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Thema: Ab 28. März gelten erweiterte Nutzungsbedingungen

  1. #46
    Registrierter Benutzer Avatar von Carlomagno
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    Der von dir zitierte Punkte sagt eigentlich genau das Gegenteil von dem aus, was du interpretierst.

    Im Gegensatz zu körperlichen Schäden, wo auch ohne Vorsatz gehaftet wird, haftet der Forenbetreiber bei anderen Schäden (auch zB bei Datenverlust) nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies entspricht im übrigen dem gesetzlichen Mindeststandard und ist mMn ok.

    Allgemein ist für mich die Zustimmung zu obigen Regeln überhaupt kein Problem, so daß ihr mit meinem Häkchen fest rechnen könnt.

  2. #47
    Registrierter Benutzer Avatar von Copra
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    Sollte jedoch auch erwähnt werden, meiner Meinung nach. Eben das nur bei grobem Vorsatz gehaftet wird ... könnte eventuell ein paar Probleme ersparen, die zwar wahrscheinlich keine juristischen Folgen hätten aber dennoch ärgerlich wären.
    Meine Civ3C-Szenarien:

    2. Weltkrieg in Europa
    http://www.civforum.de/showthread.php?t=54014

    Die Kreuzzüge
    http://www.civforum.de/showthread.php?t=43153

    Krieg ist von allem der Vater, von allem der König, denn die einen hat er zu Göttern, die anderen zu Menschen,
    die einen zu Reichen, die anderen zu Armen, die einen zu Sklaven, die anderen zu Freien gemacht.

  3. #48
    für Freiheit +Grundrechte Avatar von Der Falke
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    Zitat Zitat von Lenina Beitrag anzeigen
    Naja, es geht hier wohl in erster Linie um Bilder aus betreffendem Spiel, die zum Beispiel in einer Story verarbeitet werden. Und unser "Sonstige Storys"-Bereich floriert ja nun mal und kann sich wirklich sehen lassen, was am besten auch so bleiben sollte.

    Ich sehe das so: Wenn du bspw, Falke, eine Story zu einem Spiel schreiben wölltest, wovon eine zensierte Version in Deutschland existiert, du jedoch eine unzensierte spielst, solltest du einfach darauf achten, dass die Bilder, die nach deutschem Recht verboten sind, einfach nicht gezeigt oder entsprechend zensiert werden. Wir sind schließlich nicht dazu in der Lage, zu überprüfen, welche Version du jetzt daheim liegen hast. Im Zweifelsfall einfach vorher bei den entsprechenden Mods nachfragen kann auch nie schaden. Die achten dann ein bisschen darauf, dass alles in den richtigen Bahnen läuft. Und wenn's mal aus dem Ruder geraten sollte, entfernen wir das betreffende Bild vorsichtshalber erst einmal und suchen anschließend nach einer Lösung, die sowohl dem Spiel/der Story gerecht wird als auch dem Gesetz.

    EDIT @ Cross von Dud: Ich glaube, das korrekt darzustellen könnte wirklich schwierig werden.
    Hmm, dir hat noch nie jemand erzählt, dass in Deutschland Games nicht verboten werden können? Indiziert heißt nur, dass es nicht beworben werden darf, und beschlagnahmt, dass es nicht verkauft werden darf.
    Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!

    Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.

    "Es ist die Schicksalsfrage Deutschlands: Wir stehen vor der Wahl zwischen Sklaverei und Freiheit. Wir wählen die Freiheit!" - Konrad Adenauer
    "The only thing we have to fear is fear itself." - Franklin D. Roosevelt

  4. #49
    cute & great Avatar von Lenina
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    Zitat Zitat von Der Falke Beitrag anzeigen
    Hmm, dir hat noch nie jemand erzählt, dass in Deutschland Games nicht verboten werden können? Indiziert heißt nur, dass es nicht beworben werden darf, und beschlagnahmt, dass es nicht verkauft werden darf.
    Ich hab doch nirgendwo von verbotenen Spielen geredet?

