vertauschung einzelner Theile mit Zustimmung der Landstände Statt finden. Von dieser Zustimmung sind jedoch die mit auswärtigen Staaten dermal bereits eingeleiteten Verträge ausgenommen.

    § 2
    Die Regierungsform bleibt, so wie bisher, monarchisch, und es bestehet dabei eine Landständische Verfassung.
    ...

    § 6
    Der Regierungs-Nachfolger wird bei dem Regierungs-Antritte geloben, die Staatsverfassung aufrecht zu halten und in Gemäßheit derselben sowie nach den Gesetzen zu regieren. Er stellt darüber eine (im landständischen Archive zu hinterlegende) Urkunde aus, worauf die Huldigung, und zwar zuerst von den versammelten Landständen, erfolgt.
    ...

    § 8
    [1] In allen Fällen stehet der Regentschaft ein Rath von vier Mitgliedern zur Seite, welche zugleich Minister oder Geheimeräthe seyn können und wenigstens zur Hälfte mit Beistimmung der Landstände zu wählen sind. Ohne die Zustimmung dieses Regentschaftsrathes kann keine, dem Landesherrn ausschließlich zukommende, Regierungshandlung gültig ausgeübt werden. Von Seiten der Regentschaft und deren Rathes ist die Aufrechthaltung der Landesverfassung und die Regierung nach den Gesetzen ebenso, wie von dem Thronfolger, urkundlich zu geloben.
    [2] ...
    ...

    II. Von dem Landesfürsten und den Gliedern des Fürstenhauses

    § 10
    [1] Der Kurfürst ist das Oberhaupt des Staates, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie auf verfassungsmäßige Weise aus.
    [2] Seine Person ist heilig und unverletzlich.
    ...

    III. Von den allgemeinen Rechten und Pflichten der Unterthanen
    ...

    § 21
    Ein jeder Inländer männlichen Geschlechts hat im achtzehnten Lebensjahre den Huldigungseid zu leisten, mittelst dessen er Treue dem Landesfürsten und dem Vaterlande, Beobachtung der Verfassung und Gehorsam den Gesetzen gelobt.

    § 22
    Ein jeder Staats-Angehörige (Inländer) ist der Regel nach (vergl. § 23 und 24) auch Staatsbürger, somit zu öffentlichen Aemtern und zur Theilnahme an der Volksvertretung befähigt, vorbehaltlich derjenigen Eigenschaften, welche diese Verfassung oder andere Gesetze in Bezug auf die Ausübung einzelner staatsbürgerlichen Rechte erfordern.
    ...

    § 25
    Die Leibeigenschaft ist und bleibt aufgehoben. ...

    § 26
    Alle Einwohner sind in so weit vor den Gesetzen einander gleich und zu gleichen staatsbürgerlichen Verbindlichkeiten verpflichtet, als nicht gegenwärtige Verfassung oder sonst die Gesetze eine Ausnahme begründen.

    § 27
    Einem Jeden ohne Unterschied stehet die Wahl des Berufes und die Erlernung eines Gewerbes frei. Ebenso kann Jeder die öffentlichen Lehr- und Bildungs-Anstalten des In- und Auslandes, selbst zum Zwecke der Bewerbung um einen Staatsdienst, benutzen, ohne einer besonderen Erlaubniß der Staatsregierung hierzu zu bedürfen. Er muß jedoch jedenfalls vor dem Besuchen der Universität den für die deshalbige Vorbereitung gesetzlich vorgeschriebenen Erfordernissen genügen (vgl. übrigens § 52).
    ...

    § 30
    Jedem Einwohner stehet vollkommene Freiheit des Gewissens und der Religions-Uebung zu. Jedoch darf die Religion nie als Vorwand gebraucht werden, um sich irgend einer gesetzlichen Verbindlichkeit zu entziehen.
    ...

    § 33
    "Aufhebung jedweder Frondienste"
    ...

    § 36
    [1] Ausschließliche Handels- und Gewerbe-Privilegien sollen ohne Zustimmung der Landstände nicht mehr ertheilt werden. Die Aufhebung der bestehenden Monopole, sowie der Bann- oder Zwangsrechte, ist durch ein besonderes Gesetz zu bewirken. Patente für Erfindungen können von der Regierung auf bestimmte Zeit, jedoch nicht länger, als auf zehn Jahre, ertheilt werden.
    [2] Diejenigen Gewerbe, für deren Ausübung aus polizeilichen oder staatswirthschaftlichen Rücksichten eine Konzession erforderlich ist, sollen gesetzlich bestimmt werden. Indessen ist das Erforderniß einer Konzession, wie solches bisher bestand, nirgend auszudehnen.

    § 37
    Die Freiheit der Presse und des Buchhandels wird nicht gewährt, solang die Landstände kein besonderes Gesetz gegen Preßvergehen erlassen hat. Die Censur ist in den durch die Bundesgesetze bestimmten Fällen zulässig.


    § 38
    Das Briefgeheimniß ist auch künftig unverletzt zu halten. Die absichtliche unmittelbare oder mittelbare Verletzung desselben bei der Postverwaltung soll peinlich bestraft werden.

    § 39
    Die Meinungsfreiheit kann nicht gewährt werden, solange die Landstände kein Gesetzt zur Regelung von Vergehen oder einer Rechtsverletzung im Zusammenhang zur Eingrenzung der Meinungsfreiheit erlassen haben.


