Thema: Fragen & Antworten

  1. #43186
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    Ihr lauft im Kreis.

  2. #43187
    Advocatus Diaboli Avatar von Mr. X
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    Ist gut für den Kreislauf .

  3. #43188
    Registrierter Benutzer Avatar von klops
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    Auf der Suche nach dem adventskalender war ich seit langem mal wieder auf dem Portal...
    Frage: wollen wir dort bei den partnerseiten vielleicht mal realms beyond zufügen?
    Fände ich angemessen

  4. #43189
    Advocatus Diaboli Avatar von Mr. X
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    Guter Vorschlag

    (Gehört aber vermutlich in die Meckerecke )

  5. #43190
    Feldmarschall Avatar von Knuddelbearli
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    Frage, habe gerade entdeckt das die Buchhaltung massive Fehler zu meinen Gunsten macht (bzw nicht nur für mich sondern wohl für meine ganze Abteilung, wenn nicht gar ganz Firma, wobei es wohl primär unsere Abteilung betrifft, Aufgrund unregelmäßiger Arbeitszeiten)

    Das ist ausdrücklich ein Bereich wo ich eigentlich Fachkentnisse im Verrechnungswesen bräuchte um das zu verstehen, nur habe die zufällig, ist aber nicht von mit zu erwarten das ich die habe.
    Bin seit 2 Jahren in der Firma und seitem sind die bei mir wohl so falsch, bei den Kollegen in der Abteilung wohl noch viel, viel länger.

    Bin ich trotzdem dazu verpflichtet das zu melden?
    Eigentlich bin ich einer der sowas meldet, auch wenn es zu meinem Gunsten ist, bin da einfach so ehrlich. Aber da das auch meine Kollegen betrifft ... Wenn die da auf einmal, als mehrfacher Familienvater, größere Summen zurückzahlen müssten ...
    Da würde ich mich eher darauf zurückziehen das mich das eigentlich nichts angeht und wenn mal wer fragt, ich weiss von nix.
    Verjährt das irgendwann? Fehler zu meinem ungunsten verjähren hier meines Wissens schon nach 6 Monaten.
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  6. #43191
    Vulvarine Avatar von Tohuwabohu
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    Einfach so tun, als wäre nichts gewesen. Man nimmt es ja von den Reichen und gibt's den Armen. Das ist nur gerecht.

  7. #43192
    Blue Heeler Genießer Avatar von Baldri
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    Man ist als Arbeitnehmer in Deutschland dazu verpflichtet Schaden vom Arbeitgeber abzuwenden. Ab Zeitpunkt der Kenntnisnahme. Rückzahlung: Zu faul nachzugucken. Allerdings bin ich der Meinung, dass das nur bis zu einem bestimmten Punkt zu erfolgen hat. Wenn überhaupt.
    Hallo.

  8. #43193
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Ich glaube,als Arbeitnehmer muss man es nicht bemerken, wenn man zu viel bekommt. Bei Beamten ist das noch einmal anders. Ansprüche verfallen aber wohl auch nach sechs Monaten.
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
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  9. #43194
    Blue Heeler Genießer Avatar von Baldri
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    Nein, man muss es nicht selbständig bemerken. Außer man arbeitet in der Buchhaltung.
    Hallo.

  10. #43195
    Altes Mann Avatar von goethe
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    Zitat Zitat von Baldri Beitrag anzeigen
    Man ist als Arbeitnehmer in Deutschland dazu verpflichtet Schaden vom Arbeitgeber abzuwenden


    gebietet auch das Gebot der Fairness


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  11. #43196
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Zitat Zitat von Baldri Beitrag anzeigen
    Nein, man muss es nicht selbständig bemerken. Außer man arbeitet in der Buchhaltung.
    Mist! Mittlerweile sogar im Bezügebereich.

    Wobei eine Ausschlussfrist von sechs Monaten in beide Richtungen gilt, wenn die Ansprüche nicht vorher geltend gemacht werden.
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
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  12. #43197
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Gabs das Thema nicht schon mal bei dir, Knuddelbearli?
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Von Simato lernen heißt Siegen lernen!

  13. #43198
    Blue Heeler Genießer Avatar von Baldri
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    Zitat Zitat von Baldri Beitrag anzeigen
    Nein, man muss es nicht selbständig bemerken. Außer man arbeitet in der Buchhaltung.
    Aso ... wenn man das zufällig bemerkt ist das aber was anderes. Mit selbständig meinte ich "aktiv nach Fehlern gucken". Was genau wann vorliegt, da darf sich im Zweifel gerne ein Gericht mit auseinandersetzen. Wenn es brennt löscht man ja auch ohne Feuerwehrmann zu sein, im Rahmen des möglichen.
    Hallo.

  14. #43199
    Feldmarschall Avatar von Knuddelbearli
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    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Gabs das Thema nicht schon mal bei dir, Knuddelbearli?
    Hatte mal nen Verdacht, habe mich damals dann in den ganzen Scheiß eingelesen, nur so habe ich das jetzt auch herausgefunden, durch das damals beigebrachte Wissen und hat sich dann erübrigt.

    Oder meinst du die eine Aktion damals vom Arbeitskollegen? Da wars genau andersherum und der Kollege hat mich reingeritten ...


    Aber ja insgesamt schon peinlich was hier in einer 50.000 Mitarbeiterfirma in der Buchhaltung abgeht, meine Diäten ( 4.000€) wurden auch seit Juli nicht mehr ausgezahlt da der einzige der das macht im Langzeitkrankenstand ist ...
    Ging jetzt über den Betriebsrat. Im Zuge der Diäten habe ich mir eben alles genauer angeguckt.
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  15. #43200
    Vulvarine Avatar von Tohuwabohu
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    Also, ich habe den Eindruck seit gut 20 Jahren zu viel zu erhalten für die Arbeit, die ich leiste
    Hat mich aber noch nie gestört.

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