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Thema: [DB] - Österreichisches Archiv

  1. #1
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    [DB] - Österreichisches Archiv

    https://de.wikipedia.org/wiki/Neupre...esorganisation

    http://www.mlwerke.de/me/me14/me14_286.htm

    AKTIONSPOST Kaiserreich Österreich 1849

    Österreich

    Da man beim Kaiserlichen Geheimdienst das Budget sowieso bereits fix vor geplant hat, entschließt man sich mit den erhaltenen Geldern eine Imagekampagne seiner Majestät als Schützer seiner Völker dar zu stellen - aufgrund der miserablen Lage der Schatzkammer verzichtet man auf die Anpreisung der starken Wirtschaft, da Propaganda in diese Richtung wohl zu leicht ins Gegenteil verkehrt werden könnte.
    Während man den Vielvölkerstaat und seine Majestät als "Vater der Völker" in großen Teilen des Staates durchaus im positiven Licht darstellen kann, gerade in Wien welches diesen sowieso wieder spiegelt klappt dies problemlos, sträuben sich vor allem im Gebiet des ehemaligen Königreich Ungarn die Ungarischen Adligen - diese sind fest davon überzeugt das einzig die Magyarisierung des Gebietes für Frieden sorgen kann - vor einer weiteren Gleichstellung der Kulturen. Naturgemäß skeptisch sind große Teile der italienischen Bevölkerung, doch schätzt der Geheimdienst die Gefahr durch den Ungarischen Adel für das Kaiserreich als größer ein als ein paar bockige Italiener.
    Man ist aufgrund des Schuldenbergs besorgt, die Gläubiger sind es auch. Man rechnet im Schatzamt damit, dass sollte man den Schuldenstand nicht reduzieren können in Zukunft höhere Zinsen zahlen müsse (+1%).


    Reaktionen:

    1) Fertigstellung "Band der Freundschaft":

    Man nimmt erfreut die Fertigstellung des "Bands der Freundschaft" zur Kenntnis und hofft, dass der Handel dadurch spürbar zunimmt.

    2) Kolonien:

    Ebenso hält man fest, dass der koloniale Schwerpunkt nun vollständig finanziert wurde.

    3) Steuererhöhung und Schuldenproblematik:

    Man ist verwundert, dass man nichts vom Parlament wegen der Steuererhöhung gehört hat und ist düpiert über dieses Verhalten. Da man jedoch ebenfalls eine Steuererhöhung durchzuführen gedachte ist das Parlament hiermit entschuldigt.*
    Man wird was die Schulden angeht den Kurs entsprechend mittelfristig ändern. Eine Überreaktion wäre jedoch der falsche Weg. Zumal man dem Experten Noxx nicht vollumfänglich zustimmt was dessen Bewertung angeht. Zumal in diesem Jahr bereits die Kosten für den kolonialen SP und das Band der Freundschaft weggefallen sind und nächstes Jahr auch die Zahlungen von 100k in den Topf zur Vergabe von zinslosen Darlehen an das Gewerbe.

    *Sprich: Bitte nächstes Mal mitteilen. Man stelle sich vor ein Spieler würde sowas versuchen ohne sein Parlament zu machen...

    Achtung Spoiler:
    4) Aussetzung Bauernbefreiung:

    Aufgrund der derzeitigen Entwicklung wird die Bauerbefreiung vorläufig ausgesetzt und verbleibt somit bei 75%.

    5) Militärreform:

    Mit der Generalität wurde über die notwendigen Zusatzinvestitionen gesprochen die nötig wären um auf Hinterlader umzusteigen. Sobald die finanzielle Situation es zulässt wird damit begonnen.

    6) Verträge:

    Bitte die dieses Jahr abgeschlossenen Verträge berücksichtigen!
    Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.


    Aktion:

    --- "Modernisierung und Ausbau der Kanalisationen" ---

    In diesem und den folgenden Jahren soll die Modernisierung und der Ausbau der Kanalisationen in den großen Städten des Kaiserthums vorangetrieben werden, insbesondere um die Bedingungen für die stark steigenden Bevölkerungszahlen zu verbessern.
    Daher stehen für diese Aktion in den kommenden drei Jahren jeweils 50.000 zur Verfügung.
    Sollte sich erweisen, dass die Gelder nicht ausreichen bittet der Kaiser um eine entsprechende Rückmeldung.

    Die Zahlen:

    - Einnahmen: 898.356 (Vorjahr: 759.878 -> + 138.478 -> + 18,22%)
    - Ausgaben: 1.264.462 (Vorjahr: 1.281.373 -> - 16.911 -> - 1,32%)
    - Schulden: 3.581.779 ( Vorjahr: 3.215.673 -> + 366.106 -> + 11,38%)
    - Soldaten: 217.800 Mann (Vorjahr: 217.800 Mann mitsamt Matrosen, nicht eingerechnet die Reserve* -> Unverändert)
    - Steuern: 12% (Vorjahr: 11% -> + 1 Prozentpunkt)

    *Seit 1844 die Zahlen an Matrosen aus Information SL mit eingerechnet.

    - Einwohner: 29.427.175 (Vorjahr: 29.235.059 -> + 192.116 Einwohner -> + 0,66%)
    - Gewerbetreibende: 1.931.661 (Vorjahr: 1.720.979 -> + 210.682 Gewerbetreibende + 12,24% - Anteilig Bevölkerung: 6,56% -> + 0,67 Prozentpunkte)
    - Arbeitslose: 3.712.642 (Vorjahr: 4.135.181 -> - 422.539 Arbeitslose - 10,22% - Anteil Bevölkerung: 12,62% -> - 1,52 Prozentpunkte)
    - Bauern: 23.565.072 (Vorjahr: 23.161.281 -> + 403.791 Bauern + 1,74% - Anteil Bevölkerung: 80,08% -> +0.86 Prozentpunkte)
    - Soldaten: 217.800 (Vorjahr: 217.800 -> +/- 0 Soldaten +/- 0,00% - Anteil der Bevölkerung: 0,74% -> +/- 0,00 Prozentpunkte)
    - Nettosteueraufkommen* pro Einwohner: 0,0305 (Vorjahr: 0,0250 -> + 0,0055 -> + 18,03%)

    * Nach Abzug sämtlicher automatischer Abzüge wie Regionale Etats, Gewerbebücher etc.

    Einnahmen:

    aus Steuern: 898.356

    Ausgaben:

    Für zivile Aufgaben:

    Einmalige:

    Keine

    = 0.000

    Laufende:

    - 50.000 für die Modernisierung und Erweiterung der Kanalisation in den großen Städten (50.000/150.000).
    - 12.917 für die BMK.
    - 100 für die Kosten der Studenten aus Hessen-Homburg.
    - 2.000 für das Bergbauministerium.
    - 10.000 für das Wirtschaftsministerium.
    - 15.000 Laufende Kosten des MTI.
    - 20.000 für den Unterhalt der österreichischen Kolonie von Neu-Dalmatien und Neu-Galizien.
    - 12.500 Unterhalt/Wettbewerb Kultur.
    - 500 Auswanderungsfond (Restmittel ins nächste Jahr übernehmen).
    - 500 Für Anteil laufende Kosten LW-Schule Hessen-Nassau (Vorläufig, da Anteil noch nicht berechnet).
    - 400 Unterstützung Telegraph Braunschweig.
    - 200 Unterstützung Forschung Kühlkammern Mecklenburg.
    - 100.000 für zinslose Kredite an Gewerbe und Industrie (500.000/500.000).
    - 250.000 Fördertopf für das österreichische Gewerbe und die Industrie (1.000.000/2.000.000).*

    * Auf Nachfrage bei der SL wird der Fördertopf für Gewerbe und Industrie sowie Schifffahrt in gleichen Raten zu je 250.000 Reichstalern in den kommenden 8 Jahren vergeben. Sare: Bitte berücksichtigen, dass ich fälschlicherweise von 1,5 Mio ausgegangen bin. Hatte aber im Aktionspost 2 Mio geschrieben und die werden auch verteilt. Danke!

    Ab irgendwann
    - xx.xxx Bau der Idenau-Kolonial-Strecke (xx.xxx/xx.xxx).


    = 474.117

    Für militärische Aufgaben:

    Einmalig:

    - 0.000 1849 keine Neubauten.

    Pläne zur Erweiterung der Flotte auf bis zu 22 Linienschiffe frühestens ab 1850

    = 0.000

    Laufend:

    - 666.000 Sold Ia Normalsold (180.000 Mann x 3,7 ).
    - 11.250 Sold Ib Kolonialtruppen (1.500 Mann x 7,5 ).
    - 33.000 Sold Ic Marine (33, davon 18 Geschwader zu 1-1-1, 15 Geschwader zu 0-2-3, davon zwei mit schwerer Fregatte aus den USA - Gesamtzahl Schiffe: 18-44+2-60*).
    - 29.235 Sold II Geheimpolizei (Überwachung: 1 je 1.000 Einwohner)
    - 14.617 Sold II Geheimpolizei (Repression: 1 je 2.000 Einwohner)
    - 36.543 Sold II Geheimpolizei (Propaganda: 1 je 800 Einwohner)
    - 200 Pacht Schaumburg-Lippe.
    - 5.000 Stationierungskosten Sachsen.

    = 795.845

    * Bitte an Azrael mir zu den neuen Schiffen entsprechend die Informationen bezüglich Art, Größe und Namen zukommen zu lassen. Es fehlt 1843 und jetzt auch 1844 sowie 1845 und 1846! Es handelt sich hierbei um:
    1 Schwere Fregatte, 21 Fregatten und 33 kleinere Schiffe. WIMRE HABE ICH BISHER NUR DIE FALSCHEN SCHIFFSZAHLEN BEKOMMEN!


    Sonstige Ein- und Ausgaben:

    - 000.000 Fördertopf für das österreichische Eisenbahnnetz [Abgerufene Prämien: Strecken: keine, Lokomotiven: Platz 1 von 50.000, Waggons: 1 Platz von 50.000] (205.000/1.500.000).
    + 500 Rückzahlung Darlehen Griechenland (7.500/10.000).
    + 1.000 Rückzahlung Darlehen Nassau. (5.000/10.000).
    + 1.000 Rückzahlung Darlehen Mecklenburg (10.000/30.000).
    + 500 Rückzahlung Darlehen Bremen (1.500/10.000).
    + 2.500 Rückzahlung Darlehen Osmanisches Reich (20.000/50.000).

    = 5.500

    Saldo:

    - 1.264.462 Gesamtausgaben [Mit verrechneten sonstigen Ein- und Ausgaben].
    - 0.000 Schuldenabbau.
    - 366.106 Neuschulden.

    Summe Gesamt:

    Neuschulden: 366.106
    Gesamtschulden: 3.581.779
    Staatsschatz: 0.000
    [20% Anteil Kühlschrankfabrik in Mecklenburg. Wert 4.000 bei Kauf.
    Einlagenanteil an der IB-Bank: 20.000
    Anteile Gothaer Lokwerke im Wert von 8.000 bei Kauf
    100% Österreichische Staatsbahnen
    4,2% der Buschtěhrader Eisenbahn im Wert von 2.700 1844
    4% der Prager Ostbahn im Wert von 4.100 1844
    5% der Strada Ferrata da Milano a Monza im Wert von 2.400 1844
    X% der Lombardisch-venetianische Bahngesellschaft Strecke Venedig-Padua-Vicenza im Wert von X 184X
    X% der Lombardisch-venetianische Bahngesellschaft Strecke Vicenza-Verona-Mailand im Wert von X 184X

    Gewerbepaket Sachsen im Wert von 12.500 1844]



    --- Weitere Schwerpunkte für das Kaiserthum Österreich ---

    In den kommenden 10-15 Jahren müssen mehrere Schwerpunkte gesetzt werden:

    1) Heeresreformen:
    a) Heer (Struktur und Aufbau).
    b) Festungsstruktur (Bau neuer und Erweiterung bestehender Festungen).
    c) Flotte (Struktur, Werften sowie neue Technologien).

    Dabei werden wohl 2-3 Schwerpunkte gesetzt werden müssen. 2, wenn der FlottenSP vorerst verschoben wird und der technologische Fortschritt in einen zivilen SP verpackt wird, 3 wenn es einen spezifischen FlottenSP für die technologische Weiterentwicklung geben soll.

    2) Modernisierung der staatlichen Strukturen:
    a) Pressefreiheit (Zur Milderung revolutionärer Tendenzen? Vielleicht mit Gründung einer kaisernahen Zeitung welche auch das gemeinsame Kaiserreich hochhält ohne unglaubwürdig oder gar rein propagandistisch zu werden...).
    b) Versammlungsfreiheit (dito).
    c) Verwaltungsreform (Straffung des bürokratischen Apparates sowie Effizienzsteigerung).
    d) Einführung eines kommunalen Etats zusätzlich zum Regioetat (weiteres Verschleiern der tatsächlichen Einnahmen?).

    Hier wären dann tatsächlich bis zu vier SPs nötig. Gerade mit 2a und 2b könnten zwei sehr günstige SPs gesetzt werden um die Staatsfinanzen zu stabilisieren.

    3) Industrialisierung:
    a) Top Thema wird hier die Entwicklung der Schwerindustrie sein. Preußen hat da ein oder zwei SPs vorgemacht.
    b) Beschaffung von Rohstoffen. Weiterer Ausbau des Bergbaus zb.
    c) Bildungsoffensive für genügend gebildete Arbeitskräfte.
    d) Vernetzung (Eisenbahn, geht ja auch ohne SP, Telegraphen, Infrastruktur und MTI-Vernetzung).
    e) Weitere Liberalisierung des Marktes (auch eventl. weitere Finanzierung der bestehenden Banken).

    4) Handel:
    a) ÖR hat seit Jahren in den Handel investiert. Hier wären zb Bau des Suezkanals oder Öffnung der Donau zu nennen um die Handelswege zu öffnen.
    b) Einen SP zu den diversen Handelsabkommen.

    5) Bildung:
    a) Aufbau auf den alten GrundschulSP aus VKs Zeiten.
    b) Hochschulen.
    c) Universitäten.

    6) Innerösterreichischer "Ausgleich":
    a) Allgemein aber auch vor allem mit...
    b) ...den Ungarn.
    c) ...den LVlern.

    Die Österreichische Politik

    1) Innenpolitik

    Achtung Spoiler:
    1) Umgang mit den einzelnen Volksgruppierungen

    Österreich ist ein Vielvölkerstaat (geile Erkenntnis). Einige der Völker sind seit langer Zeit im Herrschaftsbereich der Habsburger und haben sich gut eingefügt, andere rebellieren leider gegen das einende Band des Kaiserreiches und verlangen im schlimmsten Falle gar nach einem eigenen Staat so wie die fehlgeleiteten Polen in Russland. Ungeachtet der Probleme mit den unterschiedlichen Gruppen muss das oberste Ziel der österreichischen Politik die Erhaltung der Einheit sein.

    Um dieses Ziel zu erreichen dürfte es im Wesentlichen drei Strategien geben:

    a) Die "Unterdrückung" der jeweiligen Kultur und Sprache und die "österreichisierung" derselben.
    Wird unter anderem soweit ich es verstanden habe von VK propagiert Dabei soll möglichst überall nur Deutsch als Amtssprache gelten und durch gezielte Ansiedlung von Österreichern die heimische Kultur untergraben werden. In diesem Fall würde unter anderem an Schulen und Universitäten nur in deutscher Sprache gelehrt werden (wie zum Beispiel zur Zeit in Prag) und auch in allen anderen Bereichen Deutsch die heimischen Sprachen verdrängen. Am Ende stünde im besten Falle eine deutsche Kultur als verbindendes Element der Völker. Andererseits dürfte (wie auch die Realität es bewiesen hat) das einiges an Widerstand hervorrufen und zudem könnte sich diese Klammer im Krisenfall als nicht stark genug erweisen

    b) Wohlwollen durch Zugeständnisse und Vielfalt erreichen und so die Einheit stärken.
    Hier würde der Wert jeder Kultur und die Stärke durch Vielfalt hervorgehoben werden. Jedes Volk düfte seine Kultur als Teil eines großen Ganzen einbringen und die Unterschiede respektiert. Der gemeinsame Staat würde so eventuell als Schutzwall gesehen werden können, der auch die Völker schützt, die dies alleine nicht könnten. Die kulturellen Besonderheiten würden hervorgehoben um gegenseitig daraus zu lernen und die Stärken mit anderen zu teilen. Leider könnte das auch den Zerfall des Kaiserreiches bedeuten, wenn die Völker dies als Ansporn sehen gerade das zu tun was dadurch verhindert werden soll: Ein Zerfall Österreichs.

    c) Eine gemeinsame (eben nicht rein österreichische) "Kultur(idee)" schaffen.
    Damit ist weniger ein Mischmasch aus allen Einzelteilen zu einem verquirrlten Ganzen gemeint als vielmehr die Herausbildung eines gemeinsamen Wirgefühls. Vorbild könnte dabei das antike Rom zu seiner Blütezeit sein, als es in der bekannten Welt oft als Vorrecht galt römischer Staatsbürger zu sein. Es gründete sich auf den Stolz auf das Erreichte und das Gefühl etwas Größerem anzugehören und den Ideen die hinter dem Ganzen stand. Die Frage wäre hier aber: Was könnte dieses Wirgefühl erzeugen wenn es das schon im deutschen Bund nicht gibt. Wenn da jemand eine zündende Idee hätte

    Anmerkungen:

    Mittelfristig wird wohl eine Richtung eingeschlagen werden müssen und dann auch mit einer gewissen Konsequenz weiter verfolgt werden. Von der Konferenz, die als Schwerpunkt für dieses Jahr anberaumt wurde erhoffe ich mir dazu einige Impulse und ein Gefühl dafür was am ehesten klappen könnte (was die SL am ehesten subventionieren würde).
    Vermutlich würde die C-Lösung einen kleinen Umweg über B nötig machen um einen Rahmen zu schaffen in dem alle Völker die Offenheit besitzen sich einem großen gemeinsamen Plan anzuschließen. Eventuell könnte es sogar notwendig werden die Regionalparlamente etwas in ihren Kompetenzen zu stärken, so dass nicht der Eindruck ensteht Wien würde bei der C-Lösung einfach nur seinen eigenen Weg als den gemeinsamen verkaufen wollen.
    Außerdem müsste man in Wien wohl dennoch mit Härte gegen seperatistische Bewegungen wie zur Zeit in Italien vorgehen um einen Balkanisierung Österreichs zu verhindern. Das aber ist ein nicht ganz einfacher Spagat. Wird wohl nur mit Zuckerbrot und Peitsche funktionieren
    So wäre eine nette Geste eventuell die Wiedereinführung von Tschechisch als zweite Unterrichtssprache in Prag - was auch der Bildungspolitik zugute kommen könnte die ich in den letzten Tagen angedacht habe.


    2) Bildungspolitik:

    Achtung Spoiler:
    Österreich ist ein eher rückständiges Land (super Erkenntnis. Nach dem Oxfordschen Prinzip funktionieren zwei Wege: Ungebildet und konservativ-absolutistisch oder gebildet und liberal(er). Wir sind der Staat und ungebildet auf dieser Skala. Ich wäre lieber der Staat und gebildet Aber man wird wohl nicht alles haben können

    Trotzdem besitzt Österreich mehrere Universitäten und genügend Bildungseinrichtungen um davon auch profitieren zu können. Eine gebildete Bevölkerung wird in den kommenden Jahren des Fortschritts und der Industriealisierung unumgänglich sein und so muss der Weg beschritten werden, der eventuell Zugeständnisse nötig machen könnte.
    Mir wäre (vorerst) ein dritter Weg der liebste: So konservativ wie möglich bleiben und dennoch die durchschnittliche Bildung der Bevölkerung deutlich erhöhen. Mit ungebildeten Bergbauern wird Österreich sicher keinen Blumentopf gewinnen - auch wenn da andere anderer Meinung sein dürften.

    Deswegen folgende Gedanken:

    a) Schulische Grundversorgung.

    Soweit ich es mitbekommen habe gab es in Österreich bereits eine Schulreform um der Bevölkerung grundlegende Kenntnisse zu vermitteln. Diese wurde soweit ich weiß unter VK angestoßen. Die dazugehörigen Post werde ich noch raussuchen. Wenn sich die Maßnahmen fürs Erste als ausreichend erweisen wird daran nichts geändert. Ansonsten müssten eben unter Umständen noch gewisse (nicht vorhandene) Mittel fließen.

    b) Weiterführende Universitäten.

    Es werden die bestehenden Universitäten im Kaiserreich zu einem Verbund zusammengelegt werden.* Diese können sich dann absprechen und Standards festlegen nach denen gelehrt wird, um eine gewisse grundlegende und einheitliche BIldung auch an den weiterführenden Einrichtungen zu erzielen. Außerdem wird das schon alleine wegen Punkt c) notwendig werden. Daneben muss ich daran denken zu überprüfen inwieweit es weitere (ebenfalls nicht vorhandene) Gelder kosten wird diese Einrichtungen auf einen akzeptablen und international Wettbewerbsfähigen Stand zu bringen.

    c) Internationalisierung der Bildung in einzelnen Zentren.

    Da sich viele Staaten im Bund sehr offen für eine Zusammenarbeit in Sachen Schulbildung und Wissenschaft gezeigt haben möchte Wien dies nun aktiv fördern und für diesen Zweck einige der Schulen für Studenten und Schüler anderer (deutscher aber auch internationaler) Staaten öffnen. Geregelt soll das Ganze soweit möglich über bilaterale Verträge. Insbesondere auch ein Austausch von Fachkräften auf allen Gebieten wird angestrebt um so ein möglichst breitgefächertes Wissen in den entsprechenden Anstalten ansammeln zu können.**
    Hierbei sollen auch an den Zentren baldigst wieder die jeweiligen Regionalsprachen als zweite Unterrichtssprache zugelassen werden. Neben Deutsch und wohl auch zum Teil Französisch.
    Wenn sich das System bewährt würde Wien gerne auch im deutschen Ausland - soweit die Fürsten da mitmachen - Ableger seiner Universitäten (mit ähnlichem Zweck wie die Goetheinstitute) zu gründen, um
    •die Pflege der internationalen kulturellen Zusammenarbeit
    •die Vermittlung eines umfassenden Bildes über Österreich durch Informationen über das kulturelle, gesellschaftliche und politische Leben.
    zu fördern (gut rauskopiert)
    Vermutlich werden da erstmal die kleineren Staaten Interesse haben denke ich.

    Anmerkungen:

    Der angesprochene dritte Weg würde versuchen zwar eine möglichst "absolutistische" Monarchie beizubehalten und auch ein konservatives Gesamterscheinen aber dabei das Wohl der Bevölkerung zu betonen um auf diesem Weg den sozialen, kulturellen und politischen Frieden zu wahren. Ein Weg den bisher sträflich wenige Fürsten gehen. Viele sehen in ihren Untertanen ja nur Erfüllungsgehilfen für den eigenen absoluten Machtanspruch. Ich sehe es eher als eine Symbiose, bei der beide Teile Pflichten und Aufgaben haben. Die oberste Pflicht eines Fürsten, der über ein Volk regiert ist es für das Wohlergehen desselben zu sorgen.
    Wenn dies in einiger Zeit auch eine gewisse Liberalisierung in bestimmten Bereichen des Lebens erfordert oder mehr soziales Engagement des Fürsten für sein Volk ist das nur richtig. Aber das Volk sollt eben auch darauf vertrauen (können), dass der Fürst ihre Anliegen kennt und ernst nimmt - wo wir wieder an der diesjährigen Konferenz angekommen wären...
    Ob dieser dritte Weg funktionieren kann hängt natürlich von mehreren Faktoren ab:
    - Wie gut kann der Kaiser diesen Weg umsetzen.
    - Wird die SL diesen Weg als eine Möglichkeit zu regieren anerkennen oder bleibt es bei den zwei Lösungen?
    - Wie entwickelt sich die Lage in den anderen Bundesstaaten? Das dürfte einen nicht unerheblichen Einfluss haben auf dieses Experiment, weswegen wohl mehr Einflussnahme an bestimmten Punkte notwendig werden könnte.

    * Mir wird schon übel, wenn ich an die ganzen Aktionen denke, die das alles insgesamt dann kosten wird. Möglichst vieles sollte wohl daher als Reaktion erfolgen oder in bilaterale Verträge oder aber auch unterjährig in die Teilauswertungen - soweit das denn dann auch passt.


    3) Schuldenproblem:

    Achtung Spoiler:
    Schon schlimm, dass man hierfür einen eigenen Punkt braucht, aber ich fühle an dieser Stelle ganz offiziell mal mit all den Griechenlads, Zyperns, Irlands etc mit und reihe mich in die Schar der Zahlungsunfähigen ein.

    Historisch gesehen hat Österreich u.a. in den Jahren 1811 und 1816 den Staatsbankrott erklärt. Den von 1816 hat man hier wohl übersehen, sonst hätte Österreich einen ordentlichen Batzen seiner Schulden schon los. Außerdem hat Revo die ansicht vertreten, dass es ja geschichtlich gesehen auch nicht ungewöhnlich war (ähm, ist) Schulden zu machen um so Projekte anzustoßen.

    Dennoch hat die letzte Auswertung gezeigt, dass man damit auch in einem gefährlichen Abwärtsstrudel kommen kann. Bei 1,2 Mio Schulden macht ein Zinsanstieg von 5% auf 6,8% ein Mehr an Zinsen pa von (bis zu) 21.000 Talern. Damit lässt sich ein Kleinstaat auf Jahre hinaus finanzieren. Ich hoffe mal, dass Oxford berücksichtigt hat, dass ja nicht sofort für die ganze Summe die Zinsen ansteigen, sondern nur für die neuen bzw die, die neu aufgenommen werden? Oder wird das im Spiel vereinfacht dargestellt?

    So oder so zahlt sich Österreich dumm und dusselig allein an der Zinslast.

    Deswegen muss gespart werden - und das wo es so viele schöne Möglichkeiten gäbe Geld zum Fenster rauszuwerfen

    a) Militär.

    Der größte Posten im Staatsetat Österreichs macht das liebe Militär aus. Also wird hier auch am meisten gestrichen. Natürlich ist das ein Problem, weil innere und äußere Bedrohungen wie man in den letzten Jahren gesehen hat schnell überhand nehmen. Andererseits wird das wohl irrelevant werden, wenn ich mir ohne Einsparungen heute morgen nur noch ein paar Steinschleudern leisten kann Deswegen muss ich in diesen sauren Apfel beißen und hier sparen. Zum Glück konnte ich mein Militär günstig von einer 3,2 Taler finanzierte auf eine 3,5 Taler finanzierte bringen. Mein Dank geht an die lieben Mitfürsten. In zehn Jahren mit 100.000 Mann spare ich so nette 300.000 Taler Dafür nehme ich das risiko einiger politischer Kontroversen gerne in Kauf und kann so den finanziellen Engpass beim Militär besser verkraften
    Dazu kamen im letzten Jahr knapp 50.000 Taler an Kosten wegen des dämlichen Sachsenkrieges und dieses Jahr wirds auch wieder Zusatzkosten wegen Italien und Polen geben

    b) Geheimdienst.

    Sold II = Geheimdienst und das letztes Jahr 80.000 Taler. Das entspricht ziemlich genau der momentanen Zinslast in Österreich. Untragbar, wenn auch hilfreich. Deswegen wird wieder auf das alte Niveau heruntergefahren. 1815 rum hat VK mal 15.000 pa dafür ausgegeben und seither wuchert hier ein Staat im Staate. Deswegen sind auch die nun zur Verfügung gestellten 30.000 Taler eine riesen Summe, die durchaus reichen sollte damit die Geheimpolizei ihren Dienst gut versehen kann

    c) Investitionen.

    Gestrichen.
    Die Infrastruktur wurde in den vergangenen Jahren mit soweit ich es gesehen habe mehr als 600.000 Talern ausgebaut. Das düfte sich auch auf die Wirtschaft auswirken, zumal ich von Oxford mal gehört habe (da hatte ich noch Württemberg), dass sich Investitionen erst mit deren Abschluss auch auszuzahlen beginnen. Das wäre jetzt der Fall. Hoffen wir mal das Beste. Auf diesem Wege sollte sich ja auch die Wirtschaft und der Handel erholen bzw. ausweiten und so mehr Geld in die klamme Staatskasse spülen. Also kann in dem Bereich die kommenden Jahre etwas weniger gemacht werden um die Ernte einzufahren und die Finanzen wieder in Ordnung zu bringen. Deswegen habe ich auch letztes Jahr schweren Herzens diese Investition nochmals finanziert.
    In den kommenden Jahren wird weiter investiert werden, weil Österreich sonst weiter an Boden verlieren würde. Aber es muss sich auf Projekte begrenzen, die nicht zu teuer sind und einen mehr oder weniger schnellen Erfolg versprechen.

    Anmerkungen:

    Wenn eine Investition zwar neue Schulden erforderlich macht, aber die Erlöse daraus höher sind als die daraus resultierenden Zinsen ist es ein gutes Geschäft Also würde ich dafür neue Schulden aufnehmen. Deswegen laufen auch mehrere Anfragen zu internationalen Geschäften, die auch einen Einsatz größerer Mittel erfordern würden.


    4) Wirtschaftsförderung:

    Achtung Spoiler:
    Ehe es hier zu weiteren Missverständnissen kommt sollte ich wohl hier mal mein Interesse an den Hafenplätzen und der Fragerei nach einer Flotte beantworten (auch wenn der Herr frz. Botschafter das hier natürlich nicht sieht)

    Grundpfeiler höherer Steuereinnahmen ist.....genau, ein wohlhabendes und gutverdienendes Volk. Sonst bekommt der Kaiser irgendwann die Steuern wieder in Naturalien und die Weltmarktpreise für Hühnereier sind sicher auch 1830 nicht berauschend.
    Deswegen muss die Wirtschaft gefördert werden - ganz uneigennützig um den Staatssäckel zu füllen und dann auch wieder allen Verpflichtungen dem Volk und den Verbündeten gegenüber nachkommen zu können.

    a) Steuersenkungen.

    So absurd es sich anhört, aber ich werde die Steuern senken. Langsam und auf Jahre hinaus, aber dennoch so, dass das Volk es spürt. Damit soll zum einen die oben bereits erwähnte Politik unterstütz werden auch ein gebildet(er)es Volk in einem eher absolutistischen System zufrieden zu halten und dann auch, weil im oxfordschen System Steuersenkungen das Wirtschaftswachstum ankurbeln. Also zwei Fliegen mit einer Klappe sozusagen. Wäre das System ein anderes würde ich wohl eher dazu neigen die Einnahmen vorerst mit höheren Belastungen zu steigern. Aber so wirds eben wie dieses Jahr bereits geschehen darauf hinauslaufen die Steuern in Richtung 13/14% zu senken. Auch vor dem Hintergrund eines späteren Beitritts zu einer der Zollunionen.*

    b) Stärken fördern.