    § 40
    Jeder Waffenfähige bis zum zurückgelegten 50sten Lebensjahre ist im Fall der Noth zur Vertheidigung des Vaterlandes verpflichtet. ...
    ...

    V. Von den Standesherren etc. und den ritterschaftlichen Körperschaften
    ...

    VI. Von den Staatsdienern

    § 51
    Der Landesherr ernennt oder bestätigt alle Staatsdiener, des geistlichen und weltlichen, sowohl des Militär- als Civil-Standes, in so fern den Behörden nicht die Bestellung überlassen ist. In Ansehung derjenigen Stellen, für welche einzelnen Berechtigten oder Körperschaften ein Präsentations- oder Wahlrecht zustehet, erfolgt die Ernennung in Form einer Bestätigung nach Maaßgabe der deshalb bestehenden Verhältnisse.
    ...

    § 60
    [1] Die Verpflichtung zur Beobachtung und Aufrechthaltung der Landesverfassung soll in den Diensteid eines jeden Staatsdieners mit aufgenommen werden.
    [2] Keine Dienst-Anweisung darf etwas enthalten, was den Gesetzen zuwider ist.

    VII. Von den Landständen

    § 63
    Die Ständeversammlung wird gebildet durch folgende Mitglieder, nämlich:

    1. sechzehn Abgeordnete werden direkt vom Kurfürsten ernannt
    2. sechzehn Abgeordneten von den Städten, nämlich: ...
    3. sechzehn Abgeordnete der nachbenannten Landbezirke: ...
    (insgesamt 48 Abgeordnete)

    § 64 und § 65
    Censusregelungen für je 8 Abgeordnete aus den Städten und Landbezirken

    § 66
    Die Wahl der übrigen acht Abgeordneten der Städte ... (ohne Census).

    § 67
    Passives Wahlrecht
    ...

    § 74
    Jedes Mitglied der Ständeversammlung leistet folgenden Eid: "Ich gelobe, die Staatsverfassung heilig zu halten und in der Ständeversammlung das unzertrennliche Wohl des Landesfürsten und des Vaterlandes, ohne Nebenrücksichten, nach meiner eigenen Ueberzeugung bei meinen Anträgen und Abstimmungen zu beachten. So wahr mir Gott helfe!"

    § 75
    Die Beschlüsse werden nur in Sitzungen, denen wenigstens zwei Drittel der ordnungsmäßigen Anzahl von Mitgliedern beiwohnen, und nach der absoluten Stimmen-Mehrheit gefaßt. Wenn Gleichheit der Stimmen eintritt, so ist die Sache in einer folgenden Sitzung zum Vortrage zu bringen. Würde auch in dieser Sitzung eine Stimmen-Mehrheit nicht zu Stande kommen, so giebt ausnahmsweise die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag, jedoch muß die abweichende Meinung in diesem Falle der Staatsregierung mitgetheilt werden.
    ...

    § 78

    Die Abgeordneten und deren Stellvertreter behalten ihre Eigenschaft für die landständischen Verrichtungen, welche in den nächsten drei Jahren vorkommen werden. In dem dritten Jahre wird, ohne weitere Aufforderung von Seiten der Staatsregierung zu einer neuen Wahl geschritten; doch können bei dieser dieselben Personen wieder gewählt werden.

    § 80
    [1] Der Landesherr verordnet die Zusammenkunft der Stände, so oft er solches zur Erledigung wichtiger und dringender Landes-Angelegenheiten nöthig erachtet.
    [2] Die Zusammenberufung muß aber wenigstens alle drei Jahre geschehen, und es ist alsdann dazu, der Regel nach, der Anfang des Monats November bestimmt.
    ...

    § 83
    Der Landesherr kann die Ständeversammlung vertragen, auch sie auflösen. Die Vertagung darf jedoch nicht über drei Monate dauern, und im Falle der Auflösung des Landtages soll hiermit zugleich die Wahl neuer Stände verordnet werden, auch deren Einberufung innerhalb der nächsten sechs Monate erfolgen.
    ...

    § 92
    Die Ständeversammlung ist befugt, über alle Verhältnisse, welche nach ihrem Ermessen auf das Landeswohl wesentlichen Einfluß haben, die zweckdienliche Aufklärung von den landesherrlichen Kommissaren zu begehren. Auch werden in geeigneten Fällen die Vorstände der betreffenden Ministerial-Departements persönlich der Ständeversammlung die gewünschte Auskunft ertheilen.
    ...

    § 94
    Ohne Einwilligung der Stände kann weder das Staatsgebiet überhaupt, noch ein einzelner Theil desselben mit Schulden oder auf sonstige Art belastet werden (vergleiche übrigens wegen Veränderung des Staatsgebiets § 1 und wegen des Staatsvermögens § 142).

    § 95
    [1] Ohne ihre Beistimmung kann kein Gesetz gegeben, aufgehoben, abgeändert oder authentisch erläutert werden. Im Eingange eines jeden Gesetzes ist der landständischen Zustimmung ausdrücklich zu erwähnen. ...

    § 97
    Die Stände können zu neuen Gesetzen sowie zur Abänderung oder Aufhebung der bestehenden Vorschriften Anträge machen.

    § 98
    Den Ständen stehet das Recht der Steuerbewilligung in der dafür festgesetzten Weise (s. § 143 fg.) zu.
    ...

