Sind nicht die Niederlande und die Schweiz durch den Friedensvertrag offiziell aus dem Reich ausgeschlossen worden? War das vielleicht sein Auftrag?
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Auszug aus dem Historischen Lexikon der Schweiz:
War ja ein Gemeinschaftswerk. Wer will die nächste Frage stellen?Im Dez. 1646 reiste der Basler Bürgermeister Johann Rudolf Wettstein nur mit einem Mandat der vier ref. Stadtorte und der zugewandten ref. Städte Biel und St. Gallen nach Münster. Anfänglich ging es um die Niederschlagung der Ansprüche des Reichskammergerichts, die Bestätigung der alten Freiheiten und den Einbezug der Eidgenossenschaft ins Friedensinstrument. Mit Unterstützung und unter Anleitung des franz. Hauptgesandten am Kongress, Henri II. d'Orléans-Longueville, der als Fürst von Neuenburg ein persönl. Interesse an einem Ausscheiden der Schweiz aus dem Reichsverband hatte, weitete Wettstein sein Mandat auf den Erwerb der modernen, in der Eidgenossenschaft noch kaum bekannten völkerrechtl. Souveränität aus. Im Febr. 1647 erhielt er schliesslich ein Verhandlungsmandat aller dreizehn Orte, dieses Mal auf Betreiben Zwyers von Evibach und des franz. Ambassadoren in der Schweiz. Als auch der Widerstand der Reichsstände überwunden war, wurde Basel und den übrigen Orten der Eidgenossenschaft in Art. 6 des Friedens von Osnabrück und in Paragraf 61 des Friedens von Münster zwar nicht die das Reichsrecht sprengende völkerrechtl. Souveränität gewährt (wie den Niederlanden im Span.-Niederländ. Friedensvertrag), sondern die "volle Freiheit und Exemtion vom Reich" mit der Zusatzerklärung, dass die eidg. Orte nicht mehr der Reichsgerichtsbarkeit unterstünden. Die reichsrechtl. Exemtion wurde von Frankreich und dem Kaiser, die beide in diesem Punkt der Schweiz aus je eigenen Interessen in seltener Einmütigkeit entgegenkamen, sofort als völkerrechtl. Souveränität interpretiert.
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Ach so war das. Ich hatte in Erinnerung, dass der Schweizer Gesandte (den ich fälschlicherweise mit Bern in Verbindung brachte) sich auf dem Friedenskongress als Vertreter der Schweiz ausgab, ohne dass die anderen Kantone davon wussten. Es scheint in der Realität aber doch etwas offizieller gewesen zu sein.
Ich bin mal so frei.
Gesucht sind 3 Arten der Freilassung von Sklaven im alten Rom.
"Alles, was überhaupt gedacht werden kann, kann klar gedacht werden.
Alles, was sich aussprechen lässt, lässt sich klar aussprechen."
Ludwig Wittgenstein
Die manumissu (also die Freilassung per Testament), die Übergabe eines eisernen Rings, oder der Freikauf?
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Genug Geld ansparen um sich freikaufen zu können, durch testamentarischen Erlass nach dem Tod und was drittes fällt mir gerade nicht ein.
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Freilassung per Verfügung im Testament, ja. Das mit dem eisernen Ring kann ich nicht einordnen, mag aber Teil des Vorgangs der Freilassung gewesen sein.
Freikauf, richtig.
Sich selbst freikaufen ist irgendwie auch eine Form des Freikaufs. War auch gar nicht mal so selten, wie man vielleicht erst mal denkt. Sklaven durften Vermögen erwerben. Und einige wurden sogar sehr reich, im Umfeld von Augustus gab es welche, die zu den Reichsten im Reich überhaupt gehörten. Per Testament hatten wir ja bereits.
Ich warte noch mal etwas, ob jemanden noch was Drittes einfällt. Vielleicht kann Milanjus auch näher erklären, was es mit dem eisernen Ring auf sich hatte.
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Durch Erwerb des Römischen Bürgerrechts? Aber wie soll ein dahergelaufener Sklave das Römische Bürgerrecht erwerben können, wenn er bereits ein Sklave ist?
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Der Sklavenhalter konnte auch in Gesellschaft Anderer den Sklaven von seinem Status durch die simple Äußerung seines Wunsches freilassen.
Nee, das ging nicht. Falls sein Herr das römische Bürgerrecht hatte und er freigelassen wird, bekam er automatisch auch das römische Bürgerrecht. Allerdings mit Einschränkungen, erst seine Kinder wären Freie ohne irgendwelche Einschränkungen.
Ja, der Herr konnte seinen Verzicht des Besitzrechtes am Sklaven erklären. Wurde wohl meist benutzt, wenn es sich um Kranke handelte, bei denen es keine Aussicht auf Heilung gab. Hätte nicht gedacht, daß das so formlos möglich war.
Ich wollte eigentlich mehr auf drei Grundformen hinaus:
Freilassung auf Grund staatlicher Anordnung
Freilassung durch den Herrn
Verzicht des Herrn auf seine Rechte hinsichtlich des Sklaven
Was die Freilassung auf Beschluß des Magistrats betrifft, müßte ich die Details selber nachschauen. Die Herren der Sklaven durften jedenfalls nicht völlig willkürlich mit den Sklaven verfahren.
An die Möglichkeit des Freikaufs hatte ich nicht gedacht.
Milanjus bitte
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Die Freigelassenen durften keinen ganz goldenen Ring tragen. Auf der anderen Seite war das tragen eines Rings ein "Abzeichen" eines römischen Bürgers. Wollte einer seinen Sklaven freilassen hat er ihm deshalb in der Regel einen eisernen Ring übergeben als Symbol und Beweis, dass er eben kein Sklave sondern ein Freigelassener war.
Das Wort "Putsch" ist mal wieder aktuell.
Welches historische Ereignis hat der Welt dieses Wort beschert, also wer "putschte" gegen wen?
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Bestimmt schon wieder was mit der Schweiz.
Gab es da nicht so einen Putsch um 1850 rum?
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Das Ereignis war noch etwas früher (aber das Jahrhundert stimmt)
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