Die folgenden Mitgliedsstaaten des deutschen Bundes stellen derzeit die Mitglieder der Kommission:
Lippe
Baden
Mecklenburg-Strelitz
Preußen
Bayern
Österreich
Sachsen
(Stand: 21.06.2012 17:23)
Dieser Thread dient dazu, eventuell vorhanden Beratungs- und Antragsbedarf im Zusammenhang mit der MZUK zeitnah bearbeiten zu können. Antragsberechtigt zum Beispiel einer Untersuchung von Vorfällen sind alle Mitgliedsstaaten des deutschen Bundes, stimmberechtigt jedoch nur die Mitglieder der Kommission, heißt die betreffenden Fürsten oder die durch sie ernannten Vertreter.
Sofern nichts anderes verabschiedet wird, gilt die Geschäftsordnung des Bundestages, heißt, Beschlüße bedürfen der 2/3 Mehrheit (da keine Gesetze verabschiedet werden, gibt es logischerweise nichts, was einstimmig gemacht werden müsste).
Ein Vorsitz müsste unter den 6 Mitgliedern gewählt werden, falls wer Bedarf danach hat. Ansonsten würde ich den Leuten, in denen paar Fällen, in denen es nötig ist, hinter herlaufen, um zu einer Abstimmung zu kommen.