    VIII. Von den obersten Staatsbehörden
    ...

    § 107
    Die einzelnen Zweige der Staatsverwaltung: die Justiz, das Innere, worunter auch die Polizei-Verwaltung in ihrem ganzen Umfange begriffen ist, das Finanzwesen, das Kriegswesen, (so weit solches nicht für den Landesherrn als obersten Militär-Chef ausschließlich gehört) und die auswärtigen Angelegenheiten sind hinsichtlich der Kompetenz stets sorgfältig von einander abgegrenzt zu halten.

    IX. Von der Rechtspflege

    § 112
    Die Rechtspflege soll von der Landesverwaltung fernerhin auf immer getrennt seyn.

    §§ 113 ff. Rechtsweggarantie
    ...

    § 117
    Die Haussuchung findet nur auf Verfügung des zuständigen Gerichtes oder der Orts-Obrigkeit in den gesetzlich bestimmten Fällen und Formen Statt.
    ...
    § 126
    [1] Der Landesherr ist befugt, Strafen zu erlassen oder zu mildern. ...

    X. Von den Kirchen, den Unterrichts-Anstalten und den milden Stiftungen
    ...

    XI. Von dem Staatshaushalte
    ...

    XII. Allgemeine Bestimmungen
    ...
    § 156

    [1] Diese Verfassungs-Urkunde tritt in ihrem ganzen Umfange sofort nach ihrer Verkündigung in Kraft und Wirksamkeit, und muß ohne Verzug von allen Staatsdienern des geistlichen und weltlichen, sowohl des Militär- und Civil-Standes, sowie von allen Unterthanen männlichen Geschlechts, welche das achtzehnte Jahr erreicht haben, beschworen werden.
    [2] Die obersten Staatsbeamten stellen über die von ihnen geschehene eidliche Angelobung noch einen besonderen Revers aus, welcher im landständischen Archiv niederzulegen ist.
    Geändert von flame (29. Januar 2013 um 23:17 Uhr) Grund: Wahlperiode 3 Jahre vergessen

  4. #64
    Registrierter Benutzer Avatar von flame
    Registriert seit
    16.03.02
    Ort
    Düsseldorf
    Beiträge
    4.532
    @ Baldri:
    Nach der Verfassung gibt es jetzt nur eine Kammer.
    Das ist 1. historisch korrekt und 2. wird eine zweite Kammer bei einem so kleinen Land nicht benötigt.
    Oft dienten die zwei Kammern, von denen eine meist ausschließlich vom Adel besetzt war, House of Lords, dazu einander zu blockieren. Das ist hier nicht nötig, dazu hat der Kurfürst mit seinen 33% und der Befugnis die Landstände aufzulösen genug Macht.

    Insgesamt würde ich die Verfassung als A-Verfassung einstufen, da für Schulden und Gesetze eine Zustimmung der Landstände unerlässlich ist. Allerdings habe ich als Kurfürst recht viel Macht und kann so eine für mich ungünstige Entscheidung zumindest verhindern.

    Mal schauen was die Spielleitung aus, der nunja umfassenden Verfassung macht.

  5. #65
    Registrierter Benutzer Avatar von flame
    Registriert seit
    16.03.02
    Ort
    Düsseldorf
    Beiträge
    4.532

    1830 Dezember Zugplanung

    Militärisch:

    Der Winter erlaubt mir wohl keine großen militärischen Manöver.
    Gleichwohl muss ich Vorbereitungen für ein Vorrücken der Bayern treffen, ich kann auch einen Vorstoß über die Fulda nicht ausschließen und ganz gewiss nich verhindern.

    Sollte es tatsächlich zu einem offenen Krieg kommen, dann soll meine Verteidigungslinie die Fulde bei Hersfeld sein. Dort befinden sich schon einige Truppen und der Bayer ist weit genug entfernt so dass ich eine gewisse Vorwarnzeit habe.

    Die Vorwarnzeit soll noch weiter optimiert werden.
    Zugleich sollen die Soldaten und Milizen bei Laune gehalten werden.

    A. Reiter von Fulda nach Hersfeld
    I. Ein Zug Hessischer Reiter (50 Mann) begleitet die bei Herfeld festgesetzten Kundschaffter bis nach Fulda und erlaubt Ihnen dort sich wieder mit den Bayern zu vereinen.
    II. Während des Marsches von Hersfeld nach Fulda werden die Reiter geeignete Punkte auskundschaften von denen aus, die bayrische Grenze und das gesamte Gebiet gut überblickt werden kann um alle Bewegungen der Bayern als bald der Kommandatur in Hersfeld zu melden.
    III. Der Leutnant der die Reiter nach Fulda führt überbringt einen Befehl an das Volkskomitees von Fulda:
    Bei einem Einmarsch der Bayern soll kein Widerstandgeleitet werden und die Bayern mit einem spontanen Fest begrüßt werden.
    Die vorhanden Waffen sollen versteckt an geeigneten Orten versteckt werden. z.B. in Kirchen, aber ohne dass der Priester oder Bischof etwas mitbekommt. Für alle öffentliche Gebäude die von den Besatzern genutzt werden könnten soll sichergestellt werden, dass dort bei einem Sturm schnell Zugang verschafft werden kann. Sollte es innerhalb der nächsten Monate zu einer Schlacht bei Hersfeldkommen und diese für Kurhessen siegreich sein, dann soll sich die Bevölkerung von Fulda erheben.