    Auch ein Grund für die Konferenz der Länder dieses Jahr. Nur auf diesem Weg lässt sich herausfinden was wo föderungswürdig ist, um die Wirtschaft in Schwung zu bringen. Zwar sind nur wenige Mittel vorhanden, aber es hindert mich nichts zu versuchen diese halbwegs sinnvoll zu verteilen. Außerdem kann auch das den Zusammenhalt der Völker stärken, wenn alle sehen, dass in Wien an alle gedacht werden soll und bei jedem die Stärken gefördert werden. Insgesamt könnte das die Situation der gemeinen Bevölkerung leicht verbessern und somit auch die Bereitschaft sich für das gemeinsame Wohl einzusetzen statt gegeneinander zu agieren.
    Außerdem ist (fast) alles gut was Wirtschaftswachstum verspricht.

    c) Neue Märkte für Österreich erschließen.

    Um die Wirtschaft zu stärken muss auch der Handel gestärkt werden und der braucht Absatzmärkte und die Möglichkeit auch international tätig zu sein. Deswegen versuche ich zur Zeit im europäischen Raum Hafenplätz für Österreich zugänglich zu machen und zu schützen. Leider habe ich die Befürchtung, dass England und Frankreich den Eindruck bekommen könnten mir läge an einer aggressiven Expansion. Das ist nicht der Fall. Es geht lediglich darum Österreichs Wirtschaft soweit in Fahrt zu bringen, dass ich Problem 3) angehen kann.

    d) Projekte über die Grenzen fördern.

    Da wäre vor allem Dons Kanalprojekt zu nennen. Es eröffnet ebenfalls die Chance für die heimische Wirtschaft fuß im Bundesgebiet zu fassen und so zu wachsen. Daneben gibt es mehrere kleinere Projekte und Ideen die ich dann im Bereich der Außenpolitik posten werde.
    Leider gestalten sich die Verhandlungen mit Don etwas zäh, da ich den Eindruck habe, dass er einfach nur scharf auf österreichisches Geld ist und auf diese Weise seinen Kanal finanzieren will. Um das Projekt voranzubekommen müssten diese Bedenken meinerseits wohl erst ausgeräumt werden.


    5) Themen Länderkonferenz 1832:

    Achtung Spoiler:

    1) Integration:

    Wien weiß um die Probleme, die ein Vielvölkerstaat mit sich bringt. Es wird zu den meisten Zeiten mehr oder weniger ausgeprägte Bewegungen geben, die mehr Selbstverwaltungsrechte, innere Autonomie oder gar Sezession zum Ziel haben. Alle diese Bestrebungen können dem Kaiserreich gefährlich werden oder gar zu offenen Revolutionen im Land führen wie derzeit in Polen. Deswegen sind folgende Punkte Teil der Konferenz:

    - In wieweit sind die einzelnen Länder der österreichischen Krone Integriert. Das bezieht sich vor allem auf die Frage, in wieweit sich die einzelnen Teile als vollständigen, vollwertigen Teil des Kaiserreichs Österrich verstehen. Eventuell könnte man das als eine ungefähre Prozentzahl angeben oder anhand einiger Statements der Abgeordneten, die die Länder zu dem Thema abgeben.

    - Für die aktuelle Lage, den Grad der Integration in das Kaiserreich gibt es sicher auch Gründe, die sich eventuell an der wirtschaftlichen, politischen oder gesellschaftlichen Situation festmachen. Da wäre es Interessant zu wissen, was dazu geführt hat, wie sich die einzelnen Völker und Volksgruppen haben einbinden lassen. Eventuell könnte man daran einen Trend erkenne, was helfen könnte die innere Stabilität zu erhöhen.

    - Gab es in der letzten Zeit eine Veränderung bei dem Grad der Integration einiger Gruppen und Landesteile. Also mal als Beispiel: Hat der Aufstand in Polen die Loyalität der polnischen Bevölkerungsanteile zum Kaiserreich verändert? Gibt es Wünsche oder Ansätze, wie man die Integration verändern könnte?

    - Als mögliches Ziel würde Wien eine gemeinsame Identität zu schaffen, welche die einzelnen Völker mit einem rot-weiß-roten Band verbindet (das Band hätte dann natürlich eine etwas andere Farbgestaltung nötig, das ist klar). Die innere Einheit würde eben auch zu einer äußeren Stärkung des Kaiserreiches führen und zudem mithelfen die Wirtschaft im inneren zu stärken, da Österreich noch weiter zu einem stabilen und gesicherten Staat werden würde. Wenn es da entsprechende Ansatzmöglichkeiten gibt, die von der Mehrzahl der Landesteile getragen wird, oder es sonstige Anregungen der Abgeordneten gibt - immer her damit.

    2) Wirtschaft:

    Neben einem stabilen Umfeld, also einer guten Integration der Volksteile, um Aufständen und Sezessionsbewegungen vorzubeugen, ist vor allem auch eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung in allen Teilen Österreichs wichtig. Besonders da die finanzielle Lage im Kaiserreich weiterhin kritisch. Zuletzt wurde ein mehrjähriges Infrastrukturprojekt abgeschlossen, welches Österreich weit über 600.000 Taler gekostet hat. Dieses Projekt könnte dazu dienen einen gemeinsamen, verbindenden Gedanken schneller zu verbreiten, es hilft aber vor allem die Wirtschaft anzukurbeln. Dennoch muss auch zukünftig ein wichtiger Fokus auf die wirtschaftliche Entwicklung gelegt werden:

    - Wenn möglich würde man gerne erfahren, wie die einzelnen Länder der österreichischen Krone wirtschaftlich dastehen. Gibt es größere Gefälle zwischen den einzelnen Reichsteilen? Gibt es aufstrebende Regionen, Regionen die stagnieren oder gar Landesteile die zurückfallen?

    - Welche Brachen und Wirtschaftsbereiche zählen in den Landesteilen jeweils zu den Stärken, welche zu den Schwächen? Gibt es eventuell bei lukrativen Bereichen die Möglichkeit diese gezielt zu födern? Also zum Beispiel im Bereich Bergbau oder auch in der Landwirtschaft (die ja noch immer mind 80% der wirtschaftl. Gesamtleistung ausmachen dürfte) bei bestimmten (regionalen?) Produkten?

    - Gibt es in den strukturschwachen Regionen eventl. die Möglichkeit mit gezielten Aktionen die Wirtschaft insgesamt zu stärken? Also wenn jetzt in Ostgalizien vielleicht nur Landwirtschaft eine Rolle spielt und der Export sich kaum lohnt, weil die Transportkosten zu hoch sind oder die Produkte die Strecken nicht unbeschadet überstehen würden dort vielleicht die Entstehung von verarbeitendem Gewerbe anzuregen. Haben da die Abgeordneten konkrete Vorschläge?

    - Sind unter Umständen auch einzelne "Leuchtturmprojekte" sinnvoll. Also die gezielte Förderung eines einzelnen Projektes, um einen Impuls zu geben für andere dies nachzutun bzw. in dieser Region das Projekt zu nutzen, um insgesamt der Wirtschaft zu helfen? Ein Beispiel wäre da vielleicht eine Freihandelszone in der Grenzregion zu Russland oder eine größere Waffenmanufaktur in einer Bergbauregion, ein neuer Hafen an der Adria etc.

    3) Militär:

    Zur Sicherung des inneren Friedens und zum Schutz vor äußeren Feinden ist eine schlägkräftige und moderne Armee notwendig. Deswegen kündigt Wien auch für das kommende Jahr eine Militärreform an. Dennoch sollen auch hierzu die Abgeeodneten angehört werden. Insbesondere zu folgenden Fragen wäre eine Stellungnahme sehr willkommen:

    - Sind gemischte Verbände (also mit Soldaten aus verschiedenen Ethnien) sinnvoll, oder würden sie die Zusammenarbeit der Einheiten eher behindern? Könnte mit gemischten Verbänden ein besseres Wir-Gefühl enstehen und/oder die gefahr der Rebellion einzelner Einheiten verringert werden? Sind innere Spannungen zu erwarten, die den normalen Ablauf über Gebühr behindern?

    - Sind eventuell an bestimmten Grenzen noch Festungen nötig, um mögliche Angriffe besser abwehren zu können?

    - Neben der bestehenden Militärschule sollen noch weitere enstehen. Fix ist bisher eine Marineschule in Pula. Daneben könnten sich eventl. noch Städte für ein oder zwei weitere Standorte bewerben.


    6) Jahresaktionen und -Reaktionen:



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    Geändert von BruderJakob (22. September 2016 um 11:24 Uhr)
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    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  2. #2
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Verträge Österreichs:




    1) Deutscher Bund:


    a) Bayern:

    Achtung Spoiler:

    Freihandelsvertrag zwischen dem Königreich Baden, dem Königreich Württemberg, dem Königreich Bayern und dem Kaiserreich Österreich:

    1.Für den Bodensee und die direkt an den Bodensee angrenzenden Gemeinden der oben genannten Staaten wird die Sonderwirtschaftszone "Bodensee" eingerichtet. Zwischen diesen Gemeinden sowie den dazugehörenden Gebieten des Bodensees werden sämtliche Zoll- und Handelsschranken aufgehoben.
    2. Für die Sonderwirtschaftszonen wird die sogenannte Inländerbehandlung festgelegt, wonach die Unternehmen der beteiligten Staaten in den Sonderwirtschaftszonen grundsätzlich gleich zu behandeln sind.
    3. Ein bloßes Umladen von Waren in den Sonderwirtschaftszonen ist nicht begünstigt.
    4. Der Vertrag kann nach fünfjähriger Laufzeit einseitig mit 3 Jahren Vorlaufzeit gekündigt werden.


    Achtung Spoiler:

    Im Rahmen der Städtefreundschaft von Lindau und Bregenz haben die Monarchen von Bayern und Österreich folgendes zu beschließen geruht:
    1.Für die bayerische Stadt Lindau wird eine Sonderwirtschaftszone eingerichtet. Zwischen Lindau und den Kaiserreich Österreich werden sämtliche Zoll- und Handelsschranken aufgehoben.
    2. Für die österreichischen Stadt Bregenz wird ebenfalls eine Sonderwirtschaftszone eingerichtet. Zwischen Bregenz und dem Königreich Bayern werden sämtliche Zoll- und Handelsschranken aufgehoben.
    3. Für die Sonderwirtschaftszonen wird die sogenannte Inländerbehandlung festgelegt, wonach bayerische und österreichische Unternehmen in den Sonderwirtschaftszonen grundsätzlich gleich zu behandeln sind.
    4. Die Bodenseegewässer Bayerns und Österreichs werden fortan gemeinsam geschützt. Das betrifft die Küstenwache, Seenotrettung und die Unterbindung des schädlichen Schmuggels.


    Achtung Spoiler:

    Zollvertrag zwischen dem Königreich Bayern und dem Kaiserreich Österreich:

    1.Für die bayerische Stadt Hof wird eine Sonderwirtschaftszone eingerichtet. Zwischen Hof und den Kaiserreich Österreich werden sämtliche Zoll- und Handelsschranken aufgehoben.
    2. Für die österreichischen Stadt Eger wird ebenfalls eine Sonderwirtschaftszone eingerichtet. Zwischen Eger und dem Königreich Bayern werden sämtliche Zoll- und Handelsschranken aufgehoben.
    3. Für die Sonderwirtschaftszonen wird die sogenannte Inländerbehandlung festgelegt, wonach bayerische und österreichische Unternehmen in den Sonderwirtschaftszonen grundsätzlich gleich zu behandeln sind.


    Achtung Spoiler:

    Das Königreich Bayern und das Kaisertum Österreich haben sich der Förderung und dem Ausbau des Handels auf der Donau verschrieben, hierfür wurde folgender Vertrag unterzeichnet:

    • In jeder größeren Stadt an Donau und Isar werden Lagerviertel zum vermieten und ein geeigneter Donauhafen errichtet, falls ein solcher noch nicht vorhanden sein sollte.
    • Namentlich von Bayrischer Seite: Regensburg, München, Passau und Ingolstadt
    • Namentlich von Österreichischer Seite: Linz, Krems, Wien, Preßburg, Budapest, Frankenstadt (Baja), Mohatsch (Mohacs), Neusatz (Novi Sad) und Orschowa (Orsova) (Sromabwärts in dieser Reihenfolge)
    • Weiterhin wird eine gemeinsame Donauhandelsflotte gegründet, die Schiffseignerschaft gehört zu 70% Österreich und zu 30% Bayern, der Gewinn wird zur Instandsetzung und Investition, anfangs nur in neue Schiffe verwendet.
    • Hierzu sind in Passau und in Budapest Werften für Dampfschiffe zu errichten.
    • Um Anreize für den Donauhandel zu schaffen werden alle Donauzölle zwischen Bayern und Österreich um zwei Prozent gesenkt.



    Achtung Spoiler:

    Vertrag über den Austausch von Grundstücken zwischen dem Königreich Bayern und dem Kaiserreich Österreich:

    - Das Königreich Bayern erhält unentgeltlich jeweils ein Grundstück in Wien, Budapest, Prag und Venedig.
    - Das Kaiserreich Österreich erhält unentgeltlich jeweils ein Grundstück in München und Nürnberg, Würzburg und Augsburg. Diese werden jeweils zur Errichtung einer Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes genutzt.


    Achtung Spoiler:

    Seine katholische Majestät Ludwig I. von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bey Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben, Allzeit Schützer und Mehrer des Glaubens und Seine Kaiserlich-Königliche Apostolische Majestät, Ferdinand I., von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, König von Hungarn und Böhmen, dieses Namens der Fünfte, König der Lombardei und Venedigs, König von Dalmatien, Kroatien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Illyrien; König von Jerusalem etc. Erzherzog von Oesterreich, Großherzog der Toskana, Herzog von Lothringen, Salzburg, Steyer, Kärnthen, Krain, Ober- und Niederschlesien, von Modena, Parma, Herzogtum Piacenza und Herzogtum Guastalla, von Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara; Großfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mähren; Gefürsteter Graf von Habsburg und Tirol, von Kyburg, Görz und Gradiska; Fürst von Trient und Brixen; Markgraf der Ober- und Nieder-Lausitz und in Istrien, Graf von Hohenembs, Feldkirch, Bregenz, Sonnenberg etc. Herr von Triest, von Cattaro und auf der windischen Mark haben im Jahre des Herrn 1834 in tiefer Freundschaft und Übereinstimmung zu beschließen geruht die Donau- Dampfschifffahrtsgesellschaft gemeinsam das "Band der Freundschaft" (Main- Donau- Kanal) in 20 Jahren zu bauen.
    Die Kosten hierfür werden zu 45 Hundertstelteilen vom Königreich Bayern und zu 55 Hunderstelteilen vom Kaiserreich Österreich getragen.
    Möge Gott diese Übereinkunft segnen, es lebe Blau- Weiß- Rot!


    Achtung Spoiler:

    Seine katholische Majestät Ludwig I. von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bey Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben, Allzeit Schützer und Mehrer des Glaubens und Seine Kaiserlich-Königliche Apostolische Majestät, Ferdinand I., von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, König von Hungarn und Böhmen, dieses Namens der Fünfte, König der Lombardei und Venedigs, König von Dalmatien, Kroatien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Illyrien; König von Jerusalem etc. Erzherzog von Oesterreich, Großherzog der Toskana, Herzog von Lothringen, Salzburg, Steyer, Kärnthen, Krain, Ober- und Niederschlesien, von Modena, Parma, Herzogtum Piacenza und Herzogtum Guastalla, von Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara; Großfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mähren; Gefürsteter Graf von Habsburg und Tirol, von Kyburg, Görz und Gradiska; Fürst von Trient und Brixen; Markgraf der Ober- und Nieder-Lausitz und in Istrien, Graf von Hohenembs, Feldkirch, Bregenz, Sonnenberg etc. Herr von Triest, von Cattaro und auf der windischen Mark haben im Jahre des Herrn 1834 in tiefer Freundschaft und Übereinstimmung zu beschließen geruht die Zölle für Transporte der Donaudampfschifffahrtsgesellschaft um 50% zu senken, damit diese auch in Zukunft über alle Maßen erfolgreich bleiben wird und weiter expandieren kann.
    Mit Volldampf voran!


    Achtung Spoiler:

    Seine katholische Majestät Ludwig I. von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bey Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben, Allzeit Schützer und Mehrer des Glaubens und Seine Kaiserlich-Königliche Apostolische Majestät, Ferdinand I., von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, König von Hungarn und Böhmen, dieses Namens der Fünfte, König der Lombardei und Venedigs, König von Dalmatien, Kroatien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Illyrien; König von Jerusalem etc. Erzherzog von Oesterreich, Großherzog der Toskana, Herzog von Lothringen, Salzburg, Steyer, Kärnthen, Krain, Ober- und Niederschlesien, von Modena, Parma, Herzogtum Piacenza und Herzogtum Guastalla, von Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara; Großfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mähren; Gefürsteter Graf von Habsburg und Tirol, von Kyburg, Görz und Gradiska; Fürst von Trient und Brixen; Markgraf der Ober- und Nieder-Lausitz und in Istrien, Graf von Hohenembs, Feldkirch, Bregenz, Sonnenberg etc. Herr von Triest, von Cattaro und auf der windischen Mark haben im Jahre des Herrn 1834 in tiefer Freundschaft und Übereinstimmung zu beschließen geruht der Donau- Dampfschifffahrtsgesellschaft jeweils zwei bzw. drei weitere Dampfschiffe zu spendieren.
    Für unsere liebe Mutter Donau, das neue Herz Europas!


    Achtung Spoiler:

    Seine katholische Majestät Ludwig I. von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bey Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben, Allzeit Schützer und Mehrer des Glaubens und Seine Kaiserlich-Königliche Apostolische Majestät, Ferdinand I., von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, König von Hungarn und Böhmen, dieses Namens der Fünfte, König der Lombardei und Venedigs, König von Dalmatien, Kroatien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Illyrien; König von Jerusalem etc. Erzherzog von Oesterreich, Großherzog der Toskana, Herzog von Lothringen, Salzburg, Steyer, Kärnthen, Krain, Ober- und Niederschlesien, von Modena, Parma, Herzogtum Piacenza und Herzogtum Guastalla, von Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara; Großfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mähren; Gefürsteter Graf von Habsburg und Tirol, von Kyburg, Görz und Gradiska; Fürst von Trient und Brixen; Markgraf der Ober- und Nieder-Lausitz und in Istrien, Graf von Hohenembs, Feldkirch, Bregenz, Sonnenberg etc. Herr von Triest, von Cattaro und auf der windischen Mark hat im Jahre des Herrn 1834 in tiefer Freundschaft und Übereinstimmung bekanntzugeben geruht, dass alle bayrischen Offiziere fortan an den vorzüglichen Akademien Österreichs ausgebildet werden.
    Mit Gott für Volk und Vaterland zum Sieg!


    b) Sachsen:

    Achtung Spoiler:


    VERTRAG ZUR PARTNERSCHAFT DER UNIVERSITÄTEN VON LEIPZIG, PRAG UND JENA-SCHWARZBURG


    Präambel
    Die Universitäten von Leipzig, Prag und Jena-Schwarzburg schließen folgenden Vertrag zur Verstärkung der Beziehungen zwischen den beiden Ländern und um Wissenschaftlichen Austausch voran zu bringen:
    1.Jedes Jahr erhalten jeweils 20 Studenten der Universität Leipzig die Möglichkeit im Rahmen eines Stipendienprogramms ein Auslandssemester an den Universitäten Prag und Jena durchzuführen
    2.Jedes Jahr erhalten jeweils 20 Studenten der Universität Prag die Möglichkeit im Rahmen eines Stipendienprogramms ein Auslandssemester an den Universitäten Leipzig und Jena durchzuführen
    3.Jedes Jahr erhalten jeweils 20 Studenten der Universität Jena die Möglichkeit im Rahmen eines Stipendienprogramms ein Auslandssemester an den Universitäten Leipzig und Prag durchzuführen
    4.In Zukunft sollen Studienleistungen an einer Universität auch an der jeweils anderen angerechnet werden können, sodass ein Student problemlos zwischen den beiden Universitäten wechseln kann.
    5.Die Universitäten sichern sich die Kooperation bei zukünftigen Forschungsprojekten zu und sollen auch einige gemeinsame Projekte starten.
    6.Die Universitätsleitungen sollen sich jedes Jahr in Leipzig, Prag und Jena abwechselnt treffen, um die Zusammenarbeit beider Universitäten abzustimmen und gegebenenfalls auszubauen.





    Unterschriften
    Leipzig, Prag und Jena, am 17. September im Jahre 1842 des Herrn


    Achtung Spoiler:

    Börsenvertrag zwischen dem Kaiserreich Österreich und dem Königreich Sachsen

    Zur Stärkung und Verzahnung der Wirtschaft beider Staaten, sowie der weiteren Vertiefung der Zusammenarbeit, schließen das Kaiserreich Österreich und das Königreich Sachsen folgenden Vertrag:

    1.Das Königreich Sachsen stellt dem Kaiserreich Österreich einen Raum in den Börsen von Leipzig, Dresden, Zwickau und Chemnitz zur Verfügung.
    2.Das Kaiserreich Österreich stellt dem Königreich Sachsen einen Raum in den Börsen von Prag, Triest und Wien zur Verfügung.
    3.Ein schnellstmöglicher Anschluss der Börsen an das Telegraphenetz wird angestrebt.


    Achtung Spoiler:

    Stationierungsvertrag zwischen dem Königreich Sachsen und dem Kaiserreich Österreich

    - Das Königreich Sachsen stellt in Dresden und Leipzig kostenlos ein Kasernengelände mit den entsprechenden Gebäuden mit einer Kapazität für jeweils 2500 Mann zur Verfügung.
    - Das Königreich Sachsen kann seine Offiziere an der Wiener Militärschule ausbilden lassen.
    - Das Königreich Sachsen und das Kaiserreich Österreich werden in regelmäßigen Abständen gemeinsame Manöver ausführen, um die Effektivität gemeinsamer Operationen zu erhöhen.
    - Der Stationierungsvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr gekündigt werden.


    + 1 Gefallen offen


    Achtung Spoiler:

    Friedensvertrag

    zwischen dem Königreich Preussen und dem Kaiserreich Österreich, dem Königreich Sachsen, dem Königreich Bayern, dem Königreich Württemberg und dem Grossherzogtum Baden

    1. Zum 1. Dezember stellen alle Konfliktparteien die Kämpfe in Sachsen ein. Der Kriegszustand wird aufgehoben.
    2. Die Truppen Preussens und Österreichs verschieben sich in geplanter Stärke auf ihre Stationierungszonen. Die Truppen Bayerns, Badens und Würrtembergs verlassen Sachsen. Die Stärke der Truppen sind 10´000 Soldaten Österreichs und 10´000 Soldaten Preussens.
    3. Die Truppen Preussens und Österreichs verbleiben höchstens 10 Jahre im Land.
    4. Sobald die bevollmächtigten Abgesandten Preußens und Österreichs in Dresden eingetroffen sind wird eine Friedenskonferenz einberufen. Teilnehmer sind Preußen und Sachsen als Hauptbetroffene, Österreich als Vorsitzender des Bundes und der Großherzog von baden als Vertreter des 3D und in seiner Funktion als Sekretär.


    Im Jahre des Herrn 1830 sind das Königreich Preußen sowie das Kaiserreich Österreich übereingekommen die Kämpfe in Sachsen einzustellen und obigen Friedensvertrag zu unterzeichnen. Hiermit überreichen wir in der Hoffnung auf Frieden im Deutschen Bund diesen Vertrag den Königen Sachsens, Württembergs und Bayerns sowie dem Großherzog von Baden in der Hoffnung, dass auch sie erkennen, dass der Friede wertvoll ist und sie sich ebenfalls bereit erklären den Vertrag in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen. Damit wären die Weichen gestellt für einen dauerhaften Frieden im Bund.


    König Lucca von Preußen
    Kaiser BruderJakob von Österreich
    König Version1 von Württemberg
    Leopold I, Großherzog von Baden



    Achtung Spoiler:

    Vertrag über die Zusammenarbeit im Bildungsbereich zwischen dem Kaiserreich Österreich und dem Königreich Sachsen:

    Das Kaiserreich Österreich und das Königreich Sachsen kommen überein im Bereich der Bildung enger zusammenarbeiten zu wollen. Hierfür werden für sächsische Studenten jährlich 10 Studienplätze in Prag zur Verfügung gestellt.

    Daneben wird an den österreichischen Universitäten Prag und Budapest, an den sächsischen Universitäten Leipzig und Dresden je ein Gastlehrstuhl zur Verfügung gestellt. Zudem werden zweijählich Treffen zwischen den oben genannten Universitäten angestrebt, um einen Wissensaustausch zu erleichtern.

    Außerdem werden von Sachsen einige Experten dabei helfen Bodenschätze in Österreich ausfindig zu machen und bei der Gewinnung behilflich zu sein. Dafür hilft die polytechnische Schule in Prag Sachsen dabei Gewerbeschulen einzurichten.


    Achtung Spoiler:

    Vertrag zur Planung des Schienenverkehrs zwischen Sachsen und Österreich

    Das Königreich Sachsen und das Kaiserreich Österreich kommen überein zur Erforschung und Weiterentwicklung des dampfgetriebenen Schienenverkehrs eine Teststrecke in Sachsen von Dresden nach Lepzig zu errichten. Die Kosten werden von einer mit Abschluss dieses Vertrages gegründeten gemeinsamen Behörde mit Sitzen in Dresden und Aussig, die den Ausbau des Schienenverkehrs in Sachsen und Österreich planen soll, ermittelt. Sie werden zur Hälfte von beiden Vertragspartnern übernommen. Die erzielten Einnahmen werden zu 3/4 auf das Königreich Sachsen und 1/4 auf Österreich aufgeteilt. Die daraus resultierenden Forschungsergebnisse stehen beiden Vertragsparteien vollumfänglich zur Verfügung.

    Nach Abschluss der Testphase wird ein Ausbau der Strecke von Dresden nach Prag projektiert, um den Waren- und Personentransport zu erleichtern und die Wirtschaft zu fördern.

    Außerdem vereinbaren die Vertragspartner die Errichtung eines gemeinsamen Werkes zur Produktion von dampfgetriebenen Schienenfahrzeugen (Lokomotiven) in Aussig. Hier werden die Kosten zu 2/3 von Österreich und zu einem 1/3 von Sachsen getragen.

    Auf der nächstes Jahr in Sachsen stattfindenden Messe wird es einen Stand geben, um privaten Investoren die Projekte anzupreisen.


    Achtung Spoiler:

    Vertrag über den Austausch von Grundstücken zwischen der Königreich Sachsen und dem Kaiserreich Österreich:

    - Das Königreich Sachsen erhält unentgeltlich ein Grundstück in Wien, sowie eines in Prag.
    - Das Kaiserreich Österreich erhält unentgeltlich ein Grundstück Dresden, sowie eines in Leipzig. Dieses wird zur Errichtung einer Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes sowie einer Zweigniederlassung der Bank von Österreich genutzt.


    Achtung Spoiler:

    Zollvertrag zwischen dem Königreich Sachsen und dem Kaiserreich Österreich:

    1.Für die sächsischen Städte Dresden, Chemnitz und Plauen werden Sonderwirtschaftszonen eingerichtet. Zwischen diesen Städten und den Kaiserreich Österreich werden sämtliche Zoll- und Handelsschranken aufgehoben.
    2. Für die österreichischen Städte Prag, Leitmeritz und Teplitz werden ebenfalls Sonderwirtschaftszonen eingerichtet. Zwischen diesen Städten und dem Königreich Sachsen werden sämtliche Zoll- und Handelsschranken aufgehoben.
    3. Für die Sonderwirtschaftszonen wird die sogenannte Inländerbehandlung festgelegt, wonach sächsische und österreichische Unternehmen in den Sonderwirtschaftszonen grundsätzlich gleich zu behandeln sind.
    4. Ein bloßes Umladen von Waren in den Sonderwirtschaftszonen ist nicht begünstigt.
    5. Der Vertrag kann nach fünfjähriger Laufzeit einseitig mit 2 Jahren Vorlaufzeit gekündigt werden.


    c) Waldeck und Pyrmont:

    Achtung Spoiler:

    Vertrag zwischen dem Kaiserreich Österreich und dem Fürstentum Waldeck und Pyrmont vom 31.12.1830:

    1. Das Fürstentum Waldeck und Pyrmont gestattet dem Kaiserreich Österreich auf unbegrenzte Zeit die Stationierung von bis zu 5.000 Soldaten innerhalb der Landesgrenzen des Landesteiles Waldeck.
    2. Zu diesem Zwecke veräußert das Fürstentum Waldeck und Pyrmont ein Grundstück an das Kaiserreich Österreich, auf dem dieses Kasernen und sonstige notwendige Unterkünfte errichten darf.
    3. Der Kaufpreis beträgt einmalig 6.100 G. Diese sind umgehend fällig.
    4. Bestandteil dieses Vertrages ist ebenfalls die Erklärung des Kaiserreiches Österreichs, das Fürstentum Waldeck und Pyrmont bei Unruhen innerhalb der Grenzen des Fürstentums zu unterstützen.


    Achtung Spoiler:

    Unterstützungsvertrag des Waldecker Roten Kreuzes:

    Schon im Jahre 1831 haben Mediziner aus Waldeck und Pyrmont Hilfseinsätze ausgeführt, um Verwundeten und Notleidenden Menschen medizinische Hilfe zukommen zu lassen.
    Daher wird im Fürstentum Waldeck und Pyrmont in 1832 offiziell des Rote Kreuz, eine medizinische Hilfsorganisation, gegründet, um die Koordination und Wirkung der ärztlichen Hilfe zu verbessern. Das Rote Kreuz bietet seine Hilfe kostenlos allen Hilfsbedürftigen an, ist unpolitisch und nicht-militärisch. Es kann aber sehr wohl Unterstützung durch militärisches Personal erhalten, beispielsweise zum Schutz von Ausrüstung und Versorgungsgütern bei Einsätzen in Kriegsgebieten. Das Rote Kreuz beschränkt seinen Einsatz nicht auf das Territorium des Deutschen Bundes, sondern wird überall dort helfen, wo es erwünscht und gebraucht wird.

    Im Jahre 1831 beschließen das Kaiserreich Österreich, das Königreich Preußen, das Königreich Dänemark und das Herzogtum Nassau dem Waldecker Roten Kreuz ab dem Jahre 1832 jährlich für 5 Jahre fix jeweils den Betrag von 250 G pro Jahr als Unterstützung zukommen zu lassen. Eine über diesen Zeitraum hinaus gehende Unterstützung ist von allen Parteien erwünscht, wird jedoch nicht festgeschrieben.

    Das Fürstentum Waldeck und Pyrmont wird für den Gründungsakt des Roten Kreuzes einen Kapitalstock von 1.000 G zur Verfügung stellen.


