Das hat Tradition.
einer Bekannten von mir (damals ca. 65 Jahre alt), wollte die hiesige Sparkasse noch eine Lebensversicherung andrehen
You can check out any time you like, but you can never leave
Bei mir hat die Sparkasse ja auf mein Schreiben wegen der unrechtmäßigen Kontoführungsgebühren geschrieben, sie müssten abwarten, bis das BGH-Urteil rechtskräftig ist (was nicht mal stimmt), dann würden sie es natürlich berücksichtigen.
Als das der Fall war habe ich einen Brief geschrieben, sie mögen das nun bitte berücksichtigen und mir die Beträge zurückzahlen, auf meine Frist kam keine Antwort, nochmal geschrieben, da war der Typ im Urlaub bis heute.
Die Tage rufe ich noch ein letztes Mal da an, dann guck ich mal das an den Anwalt weiterzugeben...
Banken sind dreiste Penner
Windu sagt Anwalt!
Ich will der Anwalt sein!
Hey ihr Kreissparkasenärsche!
so geht man nicht mit meinem Mandanten Mr. Windu um.
Ich fordere, dass ihr euch an Recht und Gesetz haltet was Gebühren angeht und illegal eingetriebene Gebühren sofort zurück erstattet und euch entschuldigt.
Zuerst bei Mr. Windu. Und dann bei allen anderen.
Solltet ihr euch nicht sofort (also mindestens heute noch) darum kümmern, lasse ich diesen Schrieb noch mal in Juristen-Deutsch chiffrieren. Und bis dahin braucht ihr euch nicht wundern, wenn plötzlich alle Kunden bei euch anrufen weil sie sich angeblich aus dem Online-Banking ausgesperrt haben. Fünfstellige Pins sind ja so sicher!
MfG
Shakka (der Anwalt von Mr. Windu)
Verstand op nul, frituur op 180.
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...also, mit irgendwas am gleichen Tag drohen ist bei Post immer so eine Sache, aber ansonsten erste Sahne
Mit Naturgesetzen kann man nicht verhandeln. --Harald Lesch
Ein Atomkrieg würde die Menschheit auslöschen. Hätte aber auch Nachteile.
Du bist eingestellt.
Das Geld was ich zurückforden kann ist mir nicht mal soooo wichtig, es geht darum, dass sie eben nicht weiter die 7,90 € einziehen (was jetzt in den 2 Monaten in denen das läuft weiterhin passiert ist) und ich auch nicht einsehe 0,03 € pro Überweisung zu zahlen, ebenfalls eine Änderung meines Vertrages, der ich nicht zugestimmt habe und die somit laut BGH nicht zulässig ist.
Das ich dann ca. 170,-€ nachfordern darf ist natürlich ein netter Nebeneffekt.
Das ist mir aber mehr Arbeit als mich mit denen zu fetzen.