    B. Hersfeld
    In Hersfeld soll der Generalstab von Kurhessen zusammentreten und die Verteidigung des Landes übernehme.
    Der Feind soll an einer Querung der Fulda bei Hersfeld gehindert werden. Es sind alle Brücken und Furten zu sicheren. Hierzu sind alle Übergänge mit Barrikaden und Palisadenzäunen gegen schnelle Reitervorstöße abzusichern. Die Brücken sind zudem mit Kannonen zu sichern. Diese sollen so positioniert werden, dass die Brücken mit Kartätschen beschossen werden können.
    Der Gerneralstab erhält das Kommando über alle Soldaten und Milizen im Raum Hersfeld.

    C. Truppen auf dem Marsch von Fulda nach Hersfeld
    Die 500 Mann sollen sich den Truppen in Hersfeld anschließen.

    D. Milizen
    Die Milizen in Homberg, Melsung und Fritzlar werden dem Gerneralstab in Hersfeld unterstellt.
    Die Männer sollen sich Abmarschbereit halten, aber nicht nach Hersfeld marschieren.
    Sollten die Bayeren bei Fulda die Fulda über schreiten sollen die Milizen nach Hersfeld eilen.

    E. Soldaten Marsch von Frankenberg nach Homberg 1.000 Mann
    Die Soldaten sollen in Homberg das Winterquatier aufschlagen und sich abmarschbereit halten.
    Sollten die Bayeren bei Fulda die Fulda über schreiten sollen die Milizen nach Hersfeld eilen.
    Während des Aufenthalts in Homberg soll die dortige Miliz in dem Umgang mit Schusswaffen trainiert werden.

    F. Kassel
    Die Garnision in Kassel soll im Winterlage verbleiben

    G. Die Milizen in Kassel, Hofgeismar, Eschwege, Marburg und Frankenberg sollen Ihre Waffen zurück in die Maganzine bringen. Sobald es die Witterung zulässt sollen die Waffen nach Hersfeld befördert werden, allerdings führestens im Januar. Bei er Entwaffung ist keine Gewalt anzuwenden.

    H. Alle Soldaten und Milizen
    Die Offiziere sollen für alle Offiziere und Mannschaften Weihnachtsfeste organisieren, damit auch die Männer die an den Feiertage nich bei Ihren Familien sein können ein schönes Fest haben. Hierzu spendet der Kurfürst 500 Gold.

    Organisatorisch
    Boten sollen in aller Städte und Kreise geschickt werden und Vertreter aller Stände zum 8. Januar nach Kassel einladen. In die von Bayern besetzten Gebiete werden zur Sicherheit je zwei Boten geschickt, wobei jeweils einer über das Gebiet des Großherzogtums Hessen reisen soll.

    Hab ich noch was vergessen?

    Ja die offiziellen Befehle für den Fred:

    - Das hessische Heer bleibt mobilisiert, bis die bayrischen Soldaten Kurhessen verlassen haben.
    - Es wird kund getan, dass die kurhessische Verfassung Anfang Januar verkündet und in Kraft treten wird.

  6. #66
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
    Registriert seit
    03.08.06
    Ort
    Zürich
    Beiträge
    33.873
    Zitat Zitat von Baldri Beitrag anzeigen
    Hey, ich bin Rebell, kein Politikwissenschaftler!
    Schön gesagt!

    Zum Thema Bolivar I... Der hat ja eigentlich mit dem Spiel aufgehört, damit hat er grundsätzlich keine Kontrolle mehr über die Spielfigur. Als Preussen einige Zeit vor deiner Machtübernahme mit dem Kurfürsten sprechen wollte, habe daher auch ich auf die Anfrage geantwortet. Prinzipiell ist man folgendermassen verblieben: Der amtierende Kurfürst Bolivar I. war dazu bereit seine Krone niederzulegen, wenn seine Dynastie an der Macht bleibt und Preussen, dem er die Verhandlungen mit den Rebellen um Baldri eher übel nahm, die Revolution nicht dazu benutzt sich wirtschaftlich oder politisch zum Hegemon Kurhessens zu machen. Wenn notwendig, könnte er das offiziell so verkünden und in ein Land seiner Wahl ausreisen. Einzige Bedingung, du müsstest ihm eine Abfindung bezahlen, damit er sich irgendwo auf einem ruhigen Landgut gemütlich zur Ruhe setzen kann.
    Shaka als die Mauern fielen.

  7. #67
    Registrierter Benutzer Avatar von flame
    Registriert seit
    16.03.02
    Ort
    Düsseldorf
    Beiträge
    4.532
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Schön gesagt!

    Zum Thema Bolivar I... Der hat ja eigentlich mit dem Spiel aufgehört, damit hat er grundsätzlich keine Kontrolle mehr über die Spielfigur. Als Preussen einige Zeit vor deiner Machtübernahme mit dem Kurfürsten sprechen wollte, habe daher auch ich auf die Anfrage geantwortet. Prinzipiell ist man folgendermassen verblieben: Der amtierende Kurfürst Bolivar I. war dazu bereit seine Krone niederzulegen, wenn seine Dynastie an der Macht bleibt und Preussen, dem er die Verhandlungen mit den Rebellen um Baldri eher übel nahm, die Revolution nicht dazu benutzt sich wirtschaftlich oder politisch zum Hegemon Kurhessens zu machen. Wenn notwendig, könnte er das offiziell so verkünden und in ein Land seiner Wahl ausreisen. Einzige Bedingung, du müsstest ihm eine Abfindung bezahlen, damit er sich irgendwo auf einem ruhigen Landgut gemütlich zur Ruhe setzen kann.

