Thema: Fragen & Antworten

  1. #35461
    User-Elimination Gewinner Avatar von LazyJay
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    Die Angehörigen
    Manchmal verspeist man den Bären und manchmal wird man eben vom Bären verspeist ...

  2. #35462
    Süß und knuddlig Avatar von Schlumpf
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    Zitat Zitat von LazyJay Beitrag anzeigen
    Die Angehörigen
    Ja die haben doch besseres zu tun!
    Und was wenn das so ein einsamer, trauriger Nerd ohne Freunde und Familie ist?
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  3. #35463
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    Die Krankenkasse

  4. #35464
    Hegemon mit Eierkopf Avatar von Fonte Randa
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    Zitat Zitat von Schlumpf Beitrag anzeigen
    Ja die haben doch besseres zu tun!
    Und was wenn das so ein einsamer, trauriger Nerd ohne Freunde und Familie ist?
    Da der Arbeitgeber noch drei Monatslöhne nach dem Tod zahlt, werde sich genug Leute melden, keine Bange...
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  5. #35465
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    Wenn sie keiner den du kennst, darum kümmert erstmal niemand.

    Ich habe das vor Jahren im Praktikum erlebt, der Kollege war erkrankt und auch länger krank geschrieben. In meiner zweiten Woche lief dann die Krankschreibung ab und man hat mal versucht herauszufinden wo er bleibt, was mit ihm ist.

    Ich weiß nicht mehr wie mein Chef das rausfand, aber nach 2 Tagen war klar, dass der Mann schon vor 2 Wochen verstorben war. Es kann gut sein, dass er die Polizei kontaktierte und darüber dann die Rückmeldung kam.

    Da er im Krankenhaus verstarb gab es auch erstmal keinen der sofort in der Wohnung war. Ich vermute, dass spätestens bei der Auflösung der Wohnung/Konten oder der Hinterlegung im Renten/Steuersystem dann das Unternehmen bescheid bekommen hätte, aber das kann im Zweifel dauern.

  6. #35466
    Süß und knuddlig Avatar von Schlumpf
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    Zitat Zitat von Fonte Randa Beitrag anzeigen
    Da der Arbeitgeber noch drei Monatslöhne nach dem Tod zahlt, werde sich genug Leute melden, keine Bange...
    Aha da scheint aber jemand erschreckend gut informiert zu sein.

    Ansonsten also die langsamen Mühlen der Bürokratie
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  7. #35467
    Hegemon mit Eierkopf Avatar von Fonte Randa
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    Die Miete endet übrigens nicht mit dem Tod. Das müssen die Hinterbliebenen kündigen.
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  8. #35468
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    Das gilt für fast jeden Vertrag.

  9. #35469
    Hegemon mit Eierkopf Avatar von Fonte Randa
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    Zitat Zitat von tobyps Beitrag anzeigen
    Das gilt für fast jeden Vertrag.
    Nein. Alle Verträge, außer Mietverhältnisse, enden mit dem Tod des/eines Vertragspartners. Alle Versichungen, alle Handyverträge, alle Kaufverträge, alle Energielieferverträge...
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  10. #35470
    Werder 100% Avatar von DEB
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    Zitat Zitat von Fonte Randa Beitrag anzeigen
    Nein. Alle Verträge, außer Mietverhältnisse, enden mit dem Tod des/eines Vertragspartners. Alle Versichungen, alle Handyverträge, alle Kaufverträge, alle Energielieferverträge...
    Stimmt.
    Aktuell: ...

  11. #35471

  12. #35472
    esst mehr Teile Avatar von mauz
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    wer hat recht?

    Anders sieht es mit Mitgliedschaften in Vereinen wie einem Sportverein aus. Diese enden gewöhnlich mit dem Tod des Erblassers.
    Zu den weiterlaufenden Verträgen zählen: ...
    -Mitgliedschaften (Fitnessstudio, Sonnenstudio, Sportverein)
    Müssen Vereinsmitgliedschaften gekündigt werden?

    Laut dem Vereinsrecht in Deutschland endet eine Mitgliedschaft mit dem Tod.
    das zweite stammt vom Focus - das is halt wahrer Qualitätsjournalismus

    § 38 BGB Mitgliedschaft in Vereinen
    Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich.

  13. #35473
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    Naja, der Focus hat recht und zitiert mit dem BGB die maßgebliche Quelle.

    Ich halte zwar auch nciht viel von dem aber der Artikel ist OK.

    In der anderen Aufstellung ist der Verein fälschlich genannt. Die anderen beiden "Mitgliedschaften" sind aber in der Regel keine Mitgliedschaften im Sinne des BGB und somit ist es hier durchaus richtig, dass diese Verträge nicht automatisch mit dem Tod enden.

  14. #35474
    Hegemon mit Eierkopf Avatar von Fonte Randa
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    Natürlich muss man kündigen. Dazu schickt man die Sterbeurkunde zu den Vertragspartnern und damit endet der Vertrag. Woher sollen die sonst wissen, dass jemand tot ist.
    Im konkreten Fall (meine Schwester) habe ich deren Versicherungsheini rangewunken und ihm gesagt: kündigen aller Versicherungsverträge, hier Sterbeurkunde. Danach dann Sparkasse (aber hier noch laufen lassen, wegen Lohnfortzahlung, Miete, Nachlass, Versicherungsauszahlungen etc. pp.), Fitnessstudio, Abokarte Öffis etc. pp. Danach dann Versandhäuser, alle Waren zurück geschickt oder storniert (wenn sie noch nicht da waren). Danach dann mit dem Vermieter über die Aufhebung verhandelt, damit zum Energieversorger, damit bis dahin noch Medien anliegen.

    Das muss man natürlich alles initiieren, das passiert nicht von allein. Trotzdem enden 9/10 "Verträge" ohne Widerstand, wenn man die Sterbeurkunde vorzeigt. Schwierig ist nur Erbmasse (Geld, Aktien, Immobilien etc.) - dazu benötigt man einen Erbschein.

    Gegen eine Gebühr macht das (fast) alles (was mit Sterbeurkunde geht) der Bestatter. Gegen Extragebühr wird auch der digitale Nachlass (Social Media, Abos) geregelt.
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  15. #35475
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    Ich hab nichts anderes gesagt, du hast mir halt nur widersprochen um jetzt zu sagen, dass du alle Verträge gekündigt hast.

    Es ist ja auch völlig klar, dass die meisten Unternehmen den Tod als Sonderkündigungsgrund akzeptieren. Aber bei vielen der von der aufgezählten Verträge hättest du als Erbe diese übernehmen können, wodurch sie wie die Miete gekündigt werden müssen.

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