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Thema: [DB] Y así yo te saludo, mi tierra de Baden, la noble perla de Alemania

  1. #16
    Je suis USA! Avatar von Ennos
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    Zitat Zitat von Oxford Beitrag anzeigen
    Intressant, du gibst die Justiz in die Hand des Militärs
    Die haben halt die Waffen

    Ne, so war das eigentlich nicht gemeint, dann ändere ich das eben kurz.




    Mit sofortiger Wirkung gehen Süddeutscher Bund und Heidelberger Zollunion im neuen Südbund auf

    Grundgesetz für den Südbund

    Im Bestreben, den Frieden zu wahren, die Zusammenarbeit der Staaten zu fördern und den Wohlstand ihrer Völker zu mehren, sind die unterzeichnenden Fürsten sowie die Vertreter der Stadt Frankfurt zusammengekommen, um sich im Südbund zu vereinen.

    Allgemeines

    Art.1 Die Vereinigung trägt den Namen 'Südbund'.
    Art.2 Mitglieder des Südbunds sind Baden, Bayern, Kurhessen, Sachsen und Württemberg.
    Art.3 Hannover wird eine beobachtende Mitgliedschaft eingeräumt.
    Art.4 Über einen Antrag zur Aufnahme als Vollmitglied entscheiden die Vollmitglieder in Zwei-Drittel-Mehrheit
    Art.5 Staaten können per Zwei-Drittel-Mehrheits-Beschluss des Südbundes aus eben dieser Teilorganisation oder dem Südbund entfernt werden.
    Art.6 Innerhalb des Südbundes gilt das metrische System. Von neuen Voll- oder assoziierten Mitgliedern ist es innerhalb von 5 Jahren ab dem Tag des Beitritts einzuführen.
    Art.7 Die Organe des Südbundes sind:
    a) der immerwährende Gesandtenkongress
    b) der Generalsekretär
    c) die Bundeskommission
    Art. 8: Die Teilorganisationen sind:
    Wirtschaftsunion
    Militärunion


    Der immerwährende Gesandtenkongress

    Art.9 Der immerwährende Gesandtenkongress setzt sich aus 2 Kammern zusammen: Der 1. und der 2. Kammer
    Art.10 Der Tagungsort ist Regensburg


    Die 1. Kammer

    Art.11 Die 1. Kammer setzt sich aus 3 weisungsgebunden, vom jeweiligen Staatsoberhaupt ernannten Gesandten pro Mitglied zusammen + Frankfurt
    Art.12 Alle Gesandten sind zu allen Themen Antrags- und Redeberechtigt.
    Art.13 Die 1. Kammer kann zu allen Themen Ausschüsse einreichten, mindestens jedoch für Diplomatie, Wirtschaft und Soziales sowie Militär.
    Art.14 Beschlüsse werden in allen Gremien mit Zwei Drittel Mehrheit gefasst
    Art.15 Beschlüsse, die auf Anweisung von der Fürsten erfolgten, werden unmittelbar mit Eintrag ins Gesetzbuch des Südbunds wirksam. Aller anderen Erfordern die Zustimmung von Zwei Dritteln der Fürsten des Südbundes
    Art.16 Den Vorsitz der 1. Kammer hat der Generalsekretär.


    Die 2. Kammer

    Art.17 Die Zweite Kammer sind sich aus je einem Gesandten pro angefangene eine Million Einwohner pro Mitglied zusammen. Die Zahl der Abgeordneten ist nach oben hin in so fern begrenzt, als das kein Staat allein mehr als 25% der Sitze stellen darf. Darüber hinausgehende Sitzende, die diesem Land zustünden, entfallen. Ob die Gesandten des jeweiligen Landes aufgrund einer Wahl oder durch Ernennung entsandt werden, entscheidet der Fürst des betreffenden Landes.
    Art.18 Die Zweite Kammer kann nach Belieben zu allen Themen Ausschüssen einrichten
    Art.19 Beschlüsse der Zweiten Kammer werden der ersten als Antrag vorgelegt und folgt dann dem dort gültigen Verfahren für Anträge. Die Zweite Kammer allein kann daher keine Gesetze erlassen
    Art.20 Ihren Vorsitzenden wählt die 2. Kammer selbst aus ihrer Mitte.