    Was ist denn mit Seiner Dynastie gemeint?
    Das Haus Hessen? Also Friedrich Wilhelm, oder hat der noch Kinder?
    Und dass Preußen nicht Hegemon in Kurhessen wird, dass will ich auch. Das ich mit Baldri verhandelt habe kann ich nicht mehr ändern und war ja wohl nötig.

    Ich schreibe da zu was im Julithread, dann liegt es bei dir ob Bolivar annimmt.

  8. #68
    Registrierter Benutzer Avatar von flame
    Registriert seit
    16.03.02
    Ort
    Düsseldorf
    Beiträge
    4.532

    1830 Dezemer Diplo von Yasmin

    Zitat Zitat von Yasmin D'Ahara

    Sehr geehrter Herr Verwalter von Kurhessen

    Durch eure sinnlose Verweigerung des Durchmarschs von Bayrisch-Lippischen Verbände durch das von Euch verwaltete Land unterstützt Ihr aktiv die Rebellen in Lippe und den oldenburgischen Thronräuber. Wir werden jedoch niemals jemanden als Herrscher anerkennen, der aktiv Rebellen und Thronräubern unterstützt, so wie Ihr das tut, dessen Legimitität zweifelhaft ist und der sich weigert, Beweise für das ganz plötzliche Verschwinden einer Rebellion vorbringt. Ihr seid Uns suspekt und anstatt Euch darum zu bemühen, eure Legitimität durch entsprechendes Handeln zu beweisen, sorgt ihr dafür, dass Ihr Uns immer mehr als nur lediglich eine Marionette des Rebellenpackes erscheint, das Euch vorschickt, um den Anschein einer Monarchie zu wahren, währenddessen eigentlich eine Republik errichtet wird. Wie bereits gesagt, es wird keine Anerkennung ohne Durchmarscherlaubnis für Bayern und Lippe geben, da Ihr Euch damit klar auf Seiten der Rebellen und Thronräuber positioniert. Vor allem gerade ihr, der ihr vorgebt, selber einen Thronräuber ohne Bundesexekution gestürzt zu haben, sollte eigentlich Verständnis für die Sache haben.

    Wie auch immer, Wir sind es Leid, mit Rebellenfreunden zu verhandeln. Aufgrund der bisherigen Freundschaft und des Vertragsgeflecht zwischen unseren drei Häusern waren wir eigentlich der Meinung, dass man von Kurhessen diese kleine bisschen an Entgegenkommen erwarten könnte. Aber wenn Ihr meint, Euch auf Seiten der Rebellen in Lippe stellen zu wollen, könnt ihr dies tun. Doch die Konsequenzen müsst Ihr dann tragen. Wie gesagt, der einfachste Weg für alle Beteiligten wäre es, wenn Ihr einfach den Durchmarsch erlaubt. Wenn Ihr Euch weigern wollt, sind Wir hier fertig, denn dann seid ihr mit den Rebellen im Bund und einer von ihnen und Wir verhandeln nicht mit Rebellen.

    gez.

    Leopold II. von Lippe

    Das Geschwafel nervt.

    Ich bin Yasmin nun wirklich sehr entgegengekommen, und habe doch nur darum gebente, dass mir dieses ominöse Schreiben bzgli. des Durchmarschrechtes vorgelegt wird.
    Aber nein nur wieder gelaber.

    Ist Yasmin eigentlich schon aufgefallen, dass ich noch keinmal nach einem Durchmarschrecht gefragt wurde und ich dieses trotzdem für Yasmin schon anerkannt habe?

    Ich werden nicht mehr antworten. Soll Yasmin doch in Bayern versauern.

  9. #69
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
    Registriert seit
    03.08.06
    Ort
    Zürich
    Beiträge
    33.873
    Der französische Botschafter hat übrigens deine Anfrage an die Regierung in Paris weiter geleitet. Aufgrund der Distanz nach Paris dürfte es bis zu einer offiziellen Antwort vielleicht noch was dauern, der Botschafter hat jedenfalls in der Depesche an die Regierung Frankreichs empfohlen, dass man deinen Anspruch anerkennt und Bolivar I. Exil anbietet, wenn er denn will.
    Shaka als die Mauern fielen.

  10. #70
    Registrierter Benutzer Avatar von flame
    Registriert seit
    16.03.02
    Ort
    Düsseldorf
    Beiträge
    4.532

    Wichtig! 1830 Dezember Diplo Preußen

    Zitat Zitat von Lucca605
    Zitat Zitat von flame
    Zitat Zitat von flame

    Königliche Majestät Friedrich Wilhelm IV.,

    wir sind erschüttet über Eure Forderungen, die von uns mühsam mit den Landständen ausgehandelte Verfassung binnen 3 Jahren wieder zu widerrufen.

    Gerade zu schockiert sind wir von Eurem Verweis auf die preußischen Argumente. Gerade diese Preußischen Argumente sind der hessischen Bevölkerung und vorallem den Bürgern von Marburg noch in allzuguter Erinnerung geblieben.

    Solltet Ihr solche Bedingung stellen, dann verzichten wir dankend auf Eure Unterstützung.

    gez.
    Friedrich Wilhelm I Kurfürst von Hessen.
    Eure königliche Majestät Friedrich Wilhelm IV.
    lieber Bruder,

    ich bitte die harschen Worte meines Sohne zu entschuldigen. Unglücklichweise, ist Euer letztes Schreiben von einem der Sekretäre gelesen worden und eine Geheimhaltung war nicht mehr gewährleistet. Daher sah sich mein Sohn gezwungen eine solch harsche Antwort zu diktieren.

