Das
Konzil von Trient befasste sich, ausgelöst durch die Reformation, abschließend mit diesem Thema und stellte im
Decretum de Peccato Originali fest, dass alle Menschen in Nachfolge des
Adam, mit Ausnahme von
Maria (Mutter Jesu), von der Erbsünde betroffen sind. Dabei wird die Erbsünde durch die
Taufe allerdings „vollkommen“ getilgt. Die Erbsünde ist mithin definitionsgemäß derjenige Mangel im Menschen, der bereits durch die Taufe (oder eine ihr entsprechende Zuwendung zu Gott, siehe
Begierdetaufe) restlos überwunden wird.