    Der Generalsekretär

    Art.21 Der Generalsekretär wird von den Vollmitgliedern aus ihrer Mitte gewählt
    Art.22 Der Generalsekretär führt den Vorsitz in der 1. Kammer, veröffentlicht die Beschlüsse des Südbundes im Südbundesgesetzbuch, vertritt die Beschlüsse des Südbundes gegenüber dem Deutschen Bund und ist für die Einhaltung der Beschlüsse innerhalb des Südbundes verantwortlich


    Die Südbundeskommission

    Art.23 Die Südbundeskommission setzt sich aus den Ministern der durch den Südbund oder seiner Teilorganisationen eingerichteten Ministerien zusammen.
    Art.24 Die Südbundeskommission ist Antragsberechtigt in der 2. Kammer.
    Art.25 Die Minister werden durch Beschluss der Mitglieder in der 1. Kammer ernannt und entlassen
    Art.26 Über Anzahl und Art der Ministerien entscheidet der Südbund per Beschluss.


    Der Sicherheitsrat

    Art.27 Der Sicherheitsrat besteht aus fünf Mitgliedern inklusive einem Vorsitzenden und wird vom ständigen Militärausschuss der Ersten Kammer gewählt.
    Art.28 Sämtliche Außenpolitische Handlungen, die die Sicherheit des Südbunds gefährden könnten, sind ihm zu berichten. Darüber hinaus sollen auch alle anderen Aktivitäten mit ihm besprochen werden.
    Art.29 Der Sicherheitsrat fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit
    Art.30 Sollte der Sicherheitsrat einer außenpolitischen Aktivität nicht zustimmen, so ist diese zu unterlassen oder aber der Südbund ist nicht zur Bündnistreue bei daraus resultierenden Folgen verantwortlich.
    Art.31 Der Sitz des Sicherheitsrates ist Heilbronn.


    Teilorganisationen:

    Militärunion


    Art.32 Verrat am Südbund (Verrat von Geheimnissen an Feinde, Separatfrieden mit Feinden, Bündnisse mit Feinden und jegliche gegen die Sicherheit des Südbundes gerichteten Vereinbarungen) wird mit Ausschluss und wirtschaftlichen Sanktionen aller Mitglieder beantwortet, es sei denn zwei Drittel dieser sprechen sich ausdrücklich dagegen aus.
    Art.33 Bei Angriff eines dritten Staates auf mindestens einen Staat des Südbunds tritt automatisch der Bündnisfall ein. Weiterhin tritt der Bündnisfall ein, sofern ein Mitgliedsstaat dieses beantragt und 2/3 zustimmen. Die Durchführung einer Bundesexekution zur Durchsetzung von Bundesrecht gilt nicht als Angriff und löst daher nicht den Bündnisfall aus
    Art.34 Der Bündnisfall tritt nicht ein, wenn der Sicherheitsrat feststellt, dass der betreffende angegriffene oder beantragende Staat massiv gegen die Sicherheitsinteressen des Südbunds gehandelt hat. Sollte der Sicherheitsrat dies erst während eines bereits laufenden Bündniskrieges feststellen, sind alle Mitglieder berechtigt, Separatfrieden zu schließen.
    Art.35 Während eines Bündniskrieg sind Separatfrieden mit Ausnahme der in §31 erwähnten Fälle nicht zulässig.
    Art.36 Es ist ein gemeinsames Kriegsministerium einzurichten, das für die Durchsetzung von Mindeststandards bei Ausbildung und Rüstung innerhalb des Südbunds verantwortlich ist. Den Sitz regelt ein späteres Gesetz.
    Art.35 Die Gesamtheit der Armeen der souveränen Mitgliedsstaaten bildet das Südbundesheer.
    Art.36 Wer Oberbefehlshaber ist, regelt ein späteres Gesetz.
    Art.37 Der Oberbefehlshaber hat die alleine Entscheidungskompetenz über die Strategie des Krieges sowie über Zeitpunkt des Friedensschlusses. Von Friedensverhandlungen darf er keine Mitglieder des Südbunds ausschließen. Die Gesandte dieser anderen Staaten sind jedoch lediglich beratend tätig, Verhandlungsführer ist der Oberbefehlshaber. Dem Frieden müssen mindestens 4/5 der Vollmitglieder (explizit nur Baden, Bayern, Kurhessen, Sachsen und Württemberg) zustimmen.
    Art.38 Der Oberbefehlshaber wird unterstützt von einem Generalstab, in dem jedes Mitglied des Südbunds einen Offizier entsenden darf. Darüber hinaus kann der Oberbefehlshaber seinen Stab frei zusammenstellen.
    Art.39 Den Sitz der Heeresleitung (HL), gebildet aus Oberbefehlshaber und seinem Generalstab, bestimmt ein späteres Gesetz
    Art.40 Die HL ist während der Friedenszeiten dafür verantwortlich regelmäßig Manöver des Südbundesheeres abzuhalten und die Wehrfähigkeit sicherzustellen. In so fern ist die HL gegenüber den Kriegsministerien etc. der souveränen Staaten weisungsbefugt.
    Art.41 Das Südbundesheer darf nur im Inneren eingesetzt werden, wenn der Grund des Einsatzes nicht durch Handeln des Fürsten, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch einen Staatsstreich, willentlich oder fahrlässig selbst herbeigeführt wurde. In allen anderen Fällen ist die HL verpflichtet, die Unterstützung zu koordinieren.
    Art.42 Sofern nicht durch einen Einsatz oder ein Manöver des Südbundesheeres betroffen, verbleiben alle Truppen der Mitgliedsstaaten unter deren Befehl.
    Art.43 Jedes Mitglied ist berechtigt jederzeit eine Bundesexekution gegen sich selbst zu beantragen.