    Aber er hat mir sogleich einen Brief an Euch geschickt, denn ich nun weiterleite.

    In Liebe
    Prinzessin August von Preußen

    ----

    Eure königliche Mayestät Friedrich Wilhelm IV.,

    ich bitte meine harschen Wort zu entschuldigen. Doch konnte ich aus innenpolitischen Zwängen nicht umhin so zu antworten. Wenn es öffentlich bekannt würde dass ich euch verspräche die noch nichteinmal erlassene Verfassung binnen 3 Jahren wieder abzuschaffen, dann würde sogleich ein neuer Aufstand ausbrechen und der Bayer bald in Kassel stehen. Dies kann ich nicht riskieren und daher bitte ich Euch inständig zunächst zu akzeptieren, dass es in Kurhessen eine Verfassung gibt, in der die Landstände auch über Gesetze und Schulden beschließen können. Ich versichere Euch aber, dass wir weder die Meinungs- noch die Pressefreiheit gewährt haben. Außerdem haben wir uns eine so starke Machtposition auch im Rahmen der Legislative geschaffen, dass wir zuversichtlich sind gemeinsam mit den Landständen nach unseren Vorstellungen zu regieren.
    Ferne erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass auch in den Ländern Thüringen, Baden, Würtenberg, Oldenburg und Hessen-Darmstadt vergleichbare Verfassungen bestehen und all diese Länder gut durch die Wirren dieses Jahres gekommen sind. In Ländern wir Lippe-Detmold, Sachsen und natürlich auch Kurhessen gab es hingegen gewaltsame Aufstände.
    Wir werden daher vorerst die Verfassung einführen, behalten Euer Angebot uns bei einer Abschaffung der Verfassung zu unterstützen in Erinnerung.

    gez.
    Friedrich Wilhelm I Kurfürst von Hessen

    ---

    Ohne RPG:
    Ganz schön dreißt von Preußen.

    Sag mal, woher kommt eigentlich diese Verfassungsphobie bei den Mitspielern?
    Ich bin ja noch neu im Spiel, kann es aber wirlich nicht nachvollziehen. Wenn ich den bisherigen Spielverlauf sehe, dann stehen die liberalen Staaten durchweg besser da als authoritäre Staaten vergleichbarer Größe. Allein Bayern ist ein Ausnahme, hat aber die nötige Größe um regionale Aufstände schnell niederzuschlagen. Österreich und Preußen spielen eh in einer anderen Liga.

    Bei den besonders lauten Reaktionären, VK und Yasmin, frage ich mich manchmal, ob die eine Rolle spielen oder im RL auch so krasse Ansichten vertreten.

    gez.
    flame
    Werter Kurfürst von Hessen

    Ich kann euch verstehen und bitte ebenfalls meinen harschen Ton zu erkundigen. Nach nochmaligen Überdenken bin ich zum Schluss gekommen euch zu vertrauen und den Zustand in Kurhessen zu akzeptieren. Ich hoffe einer guten Partnerschaft zwischen unseren Staaten steht nicht mehr viel im Wege. Ich werde meine Entscheidung noch ein mal überschlafen und euch dann morgen öffentlich anerkennen. Unsere Angst vor Verfassungen ist mehr als Dienst an euch zu verstehen. Der ,,Monarch" in Thüringen verliert jährlich an Macht und unterstützte gar Aufstände öffentlich! Zwar kommen diese Verfassungsstaaten gut durch diese schwierigen Zeiten, doch das Volk wird sich nicht mit diesem Zustand zufrieden geben. Darum vertreten wir die Ansicht dem Volk bei jeder grossen Revolution ein wenig entgegen zu kommen. Natürlich können wir aber auch andere Handlungen verstehen. Wir wollen euch jedoch nur warnen zu viel auf die Gunst des Volkes zu geben, dies hat schon manch andere Köpfe gefordert.

    gez.
    Friedrich Wilhelm IV. König von Preussen
    Super!
    Preußen ist bereit mich anzuerkennen und dass trotz oder vielleicht wegen meiner starken Worte!

    Wenn das morgen öffentlich wird, dann wird sich Don mächtig aufregen.
    Hoffentlich überlegt es sich Preußen nicht doch noch anders.

  11. #71
    Registrierter Benutzer Avatar von flame
    Registriert seit
    16.03.02
    Ort
    Düsseldorf
    Beiträge
    4.532
    Die Verfassung kurz zusammengefasst:

    Kurhessen
    A-Verfassung: leicht abgewandelte historische Verfassung- eine Kammer -

    einzige Kammer: Die Landstände: 48 Abgeordnete, 16 aus den Städten; 16 aus den Landkreisen, 16 vom Kurfürsten ernannt.
    Allgemeines Aktiveswahlrecht für Männer.
    Je 8 Abgeordnete aus den Städten und Landkreisen nach strengen Census gewählt.
    Der Kurfürst ist befugt die Landstände jeder Zeit aufzulösen.
    Wahl alle 3 Jahre nächste Wahl 1831
    Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit nicht gewährt.

  12. #72
    Registrierter Benutzer Avatar von flame
    Registriert seit
    16.03.02
    Ort
    Düsseldorf
    Beiträge
    4.532

    1830 Dezember Scheidung

    Bei all dem Troubel vergisst der Kurfürst doch glatt die persönlichen Dinge zu regeln.
    Vor der Thronbesteigung muss ich doch noch meine bürgerliche Ehefrau loswerden. Zum Glück bin ich Protestant.