    Achtung Spoiler:

    Vertrag über den Austausch von Grundstücken zwischen dem Fürstentum Waldeck-Pyrmont und dem Kaiserreich Österreich:

    - Das Fürstentum Waldeck und Pyrmont erhält unentgeltlich jeweils ein Grundstück in Wien, Prag, Budapest, Venedig und Salzburg. Außerdem jährlich sechs Kisten Mozartkugel für seine geschätzte Frau.
    - Das Kaiserreich Österreich erhält unentgeltlich ein bebautes Grundstück in Bad Arolsen. Dieses wird zur Errichtung einer Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes genutzt.


    d) Liechtenstein:

    Achtung Spoiler:

    Freihandelsabkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Kaiserreich Österreich:

    - Das Fürstentum Liechtenstein erklärt alle Importwaren die im Kaiserreich Österreich produziert wurden für Zollfrei.
    - Das Kaiserreich Österreich erklärt alle Importwaren die im Fürstentum Liechtenstein produziert wurden für Zollfrei.


    Achtung Spoiler:

    Vertrag zwischen dem Königreich Preußen, dem Kaiserreich Österreich, dem Herzogtum Nassau, dem Fürstentum Waldeck und Pyrmont, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und dem Fürstentum Liechtenstein von 1831.

    1. Das Königreich Preußen gewährt dem Fürstentum Liechtenstein einen Kredit von 10.000 G.

    2. Dieses Darlehen ist mit 1 % jährlich auf den Restbetrag zu verzinsen.

    3. Die Zinsen sind jährlich fällig.

    4. Eine Tilgung erfolgt in freien Raten.

    5. Zur Sicherung der Ansprüche des Königreichs Preußen gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein, bürgen das Kaiserreich Österreich, das Herzogtum Nassau, das Fürstentum Waldeck und Pyrmont sowie die Landgrafschaft Hessen-Homburg teilschuldnerisch für die folgenden Beträge:
    5a. Das Kaiserreich Österreich mit 2.500 G,
    5b. Das Herzogtum Nassau mit 3.000 G,
    5c. Das Fürstentum Waldeck und Pyrmont mit 500 G,
    5d. Die Landgrafschaft Hessen-Homburg mit 250 G.

    6. Kommt Liechtenstein den Zinszahlungsverpflichtungen nicht nach, ist das Darlehen sofort fällig. Die Bürgen werden dann gegenüber dem Königreich Preußen zahlungspflichtig.

    7. Im Gegenzug verpflichtet sich das Fürstentum Liechtenstein dazu, seine Einwände gegen das Stimmricht der Landgrafschaft Hessen-Homburg zurückzuziehen.


    Achtung Spoiler:

    Vertrag über den Austausch von Grundstücken zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Kaiserreich Österreich:

    - Das Fürstentum Liechtenstein erhält unentgeltlich jeweils ein Grundstück in Prag.
    - Das Kaiserreich Österreich erhält unentgeltlich ein Grundstück in Vaduz. Diese werden jeweils zur Errichtung einer Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes genutzt.


    Achtung Spoiler:

    Militärvertrag zwischen Liechtenstein und Österreich:

    1. Österreich übernimmt Liechtensteins Anteil an der BMK bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 100 Reichstalern.
    2. Österreich finanziert die Ausrüstung Liechtensteiner Truppen nach Österreichischem Standard und trägt darüber den Sold der Truppen.
    3. Obergrenze der Heeresstärke wird bei xxx Mann festgelegt.
    4. Liechtensteinische Kadetten haben Zugang zu Militärschulen und können in der Österreichischen Armee dienen.
    5. Liechtenstein stimmt in Absprache mit dem Kaiserreich Österreich jeder Erhöhung des Bundesheeres zu.
    5. Erhöhungen/Senkungen der BMK, die den durch das Kaiserreich Österreich abgedeckten BMK-Anteil Liechtensteins nicht überschreiten stimmt Liechtenstein im Sinne Österreichs.
    6. Der Vertrag hat vorerst eine Laufzeit von 5 Jahren. Vor Ablauf wird über eine Verlängerung verhandelt.
    7. Die liechtensteiner Armee untersteht nicht der direkten Befehlsstruktur Österreichs.


    e) Hessen-Homburg:

    Achtung Spoiler:

    Vertrag zur landwirtschaftlichen Kooperation zwischen der Landgrafschaft Homburg und dem Kaiserreich Österreich:

    Die Landgrafschaft Homburg und das Kaiserreich vereinbaren ihre Erkenntnisse und Forschungsergebnisse im Bereich der Landwirtschaft miteinander zum gemeinsamen Nutzen zu teilen und auszutauschen.
    Insbesondere soll dadurch im Kaiserreich Österreich die Arbeit der landwirtschaftlichen Genossenschaften unterstützt werden.
    Die Landgrafschaft Homburg erhält vor allem Hilfe beim Aufbau eines botanisch-zoologischen Gartens.


    Achtung Spoiler:

    Das Kaiserreich Österreich und die Landgrafschaft Hessen-(Homburg) kommen überein, dass der Social- Ausbildungs- und Auswanderungsfond Hessen-Homburgs und das MTI eng zusammenarbeiten werden.
    Diese Zusammenarbeit wird wie folgt gestaltet werden:

    1) Auswanderungswillige ehrbare Bürger aus Hessen-Homburg, die sich an die Beamten des Social- Ausbildungs- und Auswanderungsfonds wenden, werden über die Möglichkeit einer Ansiedelung in den österreichischen Besitzungen in Afrika hingewiesen.
    2) Die Beamten des Social- Ausbildungs- und Auswanderungsfond Hessen-Homburgs beziehen dazu ein nahe der MTI-Niederlassung gelegenes Gebäude, um nöthigenfalls diese Bürger weiterverweisen zu können.
    3) Auswanderern aus Hessen-Homburg, die sich in Neu-Dalmatien oder Neu-Galizien ansiedeln, werden vom MTI zusätzliche Mittel in Höhe von einem Reichstaler pro Kopf zugesagt. Die Überfahrt wird in diesem Fall vom MTI organisiert.
    4) Hierfür wird vom Kaiserreich Österreich ein auf 500 Reichtaler pro Jahr gedeckelter Topf bereitgestellt.
    5) Bürger aus Hessen-Homburg, die sich in Neu-Galizien oder Neu-Dalmatien niedergelassen haben genießen fortan den Schutz des Kaiserreichs Österreichs. Sie unterstehen ebenfalls der Gerichtbarkeit Österreichs.

    Für das Kaiserreich Österreich
    Für die Landgrafschaft Hessen(-Homburg]


    Achtung Spoiler:

    Vertrag zwischen dem Kaiserreich Österreich und der Landgrafschaft Hessen-Homburg:

    1. Die Landgrafschaft Hessen-Homburg gestattet dem Kaiserreich Österreich auf unbegrenzte Zeit die Stationierung von bis zu 1.000 Soldaten innerhalb der Landesgrenzen.
    2. Zu diesem Zwecke veräußert die Landgrafschaft Hessen-Homburg ein Grundstück an das Kaiserreich Österreich, auf dem dieses Kasernen und sonstige notwendige Unterkünfte sowie ein Depot errichten darf.
    3. Der Kaufpreis beträgt einmalig 3.000 G.
    4. Bestandteil dieses Vertrages ist ebenfalls die Erklärung des Kaiserreiches Österreichs, die Landgrafschaft Hessen-Homburg bei Unruhen innerhalb der Grenzen des Fürstentums zu unterstützen.


    Achtung Spoiler:

    Der Kaiser von Österreich und der Landgraf von Hessen haben folgenden Bildungscontract vereinbart:

    - Die Landgrafschaft Hessen erhält die Möglichkeit, jedes Jahr zehn begabte junge Männer an die Alma Mater zu Prag zu entsenden. Das Studiengeld in Höhe von (insgesamt) 100G per annum trägt der Kaiser, das Stipendium für Kost und Logis und die nöthigen Arbeitsmaterialien bezahlt der Landgraf.

    Zudem wird vereinbart:

    - Eine Gruppe von Experten aus Karlsbad unterstützt die Landgrafschaft beim Aufbau einer Kureinrichtung in Homburg.
    - Österreichische Offiziere haben das Recht, Kureinrichtungen der Landgrafschaft zu bevorzugten Konditionen zu nutzen.


    Achtung Spoiler:

    Vertrag über den Austausch von Grundstücken zwischen der Landgrafschaft Homburg und dem Kaiserreich Österreich:

    - Die Landgrafschaft Homburg erhält unentgeltlich ein Grundstück in Wien.
    - Das Kaiserreich Österreich erhält unentgeltlich ein Grundstück in Homburg. Dieses wird zur Errichtung einer Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes sowie einer Zweigniederlassung der Bank von Österreich genutzt.


    f) Oldenburg:

    Achtung Spoiler:

    Österreichisch-Oldenburger Handels- und Militärvertrag

    Das Kaiserreich Österreich und das Großherzogtum Oldenburg beschließen mit diesem Vertrag eine weitreichende Zusammenarbeit.

    1. Das Großherzogtum Oldenburg verkauft dem Kaiserreich Österreich für 10.000 G ca. 2 km nordöstlich von Rüstringen einen Küstenstreifen für die Errichtung eines Flottenstützpunktes.
    Das Land geht in den Besitz des Kaisersreichs über. Österreich ist berechtigt, dort einen Flottenstützpunkt zu errichten, diesen zu befestigen und gen Seeseite mit Artilleriestellungen zu schützen.
    Zum weiteren Schutz dürfen Kasernen errichtet und dort bis zu 3.000 Soldaten zusätzlich zu den Angehörigen der Flotte stationiert werden.
    Das Recht zur Stationierung von Soldaten gilt für ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern das Großherzogtum Oldenburg nicht bis zum 31.10. eines Jahres diese Erlaubnis widerruft.
    Die Soldaten dürfen ohne Einwilligung des Großherzogtum Oldenburgs dieses nicht betreten.

    2. Die Kosten für die Anbindung des Hafens an Straßen und Eisenbahn in Rüstringen zahlt das Großherzogtum Oldenburg. Die Kosten für die Errichtung des Hafens und aller weiteren damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben werden durch das Kaiserreich Österreich geleistet.

    3. Das Kaiserreich Österreich garantiert mit Abschluss dieses Vertrages die Grenzen des Großherzogtums Oldenburgs und ist verpflichtet, diese zu schützen, wenn eine dritte Partei diese bedroht.

    4. Das Großherogtum Oldenburg wird dem Kaiserreich Österreich in Rüstringen ein genügend großes Grundstück überlassen, auf welchem das Kaiserreich Österreich seine Hauptniederlassung für den Handel in Nord- und Ostsee errichten wird. Eine Telegraphenanbindung an die Börse in Rüstringen wird eingerichtet.

    5. Das Kaiserreich Österreich gewährt allen oldenburger Fischern Fischrechte in den Gewässern rund im Helgoland

    6. Sofern nicht explizit erwähnt, gelten für diesen Vertrag keine Fristen.

    7. Gekündigt werden kann dieser Vertrag mit einer Vorlaufzeit von fünf Jahren frühestens nach Ablauf von 30 Jahren.

    Rüstringen, den 4. Februar 1838


    Achtung Spoiler:

    Vertrag zur landwirtschaftlichen Kooperation zwischen dem Großherzogtum Oldenburg und dem Kaiserreich Österreich:

    Das Großherzogtum und das Kaiserreich vereinbaren ihre Erkenntnisse und Forschungsergebnisse im Bereich der Landwirtschaft miteinander zum gemeinsamen Nutzen zu teilen und auszutauschen.
    Insbesondere soll dadurch im Kaiserreich Österreich die Arbeit der landwirtschaftlichen Genossenschaften unterstützt werden.
    Das Großherzogtum Oldenburg erhält vorrangig Unterstützung bei der Zucht neuer und der Verbesserung bekannter Pflanzensorten.


    Achtung Spoiler:

    Vertrag zwischen dem Kaiserreich Österreich und dem Großherzogtum Oldenburg

    1. Das Kaiserreich Österreich überlässt der Ersparniscasse Oldenburg unentgeltlich in Wien ein Baugrundstück für die Errichtung einer Bankfiliale. Damit einher geht die Erteilung einer unbefristeten Banklizenz für die Ersparniscasse.

    2. Das Großherzogtum Oldenburg überlässt dem Kaiserreich Österreich in Oldenburg-Stadt unentgeltlich ein Baugrundstück für die Errichtung eines Maria-Theresia-Institutes.

    3. Beide Parteien versichern, die Grundstücksüberlassung und die damit einher gehenden Rechte und Pflichten ohne ausdrückliche Zustimmung der jeweils anderen Partei für die nächsten zehn Jahre nicht zu ändern, danach gilt eine fünfjähriger Widerrufungsfrist.

    Hafen und Werft
    4.1 Das Großherzogtum Oldenburg verkauft seinen Anteil an der Werft im Jadehafen für 5.000 G an das Kaiserreich Österreich.
    4.2 Das Kaiserreich erhält das Recht, in der Nähe des Jadehafens Unterkünfte und eine Kirche für die Matrosen zu errichten, die während der Reparaturarbeiten an den Schiffen Räumlichkeiten benötigen. Ausdrücklich nicht erlaubt ist die dauerhafte Stationierung von Soldaten der Landstreitkräfte in diesen Unterkünften.
    4.3 Das Kaiserreich Österreich räumt dem Großherzogtum Oldenburg das Recht ein, bei Nichtauslastung der Werft auf eigene Kosten Zivilschiffe bauen zu dürfen. Beide Parteien versichern, sich vorab abzusprechen, um eine Überbelegung der Werft zu vermeiden.
    4.4 Die Nutzungsrechte gelten zeitlich unbegrenzt, eine Widerrufung des Nutzungsrechtes hat fünf Jahre im Voraus zu erfolgen und kann frühestens fünf Jahre nach Vertragsunterzeichnung erfolgen.

    Bielefeld, den 18. März 1831


    Achtung Spoiler:

    Oldenburger Handelsakte

    Das Königreich Frankreich und das Großherzogtum Oldenburg haben gemeinsam beschlossen, die Oldenburger Handelsakte um eine dritte Partei, das Kaiserreich Österreich, zu erweitern. Die drei Parteien schließen hiermit folgenden Vertrag:

    1. Das Kaiserreich Österreich wird der Oldenburger Handelsakte beitreten und hierfür eine Einlage in Höhe von 2.000 G leisten. Für 1.000 G wird das Hafenareal (Kaimauer, Mole etc.) erweitert, für 1.000 G werden weitere Lagerareale gebaut.

    2. Nachdem diese Einlage durch das Kaiserreich Österreich geleistet wurde, werden die Eigentumsverhältnisse an der Aktiengesellschaft Jadehafen verändert.
    Alt: Königreich Frankreich: 50%, Großherzogtum Oldenburg: 50%
    Neu: Kaiserreich Österreich: 1/3 der Anteile, Königreich Frankreich: 1/3 der Anteile, Großherzogtum Oldenburg: 1/3 der Anteile.

    3. Sonderzollzone Jadehafen
    Das Lagerareal beim Jadehafen wird zu einer Sonderzollzone erklärt, für die die nachfolgenden Zollbestimmungen gelten:

    3.1 Verbringen und Umladen
    Das Verbringen und Umladen aus Österreich oder aus Frankreich oder französischen Kolonien stammenden Waren, deren Ziel ein anderer Staat als das Großherzogtum Oldenburg ist, ist von allen Zöllen befreit.

    3.2 Import nach Frankreich, Oldenburg oder Österreich
    Weiter werden auch alle Waren, die aus Frankreich oder französischen Kolonien, aus Oldenburg oder aus Österreich stammen und diese als Ziel haben, mit keinem Zoll belegt.

    3.3 Schutzzölle
    Für den Import von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die in Oldenburg selbst ebenfalls produziert werden, gelten Schutzzölle in der Höhe der für das Großherzogtum sonst üblichen Zölle. Dieser Schutz kann bei Einverständnis aller Vertragspartner für einzelne Produkte oder gesamthaft aufgehoben werden.

    4. Sonderkonditionen für Kolonialwaren
    Frankreich gewährt vom Jahr 1831 an oldenburgischen Handelsunternehmen für die Dauer von 10 Jahren einen Rabatt von 5% auf alle französischen Kolonialwaren. Die Massnahme kann bei beiderseitiger Zustimmung auch verlängert werden.

    5. Aktiengesellschaft
    Die drei Vertragsparteien halten je 1/3 der Anteile der Aktiengesellschaft

    5.1 Umschlaggebühren
    Zur Finanzierung des Unterhalts und für notwendige Umbauten ist die Aktiengesellschaft berechtigt von allen Schiffen, die in der Sonderzollzone Waren umladen, eine Gebühr von höchstens 5% des Warenwertes zu verlangen.

    5.2 Verkauf eines Minderheitenanteils
    Die drei Parteien sind berechtigt einen Minderanteil (max 49%) ihres jeweiligen Anteils an die Kaufleute ihres Landes zu veräussern.

    5.3 Vorsitz der Aktiengesellschaft
    Der Aktiengesellschaft sitzt ein sechsköpfiges Direktorium vor, in dem je zwei Sitze für die Vertreter der drei Parteien reserviert ist. Der Vorsitz des Direktoriums wird stets von einem Bürger Oldenburgs geführt.

    5.4 Weitere Beteiligungen
    Mit Zustimmung aller Vertragspartner können zu einem späteren Zeitpunkt auch weitere Anteilseigner der Gesellschaft beitreten. Einlagen und deren Bewertung sind in so einem Fall neu zu verhandeln.

    6. Das Großherzogtum Oldenburg wird den Vertragsparteien feste Handelsplätze an der Börse Rüstringen garantieren.


    Also geschehen, unterschrieben und besiegelt durch die nachgenannten Souveräne der genannten Parteien in Bielefeld den 18. März im Jahr nach Christi Geburt 1831


    Achtung Spoiler:

    Vertrag von Kopenhagen

    § 1. Das Königreich Dänemark, das Kaiserreich Österreich und das Großherzogtum Oldenburg vereinbaren eine Zusammenarbeit bei landwirtschaftlichen Fragen.

    § 2. Erstes Projekt dieser Vereinbarung ist die Zusammenarbeit bei der Moorkolonialisierung.

    § 2.1 Zu diesem Zwecke entsenden das Königreich Dänemark und das Kaiserreich Österreich je 10 Ingenieure, 20 Vorarbeiter und 200 Arbeiter in das Großherzogtum Oldenburg für zunächst zwei Jahre mit der Möglichkeit, den dortigen Aufenthalt zu verlängern.

    § 2.2 Die entsandten Personen werden durch Personal des Großherzogtums Oldenburgs in allen wichtigen Fragen der Moorkolonialisierung unterrichtet, indem sie an den dortigen Moorkolonialisierungsprojekten teilnehmen und in den theoretischen wie praktischen Problemen des Projektes geschult werden.

    § 2.3 Die Kosten für den Aufenthalt wie Unterbringung, Verpflegung und Lohn werden hälftig zwischen den Vertragsparteien aufgeteilt.

    § 2.4 Das Großherzogtum Oldenburg wird den hälftigen Anteil des Kaiserreichs Österreich auf Kredit ohne Zinsen tragen.

    § 3. Über die Moorkolonalisierung hinaus werden weitere Projekte angestrebt.

    § 4. Der Beitritt zu diesem Vertrag durch andere Fürsten ist nach Zustimmung aller Vertragsparteien möglich.

    Kopenhagen, der 3. März 1834


    g) Dänemark:

    Achtung Spoiler:

    Vertrag zur landwirtschaftlichen Kooperation zwischen dem Königreich Dänemark und dem Kaiserreich Österreich:

    Das Königreich Dänemark und das Kaiserreich vereinbaren ihre Erkenntnisse und Forschungsergebnisse im Bereich der Landwirtschaft miteinander zum gemeinsamen Nutzen zu teilen und auszutauschen.
    Insbesondere soll dadurch im Kaiserreich Österreich die Arbeit der landwirtschaftlichen Genossenschaften unterstützt werden.


    Achtung Spoiler:

    Dänisch-Österreichischer Flottenvertrag

    Im Wunsche vereint, die See zu befahren, die Küsten und Handelsschiffe zu schützen und ihre gerechtfertigten Interessen in weit entfernten Teile der Erde zu schützen, beschließen das Königreich Dänemark und das Kaiserreich Österreich zusammen folgende Punkte:
    1:Beide Marine vereinheitlichen ihr Flaggenalphabet.
    2:Beide Marinen helfen sich gegenseitig bei der Erstellung und Aktualisierung ihrer Seekarten, auf dass sie stets bestens informiert sind.
    3:Es wird ein Austauschprogramm für die Offiziersschüler beider Marinen vereinbart. Beteiligt sind die altehrwürdige königlich-dänische Marineakademie in Kopenhagen und die kaiserlich-österreichische Marineakademie in Pula.


    Achtung Spoiler:

    Dänisch-Österreichischer Zollvertrag:

    Das Kaiserreich Österreich verzichtet darauf,auf jegliche Güter,welche in der dänischen Kolonie Westindien produziert worden sind,Einfuhrzölle zu erheben.

    Für das Königreich Dänemark
    König Christian VIII


    Achtung Spoiler:

    Vertrag zwischen dem Kaiserreich Österreich und dem Königreich Dänemark über die enge Zusammenarbeit im Bereich der Seefahrt:

    1) Kaufvertrag über Anteile der dänischen Werft in Kopenhagen:

    - Das Kaiserreich Österreich erwirbt von Dänemark für 35.000 Taler einen Anteil von 40% der Werft in Kopenhagen.
    - Desweiteren darf das Kaiserreich auf den zu seinen Anteilen gehörigen Hellingen zum dänischen Selbstkostenpreis Schiffe errichten.
    - Beide Parteien kommen überein in regelmäßigen Abständen, mindestens alle fünf Jahre, zu überprüfen, ob Modernisierungen bzw. eine Erweiterung für nötig erachtet werden.
    - Dänemark bleibt Mehrheitseigner der Werft.
    - Beide Staaten erhalten ein Vetorecht beim Verkauf von Schiffen an dritte Nationen.
    - Österreich und Dänemark errichten außerhalb Kopenhagens eine gemeinsame Kaserne für bis zu 5.000 Mann. Dabei hält Dänemark 60% und Österreich 40%.

    2) Finanzierungsabkommen zum Erwerb der Werftanteile:

    - Dänemark gewährt dem Kaiserreich Österreich einen Kredit in Höhe des Kaufpreises.
    - Der Kredit wird mit 6% verzinst.
    - In den ersten drei Jahren steht dem Kaiserreich Österreich eine Tilgung frei.
    - Ab dem 4. Jahr ist eine jährliche Mindesttilgung von 7.500 Talern fällig.

    3) Zusammenarbeit der maritimen Streitkräfte:

    - Alle Schiffe der dänischen Seestreitkräfte haben Liegerecht in allen österreichischen und von Österreich kontrollierten Häfen. Die Werftanlagen der Häfen werden amgewiesen bei eventuell anfallenden Reparaturen die notwedigen Arbeitskräfte und Baumaterialien (zum Selbstkostenpreis) bereitzustellen.
    - Alle Schiffe der österreichischen Seestreitkräfte haben Liegerecht in allen dänischen und von Dänemark kontrollierten Häfen. Die Werftanlagen der Häfen werden amgewiesen bei eventuell anfallenden Reparaturen die notwedigen Arbeitskräfte und Baumaterialien (zum Selbstkostenpreis) bereitzustellen.
    - Es soll möglichst Jahr ein gemeinsames Seemanöver abwechselnd in der Nord- oder Ostsee und in der Adria vor der istrischen Küste durchgeführt werden.

    4) Schiffsverkauf:

    - Das Königreich Dänemark verkauft 2 Geschwader für insgesamt 5.000 Taler an das Kaiserreich Österreich. Die Übergabe der Schiffe erfolgt baldmöglichst.
    - Dänemark hilft der österreichischen Marine bei der Weiterbildung der österreichischen Matrosen auf diesen Schiffen.
    - Die dänischen Matrosen erhalten zudem das Angebot für zwei Jahre im Dienste Österreichs zu verbleiben. Als Anreiz würde ihnen noch ein zusätzlicher Bonus von einem halben Jahressold zugesprochen werden.


    Achtung Spoiler:

    Das Königreich Dänemark und das Kaiserreich Österreich kommen überein:

    - Die Insel Helgoland samt der dazugehörigen umliegenden See wird vom Königreich Dänemark an das Kaiserreich Österreich für den Betrag von 2.000 Talern verkauft.
    - Das Königreich Dänemark erhält das zeitlich unbegrenzte Ankerrecht an den Küsten und dem Hafen Helgolands.


    Achtung Spoiler:

    Kolonialvertrag zwischen dem Königreich Dänemark und dem Kaiserreich Österreich:

    Das Königreich Dänemark und das Kaiserreich Österreich kommen überein die dänische Kolonie Dänisch-Westindien zukünftig gemeinsam zu betreiben und fortan die Kosten für die Infrastruktur und den Unterhalt gemeinsam zu tragen.

    - Das Königreich Dänemark wird die Kosten zu 2/3 tragen.
    - Das Kaiserreich Österreich zu 1/3.

    Über notwendige Investitionen werden die Unterzeichnerstaaten gemeinsam beraten. Beiden Staaten steht fortan die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur frei.

    - Für die bereits bestehenden Einrichtungen der Kolonie Dänisch-Westindien bezahlt Österreich 1833 an Dänemark einmalig die Summe von 10.000 Talern.
    - Österreich erhält dafür und seinen zukünftigen Anteil an den Kosten 1/4 der Plantagen- und sonstigen Flächen.
    - Österreich hat das Recht die Plantagenflächen an Investoren und Pflanzer weiter zu veräußern oder selbst zu nutzen.

    Der Schutz der Kolonie wird von den Unterzeichnerstaaten gemeinsam gewährleistet. Zu diesem Zwecke wird ein gemeinsamer Stützpunkt auf der Insel errichtet.


    Achtung Spoiler:

    Vertrag über den Austausch von Grundstücken zwischen dem Königreich Dänemark und dem Kaiserreich Österreich:

    - Das Königreich Dänemark erhält unentgeltlich ein Grundstück auf der Insel Mali Losinj.
    - Das Kaiserreich Österreich erhält unentgeltlich jeweils ein Grundstück in Kopenhagen, Altona, Kiel und Aalborg. Diese werden jeweils zur Errichtung einer Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes genutzt.


    Achtung Spoiler:

    Vertrag von Kopenhagen:

    1) Das Kaiserreich erwirbt vom Königreich Dänemark die dänischen Besitzungen samt der dazugehörigen Infrastruktur und Ansprüche in Afrika, insbesondere an der Goldküste für 20.000 Taler. Der Kauf betrifft auch alle dortigen Forts, unter anderem:
    - Fort Fredensborg.
    - Fort Prinzenstein.
    - Fort Kongensteen.
    - Fort Augustaborg.

    2) Das Kaiserreich Österreich und das Königreich kommen überein die Verteidigung bis auf weiteres gemeinsam vorzunehmen. Für diesen Zweck bleiben auch die bisherigen dänischen Truppen in der Goldküste. Die Kosten für deren Stationierung übernimmt das Kaiserreich Österreich.

    3) Dänische Bürger, die sich im Bereich der Goldküste oder der österreichischen Kolonien von Neu-Dalmatien niedergelassen haben genießen fortan den Schutz des Kaiserreichs Österreichs. Sie unterstehen ebenfalls der Gerichtbarkeit Österreichs.

    4) Die Österreichischen Kolonie Neu-Dalmatien sowie die Neuerwerbungen bleiben dänischen Aussiedlern geöffnet. Dänische Bürger erhalten dieselben Rechte in den Kolonien wie österreichische Kolonisten.


    h) Schaumburg-Lippe:

    Achtung Spoiler:

    Pachtvertrag zwischen Österreich und Schaumburg-Lippe
    1. Schaumburg-Lippe verpachtet ein Stück Land an Österreich um bis zu 5.000 Soldaten zu hausen. Österreich erhält das Recht auf diesem Boden Kasernen zu errichten und andere Einrichtungen die zum Zwecke der Unterbringungen der Soldaten dienen.
    2. Österreich zahlt einmal 1.000 G im Jahre 1832 und zusätzlich jedes Jahr in dem der Vertrag gültig ist 200G an das Fürstentum Schaumburg-Lippe
    3. Österreich verpflichtet sich mit diesem Vertrag, bei Unruhen innerhalb der Grenzen des Fürstentums die Truppen des Fürsten zu unterstützen.
    4. Nach 20 Jahren wird der Vertrag nachgehandelt, er kann ab diesem Zeitpunkt mit einer 5 Jahresfrist von beiden Parteien gekündigt werden.
    5. Nach Ablauf des Vertrages geht sowohl das Land als auch alle Gebäude und Gegenstände auf dem Land in das Eigentum und Besitz Schaumburg-Lippes über.


    Achtung Spoiler:

    Schreiten wir zu den Unterschriften:
    Es wurde lange über die Zukunft von Lippe beratschlagt und wir sind zu folgendem Ergebniss gekommen: Leopold der Zweite von Lippe etc wird zusammen mit seiner direkten Verwandschaft als regierungsunfähig erklärt. Ihm und seiner Familie werden natürlich weiterhin sämtliche Privilegien zugestanden die auch dem regierendem Hochadel gebühren und die im §14 der Bundesakte geregelt sind. Sie erhalten freies Geleit in ein Land ihrer Wahl und erhalten eine ihres hohen Standes entsprechender Appanage aus der Kasse des neuen Fürsten.

    Der Linie Lippe-Biesterfeld wird mit diesem Entschluss die Erbfähigkeit des Fürstentums aberkannt aufgrund des Versuches ihres Chefs die Krone des Fürstentums Lippe an einen Nicht-Lippischen Prätendent zu überreichen. Da die Linien Lippe-Weißenfeld und Lippe-Falkenflucht ihren Anspruch auf den Lippischen Thron über die Biesterfelder Linie erhalten ist es uns nicht möglich den Fürstentitel an ihre Chefs zu überreichen. Allen Linien bleiben natürlich ihre bisherigen Appanagen und ihr Stand erhalten.

    Damit proklamieren wir Fürst Georg Wilhelm von Schaumburg-Lippe als rechtmäßigen Erben des Fürstentums Lippe vor den Augen von Mensch und Gott und die Bundesexekution soll mit dem Ziele ihn als legitimen Herrscher in Lippe einzusetzen erfolgen. Der Großherzog Paul Friedrich August von Oldenburg wird öffentlich die von der Volksversammlung vergebene "Krone" niederlegen, die Annahme als Fehler bezeichnen und garantieren, nie wieder eine Volkskrone anzunehmen. Von einer darüber hinausgehenden Bestrafung wird abgesehen.

    Es wird von den Großmächten garantiert, dass Lippe eine landständige Verfassung mit Repräsentation über ein Zensuswahlrecht innerhalb eines Jahres erhalten soll (B-Verfassung) und die Karlsbader Beschlüsse umgesetzt werden.