    Wirtschaftsunion

    Art.44 Die Unterzeichnerstaaten bilden eine Zollunion
    Art.45 An den Grenzen wird ein gemeinsamer Zoll festgelegt
    Art.46 Für alle Unionsstaaten wird ein Steuerrichtwert von 13% angestrebt, mit einer Toleranz nach unten von 2%. Bei mehrjährigen Verstoß können Zollstrafen verhängt werden, wenn sich 2/3 der übrigen Mitglieder dafür aussprechen. Ein Überschreiten des Richtwerts ist in beliebiger Höhe zulässig.
    Freihandelszonen/Sonderzollzonen/etc. mit Drittstaaten bedürfen der Zustimmung von 2/3 der übrigen Staaten. Ansonsten drohen Zoll- und Geldstrafen, wenn sich 2/3 der übrigen Mitglieder dafür aussprechen. Bestehende diesen Artikel betreffende Abkommen erhalten Bestandsschutz.
    Art.47 Innerhalb der Zollunion ist das metrische System einzuführen und beizubehalten.
    Art.48 In den Mitgliedsstaaten gilt die AIN (Allgemeine Industrienorm).
    Art.49 Die badischen Bankscheine sind in allen Mitgliedsstaaten als Zahlungsmittel anzuerkennen.
    Ausgenommen von der Union sind die bayerische Pfalz, die badischen Städte Rastatt und Kehl, sowie die kurhessische Exklave Schaumburg.
    Art.50 Neue Mitglieder können aufgenommen werden sofern ihr Steuersatz im Toleranzbereich liegt und sich mindestens 2/3 der Mitglieder dafür aussprechen.
    Art.51 Die Union wird aufgelöst sofern es einen Bundesbeschluss zum Gesamtdeutschen Zollverein, in den die Union dann aufgeht, gibt.


