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Thema: Garantiegewährung

  1. #1
    Just a normal family Avatar von Chris
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    Garantiegewährung

    Hab 2009 RAM bei Mindfactory bestellt (für knapp über 20€). Die gewähren über die gesetzliche Garantie 10 Jahre drauf.

    Hab es dann 2010 im November eingeschickt. Damals hatten die noch RAM von OCZ im Angebot.

    Mitte Januar hatte ich per Mail nachgefragt was nun wegen meines Garantiefalls sei - keine Antwort. Gestern rief ich an, der "freundliche" Mitarbeiter mit dem ich nach ewiger Wartezeit und x Anläufen verbunden wurde teilte mir wie gesagt mit OCZ hätte sich aus dem RAM-Geschäft zurückgezogen und sie würden mir den Betrag zurückerstatten.

    Hab denen ne Mail geschrieben, dass ich statt der Erstattung lieber einen vergleichbaren Artikel hätte (bspw. Kingston Hyper X, kostet aber jetzt 32€). Die weigern sich.

    Hab ich irgendein Recht auf die Lieferung eines vergleichbaren Artikels? Ich meine, wenn OCZ noch liefern könnte, wäre deren RAM inzwischen auch den Differenzbetrag teurer
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  2. #2
    Macht Musik Avatar von Peregrin_Tooc
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    Ich befürchte, da musst Du, da die gesetzliche Garantie abgelaufen ist, in deren Garantiebedingungen schauen

  3. #3
    Macht Musik Avatar von Peregrin_Tooc
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    Hmm, ich hab geschaut. Ich würde da nochmal anrufen und laut werden, am besten sofort den Vorgesetzten verlangen. Denn da steht:

    Der Garantieanspruch ist beschränkt auf den gleich- oder höherwertigen Austausch des Speichers. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
    Und von Erstattung des Kaufbetrags ist da nicht die Rede.

  4. #4
    Moderator Avatar von Kathy
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    Korrigier mich, wenn ich mich täusche, aber meiner Meinung nach beträgt die gesetzliche Garantie auf Neuwaren zwei Jahre. Bin aber jetzt zu bequem, das zu überprüfen.

  5. #5
    Macht Musik Avatar von Peregrin_Tooc
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    nein, das ist Gewährleistung, und die greift erstens nur, wenn der Mangel von Beginn bestand und zweitens kann da der Hersteller durchaus entscheiden, nur den Kaufbetrag zu erstatten.

  6. #6
    Just a normal family Avatar von Chris
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    Zitat Zitat von Peregrin_Tooc Beitrag anzeigen
    Hmm, ich hab geschaut. Ich würde da nochmal anrufen und laut werden, am besten sofort den Vorgesetzten verlangen. Denn da steht:

    Und von Erstattung des Kaufbetrags ist da nicht die Rede.
    Danke, der Satz war mir voll durch die Lappen gegangen, hatte nur bis zur Adresse gelesen

    Anrufen tu ich da erstmal nicht mehr, hab 10 Anläufe gebraucht. Bin immer in der Warteschleife gelandet und hatte dann irgendwann das Besetztzeichen...
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  7. #7
    Nordlicht Avatar von Hadrian
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    Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, Garantie immer eine freiwillige Leistung des Herstellers. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, wenn die Begriffe auch gerne verwechselt werden.

    Juristisch ist die Garantieerklärung vermutlich auch bindend, aber den Anspruch durchzuboxen düfte sich bei 12 Euro kaum lohnen. Ich würde die Rückerstattung des Kaufpreises akzeptieren.
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    Alles, was sich aussprechen lässt, lässt sich klar aussprechen.
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