Es geht in dem Urteil eindeutig auch um "freie Berichterstattung" (GG Art.5, 1, Satz 2) und nicht nur um "freie Meinungsäußerung" (GG Art.5, 1, Satz 1). Das is ein feiner, aber in juristischer Hinsicht erheblicher Unterschied.

Daher könnte der inhaltliche und funktionelle Unterschied zwischen heise.de und civforum.de bei einer juristischen Bewertung von Links in unserem Forum zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Aber auch hier stellt der Bundesgerichtshof fest: "Die Links in den Beiträgen des Beklagten erschöpfen sich demnach nicht in ihrer technischen Funktion, den Aufruf der verlinkten Seiten zu erleichtern. Sie sind vielmehr in die Beiträge und in die in ihnen enthaltenen Stellungnahmen als Belege und ergänzende Angaben eingebettet und werden schon aus diesem Grund nicht nur vom Gewährleistungsgehalt der Pressefreiheit, sondern auch von der Meinungsfreiheit erfasst"

Aber: Der Link in dem heise Artikel ist auch im Gesamtkontext des einzelnen Beitrags zu sehen. Weder besteht der gesamte Artikel aus Links zu illegaler Software noch ist der Link Hauptbestandteil des Artikels, er ist nur eine Randnotiz oder wie in dem Urteil gewertet eine Fußnote. Hier ist vor allem auf die Ausgewogenheit der Berichterstattung/Meinungsäußerung zu achten, die sich wie in dem heise-Artikel nicht darauf beschränkt, lediglich zu einer illegalen Kopiersoftware
zu verlinken, sondern eben auch auf den Kopierschutz von Sony -"ARccOS" genannt -, sowie den Kopierschutz der Firma Settec verweist, den die Software von SlySoft angeblich umgeht. Ferner ist von Relevanz, dass sich der Artikel dezidiert auch mit der Illegalität des Angebots von Slysoft beschäftigt, in dem er vertiefende Informationen mit Verweis auf §95a UrhG bietet.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs is also kein Freibrief, alle möglichen Links zu posten und lediglich als Randnotiz hinzuzufügen "Achtung illegal" (wie aus dem o.a. Zitat aus dem Urteil ersichtlich). In diesem Sinne is gigaz Beitrag auch zu Recht vom Walfischistisch zensiert worden.