Vor ein paar Monaten gab es diese Meldung zum Thema Mindestgröße bei Polizisten:
http://www.spiegel.de/karriere/bewer...a-1161849.html
Heute dann folgendes in einem anderen Fall und auf europäischer Ebene: http://www.tagesschau.de/inland/mind...lizei-101.htmlAußerdem störten sich die Richter daran, dass es unterschiedliche Vorgaben für Männer und Frauen gibt. Das Prinzip der Bestenauslese und die Gleichberechtigung von Frauen und Männern müsse in Einklang gebracht werden. Dies sei Aufgabe des Parlaments und nicht der Verwaltung, so die Richter.
Die Unwirksamkeit der Mindestgröße für Männer führe automatisch dazu, dass auch die für Frauen unzulässig sei, da beide Festlegungen rechtlich zusammenhingen. "Wir brauchen ein Gesetz, weil Grundrechte im Spiel sind", sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller in einer kurzen Begründung.
Einheitliche Mindestgrößen für männliche und weibliche Polizisten sind jedoch diskriminierend, so der EuGH.
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In dem vom EuGH behandelten Rechtsstreit geht es um eine Polizeianwärterin in Griechenland, die an der Vorgabe einer Mindestgröße von 1,70 Metern für alle Beamten scheiterte. Sie klagte gegen die Ablehnung und argumentierte, die Vorschrift diskriminiere Frauen, weil diese von Natur aus oft kleiner seien als Männer. Das sah der EuGH genauso.