    Jeder Bürger Lippes hat das Recht, das Land mit seinem Besitz zu verlassen und in ein Land der Wahl auszuwandern. Dies betrifft nicht Personen, die eines Verbrechens beschuldigt werden. Sollte einer eines Verbrechens beschuldigten Person die Flucht gelingen, ist diese unverzüglich nach ihrer Ergreifung im Ausland an Lippe auszuliefern.

    Den Rebellen wird empfohlen beim Einmarsch der preußischen Truppen ihre Waffen niederzulegen und an diese abzugeben. Alle durch die Nationalversamlung gemachten Gesetze und Verordnungen werden als nichtig angesehen. Die preußischen Truppen werden solange in Lippe verbleiben, wie dies für die Aufrechterhaltung der hier festgesetzten Ordnung notwendig ist.

    Für das Kaiserreich Russland
    Der Botschafter beim Deutschen Bund, im Namen seiner Majestät, Kaiser Nikolaus I.

    -Für das Königreich Preußen:

    -Für das Kaiserreich Österreich:

    -Für das Königreich Frankreich:

    -Für das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Irland:

    -Für das Königreich Hannover:

    -Für das Fürstentum Schaumburg-Lippe:

    -Für das Großherzogtum Oldenburg:

    -Für das Großherzogtum Baden:


    i) Nassau:

    Achtung Spoiler:

    Pachtvertrag zwischen Österreich und Nassau

    •Das Herzogtum Nassau verpachtet ein für Manöver in Korpsgröße ausreichend großes Stück Land in Grenznähe zu Preußen an das Kaisertum Österreich.
    •Für die ersten 99 Jahre entfällt die Pacht. Nach Ablauf dieser Zeit kann die bestehende Vereinbarung verlängert, über eine Pachtzahlung verhandelt oder im beiderseitigen Einvernehmen die Vereinbarung gekündigt werden.
    •Österreich erhält das Recht auf diesem Land einen großen Truppenübungsplatz zu errichten und regelmäßige Manöver durchzuführen.
    •Zur Vorbereitung und Durchführung der Manöver hat Österreich das recht größere Verbände bis hin zur Korpsgröße (30000 bis 40000 mann) auf dem Platz zu stationieren.
    •Das nassauische und österreichische Militär werden regelmäßig gemeinsame Manöver abhalten, um den Zusammenhalt zwischen beiden Heeren zu stärken.
    •Nassaus Militär kann den Platz auch abseits der gemeinsamen Manöver nach Rücksprache mit Österreich zu eigenen Truppenübungen nutzen.
    •Zur Bewachung des Platzes stellen sowohl das Herzogtum Nassau als auch das Kaisertum Österreich eine Kompanie zur Sicherung ab.
    •Nassau erhält das Recht jährlich bis zu 20 Offiziere an Österreichs Militärschulen zu entsenden.
    •Das Herzogtum Nassau überlässt dem Kaiserreich Österreich in Wiesbaden unentgeltlich ein Baugrundstück für die Errichtung eines Maria-Theresia-Institutes.

    •Das Kaiserreich Österreich überlässt dem Großherzogtum Nassau unentgeltlich ein Baugrundstück in Wien


    j) Württemberg:

    Achtung Spoiler:

    Vertrag über den Austausch von Grundstücken zwischen dem Königreich Württemberg und dem Kaiserreich Österreich:

    - Das Königreich Württemberg erhält unentgeltlich ein Grundstück in Wien.
    - Das Kaiserreich Österreich erhält unentgeltlich ein Grundstück in Stuttgart. Dieses wird zur Errichtung einer Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes sowie einer Zweigniederlassung der Bank von Österreich genutzt.


    Achtung Spoiler:

    Landwirtschaftlicher Kooperationsvertrag zwischen dem Königreich Württemberg und dem Kaiserreich Österreich:

    Das Königreich Württemberg und das Kaiserreich vereinbaren ihre Erkenntnisse und Forschungsergebnisse im Bereich der Landwirtschaft miteinander zum gemeinsamen Nutzen zu teilen und auszutauschen.
    Insbesondere soll dadurch im Kaiserreich Österreich die Arbeit der landwirtschaftlichen Genossenschaften unterstützt werden.
    Württemberg soll dafür besonders bei dem weiteren Ausbau der Marbacher Pferdezucht geholfen werden.


    k) Baden:

    Achtung Spoiler:

    Vertrag zur landwirtschaftlichen Kooperation zwischen dem Königreich Baden und dem Kaiserreich Österreich:

    Das Königreich Baden und das Kaiserreich vereinbaren ihre Erkenntnisse und Forschungsergebnisse im Bereich der Landwirtschaft miteinander zum gemeinsamen Nutzen zu teilen und auszutauschen.
    Insbesondere soll dadurch im Kaiserreich Österreich die Arbeit der landwirtschaftlichen Genossenschaften unterstützt werden.
    Das Königreich Baden erhält vorrangig Unterstützung bei der Verbesserung des Weinanbaus.


    Achtung Spoiler:

    Vertrag über wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Austausch zwischen Österreich und Baden


    1.Das Kaiserreich Österreich erhält unentgeltlich ein Grundstück in der Karlsruher Innenstadt zur Einrichtung einer Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes, sowie einer Zweigniederlassung der Bank von Österreich.
    2.Das Kaiserreich Österreich erhält unentgeltlich ein Grundstück in der Freiburger Innenstadt zur Einrichtung einer Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes.
    3.Das Königreich Baden erhält unentgeltlich ein Grundstück in der Wiener Innenstadt zur Einrichtung einer Außenstelle Polytechnikums Karlsruhe, sowie einer Zweigstelle der Badischen Bank.
    4.Das Königreich Baden erhält unentgeltlich ein Grundstück in der Prager Innenstadt zur Einrichtung einer Außenstelle Polytechnikums Karlsruhe.


    Also geschehen, unterschrieben und besiegelt durch den Kaiser von Österreich und den König von Baden in Bad Ischl am 15. August im Jahre unseres Herrn Jesus Christus 1833.


    l) Hessen-Kassel:

    Achtung Spoiler:

    Vertrag zur landwirtschaftlichen Kooperation zwischen dem Kurfürstentum Hessen und dem Kaiserreich Österreich:

    Das Kurfürstentum Hessen und das Kaiserreich vereinbaren ihre Erkenntnisse und Forschungsergebnisse im Bereich der Landwirtschaft miteinander zum gemeinsamen Nutzen zu teilen und auszutauschen.
    Insbesondere soll dadurch im Kaiserreich Österreich die Arbeit der landwirtschaftlichen Genossenschaften unterstützt werden.

    Darüber hinaus erhält das Kurfürstentum Hessen von Österreich en zinsloses Darlehen in Höhe von 1.000 Reichstalern zur Finanzierung der nassauischen Landwirtschaftsschule. Die Rückzahlung soll innerhalb der nächsten 15 Jahre erfolgen.


    Achtung Spoiler:

    Vertrag über den Austausch von Grundstücken zwischen der Kurfürstentum Hessen-Kassel und dem Kaiserreich Österreich:

    - Das Kurfürstentum Hessen-Kassel erhält unentgeltlich ein Grundstück in Wien.
    - Das Kaiserreich Österreich erhält unentgeltlich ein Grundstück Kassel. Dieses wird zur Errichtung einer Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes sowie einer Zweigniederlassung der Bank von Österreich genutzt.


    m) Preußen:

    Achtung Spoiler:

    Schenkungsvertrag zwischen dem Königreich Preußen und dem Kaiserreich Österreich:

    Das Königreich Preußen überlässt dem Kaiserreich Österreich in den folgenden Städten jeweils unentgeltlich ein Grundstück für die Errichtung einer Zweigstelle des Maria-Theresia-Instituts:

    - Berlin.
    - Köln.
    - Breslau.
    - Danzig.
    - Königsberg.
    - Münster.
    - Trier.
    - Koblenz.


    n) Hessen-Darmstadt:

    Achtung Spoiler:

    Vertrag zur landwirtschaftlichen Kooperation zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Kaiserreich Österreich:

    Das Großherzogtum Hessen und das Kaiserreich vereinbaren ihre Erkenntnisse und Forschungsergebnisse im Bereich der Landwirtschaft miteinander zum gemeinsamen Nutzen zu teilen und auszutauschen.
    Insbesondere soll dadurch im Kaiserreich Österreich die Arbeit der landwirtschaftlichen Genossenschaften unterstützt werden.


    Achtung Spoiler:

    Vertrag über den Austausch von Grundstücken zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Kaiserreich Österreich:

    - Das Kaiserreich Österreich erhält vom Großherzogtum Hessen unentgeltlich jeweils ein Grundstück in Darmstadt, Gießen und Mainz.
    - Falls sich das Marie-Theresia-Institut aus dem Großherzogtum Hessen zurückziehen gehen die Grundstücke an die örtlichen Universitäten.


    o) Thüringen:

    Achtung Spoiler:

    Vertrag über den Austausch von Grundstücken zwischen dem Großherzogtum Thüringen und dem Kaiserreich Österreich:

    1. Das Kaiserreich Österreich erhält vom Großherzogtum Thüringen unentgeltlich jeweils ein Grundstück in Gotha, Jena und Coburg.
    1.1 Die Grundstücke werden für den Bau von Zweigstellen des Marie-Theresia-Instituts genutzt.
    2. Die Thüringische Gesellschaft für Internationalen Handel und Vertrieb erhält von dem Kaiserreich Österreich unentgeltlich, angemessene Räumlichkeiten in Prag, Wien, Budapest und Triest für die Errichtung eigener Zweigstellen.
    3. Das Marie-Theresia-Institut und die Thüringische Gesellschaft für Internationalen Handel und Vertrieb werden in Fragen zum In- und Export von Waren von Österreich nach Thüringen und umgekehrt zukünftig zusammenarbeiten und sich gegenseitig beraten.


    p) Hannover:

    Achtung Spoiler:

    Vertrag über den Austausch von Grundstücken zwischen dem Königreich Hannover und dem Kaiserreich Österreich:

    - Das Königreich Hannover erhält unentgeltlich jeweils ein Grundstück in Wien, Triest und Feldkirch.
    - Das Kaiserreich Österreich erhält unentgeltlich jeweils ein Grundstück in Göttingen, Emden und Hannover. Diese werden jeweils zur Errichtung einer Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes genutzt.


    Achtung Spoiler:

    Vertrag zwischen dem Königreich Hannover und dem Kaiserreich Österreich zur Förderung des Handels.

    1.die Städte Emden und Triest werden zu Freihäfen erklärt.
    2.Zur weiteren Förderung des Handels werden die 2 Häfen für jeweils 2.000 Gold ausgebaut und die neuen Einrichtung in eine gemeinsame Handelsgesellschaft überführt, deren Anteile je zu zur Hälfte von Hannover und Österreich gehalten werden.
    3.Die neu errichteten Lagereinrichtungen werden zu einer Sonderzollzone erklärt. Dort ist das Verbringen und Umladen aus Hannover oder Österreich stammenden Waren, deren Ziel ein anderer Staat als das Königreich Österreich in Triest, das Königreich Hannover in Emden ist, von allen Zöllen befreit. Weiter werden auch alle Waren, die aus Hannover oder Österreich stammen und diese als Ziel haben, mit keinem Zoll belegt.
    4.Zur Finanzierung des Unterhalts und für notwendige Umbauten ist die Aktiengesellschaft berechtigt von allen Schiffen, die in der Sonderzollzone Waren umladen, eine Gebühr von höchstens 5% des Warenwertes zu verlangen. Ausnahmen hierbei sind die Händler von Staaten, Emden oder Triest ebenfalls als Freihandelshafen nutzen dürfen.
    5.Mit Zustimmung aller Vertragspartner können zu einem späteren Zeitpunkt auch weitere Anteilseigner der Gesellschaft beitreten. Einlagen und deren Bewertung sind in so einem Fall neu zu verhandeln.


    q) Braunschweig:

    Achtung Spoiler:

    Unterstützungvertrag zwischen dem Kaiserreich Österreich und dem Herzogtum Braunschweig

    Das Kaiserreich Österreich befürwortet das braunschweiger Engagement, im Falle der Forschungsunterstützung des Herrn Weber, und möchte das Herzogtum darin unterstützen. Hierzu hat sich seine Majestät dazu bereit erklärt, sich jährlich 400G an den Forschungsinvestitionen Braunschweigs zu beteiligen.

    gez. Das Kaiserreich Österreich
    gez. Das Herzogtum Braunschweig


    r) Mecklenburg-Strelitz:

    Achtung Spoiler:

    Vertrag über den Austausch von Grundstücken zwischen dem Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz und dem Kaiserreich Österreich:

    1. Das Kaiserreich Österreich erhält vom Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz unentgeltlich jeweils ein Grundstück in Neustrelitz, Neubrandenburg un Schönberg .
    1.1 Die Grundstücke werden für den Bau von Zweigstellen des Marie-Theresia-Instituts genutzt, Hauptzweck des MTI in Mecklenburg-Strelitz besteht wirtschaftlicher Zusammenarbeit und gemeinsamen Verbesserung der Agrarwirtschaft.
    2. Das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz erhält ein Grundstück in Wien mit einem repräsentativen Bau für eine Botschaft. Dafür investiert Österreich 2.500 Taler in das besagte Gebäude.


    s) Mecklenburg-Schwerin:

    Achtung Spoiler:

    Vertrag zur landwirtschaftlichen Kooperation zwischen dem Großherzogtum Mecklenburg und dem Kaiserreich Österreich:

    Das Großherzogtum Mecklenburg und das Kaiserreich vereinbaren ihre Erkenntnisse und Forschungsergebnisse im Bereich der Landwirtschaft miteinander zum gemeinsamen Nutzen zu teilen und auszutauschen.
    Insbesondere soll dadurch im Kaiserreich Österreich die Arbeit der landwirtschaftlichen Genossenschaften unterstützt werden.
    Das Kaiserreich Österreich stellt darüber hinaus dem Großherzogtum Mecklenburg einen Schulplatz an der neu gegründeten Landwirtschaftsschule zur Verfügung.


    Achtung Spoiler:

    ]Vertrag über den Verkauf von Grundstücken sowie Zollabkommen zwischen dem Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin und dem Kaiserreich Österreich:

    1.1 Mecklenburg Schwerin stellt dem Kaiserreich Österreich in Rostock und in Schwerin ein Baugrundstück zur Verfügung.
    1.2 Mecklenburg Schwerin stellt dem Kaiserreich Österreich im Hafen von Rostock ein Lagerhaus zum Kauf zur Verfügung.
    1.3 Mecklenburg Schwerin erklärt alle Importwaren die im Kaiserreich Österreich produziert wurden für Zollfrei
    1.4 Das Kaiserreich Österreich zahlt für die Gelände in Rostock und in Schwerin sowie für den Kauf des Lagerhauses im Hafen von Rostock einmalig 5.000 Gold an Mecklenburg-Schwerin.
    1.5 Das Kaiserreich Österreich wird das gekaufte Gelände einzig und alleine zum Bau und Nutzung des Maria-Theresia-Instituts verwenden und auch Instandhalten.
    1.6 Das Kaiserreich Österreich nutzt das Lagerhaus nur zur Aufbewahrung von Waren
    1.7 Das Kaiserreich Österreich erklärt alle Importwaren die in Mecklenburg-Schwerin produziert wurden für Zollfrei.


    Achtung Spoiler:

    Unterstützungs Vertrag zwischen dem Kaiserreich Österreich und dem Großherzogtum Mecklenburg Schwerin.

    - Das Kaiserreich Österreich gewährt dem Großherzogtum Mecklenburg Schwerin ein Zinsloses Darlehn in Höhe von 4.000 G.
    - Das Großherzogtum Mecklenburg Schwerin wird innerhalb von 20 Jahren den fälligen Betrag zurückzahlen.
    - Das Kaiserreich Österreich gewährt zur Unterstützung des Handels dem Großherzogtum Mecklenburg Schwerin eine Summe über 4.000 G.

    Für das Großherzogtum Mecklenburg Schwerin:
    Friedrich Franz I.


    Achtung Spoiler:

    Österreichisch-Mecklenburger Darlehensvertrag:

    - Das Kaiserthum Österreich gewährt dem Großherzogtum Mecklenburg ein Darlehen von gesamt 30.000 Reichstalern. Davon wurden bereits 4.000 ausgezahlt, der Restbetrag von 26.000 Reichstalern wird im Jahr 1840 ausbezahlt.
    - Das Großherzogtum wird den Kredit mit 1.000 Reichstalern pa tilgen, beginnend mit dem Jahr 1841.
    - Das Darlehen ist zinsfrei.
    - Zur Sicherheit stellt das Großherzogtum seinen 70%-igen Anteil an der in Mecklenburg ansässigen Kühlhausfabrik sowie die zukünftige mecklenburgische Staatsbahn.


    t) Anhalt:

    Achtung Spoiler:

    Vertrag über den Austausch von Grundstücken zwischen dem Herzogtum Anhalt und dem Kaiserreich Österreich:

    - Das Herzogtum Anhalt erhält unentgeltlich ein Grundstück in Wien.
    - Das Kaiserreich Österreich erhält unentgeltlich ein Grundstück in Dessau. Diese werden jeweils zur Errichtung einer Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes genutzt.


    u) Bremen:

    Achtung Spoiler:

    1. Abkommen von Bremerhaven:

    - Das Kaisertum Österreich erwirbt für 2.000 Taler ein Grundstück mitsamt geeignetem Gebäude in Bremerhaven. Dieses wird als Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes genutzt.


    Achtung Spoiler:

    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Abkommen zwischen Brenen und Österreich

    Die freie Hansestadt Bremen und das Kaiserreich Österreich, schließen hiermit folgenden Vertrag zur Stärkung des Handels beider Länder:

    1. Für die Händler der freien Hansestadt Bremen und des Kaiserreichs Österreich wird das Prinzip der Inländerbehandlung verbindlich festgelegt, demnach die Handelsunternehmen den Warenverkehr zu gleichen Konditionen abzuwickeln haben. Die Zölle beider Staaten bleiben davon ausgenommen und behalten ihre Gültigkeit.

    2. Die freie Hansestadt Bremen und das Kaiserreich Österreich werden jeweils in Bremen und in Wien einen gesonderten Bereich für die Kaufleute der jeweils anderen Handelspartners zur Verfügung stellen. Dieser soll der Koordination des Handels dienen sowie als zentrale Anlaufstelle.

    3. Für Bremen in Triest, für Österreich in Bremerhaven wird ein gesonderter Bereich mit geeigneten Lagern eingerichtet um den Handel zu unterstützen. Die Lager werden von einer Gesellschaft verwaltet die jeweils zur Hälfte Bremen und Österreich gehört. Hierfür werden 500G bereitgestellt.

    Für die freie Hansestadt Bremen
    Der Oberbürgermeister


    v) Hamburg:

    Achtung Spoiler:

    Zitat Zitat von DM2610 Beitrag anzeigen
    Abkommen zwischen Hamburg und Österreich

    Die Freie und Hansestadt Hamburg und das Kaiserreich Österreich, schließen hiermit folgenden Vertrag zur Stärkung des Handels beider Länder:

    1. Für die Händler der Freien und Hansestadt Hamburg und das Kaiserreich Österreich wird das Prinzip der Inländerbehandlung verbindlich festgelegt, demnach die Handelsunternehmen den Warenverkehr zu gleichen Konditionen abzuwickeln haben. Die Zölle beider Staaten bleiben davon ausgenommen und behalten ihre Gültigkeit.

    2. Die Freie und Hansestadt Hamburg und das Kaiserreich Österreich werden jeweils in Hamburg und in Wien einen gesonderten Bereich für die Kaufleute der jeweils anderen Handelspartners zur Verfügung stellen. Dieser soll der Koordination des Handels dienen sowie als zentrale Anlaufstelle.

    3. Für Hamburg in Triest, für Österreich in Hamburg wird ein gesonderter Bereich mit geeigneten Lagern eingerichtet um den Handel zu unterstützen. Die Lager werden von einer Gesellschaft verwaltet die jeweils zur Hälfte Hamburg und Österreich gehört. Hierfür werden 500G bereitgestellt.

    4. Das Kaisertum Österreich erwirbt für 2.000 Taler ein Grundstück mitsamt geeignetem Gebäude in Hamburg. Dieses wird als Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes genutzt.

    Für die Freie und Hansestadt Hamburg
    Der 1. Bürgermeister


    w) Lübeck:

    Achtung Spoiler:

    Zitat Zitat von Chris der Phönix Beitrag anzeigen
    Abkommen zwischen Lübeck und Österreich

    Die freie Hansestadt Lübeck und das Kaiserreich Österreich, schließen hiermit folgenden Vertrag zur Stärkung des Handels beider Länder:

    1. Für die Händler der freien Hansestadt Lübeck und des Kaiserreichs Österreich wird das Prinzip der Inländerbehandlung verbindlich festgelegt, demnach die Handelsunternehmen den Warenverkehr zu gleichen Konditionen abzuwickeln haben. Die Zölle beider Staaten bleiben davon ausgenommen und behalten ihre Gültigkeit.

    2. Die freie Hansestadt Lübeck und das Kaiserreich Österreich werden jeweils in Lübeck und in Wien einen gesonderten Bereich für die Kaufleute der jeweils anderen Handelspartners zur Verfügung stellen. Dieser soll der Koordination des Handels dienen sowie als zentrale Anlaufstelle.

    3. Für Lübeck in Triest, für Österreich im Hafengebiet von Lübeck wird ein gesonderter Bereich mit geeigneten Lagern eingerichtet um den Handel zu unterstützen. Die Lager werden von einer Gesellschaft verwaltet die jeweils zur Hälfte Lübeck und Österreich gehört. Hierfür werden 500G bereitgestellt.

    Für die freie Hansestadt Lübeck
    Der Oberbürgermeister


    1a) Garantien im Bund:

    a) Preußen, Dänemark, Waldeck und Pyrmont und Nassau:

    Achtung Spoiler:

    1. Das Königreich Preußen garantiert dem Kaiserreich Österreich, dem Königreich Dänemark,dem Fürstentum Waldeck und Pyrmont sowie dem Herzogtum Nassau den ewigen und immerwährenden Besitzt all ihrer Besitztümer zum Stand vom 31. Mai 1831, Dies gilt besonders auch für die dänischen Besitztümer im Bund, namentlich die dänischen Teile Holsteins und Lauenburg. Es wird nicht davor zurückschrecken diese Gebiete, falls nötig militärisch, gegen fremde Mächte oder Aufständische, zu verteidigen.
    2. Das Kaiserreich Österreich garantiert dem Königreich Preußen, dem Königreich Dänemark,dem Fürstentum Waldeck und Pyrmont sowie dem Herzogtum Nassau den ewigen und immerwährenden Besitzt all ihrer Besitztümer zum Stand vom 31. Mai 1831, Dies gilt besonders auch für die dänischen Besitztümer im Bund, namentlich die dänischen Teile Holsteins und Lauenburg. Es wird nicht davor zurückschrecken diese Gebiete, falls nötig militärisch, gegen fremde Mächte oder Aufständische, zu verteidigen.
    3. Das Königreich Dänemark garantiert dem Kaiserreich Österreich, dem Königreich Preußen, dem Fürstentum Waldeck und Pyrmont sowie dem Herzogtum Nassau den ewigen und immerwährenden Besitzt all ihrer Besitztümer zum Stand vom 31. Mai 1831. Es wird nicht davor zurückschrecken diese Gebiete, falls nötig militärisch, gegen fremde Mächte oder Aufständische, zu verteidigen.
    4. Das Herzogtum Naussau garantiert dem Kaiserreich Österreich, dem Königreich Preußen,dem Fürstentum Waldeck und Pyrmont sowie dem Königreich Dänemark den ewigen und immerwährenden Besitzt all ihrer Besitztümer zum Stand vom 31. Mai 1831,Dies gilt besonders auch für die dänischen Besitztümer im Bund, namentlich die dänischen Teile Holsteins und Lauenburg. Es wird nicht davor zurückschrecken diese Gebiete, falls nötig militärisch, gegen fremde Mächte oder Aufständische, zu verteidigen.
    5. Das Fürstentum Waldeck und Pyrmont garantiert dem Kaiserreich Österreich, dem Königreich Preußen,dem Herzogtum Nassau sowie dem Königreich Dänemark den ewigen und immerwährenden Besitzt all ihrer Besitztümer zum Stand vom 31. Mai 1831,Dies gilt besonders auch für die dänischen Besitztümer im Bund, namentlich die dänischen Teile Holsteins und Lauenburg. Es wird nicht davor zurückschrecken diese Gebiete, falls nötig militärisch, gegen fremde Mächte oder Aufständische, zu verteidigen.
    4. Dieser Vertrag ersetzt den Preussisch-Osterreichischen-Dänisch-Nassauer Garantievertrag von 1831.
    5. Von der Garantie sind freiwillige Verkäufe und freiwillige Gebietsabgaben ausgenommen.


    b) Hessen-Kassel:

    Achtung Spoiler:

    Das Kurherzogtum Hessen-Kassel sowie das Kaiserreich Österreich verpflichten sich hiermit feierlich zu folgenden Punkten:

    1. Das Kurherzogtum Hessen-Kassel garantiert dem Kaiserreich Österreich den ewigen und immerwährenden Besitzt all ihrer Besitztümer zum Stand vom 01. Dezember 1833. Es wird nicht davor zurückschrecken diese Gebiete, falls nötig militärisch, gegen fremde Mächte oder Aufständische, zu verteidigen.
    2. Das Kaiserreich Österreich garantiert dem Kurherzogtum Hessen-Kassel den ewigen und immerwährenden Besitzt all ihrer Besitztümer zum Stand vom 01. Dezember 1833. Es wird nicht davor zurückschrecken diese Gebiete, falls nötig militärisch, gegen fremde Mächte oder Aufständische, zu verteidigen.
    3. Von der Garantie sind freiwillige Verkäufe und freiwillige Gebietsabgaben ausgenommen.


    c) Sachsen:

    Achtung Spoiler:

    Garantieerklärung des Kaiserreichs Österreich und des Königreichs Sachsen:

    1. Das Königreich Sachsen garantiert dem Kaiserreich Österreich den ewigen und immerwährenden Besitz aller seiner Besitztümer zum Stand vom 30. Juni 1835. Es wird nicht davor zurückschrecken diese Gebiete, falls nötig militärisch, gegen fremde Mächte oder Aufständische, zu verteidigen.
    2. Das Kaiserreich Österreich garantiert dem Königreich Sachsen den ewigen und immerwährenden Besitz aller seiner Besitztümer zum Stand vom 30. Juni 1835.. Es wird nicht davor zurückschrecken diese Gebiete, falls nötig militärisch, gegen fremde Mächte oder Aufständische, zu verteidigen.
    5. Von der Garantie sind freiwillige Verkäufe und freiwillige Gebietsabgaben ausgenommen.



    1b) sonstige Bundesabkommen:

    Achtung Spoiler:

    Vertrag zur engeren Zusammenarbeit des Sächsisch-Thüringischen Bundesheereskreises und der erweiterten Zusammenarbeit eben jenes mit dem Kaisertum Österreich

    Mit diesem Vertrag verpflichten sich die Staaten Sachsen, Thüringen und Österreich die von der Bundesheersleitung angedachte engere Zusammenarbeit in den Bundesheereskreisen zu leisten. Folgendes wird daher vereinbart:

    1.Die Staaten streben eine Vereinheitlichung der Militär- und Kommandostrukturen an.
    2.Die Ausbildung der Offiziere wird einheitlich für alle drei Staaten in Wien an der Militärakademie durchgeführt.
    3.Es werden regelmäßig und mindestens alle 3 Jahre, gemeinsame Manöver abgehalten um die Fähigkeit der Zusammenarbeit der Truppen zu überprüfen und zu üben.
    4.Sachsen und Thüringen bilden eine gemeinsame Heeresleitung, deren Vorsitz jedes Jahr gewechselt wird.
    5.Die sächsisch-thüringische Heeresleitung steht im ständigen Kontakt mit der Österreichischen, damit im Bundesfall alle drei Staaten möglichst schnell und gemeinsam agieren können.
    6.Die Staaten sicher sich gegenseitige, schnellst mögliche Unterstützung bei Innenpolitischen Konflikten zu, sofern die Unterstützung gewollt und nicht offensichtlich selbst verschuldet und provoziert ist.


    Achtung Spoiler:

    Vertrag zur Vereinheitlichung der Uhrzeiten:

    §1. Alle Unterzeichner verpflichten sich ihre Uhrzeit, an die Uhrzeit der Stadt Frankfurt, anzugleichen.
    §2. Mitglieder des Deutschen Bundes, verpflichten sich zusätzlich ein Antrag zur Angleichung der Uhrzeit an Frankfurt im gesamtem Bund zu unterstützen.


    Achtung Spoiler:
    Unionsvertrag zwischen dem Kaiserreich Österreich und der Heidelberger Union
    Zur Stärkung der Wirtschaft, des Handels und der friedlichen Zusammenarbeit schließen sich das Kaiserreich Österreich und die Heidelberger Union zu einer Zollunion zusammen, welche wie folgt aufgebaut ist:
    1. Die neu entstehende Zollunion trägt den Namen Mitteleuropäische Zollunion(kurz: MZU).
    2. Innerhalb der Mitteleuropäischen Zollunion werden keine Zölle auf den Warenverkehr erhoben. Die Zölle zu anderen Staaten werden gemäß §9 geregelt.
    3. Innerhalb der Mitteleuropäischen Zollunion gilt ein Steuerrichtwert von 13%, der um maximal 2% unterschritten und beliebig überschritten werden darf.
    4. Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Mitteleuropäischen Zollunion werden in den anderen Mitgliedstaaten der Mitteleuropäischen Zollunion als Inländer behandelt.
    5. Innerhalb der Mitteleuropäischen Zollunion ist das metrische System einzuführen und beizubehalten.
    6. Innerhalb der Mitteleuropäischen Zollunion gilt die AIN(Allgemeine Industrienorm).
    7. Die badischen Bankscheine sind in allen Mitgliedstaaten der Mitteleuropäischen Zollunion als Zahlungsmittel anzuerkennen.
    8. Die Arbeitszeiten für Kinder und Jugendliche werden in der Mitteleuropäischen Zollunion wie folgt beschränkt:
      • 0 - 11 Jahre: 0 Stunden, ausgenommen sind Hilfen beim Erntebetrieb
      • 11 - 15 Jahre: 8 Stunden
      • 15 - 18 Jahre: 11 Stunden

      Für Frauen gilt darüber hinaus bis zum Alter von 35 Jahren eine Begrenzung auf 16 Stunden.
    9. An den Grenzen der Union zur Norddeutschen Zollunion werden vorerst Schutzzölle erhoben. Diese werden auch gegenüber Staaten erhoben die die Norddeutsche Zollunion verlassen.
    10. An allen übrigen Grenzen werden Zölle auf Normalmaß erhoben.
    11. Sollten nach Jahresfrist nach Ratifizierung dieses Vertrages an einer Grenze gegenüber der Union Schutzzölle erhoben werden, so erhebt die Union an dieser Grenze ebenfalls Schutzzölle.
    12. Zölle an den Grenzen und auf Waren werden gemeinsam, also einstimmig festgelegt.
    13. Zum Abschluss dieses Vertrags bestehende Zollausnahmen bleiben erhalten.
    14. Freihandelszonen/Sonderzollzonen/etc. mit Drittstaaten bedürfen der Zustimmung aller übrigen Staaten. Ansonsten drohen Zoll- und Geldstrafen, wenn sich 2/3 der übrigen Mitglieder dafür aussprechen. Bestehende diesen Artikel betreffende Abkommen erhalten Bestandsschutz.
    15. Mit Zustimmung aller Mitglieder der Union können neue Staaten in die Union aufgenommen werden, wenn sie 3. erfüllen.
    16. Liechtenstein ist nicht stimmberechtigtes Mitglied der Zollunion. Dieser Artikel kann nur mit der Zustimmung Liechtensteins geändert werden. Der Steuerrichtwert hat für Liechtenstein keine Geltung.