  5. #50
    paranoider Irrer Avatar von The_J
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    Zitat Zitat von Der Falke Beitrag anzeigen
    Hmm, dir hat noch nie jemand erzählt, dass in Deutschland Games nicht verboten werden können? Indiziert heißt nur, dass es nicht beworben werden darf, und beschlagnahmt, dass es nicht verkauft werden darf.
    Das stimmt jetzt nicht so ganz:

    Zitat Zitat von [URL="http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html"]§131 StGB[/URL]
    (1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
    • 1. verbreitet,
    • 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
    • 3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
    • 4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,


    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    Was auch immer du genau ansprechen magst, wird wahrscheinlich hierunter fallen.
    Zum Download bereit: Civ4-Mod "Mars, jetzt!"


    "Frei sein heißt wählen können, wessen Sklave man sein will." (Jeanne Moreau, 1928 - )

    "Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen." (Mark Twain, 1835 - 1910)


  6. #51
    für Freiheit +Grundrechte Avatar von Der Falke
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    Zitat Zitat von Lenina Beitrag anzeigen
    Ich hab doch nirgendwo von verbotenen Spielen geredet?
    Aber von "Bildern, die nach deutschem Recht verboten sind".

    Zitat Zitat von The_J Beitrag anzeigen
    Das stimmt jetzt nicht so ganz:



    Was auch immer du genau ansprechen magst, wird wahrscheinlich hierunter fallen.
    Lies es nochmal ganz genau. Der Besitz ist nicht verboten. Punkt 4. sagt nur aus, dass der Besitz mit der Absicht, Punkt 1.,2. oder 3. auszuführen, nicht erlaubt ist.

    Wie auch immer: Es sind nur sehr wenige Games beschlagnahmt, und nur beschlagnahmt bedeutet, dass ein Game unter § 131 StGB fällt. Indizierte Games fallen nicht unter § 131 StGB.
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  7. #52
    paranoider Irrer Avatar von The_J
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    um auf den Punkt zurück zu kommen: Wenn es nach deutschem Recht mind. einer Gruppe von Personen nicht zugänglich gemacht werden darf, wird es hier auch nicht.
    Wenn es Versionen gibt, die nicht unter dieses Recht fallen, ist es erlaubt.
    Zum Download bereit: Civ4-Mod "Mars, jetzt!"


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  8. #53
    Altes Mann Avatar von goethe
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    Bei juristischen Diskussionen solltet ihr euch zurückhalten und dies den Fachleuten überlassen. Ich schätze, dass 80% eurer Aussagen vollkommener Humbug ist.

    Ist aber ohnehin nicht Gegenstand dieses Fadens.


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  9. #54
    für Freiheit +Grundrechte Avatar von Der Falke
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    Eben, im Zweifelsfall wird goethe den armen Falken einfach bannen .
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  10. #55
    Altes Mann Avatar von goethe
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  11. #56
    Infrarot Avatar von Der Kantelberg
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    Gilt dieser Einsmiliepost dann als unerwünschter Spam?
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  12. #57
    Registrierter Benutzer Avatar von Yggdrasil
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    Sind zwei Smileys.











  13. #58
    springt... Avatar von Cepheus
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    Zwei halbe.

    Folgendes sind ja auch nicht zwei Erdnüsse.
    Every move you make
    Breaks me, breaks me
    Every smile you fake
    Breaks me, breaks me
    -------------------------------------------------------------------
    "In Büschelskamp kommt Huckelpflaster."
    "Ich hab mir'n Scheiß gewünscht."

  14. #59
    Altes Mann Avatar von goethe
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    Okay, genug gealbert.

    Momentan bin ich positiv überrascht, dass ihr zum Thread-Thema nicht allzu viele Fragen oder Einwände habt.


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  15. #60
    Infrarot Avatar von Der Kantelberg
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    Zitat Zitat von goethe Beitrag anzeigen
    Okay, genug gealbert.
    Das war nicht unbedingt ne Alberei.
    Du hast ja eben gesehn, dass manchmal ein ESP eben grade kein dummer Spam ist. In den Regeln steht er aber drinne. Dein beitrag ist hier nicht erwünscht.

    "Ein-Smiley-Beiträge" sind außerhalb der Quasselecke und des Quizz-Forums nicht erwünscht.
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