    Zitat Zitat von flame
    Hey Azrael,

    ich habe noch was wichtiges vergessen.

    Der Kurfürst lässt sich scheiden
    Frau Gertrude erhält eine Rente und ein Landgut in der Nähe von Kassel.

    Es regiert sich schlecht mit einer Bürgerlichen als Ehefrau. Wenn ich keine heiße Prinzessin finde, dann könnte ich mir die liebe Gertrude als Mätresse vorstellen. Aber wenn ich mir das Bild im Brautschau Thread anschaue, dann wäre mir die Kleine aus Bayern schon lieber.

    gez.
    flame

  13. #73
    Registrierter Benutzer Avatar von flame
    Registriert seit
    16.03.02
    Ort
    Düsseldorf
    Beiträge
    4.532

    1830 Strategische Planungen

    Der Kurfürst macht sich schon mal Gedanken über die Verteidiung der Fulda bei Hersfeld.
    Auf Grund der Topografie sollte dies auch gegen eine Übermacht von 3 zu 2 oder höher möglich sein.
    Der Anmarsch des Feides kann nur direkt auf Hersfeld erfolgen, die Alternativen sind auf Grund der Höhenzüge sehr unwahrscheinlich. Bei Hersfeld wird es zu dieser Zeit wahrscheinlich ein Steinbrücke geben, aber wohl nicht mehr. Diese kann mit Kannonen und wenigen Mann gut verteidigt werden.

    Ein Flankenmanöver brauche ich nicht zu befürchten, aber im Notfall würde ich einige Truppen entlang des Flusses in Stellung bringen und ein paar Reiter in dessen Rücken.

    Bild

    Die genannten Zahlen sind nur Schätzwerte. Da ich so viele Soldaten noch nicht in Hersfeld haben.
    Dank der von Kassel bis Fulda schiffbaren Fulda sollte ich mit dem Nachschub keine Problme bekommen, wohl aber der Bayer.
    Angehängte Grafiken Angehängte Grafiken

  14. #74
    Registrierter Benutzer Avatar von flame
    Registriert seit
    16.03.02
    Ort
    Düsseldorf
    Beiträge
    4.532

    1830 Dezember Diplo mit Hessen Darmstadt

    Zitat Zitat von flame
    Zitat Zitat von Torstor
    Zitat Zitat von flame
    Zitat Zitat von Torstor
    Zitat Zitat von flame
    Zitat Zitat von flame
    Zitat Zitat von Torstor
    Hallo Torstor,

    die Auswertung für Dezember wird in den nächsten Tagen kommen und ich bin gespannt wie sich die Lage in Kurhessen entwickelt. Ich hoffe, dass es nicht zu einem bewaffneten Konflikt kommt. Doch nach den jüngsten Äußerungen vom bayrischen König schwinden meine Hoffnungen, dass eine friedliche Lösung möglich ist.

    Ich würde daher gerne wissen wie sich das Großherzogtum im Fall eines bewaffneten Konflikts verhalten würde. Ich kann verstehen, wenn du nicht gleich Partei für mich ergreifen möchtest, aber es wäre wohl ratsam, wenn sich auch Hessen-Darmstadt auf den Krieg vorbereitet und sei es nur zum Schutz der eigenen Grenzen.

    Fürs erste würde es mir schon mal helfen, wenn deine Soldaten alle bayrischen Vorstöße über dein Gebiet unterbinden. Im letzten Monat wurden bei Hersfeld nämlich Späher gestellt, die offensichtlich über dein Gebiet nach Kurhessen gelangt sind.
    Es wäre für mich immens wichtig, wenn der Raum zwischen Alsfeld und Fulda durch deine Truppen gesichert wird.
    Ich kann dir auch versichern, dass meine Truppen dein Gebiet nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden.

    Solltest du tatsächlich bereit sein, darüber hinaus zu unterstützen, dann würden ich und vielleicht auch dein Parlament das sicher gutheißen.

    gez.
    Flame
    Ich sehe ehrlich gesagt nicht, wo denn ein krieg nun kommen soll. Die Bayern möchten doch nur die Rebellen ihrer gerechten Strafe zuführen, oder?
    Es gibt aber in Kurhessen keine Rebellen.
    Wenn es nach Bayern ginge dann wird jedes Land mit einer A-Verfassung von Rebellen regiert. Auch Hessen-Darmstadt.
    Wie bezeichnest du dann Baldrius und warum ist Bolivar I. dann festgesetzt?
    Ok wenn du dich auf diesen Standpunkt stellen möchtest dann sag es doch gleich.
    Aber dir sollte schon klar sein, dass ich meinen Anspruch gut erklärt habe, der Anspruch von Bolivar schwächer ist und der Bayer ohne Bundesexekution in Kurhessen einmarschiert ist. Rechtlich gesehen habe ich ganz gut Karten. Der Bayer hat nur mehr Soldaten.
    Und was Baldrius angeht, so wurde der bereits von Bolivar begnadigt.
    Und für den Aufstand gegen Bolivar von Bürgern und Miliär gab es gute Gründe.

    Außerdem erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass es in Hessen-Darmstadt bereits eine A-Verfassung gibt.

