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Thema: Elternzeit und Kürzung des Urlaubsanspruchs

  1. #16
    auf dem Mars Avatar von phimbs
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    Nachteilig wäre nur, wenn man durch solche Hampeleien sich am Tag dazwischen die Kündigung einfängt.

  2. #17
    Hegemon mit Eierkopf Avatar von Fonte Randa
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    Warum sollte dies der Arbeitgeber machen? Ihn "kostet" es doch höchstens 2..3 Tage Urlaubsanspruch seines Arbeitnehmers. Das Geld kommt doch in der Zeit vom Familienministerium/Krankenkassen.
    hier steht eine Signatur
    Die EG-Bildungsminister: Lesen gefährdet die Dummheit!
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  3. #18
    auf dem Mars Avatar von phimbs
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    Die Erfahrungen zeigen doch, dass Mitarbeiter, die in Elternzeit gehen tendenziell eher gekündigt wird als anderen...auch wenn es nicht 100% rational ist.

  4. #19
    Macht Musik Avatar von Peregrin_Tooc
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    Da brauchts auch erstmal nen Grund für.
    Zitat Zitat von Leonard Bernstein
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  5. #20
    Civ Mod Hase Avatar von wisthler
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    Du bist sehr gutgläubig.
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  6. #21
    springt... Avatar von Cepheus
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    Zitat Zitat von wisthler Beitrag anzeigen
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  7. #22
    Macht Musik Avatar von Peregrin_Tooc
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    Ich meinte natürlich rein formal
    Zitat Zitat von Leonard Bernstein
    This will be our reply to violence:
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    more beautifully,
    more devotedly than ever before.
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  8. #23
    The Greater Fool Avatar von Tronde
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    Zitat Zitat von phimbs Beitrag anzeigen
    Die Erfahrungen zeigen doch, dass Mitarbeiter, die in Elternzeit gehen tendenziell eher gekündigt wird als anderen...auch wenn es nicht 100% rational ist.
    Gibt es dazu eine Statistik?

  9. #24
    Infrarot Avatar von Der Kantelberg
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    Zitat Zitat von Peregrin_Tooc Beitrag anzeigen
    Da brauchts auch erstmal nen Grund für.
    Der findet sich schon. Und wenn nicht wird eben ein bisschen gemobbt.
    Die Macht des Verstandes ... sie wird auch im Fluge dich tragen - Otto Lilienthal

    Schweinepriester: Ihr habt euch alle eine Fazialpalmierung verdient.


  10. #25
    Bockiges Erdmännchen Avatar von Loki
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    Wie ist das denn, wenn man das ganze noch mit betrieblichem Urlaub kombiniert?
    Was passiert wenn man einen halben Monat betrieblichen Urlaub macht und die andere Hälfte Elternzeit?
    Wie, Du weißt nicht, was das Bild der Woche ist?
    Wir warten auf Deine Einsendung...

  11. #26
    auf dem Mars Avatar von phimbs
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    Zitat Zitat von Tronde Beitrag anzeigen
    Gibt es dazu eine Statistik?
    Zugegebenerweise ist es nur mein Eindruck. Wär auch schwierig objektiv zu ermitteln, da eine ohnehin drohende Kündigung mit EZ hinausgezögert werden kann, die Kündigung nicht direkt im Anschluss erfolgen muss und es "einvernehmliche" Beendigungen des Jobs gibt.

  12. #27
    Just a normal family Avatar von Chris
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    Zitat Zitat von phimbs Beitrag anzeigen
    Die Erfahrungen zeigen doch, dass Mitarbeiter, die in Elternzeit gehen tendenziell eher gekündigt wird als anderen...auch wenn es nicht 100% rational ist.
    Mir egal. Wir haben doch in Deutschland nen Fachkräftemangel. Bei meinem nächsten AG würde ich eher noch mehr verdienen

    Aber derzeit gefällt es mir hier einfach und der Weg nach Hause ist nicht so weit. Und ich kann ab und an mal im Forum vorbeisurfen
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  13. #28
    Rübennase Avatar von Arminius
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  14. #29
    Wieder er selbst Avatar von BobTheBuilder
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    Zitat Zitat von Fonte Randa Beitrag anzeigen
    Es empfiehlt sich daher tatsächlich, entweder die 2 Monate Elternzeit zu splitten oder zumindest 1 Tag Arbeit dazwischen zu haben und eben nicht zum 1. eines Monats anzutreten. Ist zwar völlig bescheuert, aber eben auch geltendes Recht. Solltest du nach TVÖD entgolten werden, dann achte darauf, dass du zu den Stichmonaten (September?) für das "Weihnachtsgeld" mit Anwesenheit auf Arbeit glänzt...
    Wenn auch Elterngeld im Spiel ist, beginnen Elternmonate zwangsweise am Kalendertag der Geburt (wenn also Dein Kind am 3.x geboren ist, musst Du Deine Eltermonate zwingend irgendwann vom 3.x - 2. x+Anzahl der Elternmonate nehmen). Aussuchen kann man da nix, hächstens versuchen, eine Geburt am ersten eines Monats irgendwie zu verhindern Das ist zwar wirklich Schwachsinn, aber es ist nun mal so.
    Für das Weihnachtsgeld (bzw. die einmalige Sonderzahlung, wie es glaub ich offiziell heißt) im ÖD, ist mMn auch keine Anwesenheit in den Stichmonaten (Juli, August, September) erforderlich. Für die Berechnung der Höhe gilt das Gleiche wie für die Berechnung des Urlaubsanspruchs: Nur jeder "volle Kalendermonat", in dem man nicht gearbeitet hat, darf zu einer Kürzung um 1/12 führen.

    Beim Urlaub war mir das übrigens neu, Danke an Chris für diesen Thread.
    "Ihr seid alle Individuen!" - "Ich nicht!"

    "Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden, sich zu äußern."

  15. #30
    Just a normal family Avatar von Chris
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    Zitat Zitat von Arminius Beitrag anzeigen
    Was bistn Du von Beruf?
    Nur ein popeliger Softwareentwickler. Aber anscheinend ist der Markt so mau, dass mein jetziger Arbeitgeber eigenst einen Headhunter engagierte und "wir" haben nur so 200 Angestellte.

    Zitat Zitat von BobTheBuilder Beitrag anzeigen
    Wenn auch Elterngeld im Spiel ist, beginnen Elternmonate zwangsweise am Kalendertag der Geburt (wenn also Dein Kind am 3.x geboren ist, musst Du Deine Eltermonate zwingend irgendwann vom 3.x - 2. x+Anzahl der Elternmonate nehmen). Aussuchen kann man da nix, hächstens versuchen, eine Geburt am ersten eines Monats irgendwie zu verhindern Das ist zwar wirklich Schwachsinn, aber es ist nun mal so.
    Für das Weihnachtsgeld (bzw. die einmalige Sonderzahlung, wie es glaub ich offiziell heißt) im ÖD, ist mMn auch keine Anwesenheit in den Stichmonaten (Juli, August, September) erforderlich. Für die Berechnung der Höhe gilt das Gleiche wie für die Berechnung des Urlaubsanspruchs: Nur jeder "volle Kalendermonat", in dem man nicht gearbeitet hat, darf zu einer Kürzung um 1/12 führen.
    Leider bin ich nicht ÖD.
    Beim Urlaub war mir das übrigens neu, Danke an Chris für diesen Thread.
    Das hätte ich mal beim letzten Kind wissen müssen. Oder kann ich von meinem letzten AG das noch als Entlohnung nachfordern?
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