    Achtung Spoiler:

    Frankfurter Münzvertrag

    Um Wirtschaft und Handel zu stärken sind die Unterzeichner übereingekommen folgendes in ihren Staaten einzuführen und beizubehalten:

    1.Die Währungen basieren fürderhin auf Gold- und Silbermünzen. Es gelte ein Bimetallstandard.
    2.Für diesen ist festgelegt, dass 1 Gramm Gold vom Werte her 15,5 Gramm Silber entsprechen.
    3.Silberkurantmünzen mit dem Wert 1 sind entweder im 50-Gulden/Taler/Florin-Fuß zu prägen. Bezogen auf 500 Gramm Feinsilber.
    4.Der Feingehalt jener Silbermünzen ist jedem Staate selbst überlassen, soll aber 800/1000 nicht unterschreiten. Als ideal gelte ein Feingehalt von 900/1000.
    5.Sofern nicht durch andere Verträge oder Gesetze bestimmt, herrscht kein Zwang für die Bewohner der Unterzeichnerstaaten Nicht-Kurantgeld eines anderen Staates als Zahlungsmittel anzunehmen.
    6.Alle Unterzeichner verpflichten sich, von dem Einbringen von Scheidemünzen und Fiatgeld nur schonenden Gebrauch zu machen, um die anderen Unterzeichnerländer nicht unnötig zu destabilisieren. Sollte eine solche Destabilisierung einzutreten drohen, so kann der betreffende Unterzeichnerstaat mit 2/3 Mehrheit der anderen Unterzeichner ausgeschlossen werden, die Konvertibilität seiner Währung wird aufgehoben.

    Also geschehen, unterschrieben und besiegelt durch folgende Monarchen und Vertreter der freien Städte in Frankfurt, am 25.Februar im Jahre unseres Herrn Jesus Christus 1835.


    Achtung Spoiler:

    Postvertrag

    Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Postverkehrs in Europa, beauftragen die unterzeichnenden Staaten ihre Postbehörden damit einheitliche Regelungen für die Brieftaxe, Briefgewicht und Sendungen über Landesgrenzen hinweg auszuarbeiten und umzusetzen.

    Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Postverkehrs in Europa, beauftragen die unterzeichnenden Staaten die auf ihrem Gebiet tätigen Postbehörden und -unternehmen damit einheitliche Regelungen für die Brieftaxe, Briefgewicht und Sendungen über Landesgrenzen hinweg auszuarbeiten und umzusetzen. Das fürstliche Haus von Thurn und Taxis verpflichtet sich mit seiner Unterschrift unter diesem Vertrag dazu den Auftrag der Staaten, die unterschrieben haben und in denen das Haus von Thurn und Taxis für den Postverkehr zuständig ist, anzunehmen und die in Absprache mit den anderen Postbehörden getroffenen Regelungen umzusetzen.


    2) Europa:

    a) Papststaat:

    Achtung Spoiler:
    Römische Allianz:

    Seine Apostolische Majestät Franz der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, König von Jerusalem, Ungarn, Böhmen, Lombardien und Venetien, König von Dalmatien, Kroatien, Slavonien, Galizien und Lodomerien, Erzherzog von Österreich, Herzog zu Lothringen, zu Salzburg, zu Steyer, zu Kärnten, zu Krain, zu Ober- und Unterschlesien, Großfürst zu Transsilvanien, Markgraf in Mähren, gefürsteter Graf zu Habsburg und Tirol etc. etc.,
    vertreten durch seinen Sohn Erzherzog Ferdinand

    und Seine Majestät Ludwig von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bey Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben, Allzeit Schützer und Mehrer des Glaubens

    vereinbaren in tiefer Freundschaft und Übereinstimmung für jetzt und immerdar:

    1.Die Hochedlen Unterzeichnenden bekennen sich zum Schutz der althergebrachten Sitten und zur Aufrechterhaltung der gottgewollten Ordnung. Bestrebungen wider diese sind auf das Schärfste zu bekämpfen. Die Vertragsparteien sichern sich gegenseitigen Beistand gegen Träger vorgenannter Handlungen zu, seien es innere oder auch äußere Feinde.
    2.Die Unterzeichnenden erkennen das Patrimonium Petri in den von Wiener Kongress festgelegten Grenzen als legitimen Bereich der weltlichen Souveränität des Heiligen Vaters an. Im Falle gewaltsamer Bedrohung derselben stellen sie militärischen Schutz.
    3.Die Unterzeichnenden fördern das caritative Handeln der Heiligen Kirche in Ihren Ländern und vereinbaren darüber hinaus die aktive Unterstützung zur Verbreitung des Wahren Glaubens.
    4.Die Unterzeichnenden vereinbaren einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zu Fragen von Volksbildung und Wissenschaft.
    5.Die Unterzeichnenden vereinbaren zukünftig Maßnahmen zur Verbesserung des Handels und Wandels zwischen ihren Ländern vorzunehmen.
    6.Wahrhaft gläubigen Fürsten steht nach Zustimmung aller Partner der Beitritt zur Allianz offen.
    7.Allfällige Fragen und neue Vereinbarungen werden bei Bedarf zwischen den Parteien besprochen. Als Gastgeber sichert der Heilige Stuhl eine gerechte Verhandlungsführung.
    8.Andere Abkommen der Partner, namentlich die Ergebnisse des Wiener Kongresses und Vereinbarungen innerhalb des Deutschen Bundes bleiben von diesem Vertrag unberührt.


    Achtung Spoiler:

    Römisches Freihandelsabkommen

    - Das Kaisertum Österreich erwirbt für je 1'000 G ein Grundstück in Rom, Bologna und Ravenna. Diese sollen zur Errichtung einer Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes in jeder der genannten Städte genutzt werden.
    - Die Zölle zwischen dem Kirchenstaat und dem Kaisertum Österreich werden per sofort um die Hälfte reduziert.
    - Eine weitere Reduktion der Zölle soll in den folgenden Jahren folgen.
    - Für den Import von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die in den Grenzen des Kirchenstaats selbst ebenfalls produziert werden, gelten Schutzzölle in der Höhe der für den Kirchenstaat sonst üblichen Zölle. Dieser Schutz kann bei beiderseitigem Einverständnis der Vertragspartner für einzelne Produkte oder gesamthaft aufgehoben werden.


    Achtung Spoiler:

    Konkordat zwischen dem Kaisertum Österreich und dem Heiligen Stuhl:

    -Der Religionsfonds geht in die Hand der katholischen Kirchenprovinzen in Österreich über. Diese ernennen einen Schatzmeister, der die Verwaltung des Fonds übernimmt.

    -Die Gelder des Religionsfonds sind für die Belange der österreichischen Kirchenprovinzen zu verwenden. Eine andere Verwendung bedarf der Zustimmung seiner Kaiserlichen Majestät und des Heiligen Stuhls.

    -Der Kaiser von Österreich und der Helige Stuhl entsenden jährlich Wirtschaftsprüfer um die Verwendung der Gelder des Religionsfonds zu überprüfen und den Schatzmeister zu entlasten.

    -Bei Nichtentlastung wird die Bischofsynode der österreichischen Kirchenprovinzen einen neuen Schatzmeister ernennen. Der neue Schatzmeister hat den Mißstand, der zur Nichtentlastung führte, zu korrigieren. Der alte Schatzmeister ist haftbar und wird der weltlichen Gerichtsbarkeit überantwortet, sollte er sich bei seiner Tätigkeit als Verwalter des Religionsfonds krimineller Machenschaften schuldig gemacht haben.

    -Bei groben Verstößen oder wiederholten Nichtentlastungen durch die Prüfer beider Seiten, wird der Fonds kommissarisch durch einen Beauftragten des Heiligen Stuhls in Zusammenarbeit mit einem Beauftragten des Kaisers von Österreich, gemäß den genannten Richtlinien verwaltet.

    -Der Kaiser von Österreich und der Heilige Stuhl haben das Recht jederzeit eine außerordentliche Buchprüfung über die Verwendung der Gelder vorzunehmen.

    -Die jeweiligen Domkapitel werden bei Neubesetzung eines Bischofssitzes, dem Heiligen Stuhl eine Liste mit Vorschlägen möglicher Kandidaten unterbreiten, aus denen der Papst den zukünftigen Bischof auswählt. Sollte ein Bischofssitz neu zu vergeben sein, wird seine Kaiserliche Majestät sofort informiert und dieser kann, wenn er möchte, einen Kommentar zu jedem der Kandiaten abgeben. Der Heilige Vater wird diese wohlwollend in Betracht ziehen und wenn möglich berücksichtigen.

    -Die Kirche verwaltet, mit Ausnahme der oben genannten Fälle ihre Angelegenheiten ohne Einmischung durch den Staat selbst und gemäß ihren kanonischen Gesetzen. Die Kirche ist frei bei der Besetzung ihrer Ämter und der Ausbildung ihrer Priester.

    -Das Kaisertum Österreich gewährt die Freiheit, den katholischen Glauben zu bekennen und auszuüben und dem caritativen Wirken der katholischen Kirche den Schutz durch Verfassung und Gesetz. Zudem wird der Kirche den Schutz ihrer Güter vor staatlichem Zugriff, Enteignung, Säkularisierung garantiert.

    -Das Beichtgeheimnis wird gewährleistet.

    -Die Katholische Kirche wird sich nicht in Fragen einmischen, die die Art betreffen, in der Seine Majestät Seinen Unterthanen das Erlangen des Ewigen Lebens und der Seeligkeit erlaubt.


    Achtung Spoiler:

    Geheimes Zusatzprotokoll:
    -Der Kaiser von ÖR und der Papst garantieren sich gegenseitig ihre Ländereien zum Stand von 1835.
    -Sollte Österreich durch äußere Umstände gezwungen sein, seine Truppen in Italien abzuziehen, wird der Kirchenstaat für die Dauer der Krise die Defensiv- und Polizeiaufgaben in den italischen Ländereien des Kaisers von Österreich übernehmen.
    -Der Kirchenstaat und das Kaiserreich Österreich sichern sich gegenseitig im Falle eines militärische Konflikts auf der italischen Halbinsel ihre volle Unterstützung zu, sofern nicht eine der Parteien der eindeutige Aggressor ist.


    b) Niederlande:

    Achtung Spoiler:

    Kaufvertrag des Großherzogtums Luxemburg

    Das Kaisertum Österreich und das Königreich der Niederlande treffen folgende Vereinbarung:

    1. Seine Majestät der Kaiser von Österreich willigt ein für sich, seine Erben und Nachfolger auf das Großherzogtum Luxemburg zu verzichten.

    2. Hierfür wird dem Kaisertum Österreich vom Königreich der Niederlande die Summe von 200'000 G bezahlt.

    3. Seine Majestät, der König der Niederlande wird fortan als Großherzog über Luxemburg regieren.

    4. Das Großherzogtum Luxemburg bleibt Mitglied des Deutschen Bundes.

    4.1 An der Besatzung der Bundesfestung durch preußische und österreichische Truppen ändert sich nichts.

    4.2 Zur Niederschlagung von Aufständen können auch Besatzungsangehörige der Bundesfestung herangezogen werden.


    Achtung Spoiler:

    Schenkungsvertrag zwischen dem Königreich der Niederlande und dem Kaiserreich Österreich:

    Das Königreich der Niederlande überlässt dem Kaiserreich Österreich in den folgenden Städten jeweils unentgeltlich ein Grundstück für die Errichtung einer Zweigstelle des Maria-Theresia-Instituts:

    - Amsterdem.
    - Rotterdam.
    - Batavia.


    Achtung Spoiler:

    Vertrag über zollfreie Häfen zwischen dem Königreich der Vereinigten Niederlande und dem Kaiserreich Österreich:

    Die Schiffe des Königreichs der Vereinigten Niederlande bekommen das Recht ihre Waren zollfrei in die Häfen folgender Städte exportieren zu dürfen:

    - Venedig
    - Triest

    Im Gegenzug erhalten die Schiffe des Kaiserreich Österreich das Recht ihre Waren zollfrei in die Häfen folgender Städte exportieren zu dürfen:

    - Amsterdam
    - Rotterdam


    c) Großbritannien:

    Achtung Spoiler:

    Vertrag zwischen dem Kaisertum Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Irland zur Förderung des gegenseitigen Handels

    1. Das Kaisertum Österreich erwirbt für jeweils 1000G ein Grundstück in London sowie in den britischen Kolonien Gambia und Sierra Leone. Dort wird es Zweigstellen des Maria-Theresia-Institutes errichten.
    2. Das Kaisertum Österreich wird in Venedig einen Freihafen einrichten. Ebenso wird das Vereinigte Königreich in London einen Freihafen einrichten. In die Freihäfen dürfen Waren aus dem jeweils anderen Staat zollfrei ein- und ausgeführt werden, außerdem gilt dort für die Händler aus dem jeweils anderen Staat die Inländerbehandlung. An der Grenze zum restlichen Staatsgebiet werden aber normale Zölle fällig.
    3. Beide Staaten werden an sinnvollen Orten (wie z. B. den MTIs im Vereinigten Königreich und den Freihäfen von beiden Staaten) die Zollbestimmungen des Vertragspartners öffentlich zugänglich machen.


    Achtung Spoiler:

    Triester Flottenabkommen

    Seine Majestät der König von Großbritannien, Seine Majestät der König der Franzosen, Seine Majestät der Kaiser von Österreich und Seine Majestät der König von Dänemark, in ihrem Wunsch zur Wahrung des Friedens und der Stabilität in Mittelmeer, Nord- und Ostsee, sind übereingekommen folgende Vereinbarung zu den Flottengrössen zu treffen.

    I. Das Kaisertum Österreich
    1. Die Obergrenze für die österreichische Marine wird bei 18 Linienschiffen festgesetzt.
    2. Die Anzahl kleinerer Begleitschiffe wird nicht begrenzt.
    3. Neubauten über diese Obergrenze hinweg dürfen nur zum Zweck des Ersatzes veralteter Schiffe dienen.

    II. Das Königreich Dänemark
    1. Der dänischen Flotte wird grundsätzlich Parität zu derjenigen des Königreichs Schweden zugestanden.
    2. Dies sind zum Stichtag des 18. April 1832 insgesamt 11 Linienschiffe und 22 Fregatten.
    3. Neubauten über diese Obergrenze hinweg dürfen nur zum Zweck des Ersatzes veralteter Schiffe dienen.

    III. Weitere Schiffstypen
    1. Schiffsklassen mit weniger als 30 Kanonen, namentlich Briggs, Korvetten, Schoner und Kutter, werden vom Abkommen nicht berücksichtigt.
    2. Betreffend neu entwickelter Schiffstypen, die keiner der genannten Kategorien zugeordnet werden können, kann von den Signatarstaaten Nachverhandlungen verlangt werden.

    IV. Österreichische Stützpunkte in Griechenland
    1. Der österreichischen Marine wird zwecks Sicherung der Handelswege das berechtige Interesse zugestanden, einen Stützpunkt in der südlichen Adria zu unterhalten.
    2. Die Signatarmächte verpflichten sich den Erwerb einer entsprechenden Anlage im griechischen Ätolien zu unterstützen.

    V. Gültigkeitsdauer
    1. Dieses Abkommen wird mit einer Laufzeit von 15 Jahren abgeschlossen und hat Gültigkeit bis zum 18. April des Jahres 1847.
    2. Die Signatarstaaten verpflichten sich zu einem geeigneten Zeitpunkt einige Jahre vorher eine erneute Konferenz einzuberufen, an der die Neuverhandlungen zu einem Folgeabkommen begonnen werden sollen.
    3. Hat einer der Signatarstaaten nicht die Absicht einem Folgeabkommen beizutreten, hat er dies den anderen zu diesem Zeitpunkt mitzuteilen.

    Also geschehen, unterschrieben und besiegelt in Triest den 18. April im Jahr nach Christi Geburt 1832

    Für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Irland
    Henry John Temple, 3rd Viscount Palmerston
    Secretary of State for Foreign Affairs

    Für das Königreich Frankreich
    Horace François Bastien Sébastiani de La Porta
    Ministre des Affaires étrangères


    d) Sekundogenituren:

    Achtung Spoiler:

    Norditalienischer Stationierungsvertrag

    Um die Stabilität in Norditalien vor dem Hintergrund der nationalistischen Aufstände zu erhalten, treffen das Kaisertum Österreich, das Herzogtum Modena und das Herzogtum Parma folgende Vereinbarung für die Stationierung österreichischer Truppen:

    I. Im Herzogtum Modena werden für die Dauer von 5 Jahren 6'000 österreichische Soldaten stationiert.

    II. Im Herzogtum Parma werden für die Dauer von 5 Jahren 4'000 österreichische Soldaten stationiert.

    III. Die über den regulären Sold hinausgehenden Kosten werden werden für die Dauer von 5 Jahren durch die Herzogtümer bezahlt, in denen die Soldaten stationiert sind.

    IV. Vor Auslaufen des Abkommens soll darüber verhandelt werden, ob mit den Schutztruppen das Ziel der Wahrung der Inneren Sicherheit gewährleistet wurde und der Einsatz allenfalls verlängert werden soll.


    d1) Parma:

    Achtung Spoiler:

    Freihandelsabkommen von Parma

    - Das Kaisertum Österreich erwirbt für 1'000 G ein Grundstück in Parma. Dieses soll zur Errichtung einer Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes genutzt werden.
    - Die Zölle zwischen dem Herzogtum Parma und dem Kaisertum Österreich werden per sofort um die Hälfte reduziert.
    - Eine weitere Reduktion der Zölle soll in den folgenden Jahren folgen.
    - Für den Import von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die in Parma selbst ebenfalls produziert werden, gelten Schutzzölle in der Höhe der für das Herzogtum sonst üblichen Zölle. Dieser Schutz kann bei beiderseitigem Einverständnis der Vertragspartner für einzelne Produkte oder gesamthaft aufgehoben werden.


    d2) Modena:

    Achtung Spoiler:

    Freihandelsabkommen von Modena

    - Das Kaisertum Österreich erwirbt für 1'000 G ein Grundstück in Modena. Dieses soll zur Errichtung einer Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes genutzt werden.
    - Die Zölle zwischen dem Herzogtum Modena und dem Kaisertum Österreich werden per sofort um die Hälfte reduziert.
    - Eine weitere Reduktion der Zölle soll in den folgenden Jahren folgen.
    - Für den Import von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die in Modena selbst ebenfalls produziert werden, gelten Schutzzölle in der Höhe der für das Herzogtum sonst üblichen Zölle. Dieser Schutz kann bei beiderseitigem Einverständnis der Vertragspartner für einzelne Produkte oder gesamthaft aufgehoben werden.


    e) Russland:

    Achtung Spoiler:

    Vertrag zur Erneuerung und Erweiterung der Heiligen Allianz zwischen Österreich, Preußen und Russland (Vertrag von Münchengrätz)

    Präambel
    Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit! Ihre Majestäten, der Kaiser von Österreich, der König von Preußen und der Zar von Russland haben infolge der großen Ereignisse, die Europa in den letzten Jahren erfüllt haben, und besonders der Wohltaten, die die göttliche Vorsehung über die Staaten ausgegossen hat, deren Regierungen ihr Vertrauen und ihre Hoffnungen auf sie allein gesetzt haben, die innere Überzeugung gewonnen, dass es notwendig ist, ihre gegenseitigen Beziehungen auf die erhabenen Wahrheiten zu begründen, die die unvergängliche Religion des göttlichen Erlösers lehrt. Sie erklären daher feierlich, dass die gegenwärtige Vereinbarung lediglich den Zweck hat, vor aller Welt ihren unerschütterlichen Entschluss zu bekunden, als die Richtschnur ihres Verhaltens in der inneren Verwaltung ihrer Staaten sowohl als durch in den politischen Beziehungen zu jeder anderen Regierung alleine die Gebote der Gerechtigkeit, der Liebe und des Friedens, die, weit entfernt, nur auf das Privatleben anwendbar zu sein, erst recht die Entschließung der Fürsten direkt beeinflussen und alle ihre Schritte lenken sollen, damit sie so den menschlichen Einrichtungen Dauer verleihen und ihren Unvollkommenheiten abhelfen. [Originaltext der Heiligen Allianz]

    Artikel 1
    Die Unterzeichnerstaaten sind das Kaiserreich Österreich, das Königreich Preußen und das Kaiserreich Russland.

    Artikel 2
    Die Unterzeichnerstaaten garantieren, sich im Falle von Aufständen gegenseitig zu unterstützen, auch militärisch.

    Artikel 3
    Die Unterzeichnerstaaten schließen ein Verteidigungsbündnis. Im Falle eines Angriffs eines fremden Staates ist gemeinsam militärisch gegen diesen vorzugehen.

    Artikel 4
    Die Unterzeichnerstaaten bekennen sich zur Restauration und werden sie schützen und bewahren.

    Artikel 5
    Die Unterzeichnerstaaten bekennen sich dazu, dass die Stabilität des Osmanischen Reichs im Interesse der Stabilität des gesamten Balkans zu wahren ist. Österreich und Russland werden im Falle eines erneuten ägyptischen Angriffs koordiniert vorgehen.

    Artikel 6
    Die Unterzeichnerstaaten garantieren sich die Besitzstände in den polnischen Gebieten und werden gemeinsam (siehe auch Art. 2) mit aller Härte gegen jegliche Unabhängigkeitsbestrebungen Polens vorgehen.

    Artikel 7
    Dieser Vertrag ist nur als ganzes kündbar und dies mit einer Frist von zwei Monaten. Eine Kündigung während eines laufenden Verteidigungskrieges mit einem fremden Staat ist nicht zulässig.

    Für das Kaiserreich Österreich: Ferdinand I., Kaiser von Österreich, etc.
    Für das Königreich Preußen: Wilhelm I., König von Preußen, etc.
    Für das Kaiserreich Russland: Nikolaus I., Kaiser von Russland, etc.


    Achtung Spoiler:

    Geheimer Zusatzvertrag zum Vertrag von Münchengrätz
    Artikel 1
    Österreich und Russland vereinbaren hiermit, dass der Vertrag von Münchengrätz im Falle der Kündigung durch Österreich oder Russland zwischen diesen beiden Staaten als bilateraler Vertrag weiterhin gilt, falls nicht explizit auch die Kündigung gegenüber dem Vertragspartner verkündet wird.
    Artikel 2
    Dieser Vertrag unterliegt der absoluten Geheimhaltung.


    Achtung Spoiler:

    Zollvertrag zwischen dem Kaiserreich Russland und dem Kaiserreich Österreich

    1. Im russischen Gebiet von Wolhynien wird eine Sonderwirtschaftszone eingerichtet. Zwischen diesem Gebiet und den Kaiserreich Österreich werden sämtliche Zoll- und Handelsschranken aufgehoben.
    2. Im österreichischen Gebiet von Galizien östlich des Dnister sowie der Bukowina wird eine Sonderwirtschaftszone eingerichtet. Zwischen diesem Gebiet und dem Kaiserreich Russland werden sämtliche Zoll- und Handelsschranken aufgehoben.
    3. Für die Sonderwirtschaftszonen wird die sogenannte Inländerbehandlung festgelegt, wonach russische und österreichische Unternehmen in den Sonderwirtschaftszonen grundsätzlich gleich zu behandeln sind.
    4. Es wird eine Kündigungsfrist von einem Jahr vereinbart.


    f) Sardinien:

    Achtung Spoiler:

    Freundschaftsvertrag zwischen dem Kaiserreich Österreich und dem Königreich Sardinien

    Zur Förderung der guten Beziehungen zwischen dem Kaiserreich Österreich und dem Königreich Sardinien treten folgende Bestimmungen in Kraft:

    1. Im österreichischen Hafen Pula und im sardischen Hafen Genua werden Sonderzollzonen eingerichtet, Waren dieser Häfen unterliegen nicht den allgemeinen Zollbestimmungen und werden nicht verzollt.

    2. Die in 1. festgelegte Bestimmung tritt mit 1. April 1834 in Kraft und hat eine Laufzeit von 10 Jahren, eine Verlängerung und Ausweitung des Vertrags wird im Jahr 1843 verhandelt.

    3. Als Zeichen der Freundschaft zwischen dem Kaiserreich Österreich und dem Königreich Sardinien wird die Hochzeit von Kronprinz Viktor Emanuel II. von Savoyen mit der Erherzogin Adelheid von Österreich bekanntgegeben.

    4. Das Königreich Sardinien überlässt dem Kaiserreich Österreich je ein Grundstück in Turin und Genua. Diese werden zur Errichtung einer Niederlassung des Maria-Theresia-Instituts genutzt.

    So besiegelt am 01.Februar 1834


    g) Griechenland:

    Achtung Spoiler:
    Freihandelsabkommen von Athen

    - Das Königreich Griechenland überlässt dem Kaiserreich Österreich je ein Grundstück in Athen und Patras zur Errichtung von Niederlassungen des Maria-Theresia-Institutes.
    - Dem Königreich Griechenland wird im Gegenzug ein zinsloser Kredit von 10'000 G gewährt, der für Infrastrukturprojekte zu verwenden und über 20 Jahre zu Raten von 500 G zurück zu zahlen ist.
    - Die Zölle zwischen dem Königreich Griechenland und dem Kaisertum Österreich werden per sofort um die Hälfte reduziert.
    - Eine weitere Reduktion der Zölle soll in den folgenden Jahren folgen.
    - Für den Import von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die in Griechenland selbst ebenfalls produziert werden, gelten Schutzzölle in der Höhe der für das Königreich sonst üblichen Zölle. Dieser Schutz kann bei beiderseitigem Einverständnis der Vertragspartner für einzelne Produkte oder gesamthaft aufgehoben werden.


    h) Frankreich:

    Achtung Spoiler:

    Vertrag über den Erwerb von Grundstücken zwischen dem Königreich Frankreich und dem Kaiserreich Österreich:

    - Das Kaiserreich Österreich erwirbt jeweils ein Grundstück in Marseille und Cayenne für jeweils 1.000 Reichstaler. Diese werden jeweils zur Errichtung einer Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes genutzt.


    Achtung Spoiler:

    Österreichisch-Französischer Westafrikavertrag

    Das Kaisertum Österreich und das Königreich Frankreich, den gemeinsamen Wunsch hegend den Seehandel zwischen ihren beiden Nationen dauerhaft und zum gegenseitigen Vorteil zu fördern, vereinbaren das folgende Abkommen über den Kolonialhandel in den westafrikanischen Überseegebieten:

    1. In den westafrikanischen Kolonien Österreichs wird Rechtsgleichheit zwischen den Handelsunternehmen der beiden Staaten hergestellt.
    2. Dies bedeutet insbesondere, dass Kaufleute französischer Unternehmen in der Kolonie Neu-Dalmatien grundsätzlich die gleichen Handelsrechte in Anspruch nehmen können wie in Österreich domizilierte.
    3. Im Gegenzug wird der österreichischen Handelsmarine das Anlege- und Handelsrecht in den Koloniehäfen Saint-Louis und Gorée an der Küste Senegals zugesichert, zu den gleichen Konditionen, denen auch französische Handelsschiffe unterliegen.
    4. Österreichischen Kriegsschiffen ist auf Anfrage ebenfalls das Anlegerecht zu gewähren. Dies muss jedoch frühzeitig vom österreichischen Marineattaché dem Marineministerium in Paris mitgeteilt werden.
    5. Das Abkommen hat eine Laufzeit von 10 Jahren (1835-1845)


    Also geschehen, unterschrieben und besiegelt durch die Bevollmächtigten der nachgenannten Souveräne der beiden Nationen in Paris den 4. Januar im Jahre des Herrn 1835

    Für das Königreich Frankreich
    Guy-Victor Duperré, ministre de la Marine et des Colonies


    i) Italienischer Bund:

    Achtung Spoiler:

    Hafenabkommen von Tarent
    Die Länder des italienischen Bundes, namentlich das Königreich Lombardo-Venetien, das Königreich Sardinien-Piemont, das Königreich beider Sizilien, der Kirchenstaat, das Großherzogtum Toskana, Herzogtums Modena, Herzogtums Parma, Herzogtums Lucca und die Republik San Marino, und das Kaiserreich Österrreich kommen überein in Tarent im Königreich beider Sizilien einen Flottenstützpunkt zu errichten.

    1) Die Kosten für die Errichtung belaufen sich vorraussichtlich auf 60.000 Gulden. 2/3 bezahlt der italienische Bund 1/3 bezahlt Österrreich

    2) Der italienische Bund wird für die Befestigungsanlage, abzüglich Lombardo-Venetien verantwortlich sein.

    3) Österreich ggf. Lombardo-Venetien werden für die Hafenanlage verantwortlich sein.

    4) Die Liegeplätze werden vom italienischen Bund und dem Kaiserreich Österrreich zu beiden gleichen Teilen genutzt.


    Achtung Spoiler:

    Zitat Zitat von DM2610 Beitrag anzeigen
    Im Jahre 1838 kommen die Länder des italienischen Bundes, namentlich das Königreich Lombardo-Venetien, das Königreich Sardinien-Piemont, das Königreich beider Sizilien, der Kirchenstaat, das Großherzogtum Toskana, Herzogtums Modena, Herzogtums Parma, Herzogtums Lucca und die Republik San Marino, in einer Senatssitzung, einberufen unter der Regentschaft Sardinien-Piemonts, in Florenz, überein eine Staatsbank mit der Hauptzweigstelle in Milano zu gründen. Die Bank wird folgende Statuten folgen.



    1. Das Eigenkapital der Bank wird von den Mitgliedern getragen.
    1.1. Das Königreich Lombardo-Venetien zahlt 20.000 Gulden, das Königreich Sardinien-Piemont und das Königreich beider Sizilien zahlen jeweils 10.000 Gulden.

    2. Das Ziel der Staatsbank ist es als Zentrale für den wirtschaftlichen Aufbau, durch Projekte in ganz Italien, zu fungieren.
    2.1. Dazu wird die Staatsbank mit dem Geld der Mitgliederstaaten Joint-Ventures in wirtschaftsschwachen Regionen gründen.

