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Thema: [RZ] Vertragsfaden

  1. #76
    Spürt Luft Avatar von ttte
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    Für das Fürstentum Vestland
    Fürst Kristian I.

  2. #77
    Shiny! Avatar von Lao- Tse
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    Vertrag von Dünkirch

    Das Königreich Ediras und das Herzogtum Freithal in Union mit der Baronie Falkenbek schließen ein Neutralitäts- und Handelsabkommen mit dem Ziel, einen Schlussstrich unter die Konflikte zu setzen, die sich zwischen Edirassi und Sorassi seit dem Zerfall des Königreichs Soras entsponnen hatten. Das Abkommen beinhaltet:

    -einen Nichtangriffspakt mit Verpflichtung zur gegenseitigen Neutralität im Konflikt mit Drittparteien
    - die offizielle Wiederaufnahme des Handels mit dem gegenseitigen Recht zur Errichtung von Handelskontoren
    - den gegenseitigen Austausch von Botschaftern

    Mit der Errichtung von Kontoren in Eysenfall und Ediras sowie der Errichtung einer Botschaft dort im kommenden Jahr wird der erste Schritt zur Umsetzung des Vertrags gesetzt.

    Das Abkommen wird unterzeichnet von:

    Tristan von Freithal, Herzog von Freithal und Baron von Falkenbek
    Zitat Zitat von Windhoek Beitrag anzeigen
    Was schreibt ihr da für Unsinn?
    Zitat Zitat von Cepheus Beitrag anzeigen
    ...
    "Womit denn?"
    "Nun, ich hätte hier einige Ausgaben der Men's Health und der Bravo. Wenn sie es damit umwickeln könnten. Ich würde anschließend gern noch eine Tube Gleitgel dazulegen und es einem Freund schenken. Xxx Yyy ist übrigens sein Name. Sie müssten ihn kennen, er hatte hier erst gestern den Dreierpack Tigertangas gekauft, der im Angebot war. Ansonsten kommt er eigentlich nur wegen der Kondome her."

  3. #78
    Imperiale Avantgarde Avatar von Brabrax
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    Zitat Zitat von Lao- Tse Beitrag anzeigen
    Vertrag von Dûnkirch

    [...]

    Das Abkommen wird unterzeichnet von:

    Tristan von Freithal, Herzog von Freithal und Baron von Falkenbek
    Für das Königreich Ediras:
    Königin Milla I. von Ediras,
    Kanzler Lebrecht von Pechstein

  4. #79
    Imperiale Avantgarde Avatar von Brabrax
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    Grimmwald-Vertrag von 25 nFS

    1. Die Vertragsparteien sind das Königreich Adlerstein, das Herzogtum Freithal, das Herzogtum Wytonien und die Druiden des Grimmwalds. Die Kirche des heiligen Bernael nimmt eine überwachende Rolle des Vertrags wahr.
    2. Das Königreich Adlerstein und die Herzogtümer Freithal und Wytonien verpflichten sich, von einer Abholzung, Plünderung und Überjagung des Grimmwalds abzusehen.
    3. Die Druiden des Grimmwalds verpflichten sich einzuhalten, dass der Grimmwald nur durch natürliche Wege wächst. Ein magisches Eingreifen ist nicht erlaubt und wird nicht toleriert.
    4. Die Vertragsparteien verpflichten sich, untereinander den Frieden des Grimmwalds zu wahren. Weder werden die Anrainer Kriege gegen die Bewohner des Waldes führen, noch werden jene Konflikte gegen die Anrainer entfachen.
    5. Die Kirche des heiligen Bernael fungiert im Vertragswerk als Kontrollinstanz. Ihr wird durch die Vertragsparteien das Recht eingeräumt, jederzeit und unangekündigt die Einhaltung des Vertrags kontrollieren zu dürfen.
    6. Der Vertrag gilt mit einer Wirkung ab dem 01.01.26 nFS unbefristet. Eine Kündigung des Vertrags ist nicht vorgesehen.