    Soziales

    Art.52 Es ist ein Ministerialdepartment einzurichten mit den folgenden zwei Schwerpunkten: Förderung der Wirtschaft (durch Gesetzesvorschläge, Unterstützung bei der Gewerbeanmeldung, Schulungen, etc.) und Förderung des Ausbaus des Sozialwesens. Diesem Ministerium wird auch eine Behörde zur Förderung Eisenbahnprojekt angeschlossen, zudem wird es erster Ansprechpartner für private Investoren, die eine Eisenbahn errichten wollen(Enteignungen für Strecken, evtl. Anschubhilfe für Projekte, etc.).
    Art.53 Weitere Aufgabe des Ministerialdepartment ist die Koordination ähnlicher Ministerien in den Ländern. Es ist dazu befugt den jeweiligen Behörden in den Südbundländern Vorschläge zu machen, jedoch ist es nicht weisungsbefugt. Sollte es im jeweiligen Mitgliedsland nur ein Wirtschaftsministerium und kein Sozialministerium geben, ist es nur für wirtschaftliche Belange im jeweiligen Land zuständig.
    Art.54 Der Sitz des Ministerialdepartments ist Chemnitz.
    Art.55 Das Ministerium wird von Sachsen errichtet.
    Art.56 Die Arbeitszeiten für Kinder und Jugendliche werden im Südbund wie folgt beschränkt:
    0 - 11 Jahre: 0 Stunden, ausgenommen sind Hilfen beim Erntebetrieb;
    11 - 15 Jahre: 8 Stunden;
    15 - 18 Jahre: 11 Stunden;
    Für Frauen gilt darüber hinaus bis zum Alter von 35 Jahren eine Begrenzung auf 16 Stunden.
    Geändert von Ennos (02. Oktober 2014 um 21:49 Uhr)

  2. #17
    Möhrchen Avatar von Oxford
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    Schade, dabei hat ich mir schon so was schönes überlegt
    Entdecke die Kraft deiner Ideen, mit Heften und Blöcken von Oxford

  3. #18
    Je suis USA! Avatar von Ennos
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    Sagst du´s mir? Wenn´s mir gefällt mache ich die Änderung rückgängig.

  4. #19
    Je suis USA! Avatar von Ennos
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    Der Großherzog von Baden gibt bekannt:

    Fürderhin seien folgende Fürsten des Bundes gerne in den Hallen von Schloss Karlsruhe gesehen:

    • armklein als König von Bayern Armvig I.
    • BruderJakob als König von Württemberg
    • Slaan als König von Sachsen


    Hm, das liest sich blöd...woher kriege ich jetzt ´ne Königskrone?

  5. #20
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Zitat Zitat von Ennos Beitrag anzeigen
    Hm, das liest sich blöd...woher kriege ich jetzt ´ne Königskrone?
    Bastel dir doch eine aus Goldpapier
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  6. #21
    Je suis USA! Avatar von Ennos
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    Zitat Zitat von BruderJakob Beitrag anzeigen
    Bastel dir doch eine aus Goldpapier
    Wo soll ich das denn herbekommen? Wein und Uhren gibts in Baden, aber Gold habe ich hier noch nicht gesehen. Nichtmal in der Schatzkammer.

    Und auch kein Königreich in der Nähe, was man annektieren könnte.

  7. #22
    Puhuhu Avatar von Slaan
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  8. #23
    Holz? Marmor! Avatar von Don Armigo
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    Leg dir Besitzungen außerhalb Badens zu, dann bist du Völkerrechtlich einer, der Sachse hat seine Krone auch von den Polen geklaut

    Und wir anderen zwei aus der Königsbäckerei von Napoleon
    Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
    Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
    Zitat Zitat von Azrael
    Wie sagte schon der alte Fritz? "Sachsen ist wie ein Mehlsack, egal wie oft man draufschlägt, es kommt immer noch etwas heraus."
    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    :schwaerm: Und Don hat ja schon gesagt, dass Feuer/Ordnung zu ihm passen würde, noch bevor das Reich sich dazu auch noch als fundamentalistisch-militaristische Theokratie entpuppt hat. :p

  9. #24
    Je suis USA! Avatar von Ennos
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    Zitat Zitat von Slaan Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Ennos Beitrag anzeigen
    Und auch kein Königreich in der Nähe, was man annektieren könnte.
    Danke für das Angebot, aber du bist mir zu weit weg.

    Zitat Zitat von armklein Beitrag anzeigen
    Leg dir Besitzungen außerhalb Badens zu, dann bist du Völkerrechtlich einer, der Sachse hat seine Krone auch von den Polen geklaut

    Und wir anderen zwei aus der Königsbäckerei von Napoleon
    Verdammt, ich habe nicht genug geschleimt.

  10. #25
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Zitat Zitat von Ennos Beitrag anzeigen
    Und auch kein Königreich in der Nähe, was man annektieren könnte.
    Preußen?
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  11. #26
    Holz? Marmor! Avatar von Don Armigo
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    Halt dich an BJ und gründe BW
    Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
    Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
    Zitat Zitat von Azrael
    Wie sagte schon der alte Fritz? "Sachsen ist wie ein Mehlsack, egal wie oft man draufschlägt, es kommt immer noch etwas heraus."
    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    :schwaerm: Und Don hat ja schon gesagt, dass Feuer/Ordnung zu ihm passen würde, noch bevor das Reich sich dazu auch noch als fundamentalistisch-militaristische Theokratie entpuppt hat. :p

  12. #27
    Holz? Marmor! Avatar von Don Armigo
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    Bayern stimmt:
    ________________
    gegen 1
    gegen 2
    für 10 und beantragt 2 weitere Stimmen für die Kurpfalz
    wie der ehrenwerte Fürst von Hohenzollern
    könnt ihr dem Spaßeshalber zustimmen
    Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
    Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
    Zitat Zitat von Azrael
    Wie sagte schon der alte Fritz? "Sachsen ist wie ein Mehlsack, egal wie oft man draufschlägt, es kommt immer noch etwas heraus."
    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    :schwaerm: Und Don hat ja schon gesagt, dass Feuer/Ordnung zu ihm passen würde, noch bevor das Reich sich dazu auch noch als fundamentalistisch-militaristische Theokratie entpuppt hat. :p

  13. #28
    Je suis USA! Avatar von Ennos
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    Zitat Zitat von BruderJakob Beitrag anzeigen
    Preußen?
    Ok, hier mein Plan:
    Schritt 1: ?
    Schritt 2: ?
    Schritt 3: ?
    Schritt 4: König von Preußen werden

    Jeder von uns plant einen Schritt, ich hab schonmal angefangen.

  14. #29
    Holz? Marmor! Avatar von Don Armigo
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    Schritt 3 den Preusichen König gefangen nehmen und auspeitschen
    Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
    Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
    Zitat Zitat von Azrael
    Wie sagte schon der alte Fritz? "Sachsen ist wie ein Mehlsack, egal wie oft man draufschlägt, es kommt immer noch etwas heraus."
    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    :schwaerm: Und Don hat ja schon gesagt, dass Feuer/Ordnung zu ihm passen würde, noch bevor das Reich sich dazu auch noch als fundamentalistisch-militaristische Theokratie entpuppt hat. :p

  15. #30
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Zitat Zitat von armklein Beitrag anzeigen
    könnt ihr dem Spaßeshalber zustimmen
    Ich werde hier nur ernsthaft abstimmen
    Deswegen pro Slaans Vorschlag, weil uns das erstmal am Meisten hilft. VK ist glaub jetzt schon genervt von dem ganzen geplänkel

    Der Hohenzoller ist auch ein sturer Bock und besteht wohl auf 2 Stimmen. Am liebsten würd ich die Grenzen dicht machen Wenn ich wüßte, dass mir weder Oxford noch der Preuße einen Strich durch die Rechnung machen, dann... So wirds wohl irgendwann bei Strafzöllen oder so bleiben. Vielleicht lässt sich auch irgendein Anspruch auf Hohenzollern ausarbeiten. Er nervt mich grad

    Noxx/Schwarzburg ist etwas besorgt wegen Preußen und hat wohl noch nichts von denen gehört. Hatte etwas Smalltalk mit ihm. Sonst nicht viel neues.
    Die von Lippe haben irgendein Kaff gegen ein anderes getauscht mit den Preußen. Auch da waren einige Widerstände gegen Preußen spürbar. Aber viel machen können wir da nicht und Lippe ist einfach auch nur ein Klecks auf der Karte.

    Sonst gabs bei mir wenig Diplo. Sind halt echt viele Mitspieler und nicht wenige sind eher unbedeutend.

    Gibts sonst Neues?
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

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