    3. Die Nehmerstaaten haben ein Recht auf Anteilkäufe, sobald diese einen Teil des Eigenkapitals der Staatsbank tragen können.

    4. Sollten Staaten aus den Italienischen Bund austreten, so sind diese nicht mehr stimmenberechtigt und müssen auf Verlangen des Senats alle Anteile zum handelsüblichem Preis an andere Mitglieder verkaufen.

    5. Nur mit einer 3/4 Mehrheit können wirtschaftsschwache Staaten ihr Eigenkapital, welches sie eingezahlt haben, aus der Staatsbank abziehen.

    6. Personal für die Staatsbank wird von den führenden Banken Italiens rekrutiert.



    Für das Königreich Sardinien-Piemont

    stellv. Konsul und Botschafter

    Für das Königreich beider Sizilien

    Botschafter


    Achtung Spoiler:

    Zitat Zitat von Sarellion Beitrag anzeigen
    Gründungsakte des Italienischen Bundes.

    §1 Das Königreich Lombardo-Venetien, das Königreich Sardinien-Piemont, das Königreich beider Sizilien, der Kirchenstaat, das Großherzogtum Toskana, Herzogtums Modena, Herzogtums Parma, Herzogtums Lucca und die Republik San Marino vereinen sich zum gegenseitigen Schutz und Nutzen zu einem Bunde, genannt der Italienische Bund.

    §2 Oberstes Organ des Italienischen Bundes ist der Senat. Er entscheidet in Bundesangelegenheiten
    2.1. Er setzt sich zusammen aus den Fürsten des Bundes, oder deren Vertretern, ebenso aus einem Vertreter der Republik San Marino. Der Fürst kann das Recht einen Vertreter zu entsenden, an ein anderes Verfassungsorgan abtreten.
    2.2 Bundesangelegenheiten sind die gemeinsame Verteidigung, Projekte, die länderübergreifend sind, innerbündische Strafverfolgung, Zölle und andere Abgaben, sofern diese den innerbündischen Handel betreffen, Bestimmungen über Berufswahl, Wohnort etc
    2.2.1. Der Senat is berechtigt Verträge im Namen des ganzen Bundes mit äußeren zu Mächten zu schließen, sofern es sich um Bundesangelegenheiten handelt. Das Recht der Bundesglieder eigene Verträge mit äußeren Mächten zu schließen bleibt davon unberührt.
    2.3 Jeder Staat des Bundes erhält eine Stimme.
    2.3.1 Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefällt. Bei Gleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden des Senats.
    2.3.2. Den Vorsitz des Senats übernimmt der Staat, welcher den Konsul stellt.

    §3 Der Senat benennt einen Konsul, der zwischen den Sitzungsperioden die Beschlüsse des Senats umsetzt und überwacht. In Notsituationen ist es ihm erlaubt eigene Maßnahmen zur Bewältigung der Krise zu treffen. Er muß diese aber alsbald möglich vom Senat bestätigen lassen.
    3.1. Der Konsul wechselt unter den Ländern Lombardo-Venetien, Sardinien-Piemont, Sizilien und den Kirchenstaaten im Jahresrhytmus.
    3.2. Dem Konsul werden zwei Repräsentanten des Senats zur Seite gestellt, welche ihn beraten und seine Tätigkeiten überwachen. Ein Repräsentant wird von den Ländern bestimmt, welche den Konsul stellen, einer aus den sonstigen Ländern.
    3.3. Die Repräsentanten erstatten dem Senat Bericht nach Ablauf eines Jahres. Ansonsten fungieren sie als Stellvertreter des Konsuls, der ihnen weisungsbefugt ist. Bei außerordentlichen Fällen können sie eine Sondersitzung des Senats beantragen, falls die Aktivitäten des Konsuls den Interessen des Bundes zuwiderläuft.

    §4 Der Bund regelt Konflikte zwischen seine Mitgliedern friedlich über das Gremium des Senats oder eine Konfliktschlichtung.
    4.1 Sollte es Streit zwischen zwei Bundesmitgliedern geben, bestimmt jedes Land einen Schlichter zur Entscheidung im Konflikt. Beide Parteien können auch den selben Schlichter benennen.
    4.2 Sollte es zu keiner Einigung kommen bei den Schlichtern oder den hadernden Parteien, wird ein Schiedsmann aus einem neutralen Lande bestimmt.
    4.3 Bei Schlichtern und Schiedsmann muss es sich um Länder bzw. Einwohner des Bundes handeln.

    §5. Die Staaten des Italienischen Bundes senken die Zölle für alle Güter innerhalb des Bundes auf das Niveau, welches sie dem meistbegünstigsten Mitglied gewähren
    5.1 Ziel ist eine vollständige Zollunion unter Berücksichtigung der besonderen Begebenheiten des Kaisterums Österreichs. Dieses Ziel ist innerhalb eines Zeitraums von ... Jahren zu ereichen.
    5.2 Staaten, welche wirtschaftlich negativ von einer Zollunion betroffen wären, erhalten Ausgleichszahlungen aus dem gemeinsamen Außenzoll.
    5.3 Die genaue Ausarbeitung der Zollunion sowie der Ausgleichszahlungen wird einer Kommission übertragen, welche vom Senat bestimmt wird.

    §6. Die Staaten sind zur gegenseitigen Hilfe bei Angriffen von außen verpflichtet.
    6.1. Eine engere Zusammenarbeit in Fragen der Verteidigung ist erwünscht und soll vom Senat alsbald möglich vereinbart werden.
    6.2. Bei Angriffen auf außerbündisches Territorium eines der Bundesmitglieder sind sie nur zum Schutz des Bundesterritoriums des Angegriffenen verpflichtet, sowie dazu dem Gegner des Bundesmitglieds keinerlei Hilfe zukommen zu lassen.
    6.3.Verträge welche sich feindlich gegen Länder des Bundes richten sind vom Zeitpunkt der Unterzeichnung an unwirksam, sofern es sich um Abkommen innerhalb des Bundes handelt oder zum frühestmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen, falls es sich um außerbündische Verpflichtungen handelt. Es dürfen keine Verträge geschlossen werden, welche sich feindlich gegen ein anderes Bundesglied richten.

    §7. Dem Italienische Bund kann nach Gründungsakt nur betreten, wer Territorien auf dem Gebiet besitzt was geographisch und historisch als Italien anerkannt ist.

    §8. Einem Eintritt muss der gesamte Senat zustimmen minus einer Stimme.
    8.1. Neumitglieder treten bei Eintritt sofort in den Genuss aller Rechte, ebenso haben sie alle Verpflichtungen bei Eintritt zu erfüllen.

    §9 Ein Mitglied kann unter Begründung seinen Willen zum Austritt erklären. Damit tritt der Austrittsvorgang in Kraft.
    9.1.Für die Überwachung des Austrittsverfahrens werden, wie bei jedem Hader Schlichter eingesetzt. Der Senat als ganzes bestimmt allerdings einen Schlichter.
    9.1.1. In dem Fall des Austrittsverfahrens kann auch eine außerbündische Macht als Schlichter desjenigen fungieren, der auszutreten wünscht.
    9.2 Der Senat hat sich mit der Austritterklärung schnellstmöglichst zu beschäftigen und Mißstände sofern es solche gibt zu beseitigen.
    9.3 Zwei Jahren, nachdem das Austrittsverfahren eingeleitet wurde, kann der Austretende den Italienischen Bund verlassen, sofern er der Auffassung ist, die Gründe bestehen weiterhin.

    §10 Sowohl die vergünstigstigten Zollabkommen, wie auch jede Stimmberechtigung in gemeinsamen Vereinen, wie der Bank zur Wirtschaftsförderung erlöschen.
    10.1 Sollte der Ausgetretene Anteile an der Bank halten, so sind diese nicht stimmberechtigt und sind auf Verlangen des Senats zu einem handelsüblichen Preis an ein Bundesglied zu verkaufen.
    10.2 Der Ausgetretene hat weiterhin Verpflichtungen aus gemeinsamen bundesübergreifenden Projekten zu honorieren
    10.3 Kein Bundesmitglied darf mit dem Ausgetretenen Zollabommen schließen, die den Zollstatuten innerhalb des Bundes gleichkommen oder ihn gar stärker begünstigen.


    j) Spanien:

    Achtung Spoiler:

    Vertrag über die Erwerbung von Grundstücken zwischen dem Königreich Spanien und dem Kaiserreich Österreich:

    - Das Kaisertum Österreich erwirbt für 1'000 G je ein Grundstück in Madrid, Sevilla und Barcelona; außerdem in Havanna und Manila. Diese werden jeweils zur Errichtung einer Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes genutzt.

    - Des Weiteren kommen die beiden oben genannten Staaten überein dem Vertragspartner in der Hauptstadt jeweils ein repräsentatives Gebäude für die Einrichtung eines Konsulates zu überlassen.

    - Das Kaiserreich Österreich erwirbt darüber hinaus kirchliche Kunstschätze im Gesamtwert von 10.000 Reichstalern.


    k) Königreich beider Sizilien:

    Achtung Spoiler:

    Vertrag über die Erwirbung von Grundstücken zwischen dem Königreich beider Sizilien und dem Kaiserreich Österreich:

    - Das Kaisertum Österreich erwirbt für 1'000 G ein Grundstück in Neapel und Palermo. Diese werden jeweils zur Errichtung einer Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes genutzt.

    - Des Weiteren kommen die beiden oben genannten Staaten überein dem Vertragspartner in der Hauptstadt jeweils ein repräsentatives Gebäude für die Einrichtung eines Konsulates zu überlassen.


    3) außerhalb Europas:

    a) Osmanisches Reich:

    Achtung Spoiler:


    Kooperationsvertrag zwischen dem Osmanischen Reich und dem Kaiserreich Österreich:

    - Das Kaiserreich Österreich erwirbt für jeweils 1.000 Reichstaler ein Grundstück in Nikosia, Kandia, Warna, Sinope, Izmir, Istanbul, Rhodos und Sarajevo. Die Grundstücke werden für die Errichtung je einer MTI-Niederlassung genutzt.
    - Das osmanische Reich und das Kaiserreich Österreich kommen darin über in Zukunft sich auf See Nothilfe zu leisten und den Schutz von Handelsschiffe des jeweiligen Vertragspartners in den eigenen Gewässern zu gewährleisten. Darüber hinaus erhalten Handels- und Kriegsschiffe das Recht Schäden in den Werften der Vertragspartner reparieren zu lassen. Die Finanzierung wird vond en Vertragspartnern bis zu einer Summe von 200 Reichstalern garantiert.
    - Österreich unterstützt das osmanische Reich mit 20.000 Reichstalern zur Förderung der Infrastruktur.
    - Des Weiteren kommen die beiden oben genannten Staaten überein dem Vertragspartner in der Hauptstadt jeweils ein repräsentatives Gebäude für die Einrichtung eines Konsulates zu überlassen.


    Achtung Spoiler:

    Osmanisch-Österreichisches Freihandelsabkommen:

    - Die Zölle zwischen dem osmanischen Reich und dem Kaisertum Österreich werden ab dem 01.01.1841 um die Hälfte reduziert.
    - Eine weitere Reduktion der Zölle soll in den folgenden Jahren folgen.
    - Für den Import von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die in den Grenzen des osmanischen Reich selbst ebenfalls produziert werden, gelten weiterhin die sonst üblichen normalen Zölle. Dieser Schutz kann bei beiderseitigem Einverständnis der Vertragspartner für einzelne Produkte oder gesamthaft aufgehoben werden.
    - Weitere, erhöhte Schutzzölle entfallen.
    - Das Kaisertum Österreich wird in Venedig einen Freihafen einrichten. Ebenso wird das osmanische Reich in Smyrna einen Freihafen einrichten. In die Freihäfen dürfen Waren aus dem jeweils anderen Staat zollfrei gelagert, verarbeitet und umgeschlagen werden, so lange sie den zollfreien Bezirk nicht verlassen. und ausgeführt werden.
    - Für Händler aus dem jeweils anderen Staat gilt in beiden Staaten die Inländerbehandlung.
    - Das Kaiserthum Österreich gewährt dem osmanischen Reich ein zinsloses Darlehen von 50.000 Reichstalern, zurückzuzahlen in gleichbleibenden Raten von 2.500 Reichstalern p.a. ab dem Jahr 1841.
    - Das Kaiserthum unterstützt den Aufbau der osmanischen Armee mit Rüstungsaufträgen in Österreich in Höhe von 50.000 Reichstalern.

    Zusatzprotokoll:
    - Das osmanische Reich wird innerhalb der nächsten 3 Jahre die Gleichbehandlung der christlichen (insbesondere der katholischen) und ebenso jüdischen Minderheiten in seinem Staatsgebiet umsetzen.


    b) USA:

    Achtung Spoiler:

    Vertrag über den Erwerb von Grundstücken zwischen den vereinigten Staaten und dem Kaiserreich Österreich:

    - Das Kaiserreich Österreich erwirbt jeweils ein Grundstück in New York, Boston und Charleston für jeweils 1.000 Reichstaler. Diese werden jeweils zur Errichtung einer Niederlassung des Österreichischen Handels- und Kulturinstitutes [Maria-Theresia-Institut] genutzt.


    4) Was so zugeflogen ist:

    Achtung Spoiler:

    1) 1 kleiner, frischgeschlüpfter Drachen von Klink


    Achtung Spoiler:

    Zitat Zitat von Don Armigo
    Kommt auf die Situation an, im Moment glauben einige (das unter dem mantel der Verschwiegenheit), dass das 3D es schafft Preußen in Königsstein, Fulda und Landau zu stoppen und in einen Stellungskrieg zu verwickeln. Die große Unbekannte in der Hinsicht ist halt Darmstadt.


    Achtung Spoiler:

    Unglaublich,wie jetzt alle anfangen die auch noch in Schutz zu nehmen,findest du nicht auch? Manchmal habe ich das Gefühl,der einzig gesunde da zu sein Emoticon: goethard
    Vor allem Steiner sagt was,und alle glauben es sofort ohne nachzuprüfen,da musste ich einfach mal kontra geben,sonst weht hier echt bald Schwarz-rot-gold
    Ich hoffe mal,wenigstens Bayern weiß wie die typen richtig zu behandeln sind? Was hältst du davon,wenn du deine Ermittlungsergebnisse mit mir teilst,immerhin bin ich ein protestantisches Nachbarland von Hamburg,deine Evangelenseminare haben also vielleicht Seilschaften bei mir...

    Furchtbar- wie immer halt, wobei ich mich da auchnicht unbeduingt mit Ruhm bekleckert habe
    Ich hab so langsam das Gefühl keinen einzigen normal denkenden Menschen in meiner Nachbarschaft außer BJ mehr zu haben, dabei gabs noch Zeiten wo ich der "Wahnsinnige des Bundes" war
    Selbstverständlich, auch wenns dir wohl nichts nützt- ich schreibs in meine Story in den Aktionspost.

    Danke sehr

    ja,ich hab mittlerweile das Gefühl fast alle sind entweder ultra-liberal oder national,der Kreis der Fürsten,bei denen ich mit Unterstützung rechne wenn mal was gemacht werden muss,wird immer kleiner...freu dich,du bist da fest eingeplant
    Es freut mich sehr,dass du dich mit BJ langsam aussöhnst

    Ist schon längst geschehen, hat nur noch keiner bemerkt

    Naja,ist dir aufgefallen dass Nahomi und Simato sich plötzlich wieder verstehen,pass lieber mal in Zukunft auf und nix sicherheitsrelevantes nach sachsen
    Ich denke übrigens,ich habe überzeugende juristische Argumente dargebracht,damit du die typen auch bestrafen kannst
    Natürlich, allerdings kann ichs schlecht "Nahoimi du Verräter" brüllen, wenn ich keinen Beweis hab- erzähl mehr, was schwebt dir vor?

    Seinen Zollvertrag mit Österreich kann sich Nahoimi glaube ich abschminken, weil BJ nicht mit oppertunistischen Personen verhandelt


    Hmm,haben BJ,du und ich eigentlich nen gemeinsamen Tread,wenn nichts wirds eigentlich mal Zeit
    Beweise jetzt nicht direkt,aber wenn Sachsen mein Verbündeter wär hätte ich ihn längst verschlossen,kannst ja mal BJ fragen,ich halte wenig von förmlichen Bündnissen,bei mir geht es eher um Vertrauen und Loyalität,und dass man sich nicht schadet sondern hilft wo es geht,und nicht iwie die Verträge durchforstet wo ne Lücke ist die man ausnutzen kann...so wie zwischen BJ und mir halt
    Ich würde Bj z.B vorbehaltlos das Schicksals Dänemarks in die Hand legen,weil ich weiß dass das für ihn genauso wichtig ist wie Österreich,genau wie andersherum...könntest du das von Sachsen behaupten? Außerdem scheint mir,Nahomi nähert sich immer weiter Preußen an,das ist echt mehr als einen Emoticon: goethard wert...
    Aber ich will dir auch nicht in deine Außenpolitik reinreden,mit wem du dich abgibst liegt allein bei dir,das weißt du sicher am besten.

    Ich erzähle glaube ich kein Geheimnis,wenn ich sage das Nahomi BJ mit dem Ding unglaublich aufregt...aber psst,bitte trotzdem nicht in einem von euren 243 3.D Fäden erwähnen


    Achtung Spoiler:

    Zitat Zitat von Don Armigo Beitrag anzeigen
    Dann baus, so kann deine Hauptstadt nicht an die Rebellen fallen Hab ich bei der planung einer Wienreise gefunden.

    Militärreform

    • Anhebung des Soldes auf 4,58 Gulden
    • Verkleinerung des Zuges auf 10 Mann (Inklusive Hauptmann)
    • Umstrukturierung der Truppengattungen und der Artillerie
    • Anheben der Anwesenheit in der Kaserne auf 50%, d.h. es sind immer 10000 Mann anwesend
    • Stationierungskonzept und Kasernenbau
    • Waffenlagerkonzept


    Neue Einheit: Die ausehenerregender Name Reiter 7G pro Mann, ersetzt den normalen Jäger
    So wollte ich die Ritterkreuzler schon im Sachsenkrieg einsetzen: Durch die größere Reichweite und die Beweglichkeit sind sie jeglichen anderen Truppengattungen hausoch überlegen- Infanterie wird einfach aus der Ferne abgeschossen, Jäger und Artillerie sind aufgrund der großen Beweglichkeit nur mit Glück dazu in der Lage einige zu Treffen und vor normaler Kavellerie wird einfach geflohen und die dann aus der Ferne abgeknallt.
    Austattung: Neben der üblichen Reiter/Jägerausrüstung ein Gewehr mit gezogenem Lauf und aufschraubbarem Fernglas mit Fadenkreuz und einen Säbel. Sie sollen sich in eine möglichst unauällige Msichung aus grün und Braun kleiden um möglichst schlecht gesehen zu werden. Braune Pfere, Brauner Ledersattel, braun- grüne Uniform, grüne Jägermütze...
    Leider heißt das auch, dass sie bei Paraden nicht viel her machen.

    Neue Einheit: Der Mineur 5G
    Ein osmanisch inspirierter Pionier+, der neben den üblichen Pionierarbeiten auch als und Mineur fungiert. Zum einen gräbt er zusammen mit der Infantrie Gräben zum Feind, sprengt dort Breschen und ebnet damit den Weg zur Erstürmung. Zum anderen ist er für die Lagerverschanzung und die Befestigung der Batterien zuständig und sichert die mit spanischen Reitern, Fougassen (Flatterminen sind mir zu ineffizient) und anderen Späßen. Während der Schlacht soll er hinter den eigenen Linien allen aubauen/ Minen legen aufbauen, damit der eind bei der verolgung des Rückzugs noch ein paar probleme bekommt.

    Ausrüstung und verhalten in der Schlacht: Der Mineur ist Planer, Trossmann und Logistiker zugleich, die Arbeitskräfte kommen von der gewöhnlichen Infantrie. Kernstück seiner Ausrüstung sind zwei von 10 Mineuren (einer davon Sanitäter) betreuten Planwagen (ähnlich der Artillerie), die alle nötigen Utensilien für den Minenkrieg bereitstellen. Wird nur in Gruppen (10 Mann) aufgestellt

    Neue Einheit: Der Amüsettier 5G
    Der Amüsettier hat neben einem großen, tragfähigen Pferd und einem kleinen Munitionswagen eine Amüsette dabei, eine Minikanone die Kugeln von einem halben Kilo abfeuert. Durch das Pferd ist er wunderbar Mobil und kann so excellent gegen Aufständische, dicht stehende Fußtruppen, im Gebirge, im Häuserkampf, bei Flussüberquerungen oder im Wald eingesetzt werden. Bei Belagerungen von großen Festungen leider ziemlich nutzlos.

    Veränderte Einheit: Die Infantrie 2,1G
    Sie bekommt eine Schaufel mit abmachbarem Stil, damit das Ding leichter zu transportieren ist, der Stil soll zwecks Tunnelkämpfen in das Bajonet passen. Sie wird nun auch im Graben ausgebildet und den Mineuren untergeordnet.

    Veränderte Einheit: Die Kavallerie 3G
    Die waffenmäßige Ausrüstung der Kavallerie wird auf einen Säbel reduziert. Jegliche Arten von Brustpanzern, Revolvern oä. werden entfernt. Damit wird die Kavallerie mehr zur schnellen Aufklärungseinheit fürs Niederreiten von Aufständischen/ Fliehenden und für Nadelsticheangriffe.

    Veränderte Einheit: Ritterkreuzler 15G
    Sie bekommen zwei Collier- Revolver aus Frankreich.
    Selbstverständlich haben sie immernoch alle Waffen, die die bayrische Armee zu bieten hat in ihrem Magazin bei München, damit sie je nach Bedarf als alles eingesetzt werden können.

    Veränderte Einheit: Die Artillerie 10G
    Zur Artillerie gibt es bis 1858 leider nichts neues, sie ist und bleibt bei Belagerungen recht nutzlos. Einzig die Haubitze hat dank steilem Schusswinkel die Möglichkeit an Befestigungen (nicht X0000 Gulden- Festungen wie Königsstein oder Mainz) effektiven Schaden anzurichten, daher werden die berittenen (Jetzt durch wesentlich effektivere Amüsettiertrupps ersetzt ) und schweren Batterien (fortan durch Mineure ersetzt) abgeschaft und die Artillerie allgemein ziemlich verkleinert.

    3 Kanonen (8-Pfünder), eine Haubitze und 2 Wägen (je 50 Geschosse + 25 Katätschenladungen + 25 Brandbomben)
    Bedient von insgesamt 13 Kanonieren (1 Offizier) und 2 Mann in den Wägen (jew. 2 Mann, 1 davon Reservekanonier) = 17 Mann pro Batterie

    Veränderte Einheit: Der Hauptmann Kosten varieren je nach Einheit
    Der Hauptmann ist der Führer eines Zuges. Jeder Hauptmann bekommt ein Horn und ein Fernglas, fortan sollen gewisse offensichtliche Befehle (Rückzug, Angriff, usw.) mit Hörnern angekündigt werden. Gerade beim Angriff, wenn plötzlich 1000 Mann ins Horn stoßen wirkt das sicherlich erschreckend auf den Feind. Die eigentlichen Befehle sollen wegen der großen Störanfälligkeit dieser Art der Befehlsübertragung weiterhin konventionell laufen.


    Stationierungskonzept:
    Kasernen: 1G pro Soldat macht 10000 Gulden (eigene Schätzung)
    Dazu 1000 Gulden um irgendwelche brachliegenden Wiesen zu Übungsgeländen umbauen zu können- provisorisch sollen die Übungsgelände der Ritterkreuzler (befinden sich gerade in Bamberg (100)/ dem bayrischen Wald(900)) und der militärwissenschaftlichen Fakultät der Uni München genutzt werden.
    Standorte: Ein Regiment in München, eines in Nürnberg, eines auf Franken verteilt (Würzburg, Hof, Aschaffenburg, Schweinfurt, ...), 1 Batallion in Augsburg, Amberg, Landshut, Straubing und Donauwörth.

    Waffendepots

    • Alle Magazine und Waffendepots aus den roten Bezirken werden entfernt.
    • Lila und blau: Gut bewachte Magazine (Großdepots mit eingelagerter Artillerie) in den größeren Städten Nürnberg, Bamberg, Hof, Wüzburg, Aschaffenburg, Schweinfurt
    • Grün exklusive Schwaben: Magazine in München, Ingolstadt, Regensburg und Landshut, dazu viele kleine flächendeckend verteilte Depots in den Erzkatholischen Gegenden (mit Sicherheitsabstand zu den gemsichten und evangelischen Gegenden, damit man im Notfall jedem einzelnen tumben Bauern in ganz Alt- Bayern ein Gewehr in die Hand drücken kann.
      Das heißt im Umkehrschluss: Jeder Feind hat das Problem, dass hinter jeder Kuppe tausend fanatisierte Bauern mit Flinten stehen können.


    Truppenzahl- und Aufstellung
    1000 Ritterkreuzler

    pro Batallion/ Regiment/ Division
    Infantristen: 220/1100/4400
    Kavallerie: 40/200/800
    Braune Reiter: 120/600/2400
    Mineure: 20/100/400
    Amüsettier: 86/430/1720
    Artillerie: 34/170/680 (2/10/40 Haubitzen, 6/30/120 Kanonen)


    Macht im Durchschnitt 4,58 pro Einheit

    Reform 11000 Gulden, da die neuen Waffen, wie bei der Erhöhung des Solds auf 3,5 Gulden aus dem Etat der Truppenteile finanziert werden.
    - Die Soldaten in Rom wegen der großen Entfernung zu einem späteren Zeitpunkt aufgerüstet.


    Ausgaben Militärreform: 11000 Gulden


    Achtung Spoiler:

    Vertrag zwischen dem Königreich Preussen und den Grossherzogtümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz

    § 1. Bei diesem Vertrag handelt es sich um ein bindendes Dokument zwischen den Staaten Preussen, Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz , vertreten durch ihre Herrscher Lucca605, AnreaDoria und Laeno.
    § 2. Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz verpflichten sich in diesem Vertrag zu folgenden Dingen.
    § 2.2 Beitritt zur preussischen Zollunion, sowie dem Verzicht anderen Zollunionen beizutreten.
    § 2.3 Jeglicher Verzicht anderen politischen und wirtschaftlichen, sowie militärischen Bündnissen, Zusammenschlüssen, Unionen, die sich direkt (militärisch wie wirtschaftlich) gegen einen oder mehrere der Vertragspartner wenden beizutreten. Aus schon bestehenden Bündnissen, Unionen und Zusammenschlüssen muss ausgetreten werden, es sei denn die Union, Vereinigung oder das Bündniss treten als ganzes dem xxxxx Pakt bei. Ebenfalls müssen die Vertragspartner aus Unionen, Bündnissen und Zusammenschlüssen austreten, falls diese schädliche wirtschaftliche und militärische Aktivitäten gegen Preussen und/oder seine Verbündeten beginnen/begonnen haben. Keiner der Vertragspartner darf dem '3. Deutschland' oder einer seiner Rechtsnachfolgerorganisationen oder Unterorganisationen beitreten.
    § 2.4 Verzicht in einem Krieg, sei es ein innerdeutscher oder ausländischer, Partei gegen Preussen zu ergreifen, oder Preussens Gegner durch Waffen oder Geld zu unterstützen. Dies gilt auch für die Unterstützung Dritter, welche die Feinde Preussens unterstützen.
    § 2.5 Preussen in einem Krieg militärisch zu unterstützen. (Als Ausnahme davon gilt: das Königreich Hannover unter König Baldri, sollte es dennoch zu einem Konflikt mit hannoveranischer Beteiligung kommen, sind die mecklenburgischen Staaten nicht verpflichtet, den Kampf auf dem Gebiet Hannovers zu führen. Sie sind jedoch verpflichtet preussisches Territorium vor hannoveranischen Truppen und deren Verbündeten zu verteidigen.
    (Anm: Eine 'Republik Hannover' wird natürlich zurück in den Staub geworfen, wohin sie gehört)

    § 3. Preussen verpflichtet sich in diesem Vertrag zu folgenden Dingen.
    § 3.2 Sich nicht in die Innenpolitik der Länder Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz einzumischen, in keinster Form und diese vor Einmischungen Dritter zu schützen.
    § 3.3 Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz militärisch zu schützen und ihre Unabhängigkeit zu garantieren. Gegner und deren Verbündete der beiden mecklenburgischen Staaten dürfen nicht mit Geld oder Waffen unterstützt werden.
    § 3.4 Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz wirtschaftlich und finanziell zu unterstützen, falls diese in Not geraten und dies auch wünschen.
    § 3.4.1 Dies geschieht durch Zahlungen von je 10`000 an beide Staaten über die jeweils nächsten 5 Jahre (1822, 1823, 1824, 1825, 1826) und Übernahmen ihrer momentanen (Stand 1821 Schwerin: 2.023; Strelitz: 4.600) Schulden.

    § 4. Dieser Vertrag hat eine unbegrenzte Laufzeit, und kann nur in beiderseitigem Einvernehmen gekündigt werden. Er gilt auch bei eventuellen Herrscherwechseln und Amtsübernahmen durch andere.
    § 4.1 Im Falle eines nichteinhalten irgendeines §, kann der Vertrag sofort und einseitig gekündigt werden.

    § 5. Dieser Vertrag wird vor anderen Mitspielern geheim gehalten.


    Achtung Spoiler:

    Abgeordnete Sachsens,
    Der Einsatz sächsischer Truppen in Afrika geht nun ins dritte Jahr und hier und in ganz Sachsen wird lebhaft über den Einsatz diskutiert. Wir nehmen die Argumente derjenigen, die für einen raschen Abzug plädieren, sehr ernst weswegen wir nun auch heute im Parlament öffentlich die Argumente darlegen, die Unserer Meinung nach den Einsatz notwendig machen.

    Eingekeilt zwischen zwei Großmächten – von denen eine aller Entspannungspolitik zum Trotz klar kontra sächsisch eingestellt ist –, mit einer Mittelmacht verbündet, die in kaum einem Kommuniqué nicht eine der beiden Großmächte beleidigt, befindet sich Sachsen politisch immer auf einer Gratwanderung.
    Der deutsche Bund hat die Pflicht Mittel- und Kleinstaaten vor den Großmächten zu schützen, jedoch hat nicht nur der Sachsenkrieg gezeigt, dass der Bund nicht gewillt ist dieser Verpflichtung nachzukommen. Neben Sachsenkrieg zeichnen auch die Annexion von Lippe-Detmold und der Austritt Thüringens ein deutliches Bild von der Situation in der sich der Bund befindet und wie viel wir uns in Zukunft von ihm versprechen dürfen.
    Was Sachsen braucht sind starke Verbündete, die uns in einer weiteren Krise verteidigen. Es wird sich aber kein Staat auf dem Erdball finden lassen, der dazu bereit ist ohne Gegenleistung seine Truppen zu entsenden. Wir müssen die Hilfe, die wir für Sachsen einfordern, auch bereit sein selbst zu geben.
    Des Weiteren sammeln die Truppen in den Einsätzen auch wichtige Erfahrung und Erfahrung ist der einzige Punkt in dem wir militärisch mit einer Großmacht konkurrieren können.

    Hoffentlich reichen diese Vorbereitungen aus um niemals wieder einen Konflikt in Sachsen führen zu müssen. Denn wir haben viel mehr zu schützen als lediglich die territoriale Integrität unseres Königreiches. Die zarte Pflanze des Sozialismus und der Menschenrechte hat grade erst begonnen zu wachsen und Sachsen ist der einzige Staat, der sich um sich sorgt, wenn nun Sachsen fällt, dann wird auch der Sozialismus verwelken.
    Zu Eindeutig sind die Zeichen aus den anderen Staaten, in denen Proteste der Arbeiter blutig niedergeschlagen werden, Verkehrswege ins Ausland absichtlich blockiert werden, damit keine Unschuldige den Kämpfen entkommen können und jeder Arbeiter unter Generalverdacht gestellt wird, um ihn einsperren zu können.

    Zu guter Letzt wollen Wir noch auf einen Punkt eingehen, der für Uns nicht ausschlaggebend war die Truppen zu entsenden, aber genannt werden muss, weil es heuchlerisch wäre ihn unter den Tisch fallen zu lassen.
    Der Einsatz bringt für das Königreich Sachsen auch finanzielle Vorteile. Der Abbau der nach dem Sachsenkrieg aufgenommen Schulden wird in diesem Jahr abgeschlossen werden, gleichzeitig wurde in die Wirtschaft investiert und die Arbeitsverhältnisse der Arbeiter verbessert. In Zukunft sind große Investitionen in eine österreichisch-sächsische Eisenbahn geplant, die nicht nur wirtschaftliche Vorteile bringt, sondern auch die diplomatischen Beziehungen zu Österreich weiter stärkt.
    Die Effekte sind bereits jetzt spürbar, denn Sachsen ist der einzige Staat des Südbundes mit einer Zunahme der Einnahme im Vergleich zum Vorjahr.

    Wir hoffen das Parlament wird Unseren Überlegungen Folgen und sich in einem Beschluss hinter die in jüngster Zeit so erfolgreiche Politik stellen.

    Anschließend soll es über einen Beschluss abstimmen den Einsatz der Truppen zu befürworten.


    Achtung Spoiler:

    Zitat Zitat von Simato
    Hallo ihr zwei!

    Auch wenn es etwas spät ist, meiner Inaktivität im DB geschuldet, hier mal eine Begrüßung aus Berlin
    Hessen-Darmstadt und Preußen sind seit Ewigkeiten enge Verbündete, was ich gerne beibehalten würde. Falls ihr dem grundsätzlich zugeneigt seid, dann seid ihr, wie auch die Großherzöge vor euch, herzlich im Preußenfaden eingeladen.

    Außerdem sind hier mal zwei Verträge, zwischen (u.A.) unseren Staaten:
    Zitat Zitat von Preußisch-Darmstädtische Zusammenarbeit
    VERTRAG ÜBER DIE PREUSSISCH-DARMSTÄDISCHE ZUSAMMENARBEIT
    Präambel
    Das Königreich Preußen, vertreten durch seine Majestät, Lucca605, König von Preußen, Großherzog von Posen etc. und das Großherzogtum Hessen-Darmstadt, vertreten durch Seine Durchlaucht, Bartmann, Großherzog von Hessen Darmstadt, schließen hiermit folgenden Vertrag über die preußisch-darmstädtische Kooperation ab:

    1. Verpflichtungen des Königreichs Preußen
    1.1 Preußen garantiert Hessen-Darmstadt absolute innenpolitische Souveränität und territoriale Integrität.
    1.2 Preußen verpflichtet sich Einmischungen anderer Mächte und Staaten aus Hessen-Darmstadt fernzuhalten.
    1.3 Preußen überweist Hessen-Darmstadt jedes Jahr eine Geldsumme in Höhe von 5`000 Gold.
    1.4 Preußen wird Offiziere von Hessen-Darmstadt in eigenen Militärschulen ausbilden lassen.
    1.5 Preußen arbeitet im Kriegsfall mit dem Oberkommando von Hessen-Darmstadt zusammen.
    1.6 Preußen unterstützt außenpolitische und wirtschaftliche Interessen von Hessen-Darmstadt, soweit diese keinen anderen Punkt dieses Vertrags wiedersprechen.

    2. Verpflichtungen Hessen-Darmstadts
    2.1 Hessen-Darmstadt tritt keiner anti-preußischen Organisationen bei
    2.2 Hessen-Darmstadt tritt dem Norddeutschen Zollbund bei
    2.3 Hessen-Darmstadt wird Preußen über anstehende wirtschaftliche und politische Verträge informieren und Preußen ein Veto-Recht einräumen
    2.4 Hessen-Darmstadt wird außenpolitisch nicht so handeln dass es Preußen schadet, weder in Abstimmungen im Bund oder durch Verbreitung von anti-preußischer Propaganda.
    2.5 Hessen-Darmstadt steht im Falle eines innerdeutschen Konflikts an Preußens Seite.
    2.6 Hessen-Darmstadt stimmt im Deutschen Bund bei Bedarf nach Preußens Willen. Der Bedarf muss unmissverständlich von preußischer Seite geäußert werden.

    3. Geheimhaltung
    3.1 Die Vertragsbedingungen stehen unter Geheimhaltung nach außen.
    3.2 Alle Bedingungen können öffentlich werden, wenn beide Parteien einverstanden sind.

    4. Sonderregeln
    4.1 Preußen hat im Falle eines Vetos durch 2.3 oder eine angeforderte hessische Unterstützung durch 2.6 einen entsprechenden Ausgleich anzubieten.
    4.2 Ein innerdeutscher Konflikt nach 2.5 erlaubt die Neutralität Hessen-Darmstadts auf dem Schlachtfeld, solange diese gerechtfertigt ist.
    4.3 Jeder Punkt kann zeitweilig ausgesetzt werden, wenn beide Parteien einverstanden sind.
    Unterschriften
    Berlin und Darmstadt, im Jahre 1831 des Herrn



    Für das Königreich Preußen


    Für Hessen-Darmstadt
    Anmerkung: 1.3 ist mittlerweile, auf Wunsch von Bartmann, ausgesetzt. Ich habe ihm aber damals mitgeteilt, dass ich dem jederzeit wieder zustimmen würde, weil 5.000G für Preußen nunmal nicht viel sind. Außerdem ist es einfach liebenswert, wenn Verbündete von sich aus auf Geld verzichten, da wollte ich dem ebenso entgegenkommen

    Zitat Zitat von Norddeutsche Verteidigungsgesellschaft
    1830
    1. Die Norddeutsche Verteidigungsgesellschaft ist ein Verteidigungsbündnis zwischen Braunschweig, Hessen-Darmstadt, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Preußen und Thüringen.
    2. Die Mitglieder verpflichten sich den anderen Mitgliedern bei einem Angriff militärisch beizustehen. Gleichzeitig werden die Mitglieder innerhalb des Vertrages nicht gegeneinander tätig.
    3. Jeder Fürst verfügt über eine Stimme. Zusätzlich wird Preußen ein Vetorecht gewährt.
    3.1 Eine einfache Mehrheit genügt, um eine Entscheidung zu fällen.
    3.2 Durch das Vetorecht kann Preußen jede Entscheidung im Alleingang blockieren, allerdings keine Entscheidung alleine treffen.
    4. Im Falle einer beantragten Bundesexekution, wird eine Konferenz einberufen und die Mitglieder stimmen darüber ab, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht. Das Abstimmungsergebnis ist für alle Mitglieder bindend.
    4.1 Die Mitglieder sind dazu verpflichtet, gegen eine Bundesexekution zu stimmen, die sich gegen ein Mitglied richtet, es sei denn das betroffene Mitglied entscheidet anders.
    4.2 Das Vetorecht Preußens ist für diese Abstimmung ungültig.
    5. Es werden ausdrücklich keine Kriege gegen Mitglieder des Deutschen Bundes geplant und ausgeführt.
    5.1 Ausnahmen bilden hierbei Bundesexekutionen und äußerst schwere Vergehen.
    5.2 Sieht ein Mitglied dies gegeben, wird eine Konferenz einberufen.
    6. Im Kriegsfall untersteht das Heer einem gemeinsamen Kommando, unter Vorsitz Preußens. Die preußische Heeresleitung übernimmt die taktische und strategische Planung, allerdings unter Berücksichtigung der verbündeten Fürsten, welche letztendlich die Souveräne ihrer Truppen sind.
    6.1 Im Kriegsfall gewähren die Mitglieder untereinander ein vollständiges Durchmarschrecht.
    6.2 Falls die Mitglieder es wünschen erfolgt die Ausbildung der Offiziere in den braunschweigischen und preußischen Akademien.
    7. Der Vertrag hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und wird nach Ablauf der Frist automatisch um weitere 10 Jahre verlängert. Nach Ablauf dieser Frist wiederum um 10 Jahre, etc.
    8. Ein Austritt aus dem Vertrag muss mindestens 1 Jahr vor Ablauf einer Verlängerungsfrist verkündet werden.
    9. Bei Verstößen gegen den Vertrag wird eine Konferenz unter Ausschluss des vertragsbrüchigen Mitglieds abgehalten, bzgl. des Strafmaßes oder Ausschlusses des Mitgliedes.
    Anmerkung: Waldeck und Nassau (dadurch auch indirekt Hessen-Homburg) sind diesem Pakt mittlerweile auch beigetreten.

    Wichtig ist, dass beide Verträge streng geheim sind!


    Falls ihr Fragen zu Aktionen, der Vergangenheit im DB oder irgendetwas anderem habt, dann fragt ruhig, entweder mich per PN oder einfach im Preußenfaden (wo sich die gesamte NVG rumtreibt).

    Grüße,
    Sim


    Achtung Spoiler:

    Zitat Zitat von Oberst Klink
    Offen Aussticken nicht, aber er würde sicher Pläne schmieden. Du kennst ihn doch. Wobei ich nicht weiß, ob er einen hessenblock nicht nur als verlängerten Arm Österreichs oder des 3.D aufgefasst hätte. Von dem her macht es keinen unterschied denke ich

    Von früher weiß ich, dass er McStrelitz nicht mochte, wleches aber an seinen Verbündeten Papablubb fiel und Braunschweig ist im Preußenblock, aber wenig aktiv. BotX ist glaub nicht im Preußenfaden, aber der ist ja von preußen irgendwie abhängig. Homburg lehnte ein Bündnis mit Preußen ab, weil es neutral bleiben wollte. Lippe, da spielte er zumindest mit dem Gedanken Yazzy zu unterstützen, ich weiß jetzt nur nicht ob er oder Steiner ihre Klage finanzierten Er versuchte mal eine zeitlang Kurhessen und Sachsen ins Boot zu holen. Die Bemühungen dürften wohl gescheitert sein. Oldenburg traut er nicht so recht und Noxx ist der große Antipreuße. Wiwi hat er als Verbündeten, aber manche Sachen wollte er früher nur per Chat mit mir berden, da er Wiwi nicht 1ßß% traut. Der hatte schonmal Geheimnisse aus dem Preußenfaden verraten.

    Und Simsel hat mir gegenüber gesagt, dass er sich nicht vor einem Krieg gegen dich, 3.D und Frankreich fürchten würde. Zur Not lässt er sich hinter die Elbe zurückfallen und wartet auf die Russen.

    Aber das sind vertrauliche Infos.

    Achja, irgendwas wollte ich noch fragen...nur weiß ich es gerade nicht mehr.


    Achtung Spoiler:

    Zitat Zitat von Oberst Klink Beitrag anzeigen
    Den Bund zum Laufen zu bringen stelle ich mir sehr lustig vor.

    Simato: "Ich mach keine Diplo mehr!"
    Don Armigo: "Preußen sind Spackos!" ext eine Maß Bier Emoticon: Biertrink
    Wiwi:" Preußen hat es schwer."
    Gevatter: "Was machst du hier? Du bist doch nicht mehr im Bund."
    VK: "Ich beantrage eine Bundesexekution, um die Bestätigung von Thüringens Austritt zu erzwingen und dann blocke ich meinen eigenen Antrag."
    BJ: "Warum blockst du deinen eigenen Antrag?"
    VK: " Weil ich für meine Ja-Stimme 100000 G will."
    BJ: Emoticon: picard
    FS: "Ach lehnt euch zurück. Zwangsvereinigung ist doch super."
    Nahoimi: "Blöde Arbeitslose. Da bin ich so freundlich und sie revoltieren. War es doch eine gute Idee sie nach Algerien abzuschieben."
    Wiwi: "Die Idee ist voll müll."
    Nahoimi: "Pass auf, sonst bestreite ich auch deine Mitgliedschaft."
    Ennos:
    Klink: Was könnten wir nur machen?
    Einheit: Wie wäre es, wenn wir mal wieder gegeneinander mobilisieren?
    Klink: Ohja, das haben wir schon lange nicht mehr gemacht.
    Noxx: "Preußen ist doof."
    Simato: "Ich hör dich nicht."
    Geändert von BruderJakob (28. April 2015 um 21:43 Uhr)
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  3. #3
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Flotte 1843:

    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Deine aktuelle Schiffsliste, BJ. Die Neuzugänge sind farblich hervorgehoben.

    Linienschiffe

    Kaiser (98 Kanonen, Flaggschiff, von den Matrosen bisweilen nur 'der dicke Brummer' genannt)
    Prinz Eugen (74 Kanonen)
    St. Georg (74 Kanonen)
    Habsburg (74 Kanonen)
    Salamander (74 Kanonen)
    Adria (74 Kanonen)
    Don Juan d'Austria (74 Kanonen)
    Maria Theresia (74 Kanonen)
    Maximilian (64 Kanonen)
    Graf Radbot (64 Kanonen)
    König Rudolf (64 Kanonen)
    Kaiser Karl (64 Kanonen)
    Monarch (64 Kanonen)
    Schwarzenberg (50 Kanonen)
    Radetzky (50 Kanonen)
    Matthias Corvinus (50 Kanonen)
    St. Barnabas (50 Kanonen)
    St. Stefan (50 Kanonen)

    Fregatten
    Ludovico Sforza (44 Kanonen, Schwere Fregatte)
    Adria (36 Kanonen)
    Venedig (36 Kanonen)
    Mailand (36 Kanonen)
    Salzburg (36 Kanonen)
    Fiume (36 Kanonen)
    Gradec (36 Kanonen)

    Triest (32 Kanonen)
    Mantua (32 Kanonen)
    Wien (32 Kanonen)
    Brescia (32 Kanonen)
    Verona (32 Kanonen)
    Donau (32 Kanonen)
    Etsch (32 Kanonen)
    Padua (28 Kanonen)
    Trient (28 Kanonen)
    Dubrovnik (28 Kanonen)
    Zara (28 Kanonen)
    Meran (28 Kanonen)
    Laibach (26 Kanonen)
    Böhmen (26 Kanonen)
    Innsbruck (24 Kanonen)
    Vicenza (24 Kanonen)
    Bergamo (24 Kanonen)
    Legnago (24 Kanonen)
    Brixen (24 Kanonen)
    Klagenfurt (22 Kanonen)
    Zrínyi (22 Kanonen)
    Fünfkirchen (22 Kanonen)
    Novara (22 Kanonen)
    Lemberg (22 Kanonen)
    Stanislau (22 Kanonen)


    Kleinere Kriegsschiffe
    Babenberg (Korvette)
    Narenta (Korvette)
    Isonzo (Korvette)
    Vellebich (Korvette)
    Dalmat (Korvette)
    St. Ambrosius (Korvette)
    Erzherzog Friedrich (Korvette)
    Streiter (Korvette)
    Sirene (Korvette)
    Basilisk (Korvette)

    St. Leopold (Brigg)
    Neu-Dalmatien (Brigg)
    Neu-Galizien (Brigg)
    Biafra (Brigg)
    Helgoland (Brigg)
    Sebenico (Brigg)
    Spalato (Brigg)
    Tenin (Brigg)
    Domenico Michiel (Brigg)

    Belluno (Schoner)
    Bregenz (Schoner)
    Linz (Schoner)
    Graz (Schoner)
    Feldkirch (Schoner)
    Dornbirn (Schoner)
    Wels (Schoner)
    Steyr (Schoner)
    Alvise Mocenigo I. (Schoner)

    Adda (Schoner)
    Oglio (Schoner)

    Aspern (Raketenschiff)
    Zenta (Raketenschiff)
    Panther (Raketenschiff)
    Möwe (Raketenschiff)
    Drache (Raketenschiff)
    Greif (Raketenschiff)
    Lech (Kanonenboot)
    Moldau (Kanonenboot)

    Inn (Kanonenboot)
    Kommunikation und Einschätzungen:

    1) Länderkonfernz 1832:

    Achtung Spoiler:
    Länder der Böhmischen Krone
    Traditionell deine stärkste Stütze ausserhalb Deutschösterreichs, ein eigentlicher tschechischer Nationalismus existiert nicht und manch ein Angehöriger der einheimische Oberschicht spricht noch nicht mal Tschechisch. In Böhmen und Mähren gibt es aktuell also kaum Handlungsbedarf, ein Aufstand ist nur bei landesweiten Unruhen oder einer massiven Einschränkung der Rechte der Regionen zu befürchten.

    Galizien und Lodomerien
    Ironischerweise eine der ansonsten auch eher ruhigen Gegenden. Der Reichsteil wird von 10 verschiedenen Volksgruppen bewohnt, so dass die Zentralverwaltung relativ gemütlich nach dem Motto 'Teile und herrsche' fährt. Der polnische Adel hier gilt als verhältnismässig loyal, da sich Wien seit der Teilung stets um eine Aussöhnung mit ihm bemüht hat. Das Hauptproblem ist klar der polnische Nationalismus, trotz allem hat man den Teilungsmächten den Niedergang Polen-Litauens nicht vergessen und wenn es in einem der drei anderen polnischen Gebiete brodelt, greift die schlechte Stimmung fast zwangsläufig auf Galizien über.

    Länder der Heiligen Ungarischen Stephanskrone
    Da haben wir unseren ersten Wackelkandidaten. Hier hast du es mit einem starken und selbstbewussten Adel zu tun, dessen du dich als Kaiser nicht einfach entledigen kannst, weil du für die Herrschaft auf ihn angewiesen bist. In ihrem Sprachgebrauch regierst du auch als König von Ungarn und nicht etwa als Kaiser von Österreich über das Land. In der lokalen Verwaltung wird zudem, im Gegensatz etwa zu Böhmen und Galizien, grösstenteils nicht Deutsch sondern Ungarisch gesprochen, was ihre wesentlich grössere Unabhängigkeit begründet. Hier haben deine Vorgänger den latenten Sprachenstreit vorerst dadurch entschärfen können, indem sie Französisch zur Verkehrssprache zwischen den Reichsteilen machten. Das meine ich ganz ernst, mit nichts bringst du die Ungarn und Kroaten so schnell und zuverlässig auf die Barrikaden, wie wenn du ihnen das Gefühl vermittelst sie germanisieren zu wollen. Letztlich wirst du Ungarn vermutlich nur mit grösserer Autonomie und mehr Einfluss des ungarischen Landtags ganz zufrieden stellen können.

    Das Königreich Lombardo-Venetien
    Das zweite Sorgenkind. Die Gründe für die anhaltende Unruhe sind zu einem grossen Teil auch darin zu suchen, dass die Annexion des italienischen Reichsteils noch nicht lange her ist, de Leute dort erinnern sich in der Mehrzahl noch daran, wie es war nicht von einem fernen Kaiser sondern von den eigenen Landsleuten regiert zu werden. Klar waren die Herrscher meist nicht besser und zuletzt bloss französische Vasallen, aber sie waren zumindest vor Ort. Besonders verhasst sind zwei Institutionen: Erstens die GeRePo, die sorgte zwar bislang zuverlässig für Ruhe, aber vergrössert nicht wirklich die Popularität des Herrschers. Zweitens die weitgehend deutschsprachige Verwaltung, die nach dem Vorbild Deutschösterreichs aufgebaut wurde und sich auch nicht wirklich Mühe gibt die Sprachbarriere zu verringern.


    1b) Stand Kolonien 1841:

    Achtung Spoiler:

    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Zu deiner Kolonie noch BJ, wenn du dich schon mit dem Thema beschäftigst: Im Marinehauptquartier und dem 'Aussenbüro' in Wien liegt immer eine Menge Papier herum, unter anderem auch mit Updates über die Lage in Westafrika. Wenn das Kabinett mal die Highlights zusammenfassen darf...

    Die jährlichen Zuwendungen werden vom Generalgouverneur der österreichischen Kolonien vor allem für folgendes ausgegeben:
    • Unterhalt der Garnisonen von je ca. 100 Mann in den vier Forts von Neu-Galizien. Das waren ursprünglich mal überwiegend Dänen, die aber im Verlauf der Jahre nach dem Ende ihrer Dienstzeit in aller Regel in die Heimat zurückkehrten. Seither sind es im Grunde Söldnerkompanien, hauptsächlich bestehend aus Venezianern und Portugiesen.
    • Besoldung der 500 Mann starken Garnison von Neu-Dalmatien. Die rekrutieren sich hauptsächlich aus Veteranen des österreichischen Militärs und lokalen Siedlern. Wie die Kompanien in den Forts sind sie organisatorisch nicht direkt dem kaiserlichen Militär unterstellt sondern der Kolonialverwaltung vor Ort. Ihre Aufgabe ist der Schutz der 'provisorischen Hauptstadt' Idenau und des dortigen Hafens.
    • Versorgung einer Miliz der ansässigen Siedler, die gewissermassen die echte Arbeit der Grenzverteidigung verrichtet. Es werden im Wesentlichen Gewehre und Munition für einen erheblichen Teil der männlichen (Land)bevölkerung gestellt, ab und zu kommt mal ein Offizier der regulären Garnison vorbei.

    (Die drei Positionen machen bereits gut und gerne 2/3 des Budgets aus)
    • Unterhalt eines kleinen Kriegshafens mit Reperaturdock in Idenau.
    • Gelegentliche Starthilfen für Siedlerfamilien in Form von Saatgut oder Proviant, wenn das Handgeld der Auswanderungsfonds nicht ausreichte oder es zu Ernteausfällen kam.
    • Diverse regelmässige Geschenke an die Häuptlinge der Duala und Oroko, den beiden wichtigsten eingeborenen Stämmen in der von Österreich beanspruchten Küstenregion. Das erhält ein Stück weit den Frieden mit den potentiell gefährlichsten Fraktionen, mit dem Rest wird die Miliz mehr oder weniger in Eigenregie fertig.


    Neu-Dalmatien
    Eine Bevölkerungszählung ist natürlich nicht ganz einfach, da sich die weitläufigen Grenzgebiete nur bedingt im Auge behalten lassen und sich die Kolonialverwaltung dafür nicht die Mühe macht, da man in der Kolonie eh keine Kopfsteuern erhebt. Die Steuern sind übrigens eines der wichtigsten Argumente für eine Ansiedlung und die bei den Siedlern vorherrschende Subsistenzwirtschaft liesse sich sowieso grösstenteils kaum besteuern. Der einzige Steuerzahler in dem Sinne sind ein Dutzend Tabakplantagen am Fusse des Kamerunbergs. Die Soldaten und Matrosen, deren Familien, die ansässigen Händler, Fischer und Beamten zusammengerechnet kommt Idenau gegenwärtig auf knapp 3'000 Einwohner. In etwa ebenso viele Siedler leben in einem 50km-Radius um die Kleinstadt herum. Allgemein gilt die Lage in der östlichen Kolonie als recht ruhig und stabil. Idenau ist auch ein rege genutzter Handelsplatz, der mit der Stadt Douala weiter östlich konkurrenziert.

    Neu-Galizien
    Die westliche Kolonie ist nach wie vor weitgehend auf die vier Forts und die unmittelbare Umgebung begrenzt. Im Hinterland der Goldküste sind eine Reihe von einheimischen Völkern ansässig, die den Europäern gegenüber als ziemlich feindselig gelten. Da der Kaiser angeordnet hat die Eingeborenen nicht zu provozieren und die Söldnerkompanien im Ernstfall auch nicht die Truppenstärke für einen Feldzug hätten, begnügt man sich damit die Forts zu kontrollieren. Selbst inklusive des zivilen Personals kommt Neu-Galizien damit nur auf etwas über 500 Bewohner und ist für die Nahrungsversorgung auch überwiegend auf die Heimat und Neu-Dalmatien angewiesen. Der Handelsverkehr in der Gegend ist eher gering, weil die Briten mit der hartnäckigen Jagd auf Sklavenschiffe den Handel mit der einst wichtigste Ware der Region extrem erschweren. Schiffe legen hier in der Regel nur an, wenn sie wegen notwendiger Reparaturen oder fehlendem Proviant Neu-Dalmatien oder die britisch und französisch dominierten Städte im Westen nicht mehr erreichen konnten.


    2) Flottenstärken:

    Achtung Spoiler:
    Land
    Schiffe total Linienschiffe Fregatten
    Grossbritannien > 400 89 109
    Frankreich 328 51 60
    Russland 200 24 unbekannt
    Schweden 80 11 22
    Vereinigte Staaten 40 9 12
    Dänemark 18 6 6
    Sizilien 39 4 5
    Spanien 30 3 4
    Sardinien-Piemont 20 1 3

    Koninklijke Nederlandse Zeemacht - 153 Schiffe, davon 9 Linienschiffe und 23 Fregatten. Jedoch handelt es sich bei einer grosse Zahl von denen lediglich um etwas besser bewaffnete Handelsschiffe in staatlichen Diensten.

    Marinecomponent van Vlaanderen - ca. 20 Schiffe, davon 4 Fregatten, keine Linienschiffe. Die Flamen geben nicht besonders viel für die Marine aus, weil die Prioritäten gegenwärtig andernorts liegen und man, solange die Niederländer die Scheldemündung kontrollieren, eh nicht effektiv entlang der ganzen Küste operieren kann.

    In der Regel eine Fregatte und ein kleineres Schiff, Oxford hatte da mal irgendwann irgendeine Quote festgelegt, finde sie aber gerade nicht mehr. Bei den 7 Geschwadern zum Jahreswechsel hatten wir mit 7-6-8 (Linienschiffe-Fregatten-Kleinschiffe) gerechnet.


    3) Heeresreform:

    Achtung Spoiler:
    ]
    Erster Schritt der österreichischen Heeresreform

    Um den vielfältigen und einzigartigen Herausforderungen, die sich dem österreichischen Heer stellen, gerecht werden zu können, wird das Heer in den nächsten Jahren grundlegend neu strukturiert und aufgebaut werden. Wie schon bei den preußischen Nachbarn erachtet man hier ein außerordentlich ausgebildetes Offizierskorps als essentiell. Aus diesem Grunde werden nun umfangreiche Akademien zur Offiziersausbildung aufgebaut, die die Grundsteine für das zukünftige Heer, sowie die kaiserliche Marine darstellen werden.

    ________________________________

    Die Akademien
    • Theresianische Militärakademie - Wien
      Die Theresianische Militärakademie wird nachwievor das Rückgrat der Offiziersausbildung darstellen. Hier werden die zukünftigen Offiziersanwärter ihr Basiswissen erhalten, und alles erlernen, was ein Offizier grundsätzlich wissen muss. Über Exerzieren, Fechten, Schießen, Reiten, bis hin zum Erlernen von militärischen Taktiken, dem Lesen und Erstellen militärischer Karten, Grundwissen über Militärgeografie und und und.
      Diese Akademie wird von jedem Offiziersanwärter für 3 Jahre besucht werden, besonders hervorragende Kandidaten werden, wenn die Leistungen entsprechend sind, bereits nach 2 Jahren auf eine der fortführenden (dazu später) Akademien geschickt, mit einer außerordentlichen Beförderung, als zusätzlichen Anreiz.
      Führen wird diese Akademie niemand geringeres als Josef Wenzel Graf Radetzky von Radetz, als außerordentlich ausgezeichneter Soldat, der sich in vielen Schlachten verdient gemacht hat und nahezu jeden Aspekt der Kriegsführung kennengelernt hat.

    • Prager Einheitsakademie
      Die Militärakademie in Prag widmet sich hauptsächlich den defensiven Belangen des Kaiserreichs. Die zukünftigen Offiziere erhalten hier eine tiefergehende Ausbildung in Verteidigungsstrategien und -taktiken, sowie eine spezielle Schulung bezüglich schweren Geräts. Pioniers- und Ingenieurswesen, Artillerie und Festungswerke sind hier Schwerpunkt.
      Die Prager Einheitsakademie wird von Heinrich von Heß geführt werden, welcher als rechte Hand Radetzkys bekannt wurde und umfassende Arbeiten für sämtliche Teilstreitkräfte geleistet hat.

    • Militärakademie Budapest - "A.E.I.O.U."
      Die Militärakademie zu Budapest legt ihren Fokus auf die offensiven Aufgaben des Heeres. Kavallerie, Linien- und leichte Infanterie, Mobilität, Logistik, Militärgeografie. Das sind die Themenbereiche, auf die besonders Wert gelegt wird.

    • Alpenakademie Innsbruck
      Schwerpunkt dieser Akademie sind äußerst spezielle Aufgaben, besonders der Kampf im Gebirge und unter schwierigen klimatischen Bedingungen. Nur die Besten der Besten erhalten hier Zutritt, dies ist die Schmiede der zukünftigen Elite.

    • Marineschule Pula
      Neben dem Heer benötigt auch die sich im Aufbau befindliche Marine fähige Offiziere. Nach der "Grundausbildung" erhalten die Offiziere hier nun eine spezielle Ausbildung für ihre zukünftigen Aufgaben zur See. Neben Rudern, Knotenkunde, Segeln und Nautik stehen auch exotischere Dinge auf dem Lehrplan, wie z.B. Meteorologie und Logistik (denn ein reibungsloser Ablauf auf dem Schiff ist von enormer Wichtigkeit).
      Als Pionier der Schifffahrt, als begnadeter Förster, sowie als begnadeter Soldat, wird Josef Ressel die Führung der künftigen Marineschule übernehmen.