    Wenn du also Bayern unterstützen willst, dann lass es dir gut entlohnen.
    Solltest du zumindest die Neutralität wahren wollen, dann solltest du trotzem die Truppen bei Alsfeld mobilisieren.

    gez
    F W I von Hessen
    Natoll auf meinen Nachbarn in Hessen-Darmstadt brauche ich mich nicht zu verlassen.
    Erst ist er so dreist gleich ganze Provinzen von mir einzufordern und jetzt miemt er auch noch den kleinen bayrischen König. Ich glaub es einfach nicht.

    Ich habe doch echt nicht zu viel verlangt. Neutralität und die Sicherung der Grenzen ist ja wohl das mindeste und sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

    Na der wird wohl noch Spaß mit seinem Parlament und seinen Bürgern bekommen.

  15. #75
    Registrierter Benutzer Avatar von flame
    Registriert seit
    16.03.02
    Ort
    Düsseldorf
    Beiträge
    4.532

    1830 Dezember: Preußen erkennt FW als Kurfürst an

    Zitat Zitat von Lucca605 Beitrag anzeigen
    Der König von Preussen anerkennt Friedrich Wilhelm II. Kurfürst über Hessen als legitimen Herrscher über das Kurfürstentum Hessen an.


    Damit bin ich schon mal aus dem Gröbsten raus. Denn jetzt wo Preußen mich anerkennt kann es doch nicht tatenlos zusehen wenn Bayern mich besetzt.


    Österreich
    Zitat Zitat von flame
    Zitat Zitat von BruderJakob
    Hallo flame,

    soso, du unterstellst Don, dass er plant einen Teil Hessens abzuzwacken? GIbts dafür handfeste Beweise?

    Grüße
    Hallo BJ,

    ich habe gerade nochmal meine letzte PN an dich gelesen:

    Das der König von Bayern meinen Anspruch nicht akzeptiert kann ich ja noch nachvollzieh, dass aber Kurhessen nicht anerkannt wird geht wohl auch für Österreich zu weit. Ich würde es daher begrüßen, dass zumindest diesbezüglich eine Stellungnahme des Kaisers gibt. Wo kommen wir denn hin, wenn die einzelnen Bundesglieder sich gegenseitig das Existenzrecht abstreiten.

    Die Forderungen die Bayern stellt sind nicht akzeptabel und wohl auch ganz bewusst so gestellt, dass ich diese nicht annehmen kann.

    Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass Bayern zu keinem Zeitpunkt ein Durchmarschrecht nach Norden verlangt hat. Offensichtlich will auch Bayern keinen Krieg um Lippe-Detmold führen. Für einen entsprechenden Hinweis an Yasmin wäre ich dankbar.
    Darin habe ich doch nicht unterstellt, dass Bayern die Provinzen Hanau und Fulda anektieren will, oder? Ich würde nie einem Landesherren ohne Beweise einen so verwerflichen Bruch der Bundesakte vorwerfen!
    Weißt du da etwa mehr als ich?
    Obwohl einem der Gedanke bei den Aussagen des bayrischen Königs schon kommen könnte.

    Ich habe sogar noch eine schöne Aussage gefunden:

    Zitat Zitat von Don Armigo Beitrag anzeigen
    Solange Baldrius auf freiem Fuß in Hessen rumläuft und die Republikaner anführt, werden Wir unseren Puffer nicht räumen. Wir werden verhindern, dass noch mehr Land der Revolution anheim fällt und stellen dieses Land hiermit unter Schutz, bis jede Gefahr von Kurhessen beseitigt ist. Eine Verbindung der Republikaner von Kurhessen und den aufständischen Bauern von Ansbach- Bayreuth muss um jeden Preis verhindert werden! Vor diesem Hintergrund behalten Wir es uns vor im Frühjahr bis zum Bistum Fulda weiterzumarschieren, damit die ganze bayrische Grenze gesichert ist, allerdings werden Wir ohne Bundesexekution nicht weiter als bis dahin vorrücken.

    Außerdem empfinden Wir es als Schande, das der rechtmäßige Kurfürst Bolivar I. vom Thronfolger kaltgestellt wurde, nur weil der nicht warten kann bis seine Zeit gekommen ist.

    Selbstverständlich sollen die zu demobilisierenden Truppen erstmal Batallionsweise heimmarschieren.
    Der Kaiser kann aus den Aussagen des bayrischen Königs sicher seine eigen Schlüsse ziehen.

    In Anbetracht der winterlichen Witterung haben wir den bayrischen Soldaten gestattet bis zu Schneeschmelze südlich der Fulda zu verweilen. Sollte jedoch die Fulda überschritten oder ein weiteres bayrisches Regiment nach Kurhessen marschieren müssen wir dies wohl als agressives und illegales Handels wider unsers Landes betrachten.

    Wir bitten den Kaiser inständig mäßigend auf den bayrischen König einzuwirken. Es gilt einen Krieg und die erneute Verwüstung unseres schönen Lands zu verhindern.

    gez.
    flame
    BJ unterstellt mir, dass ich Bayern unterstelle mein Land zu annektieren.
    OK der Gedanke ist mir schon gekommen und es ist sicher nicht weit hergeholt. Vielleicht habe ich dies auch gegenüber anderen Fürsten erwähnt aber doch nicht gegenüber dem Kaiser höchst selbst.
    Hat sich da der Kaiser vielleicht verplappert? Oder ich micht?

    Ich habe nochmal meine PNs gechekt und keine gefunden in der ich Bayern so etwas unterstelle. Und im Forum habe ich das sicher nicht geschrieben.

Seite 5 von 124 ErsteErste 1234567891555105 ... LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •