Die Angehörigen
Die Angehörigen
Manchmal verspeist man den Bären und manchmal wird man eben vom Bären verspeist ...
Die Krankenkasse
Wenn sie keiner den du kennst, darum kümmert erstmal niemand.
Ich habe das vor Jahren im Praktikum erlebt, der Kollege war erkrankt und auch länger krank geschrieben. In meiner zweiten Woche lief dann die Krankschreibung ab und man hat mal versucht herauszufinden wo er bleibt, was mit ihm ist.
Ich weiß nicht mehr wie mein Chef das rausfand, aber nach 2 Tagen war klar, dass der Mann schon vor 2 Wochen verstorben war. Es kann gut sein, dass er die Polizei kontaktierte und darüber dann die Rückmeldung kam.
Da er im Krankenhaus verstarb gab es auch erstmal keinen der sofort in der Wohnung war. Ich vermute, dass spätestens bei der Auflösung der Wohnung/Konten oder der Hinterlegung im Renten/Steuersystem dann das Unternehmen bescheid bekommen hätte, aber das kann im Zweifel dauern.
Die Miete endet übrigens nicht mit dem Tod. Das müssen die Hinterbliebenen kündigen.
hier steht eine SignaturDie EG-Bildungsminister: Lesen gefährdet die Dummheit!Alle PNs mit Interviewantworten werden veröffentlicht!
Achtung Spoiler:
Das gilt für fast jeden Vertrag.
hier steht eine SignaturDie EG-Bildungsminister: Lesen gefährdet die Dummheit!Alle PNs mit Interviewantworten werden veröffentlicht!
Achtung Spoiler:
wer hat recht?
Anders sieht es mit Mitgliedschaften in Vereinen wie einem Sportverein aus. Diese enden gewöhnlich mit dem Tod des Erblassers.Zu den weiterlaufenden Verträgen zählen: ...
-Mitgliedschaften (Fitnessstudio, Sonnenstudio, Sportverein)das zweite stammt vom Focus - das is halt wahrer QualitätsjournalismusMüssen Vereinsmitgliedschaften gekündigt werden?
Laut dem Vereinsrecht in Deutschland endet eine Mitgliedschaft mit dem Tod.
§ 38 BGB Mitgliedschaft in Vereinen
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich.
Naja, der Focus hat recht und zitiert mit dem BGB die maßgebliche Quelle.
Ich halte zwar auch nciht viel von dem aber der Artikel ist OK.
In der anderen Aufstellung ist der Verein fälschlich genannt. Die anderen beiden "Mitgliedschaften" sind aber in der Regel keine Mitgliedschaften im Sinne des BGB und somit ist es hier durchaus richtig, dass diese Verträge nicht automatisch mit dem Tod enden.
Natürlich muss man kündigen. Dazu schickt man die Sterbeurkunde zu den Vertragspartnern und damit endet der Vertrag. Woher sollen die sonst wissen, dass jemand tot ist.
Im konkreten Fall (meine Schwester) habe ich deren Versicherungsheini rangewunken und ihm gesagt: kündigen aller Versicherungsverträge, hier Sterbeurkunde. Danach dann Sparkasse (aber hier noch laufen lassen, wegen Lohnfortzahlung, Miete, Nachlass, Versicherungsauszahlungen etc. pp.), Fitnessstudio, Abokarte Öffis etc. pp. Danach dann Versandhäuser, alle Waren zurück geschickt oder storniert (wenn sie noch nicht da waren). Danach dann mit dem Vermieter über die Aufhebung verhandelt, damit zum Energieversorger, damit bis dahin noch Medien anliegen.
Das muss man natürlich alles initiieren, das passiert nicht von allein. Trotzdem enden 9/10 "Verträge" ohne Widerstand, wenn man die Sterbeurkunde vorzeigt. Schwierig ist nur Erbmasse (Geld, Aktien, Immobilien etc.) - dazu benötigt man einen Erbschein.
Gegen eine Gebühr macht das (fast) alles (was mit Sterbeurkunde geht) der Bestatter. Gegen Extragebühr wird auch der digitale Nachlass (Social Media, Abos) geregelt.
hier steht eine SignaturDie EG-Bildungsminister: Lesen gefährdet die Dummheit!Alle PNs mit Interviewantworten werden veröffentlicht!
Achtung Spoiler:
Ich hab nichts anderes gesagt, du hast mir halt nur widersprochen um jetzt zu sagen, dass du alle Verträge gekündigt hast.
Es ist ja auch völlig klar, dass die meisten Unternehmen den Tod als Sonderkündigungsgrund akzeptieren. Aber bei vielen der von der aufgezählten Verträge hättest du als Erbe diese übernehmen können, wodurch sie wie die Miete gekündigt werden müssen.