    Zur Verfügung stehen große finanzielle Mittel, die wie folgt eingesetzt werden:
    • Theresianische Militärakademie - 100.000 Taler
    • Prager Einheitsakademie - 50.000 Taler
    • Militärakademie Budapest - 50.000 Taler
    • Alpenakademie Innsbruch - 30.000 Taler (da hier wohl verhältnismäßig wenige Offiziere ausgebildet werden, dürfte diese Summe trotzdem großen Effekt versprechen)
    • Marineschule Pula - 50.000 Taler


    ________________________________

    Planungen & Gutachten

    Neben dem (Aus-)Bau der Militärakademien wird die Errichtung eines Tiefseehafens, sowie einer großen Werft in Pula geplant. Außerdem plant das Kaiserreich Österreich einige Kasernen in deutschen Staaten zu errichten (die Verträge dafür stehen bereits), und auch ein großer Truppenübungsplatz soll geplant werden. Für die Gutachten folgender Bauten werden 20.000G bereitgestellt:
    • Tiefseehafen und Werft in Pula
    • Große Kaserne (bis zu einem ganzen Korps) in Nassau, zusätzlich ein Truppenübungsplatz für gemeinsame Manöver
    • Kaserne für 1 Regiment in Kopenhagen
    • Kaserne für 1 Division in Schaumburg-Lippe
    • Im Süden Hessen-Homburgs eine Kaserne für bis zu 1 Regiment
    • Kaserne in Waldeck (Zentrum) für 1 Division


    ________________________________

    Entlassungen

    Hier musst du selber gucken, was du genau haben willst. Mal mein Vorschlag:
    Bild
    (KOK steht für Kaiserliches Oberkommando)

    Jede Division bekommt 11.000 Mann, 10k Kampftruppen (ähnlich einer regulären preußischen Division aufgebaut) und 1k Train (Logistik). In Preußen hab ich mir schön spezielles Spielzeug zusammengebastelt, weil ich da einfach Bock drauf hab. Da du aber weniger eifrig mit dem Militär spielst als ich, würde ich dir davon abraten spezielle Divisionen zusammen zuschustern. Das macht es unübersichtlicher und schwieriger zu führen.
    Das wären bei dem Vorschlag 13 Divisionen (4 davon in Bundesgebiet stationiert, daher Bundeskorps) + 2 Marineeinheiten. Die würde ich aber mit deutlich weniger Männern bestücken, z.B. 2.000 für die Nordsee und 5.000 in Pula oder sowas. Aus dem kaiserlichen Heer würde ich eine 5.000 Mann starke Division erstellen für spezielle Operationen - Gebirgsjäger z.B. (fehlt in der Grafik)
    Insgesamt wärst du dann bei einem Sold von 4G bei 600.000G im Jahr (ohne die Gebirgsjäger) - das ist verdammt happig, allerdings planst du ja auf über 10 Jahre hinaus. Es obliegt nun dir einzuschätzen, wieviel du bis dahin erstmal entlassen willst, und ob überhaupt. Über deine Finanzen hab ich keinen Überblick, und ich weiß auch nicht, was du da noch so geplant hast.


    ________________________________

    Anmerkungen:
    Die Namen sind natürlich nur Vorschläge
    Das Budget hab ich für dieses Jahr mal etwas großzügig angesetzt. Du hattest mir bis zu 800.000 vorgegeben, ich glaube aber das hier Investitionen am meisten bringen. Deswegen würde ich hier auch gerne die 300.000 investieren. Beim Gutachten hab ich keine Ahnung, vielleicht kostet das auch nix. In Preußen war man sich bei sowas nie einig, da wurde für sowas halt auch mal n Schwerpunkt verbraten
    Großartige Feldmarschälle findet man für das kaiserliche Heer nicht so gut, Heinrich von Heß würde sich sowohl für Prag als auch für Budapest eignen. Vielleicht findest du ja noch etwas
    Das Bundeskorps würde ich zum Großteil aus Deutschen bilden, vielleicht 5.000 Ungarn/Slawen als Prügeltruppe für Hessen oder so
    Wenn du noch ein wenig klauen willst, findest du hier Teil 1 der preußischen Reform und hier Teil 2

    Ich hoffe, dass entspricht erstmal in etwa deinen Vorstellungen. Das ist ja nur der erste Teil, und wenn man viel in einen Schwerpunkt ballert, bringt das ja nicht unbedingt in allen Bereichen eine Verbesserung. Ein Schwerpunkt rein für die Militärakademien halte ich daher für vernünftig. In den nächsten 2 kann man dann Dinge unterbringen wie Bau von Übungsplätzen, Waffenfabriken, Forschungseinrichtungen, etc. und das Ausrüsten der Truppe mit neuestem Gerät, sowie ein neuer Ausbildungsstandard.


    Interessante Links:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Kategor...C3%96sterreich

    http://de.wikipedia.org/wiki/Pillersdorfsche_Verfassung

    http://de.wikipedia.org/wiki/Mih%C3%...nai_Vit%C3%A9z

    http://vgs.univie.ac.at/VGS_alt/b973lp.html

    http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.b/b165254.htm

    Offene Fragen an die SL:

    Achtung Spoiler:

    - MTI in Russland - da hat sich bis jetzt noch nichts getan Emoticon: psyduck ist da Falke der richtige Ansprechpartner?
    - Öffnung der Donau für den österreichischen Handel? Wobei wohl tatsächlich eigentlich der schiffbare Arm türkisch ist und Russland da sich vertragswidrig breit gemacht hat. Sehe ich das richtig?
    - Wäre der IB bereit die gegenseitigen Zölle zur MZU ein Stück weiter abzubauen oder ist das noch zu früh.
    - Wäre der Griechenland bereit die gegenseitigen Zölle zur MZU ein Stück weiter abzubauen oder ist das noch zu früh.
    - Wie sieht es denn mit den Schutzzöllen aus in andere Staaten - ich frage wegen der Vertragsklausel im MZU-Vertrag nachdem sich zum 31.12. entscheidet wie es da aussieht - eventl. muss man da noch verhandeln mit einzelnen Staaten.
    - Stand Casino in Bregenz. Irgendwann ziemlich bald im Spiel von VK gegründet...
    - Flottensituation vor der Küste Marokkos.
    - Kosten für Bahnstrecke Prager Ostbahn rüber nach Krakau
    - Frage SP 1842 wegen LW-Schwerpunkt.

    [Wenn gewünscht kann ich einige Verträge auch vorformulieren. ]


    Nachwuchs:

    - 11.10.1834: Franz Ferdinand.
    - 31.12.1837: Josefine Maria.
    - 19.02.1841: Anna Elisabeth.




    Achtung Spoiler:

    Bild


    https://books.google.de/books?id=7Dl...ssland&f=false

    Seite 20ff

    Bild

    http://www.civforum.de/showthread.ph...imdienstregeln
    Angehängte Grafiken Angehängte Grafiken
    Geändert von BruderJakob (12. August 2015 um 23:06 Uhr)
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  4. #4
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    [DDB] - Österreichisches Archiv

    Ich plane eher weniger hier einen Roman zu schreiben als ein einfaches Berichten und planen. Vorallem soll das hier auch als Archiv für meine DiplomatieKriegserklärungen werden, damit ich die Dinger löschen kann und nicht für ewig behalten muss.

    Grundsätzlich sieht mein Plan so aus:
    1. Die gesamte Bevölkerung wird an die Waffe gerufen und zu Soldaten erklärt
    2. Einmarsch in Restdeutschland
    3. ????
    4. PROFIT!



    Kurz, so ähnlich wie in meinem Baden AAR.




















































    AEIOU?

  5. #5

  6. #6
    Feuer und Blut Avatar von Bolivar
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    Bitte lesen!

    Achtung Spoiler:


    Zitat Zitat von Nightmare Beitrag anzeigen
    Yaci wurde von Yeah5000 aufgeschlizt
    Yeah5000: oh sorry
    Zitat Zitat von Sarim Beitrag anzeigen
    NEIN! WENN DU DAS MACHST WAS ICH DIR SAGE!
    GEH IN DAS GOTRTVERDAMMTE MP MENU UND ÄNDERE DORT DEINEN NAMEN!
    DANN KLICKST DU AUF ZURÜCK UND LADEST DEIN SPIEL VERDAMMT NOCH MAL!

  7. #7
    Puhuhu Avatar von Slaan
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  8. #8
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Da mein Thread niemand zu interessieren scheint schreib ich einfach normal weiter:



    Probleme:
    1)Mein Militär frisst aktuell mein gesamtes Budget auf.
    2)Dazu hab ich noch Schulden.
    3)Minderheiten und Liberalismus...

    Lösungen:
    1) Ich versuche auf der Versammlung mal ein Bundesheer einzurichten. Wäre natürlich praktisch wenn am Ende da auch noch was rausspringt. Mit Preussen + Russland soll auch noch eine Heilige Allianz eingegangen werden.

    2) Was anderes als das Militär zu reduzieren bleibt mir nicht. Bei 1% der Bevölkerung hätte ich dann immerhin 155 738 Schilling frei die ich verwenden kann. Ich frag mich wie die es geschafft haben so viele Schulden zu machen

    3)Tja das hier ist das Problem. Mein Plan ist zur Zeit ihnen einige Rechte zu geben, es aber trotzdem irgendwie zu schaffen das ich trotzdem die volle Macht hab.

    Folgendes ging an Preussen raus:
    Zitat Zitat von [VK]
    Hab jetzt ehrlich gesagt, überhaupt keine Lust auf RP, deshalb:

    Thema 1) Heilige Allianz:
    Was haltet ihr davon? Ich würde da auf jedenfall zustimmen.

    Thema 2) Verfassung:
    Ich würde wohl im besten Fall eine Verfassung einführen die die Adligen Schichten stark bevorteilt, aber ihnen trotzdem keine Macht gibt einführen. Aber das Thema wollte ich mit dir noch Absprechen.

    Thema 3) Deutscher Bund:
    Irgendwelche Planungen dafür? Was ist wenn Bayern das Badische Gebiet haben will? Ich würde da eher Ablehnen. Hier sollten wir uns auch kurz absprechen.

    Sonstige Themen? Militär vielleicht? Wirtschaftliches?

    Gruß

    Zitat Zitat von Theagix
    Zitat Zitat von [VK]
    Hallo

    Mal so von "Großmacht" zu "Großmacht":
    Wie sehen deine Pläne aus? Wir müssen ja nicht gleich von Anfang an auf Konfrontationskurs gehen, von daher wären wohl paar Gespräche zuerst nicht gerade schlecht.
    Eine Antwort folgt später, Preußen ist noch nicht regierungsfähig. Prinzipiell kann ich dir aber schon sagen, dass ich mit dem Letzten voll übereinstimme.
    Beim Thema Verfassung dachte ich da an ein Dreiklassenrecht, andere scheinen aber anders zu denken:

    Kurzes Gespräch mit dem Badner:
    Zitat Zitat von [VK]
    OOC: Nur minimales RP deshalb Sorry

    Ich grüße zurück

    Wir würden euch gerne bei einem Bayrischen Vorschlag den Rücken stärken, doch uns ist zu Ohren gekommen das ihr eine ziemlich liberale Verfassung einführen wollt. Es wäre es uns lieber wenn wir in beiden Punkten gemeinsam agieren würden.

    Gruß

    Zitat Zitat von Ennos
    Im Namen seiner großherzoglichen Hoheit Karl Ludwig Friedrich von Baden grüße ich euch, [VK] Kaiser von Österreich.

    Wie uns in Karlsruhe zu Ohren kam, ist es möglich, dass das Königreich Bayern (falls armklein die Probleme gelesen hat) auf dem nächsten Bundestag die Kurpfalz-Frage zur Sprache bringt. Also Teile der alten Kurpfalz, die nun rechtmäßig zu Baden gehören, für sich zu beanspruchen, um seine getrennten Gebiete zu vereinen.
    Der Großherzog von Baden würde nun gerne wissen, wie das Kaisserreich Österreich dazu steht.
    Bedenket, dass Bayern damit wirtschaftlich wertvolle und stark besiedelte Gebiete zufallen würden, die außerdem eine Universität beinhalten. Außerdem könnte diese Annektion revolutionären Elementen Aufschub verschaffen, da die Bürger sich als Spielball der Fürsten verstehen könnten. Dies wäre eine Gefahr für den gesamten Bund.

    Möge Österreich erblühen!
    Minister des Äußeren und des Großherzoglichen Hauses Landgraf Ernst Nestor Nemo Ottfried von Sundgau (genannt Ennos)
    Achja: Hab auch noch nachgefragt wer allgemeines Interesse an einer Zusammenarbeit hat. "Zugesagt" haben nur Baden, Württemberg und Sachsen.

    An Sachsen ging dann noch folgendes raus:

    Zitat Zitat von [VK]
    Nun die Zusammenarbeit sollte vorallem Wirtschaftlicher, aber auch Diplomatischer Natur sein.

    Wir könnten zum Beispiel anbieten, dass wir ihrem Anspruch auf die Polnische Krone zumindest nicht komplett negativ gegenüberstehen.

    Zitat Zitat von Slaan
    Zitat Zitat von [VK]
    Hallo,

    Ich schreib euch mal an da ich fragen wollte ob bei euch Interesse an einer Zusammenarbeit besteht?

    Gruß
    Grüße an den König von Österreich.

    Wir hätten sogar ein großes Interesses an einer Zusammenarbeit, sind doch die Beziehungen nach der versuchten Annektion mit Preussen eher kühler.

    Ich möchte mich noch einmal persönlich bei Ihnen bedanken, da auch Sie vehement dagegen argumentiert hatten.

    Mein Interesse liegt nun in der Frage, wie Ihr euch eine Zusammenarbeit vorstellt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Friedrich August I.
    König von Sachsen
    Herzog von Warschau
    Naja das war's von den Interessanten Nachrichten.

  9. #9
    Möhrchen Avatar von Oxford
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    Kleine Anmerkung:
    Da du mit dem "Königreich Galizien" ehemals polnisches Gebiet in deinem Reich integriert hast, hast du schon ein gewisses Interesse daran, dass in der Polenfrage Ruhe einkehrt
    Entdecke die Kraft deiner Ideen, mit Heften und Blöcken von Oxford

  10. #10
    Aaaargh Avatar von Walter Plinge
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    Zitat Zitat von [VK] Beitrag anzeigen
    Da mein Thread niemand zu interessieren scheint schreib ich einfach normal weiter.
    Österreich von VK! Als Preußen der in Bayern lebt hast Du mich schon als Mitleser gewonnen. Hab' selber kurz mit dem Gedanken gespielt mitzumachen, aber da in den nächsten Tagen meine dritte Tochter geboren wird, war das leider nicht drin.

    Bin gespannt welche Steine Oxford dir in den Weg legen wird. Der Vielvölkerstaat bietet da ja einige Ansatzpunkte.

    PS: Österreich bleibt Deutsch!

  11. #11
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von Oxford Beitrag anzeigen
    Kleine Anmerkung:
    Da du mit dem "Königreich Galizien" ehemals polnisches Gebiet in deinem Reich integriert hast, hast du schon ein gewisses Interesse daran, dass in der Polenfrage Ruhe einkehrt
    Das haben wir schon geklärt, er will den Titel auch schon von sich aus abgeben...

    Zitat Zitat von Slaan
    Den Anspruch auf die Polnische Krone wird Friedrich August I. ablegen. Polen wird derzeit wie auf dem Wiener Kongress beschlossen unter einer Personal Union mit Russland regiert (Stichwort: Kongresspolen). Friedrich August I. hatte, davon abgesehen, auch zuvor schon einmal die Polnische Krone abgelehnt in 1765... wozu nun bei all diesem Widerstand darauf beharren?

    Zusammenarbeit ist jedoch nie verkehrt, vor allem wenn es hilft die Preußen zu schwächen

    Zitat Zitat von [VK]
    Nun die Zusammenarbeit sollte vorallem Wirtschaftlicher, aber auch Diplomatischer Natur sein.

    Wir könnten zum Beispiel anbieten, dass wir ihrem Anspruch auf die Polnische Krone zumindest nicht komplett negativ gegenüberstehen.

    Zitat Zitat von Slaan
    Zitat Zitat von [VK]
    Hallo,

    Ich schreib euch mal an da ich fragen wollte ob bei euch Interesse an einer Zusammenarbeit besteht?

    Gruß
    Grüße an den König von Österreich.

    Wir hätten sogar ein großes Interesses an einer Zusammenarbeit, sind doch die Beziehungen nach der versuchten Annektion mit Preussen eher kühler.

    Ich möchte mich noch einmal persönlich bei Ihnen bedanken, da auch Sie vehement dagegen argumentiert hatten.

    Mein Interesse liegt nun in der Frage, wie Ihr euch eine Zusammenarbeit vorstellt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Friedrich August I.
    König von Sachsen
    Herzog von Warschau

    Zitat Zitat von [VK]
    Zitat Zitat von Slaan
    Zitat Zitat von [VK]
    Zitat Zitat von Slaan
    Sehr geehrter König von Österreich.

    Um die Beziehungen zwischen unseren glorreichen Ländern zu stärken würde ich vorschlagen, zwischen eurer Provinz Böhmen und Sachsen in den nächsten Jahren die Infrastruktur weiter auszubauen um den Handel weiter anzukurbeln. Wie steht ihr zu diesem Vorschlag?

    Mit freundlichen Grüßen

    Friedrich August I.
    Erstmal müssen wir es schaffen die aktuelle Finanzlage Österreichs in den Griff zu bekommen. Wir haben zu viele Soldaten, dann müssen wir schauen wie viel vom Etat noch übrig bleibt. Grundsätzlich stünde wohl einem Ausbau aber nichts im Weg.

    Dieser Ausbau muss ja nicht von heute auf morgen geschehen, jedoch könnten bereits im nächsten Jahr ein symbolischer Grundstein gelegt werden
    Ich muss wie gesagt erstmal schauen, und halt meine Finanzen in Ordnung bringen. Hab ja ein Haufen Schulden.
    Und bei den Preussen läuft nichts

    Zitat Zitat von [VK]
    Zitat Zitat von [VK]
    Zitat Zitat von Natriumchlorid
    Sehr geehrter Herrscher VK,
    ihre Majestät der Preußische König würde über eine Koorperation des mächtigen Preußens mit den Österreichischen Landen sicher nicht abgeneigt sein.
    Auf Basis der Zusammenarbeit gegen Napoleon sollten wir Pläne zur primären Aufteilung der Interessensphären ausarbeiten und uns gegenseitig vorstellen, um eine bessere Vorstellung künftiger Zusammenarbeit zu bekommen.
    Diese Pläne werden in Kürze von mir und meinen Kollegen erstellt werden.

    gez. Salzfried Salzinger, Außenminister des Königreiches Preußen
    Ich hab ja schon Theages eine PN geschrieben, antwortet erstmal auf diese



    Gruß

    PS: Ich komm bei euch nicht klar wem ich was schicken muss


    Zitat Zitat von [VK]
    Hab jetzt ehrlich gesagt, überhaupt keine Lust auf RP, deshalb:

    Thema 1) Heilige Allianz:
    Was haltet ihr davon? Ich würde da auf jedenfall zustimmen.

    Thema 2) Verfassung:
    Ich würde wohl im besten Fall eine Verfassung einführen die die Adligen Schichten stark bevorteilt, aber ihnen trotzdem keine Macht gibt einführen. Aber das Thema wollte ich mit dir noch Absprechen.

    Thema 3) Deutscher Bund:
    Irgendwelche Planungen dafür? Was ist wenn Bayern das Badische Gebiet haben will? Ich würde da eher Ablehnen. Hier sollten wir uns auch kurz absprechen.

    Sonstige Themen? Militär vielleicht? Wirtschaftliches?

    Gruß

    Zitat Zitat von Theagix
    Zitat Zitat von [VK]
    Hallo

    Mal so von "Großmacht" zu "Großmacht":
    Wie sehen deine Pläne aus? Wir müssen ja nicht gleich von Anfang an auf Konfrontationskurs gehen, von daher wären wohl paar Gespräche zuerst nicht gerade schlecht.
    Eine Antwort folgt später, Preußen ist noch nicht regierungsfähig. Prinzipiell kann ich dir aber schon sagen, dass ich mit dem Letzten voll übereinstimme.
    Und mit den Bayern:

    Zitat Zitat von [VK]
    Zitat Zitat von armklein
    Grüße an die alte Kaiserdynastie der Habsburger. Wie
    schon im 30- Jährigen Krieg müssen katholische Mächte zusammenhalten, daher will Bayern die möglichkeit einer engeren Zusammenarbeit sondieren.

    König Armvig der Große
    Engere Zusammenarbeit wäre nicht schlecht, was schlagt ihr vor?
    Irgendwie hab ich aber allgemein das Gefühl das ich zu passiv bin.

  12. #12
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Etat:

    -Heilige Allianz mit Russland gründen.
    -Soldaten abrüsten und Lohn weiterzahlen, wobei man ja nicht für die Todesdrohnen etc zahlen muss, deshalb kriegen die nur 1,5 Schilling.
    Insgesamt auf 190000 Soldaten runter => 570 000
    Abfindung für 85000 Soldaten => 127 500
    ==>570 000 + 127 500 = 697 500
    ====>815 738 - 697 500 = 118 238

    -Militär: 10.000S
    -> Bau von Militärschulen, Übungen, Schaffung von Arbeitsplätzen für die Entlassenen Soldaten etc
    -Bildung und Forschung: 20.000 Schilling
    ->Bau von Schulen und Hochschulen. Finanzierung von Stipendien und Forschungsprojekten im Naturwissenschaftlichen Bereich. Auch die Suche nach Talenten im Ausland ist dort mit drin.
    ->Schulreform: Allgemeine Grundschulpflicht und nach der 6.ten Klasse sollen die Kinder jeh nach Leistung getrennt werden. Die Schlechtesten sollen noch 2 weitere Jahre in die Schule gehen. Die Mittleren noch weitere 4 und die besten sollen 6 Jahre in die Schule gehen. Es soll auch die Möglichkeit geben von den niederen Rängen aufzusteigen falls man gut genug war. Nur die der besten Stufe dürfen dann studieren.
    -Ausbau der Infrastruktur: 40.000S
    ->Die "Hauptstädte" der einzelnen Gebiete sollen verbunden werden.
    ->Von Prag aus soll eine Straße nach Sachsen gebaut werden
    ->Von Wien eine über Salzburg nach München
    -Förderung der Landwirtschaft: 10.000S
    ->Besonders in Ungarn
    ->Ausbau von Lagerstädten
    -Staatliches Glückspiel in Bregenz finanzieren: 500 Schilling
    ->In der Stadt soll ein staatliches Glückspielhaus gebaut werden und Werbung dafür auch bei den anderen Staaten
    -Steuern im deutschen Bereich um 1% erhöhen.
    -Gründung der Geheimen Reichspolizei, die dafür Sorge trägt das Aufrührer, Terroristen und Separatisten ausfindig gemacht werden und beseitigt werden. 15.000S
    -Gründung einer Allgemeinen Krankenkasse in die jeder einzahlen muss. 5.000S
    -Schulden zurückzahlen: Rest der übrigbleibt.

    -Verfassung: Hauptsächlich Ständeordnung, aber auch eine gewisse "Liberalisierung". Dreiständewahlrecht, wobei jeder für jeden Stand wählen kann, abhängig vom gezahlten Geld. Verteilung der Sitze:15 für den höchsten Stand, 6 für den zweiten Stand(+1 für die Soldaten die nichts zahlen müssen), 3 für den niedrigsten Stand. Jeder der gewählten hat aber einen Eid auf den Kaiser und das Kaiserreich zu leisten. Jeder Vorschlag muss auch noch vom Kaiser abgenickt werden, bzw er stellt das Geld dafür bereit. Verfassungsgesetze wie das Wahlrecht etc dürfen aber nur vom Kaiser geändert werden.
    Aufteilung Österreichs in 4 Verwaltungsreiche:
    ->Österreich
    ->Ungarn
    ->Slawia(Slawische Gebiete)
    ->Italien (Gebiete um Venedig)
    =>1000S


    Insgesamt:
    -101 500S

  13. #13
    . Avatar von etepetete
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    Der Bayer könnte einen guten Verbündeten abgeben.

    Seine territoriale Integrität wird er wohl gegen Preußen schützen wollen, und seine Ansprüche auf Süddeutschland könnten ihn zum idealen Strohmann Österreichischer Politik machen.

    Er weiß bestimmt ganz genau, dass er ohne Österreich keinen Meter macht, und wird für Unterstützung Österreichs sicher dankbar sein.

    Dies sichert einen großteil der Grenzen, und einen starken Verbündeten gegen Preußen.

    Jedoch sollten die kleinen Fürstentümer nicht außer acht gelassen werden.

    Schwierig dürfte es werden wenn Bayern vorhaben sollte Baden und Würtemberg zu annektieren, wenn er es schafft hättet ihr aber bestimmt eine schlagkräftige Allianz. Aber da musst du halt auch extremen Kuschelkurs mit den anderen Fürstentümern fahren, damit sich diese nicht den Preußen zuwenden.

    Wie genau gedenkst du eigentlich die Einigung der deutschen Fürstentümer zu unterbinden?
    Das ist ja nicht im Interesse Österreichs, damit würde auch ein Bayrischer Verbündeter zum Spielball Preußens werden, und wir hätten dann noch das Problem der Italienischen Nationalisten am Hals.
    Das schlimmste was passieren kann ist dass Italienische Pan-Nationalisten versuchen in chauvinistischer art die Österreichische Krone abzulehnen.
    Die restlichen Kronländer des Kaiserreichs Österreich sind dafür aber zum Glück für die nächsten 400 Jahre gesichert. Wobei man hier auch über eine Einverleibung Serbiens nachdenken sollte. Hat doch bei den anderen Ländereien auch schon ganz gut geklappt.

    Tu felix Austria!

    [Morrowind] Die kurze Geschichte des Valen Drem

  14. #14
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Post für die Bundessitzung:

    Als Vorsitzendes des Deutschen Bundes eröffne ich hiermit die Erste Sitzung, in der es viele Themen zu Beratschlagen gibt.

    Folgende Themen werden zur Diskussion gestellt.

    Themen:
    1: Reichsverteidigung und Heer:

    Vorschlag: Jeder muss mindestens 0,7% seiner Bevölkerung dem Bundesheer zur Verfügung stellen und Versorgen. Das Bundesheer ist ein unabhängiges Heer und hat folgende Ziele:
    ->Verteidigung des Reiches und seiner Mitglieder gegen Außenstehende
    ->Niederschlagen von Aufständischen, gefährlicher Strömungen und Durchsetzung von Beschlüssen des Deutschen Bundes.
    ->Im Kriegsfall zweiter Deutscher Staaten ist es zuständig diesen zu schlichten, bzw ein weiteren Kriegsverlauf unmöglich zu machen.
    Zusätzlich soll ein bestimmter Betrag, abhängig vom Etat, dem Bundesheer zur Verfügung gestellt werden, technologische Weiterentwicklungen im Militärischen Bereich müssen mit allen Mitgliedern des Bundes geteilt werden.
    Die Leitung des Heeres würde dem Vorsitzenden des Bundes zur Last fallen, der diese aber auch aufteilen und an andere Mitglieder weitergeben kann.
    Die Frage der Reichsmarine steht aus.

    2: Besetzung und Instandhaltung der Bundesfestungen:
    Vorschlag: Jedes Mitglied muss einen bestimmten Betrag seines Etats zum Ausbau und zur Instandhaltung der Bundesfestungen zur Verfügung stellen. Die Staaten auf welchem Gebiet die Bundesfestungen stehen müssen sich dann um den Ausbau dieser kümmern, dabei darf kein Geld für den eigenen Zweck verwendet werden sondern nur für den Ausbau.
    Um die Besetzung der Festungen muss sich das Bundesheer kümmern.
    Hier sollte auch die Frage ob weitere Festungen gebaut werden sollen, und oder ob bereits gebaute Festungen wieder aufgegeben werden geklärt werden.

    3: Plenum oder Engerer Rat:
    Vorschlag: Dies unterliegt dem Vorsitzenden des Bundes.

    4: Aufnahme weiterer Gebiete in den Deutschen Bund und Austritt aus dem Bund:
    Vorschlag: Aufnahme weiterer Gebiete unterliegt den 5 Größten Mitgliedern des Bundes. Die Gebiete müssten aber zumindest Teilweise im Bund liegen und das Mitglied sollte den Verwaltungssitz innerhalb des Bundes haben.

    5: Gemeinsame Reichsverfassung:
    Ziel: Eine gemeinsame Verfassung, die für jedes Mitglied gilt sollte das Ziel sein. Hier sollte eine konservative Verfassung das Ziel sein.

    6: Vetorechte:
    Vorschlag: Die Präsidialmacht des Deutschen Bundes hat Vetorechte. Dies soll dazu dienen Destruktive Vorschläge im Vorfeld zu verhindern.

    7:Zollunion und gemeinsamer Wirtschaftsraum
    Vorschläge zu diesem Punkt werden angenommen. Ziel sollte es sein der Union der Deutschen Staaten näher zu kommen.
    Weitere Vorschläge werden jetzt angenommen.

  15. #15
    Beyond Mars Avatar von [VK]
    Registriert seit
    05.02.08
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    Zitat Zitat von etepetete Beitrag anzeigen
    Der Bayer könnte einen guten Verbündeten abgeben.

    Seine territoriale Integrität wird er wohl gegen Preußen schützen wollen, und seine Ansprüche auf Süddeutschland könnten ihn zum idealen Strohmann Österreichischer Politik machen.

    Er weiß bestimmt ganz genau, dass er ohne Österreich keinen Meter macht, und wird für Unterstützung Österreichs sicher dankbar sein.

    Dies sichert einen großteil der Grenzen, und einen starken Verbündeten gegen Preußen.

    Jedoch sollten die kleinen Fürstentümer nicht außer acht gelassen werden.

    Schwierig dürfte es werden wenn Bayern vorhaben sollte Baden und Würtemberg zu annektieren, wenn er es schafft hättet ihr aber bestimmt eine schlagkräftige Allianz. Aber da musst du halt auch extremen Kuschelkurs mit den anderen Fürstentümern fahren, damit sich diese nicht den Preußen zuwenden.

    Wie genau gedenkst du eigentlich die Einigung der deutschen Fürstentümer zu unterbinden?
    Das ist ja nicht im Interesse Österreichs, damit würde auch ein Bayrischer Verbündeter zum Spielball Preußens werden, und wir hätten dann noch das Problem der Italienischen Nationalisten am Hals.
    Das schlimmste was passieren kann ist dass Italienische Pan-Nationalisten versuchen in chauvinistischer art die Österreichische Krone abzulehnen.
    Die restlichen Kronländer des Kaiserreichs Österreich sind dafür aber zum Glück für die nächsten 400 Jahre gesichert. Wobei man hier auch über eine Einverleibung Serbiens nachdenken sollte. Hat doch bei den anderen Ländereien auch schon ganz gut geklappt.

    Tu felix Austria!

    Mein Problem ist eigentlich das ich möglichst keinen Krieg will, ich stelle mir da vor das Oxford da ziemlich böse Ideen hat. Wenn der Bayer dann in Süddeutschland randaliert, bleibt mir keine andere Möglichkeit als selber Agressiv zu werden, vermutlich krieg ich dann irgendwelche Rebellierenden Italiener und sonstwas. Was wohl nicht so toll werden dürfte.

    Ich könnte jetzt einen langen Text schreiben, aber ich fasse mich kurz: Ich hoffe Wirtschaftlich zu "gewinnen", zumindest hab ich die Bevölkerung dafür.

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