    Unterzeichnet:

    Viktor,
    Legat des Patriarchen,
    für die Kirche des Heiligen Bernael


    Thon,
    Verhandlungsführer der Grimmwalddruiden

  5. #80
    Dummer Forenspieler
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    Siegfried von Adlerstein,
    Gesandter des Königs,
    für das Königreich Adlerstein

  6. #81
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Der theveninsche Vertrag zu Al-Dhahab in Jahre 27 nFS zwischen den Reichen des Goldenen Emirats und Ediras

    Die Verbundenheit zwischen den Reichen bestärkend erklären die Reiche des Emirats und Ediras:
    Um die gemeinsame Zusammenarbeit zu unterstützen räumen sich beide Reiche das Recht ein, beidseitig ständige Botschaften und Kontore in den Reichen einzurichten und zu unterhalten.
    Die beiden Reiche verpflichten sich, die Grenzen und die innere Politik des jeweils anderen Landes zu respektieren.

    Das Goldene Emirat erhält die königliche Erlaubnis, in Absprache Forschungsprojekte am König-Quastul-Institut durchführen zu lassen. Die Ergebnisse stehen vollumfänglich dem Goldenen Emirat zu. Das Königreich Ediras erhält die Erlaubnis, die Forschungsergebnisse zu nutzen, nicht aber sie zu veräußern.

    Vertragszusatz:
    Ab dem Jahre 27 nFS wird dem Institut ein Forschungsauftrag zur Verbesserung der Textilfertigung (Manufakturen) erteilt.

    für das Emirat:
    Der Emir höchstselbst

  7. #82
    Registrierter Benutzer Avatar von _Fin_
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    für Ediras
    Thevenin L'Amy für Königin Milla von Ediras

  8. #83
    Registrierter Benutzer Avatar von _Fin_
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    Sammlung der Verträge Thevenins für Ediras, die im Jahre 27 nFS geschlossen wurden. Die Ratifikation ist mit den jeweiligen Partnern erfolgt.

    1: Adlerstein
    Der theveninsche Vertrag zu Adlerstein in Jahre 27 nFS
    zwischen den Königreichen Adlerstein und Ediras

    Die alte Verbundenheit zwischen den Reichen bestärkend erklären die Königreiche Adlerstein und Ediras, verbunden im Glauben an Bernael:
    Um die gemeinsame Zusammenarbeit zu unterstützen räumen sich beide Reiche das Recht ein, beidseitig ständige Botschaften und Kontore in den Reichen einzurichten und zu unterhalten.

    Um für Bernael, König, Volk und die Vaterländer eine würdige Zukunft zu erschaffen und zu erhalten, vereinbaren beide Reiche eine wissenschaftliche Zusammenarbeit. Dabei werden beide Reiche Forschergruppen entsenden, um an den Instituten des Partnerlandes zu forschen.
    Wie die Kosten der gemeinsamen Arbeit zu gleichen Teilen von beiden Reichen mit Geldmitteln unterstützt werden, haben auch beide Reiche den gleichen Anteil an den Erfolgen, die sich aus den gemeinsamen Arbeiten ergeben.
    Dabei verpflichten sich beide Länder, keine gemeinsam erreichten Erfolge ohne die Zustimmung des jeweils anderen Reiches weiter zu geben.

    Um die gemeinsame Forschung zu ermöglichen verpflichten sich beide Reiche, die Grenzen und die innere Politik des jeweils anderen Landes zu respektieren und keine Handlungen zu unternehmen oder zu unterstützen, die dem Vertragspartner Schaden zufügen oder zu dessen Ungunsten in sein Herrschaftsgebiet eingreifen oder Staatsgeheimnisse (z.B. Forschungsergebnisse) untergräbt. Vielmehr sichert man sich in Zeiten der unverschuldeten Not gegenseitige Anteilnahme und Hilfe an, soweit sie möglich und erwünscht ist.
    2: Waldzwerge
    Der theveninsche Vertrag zu Thin Darul in Jahre 27 nFS
    zwischen den Reichen Khaz Ilur und Ediras

    Die Verbundenheit zwischen den Reichen bestärkend erklären die Königreiche Khaz Ilur und Ediras:
    Um die gemeinsame Zusammenarbeit zu unterstützen räumen sich beide Reiche das Recht ein, beidseitig ständige Botschaften und Kontore in den Reichen einzurichten und zu unterhalten.

    Um für König, alle Völker und Vaterländer eine würdige Zukunft zu erschaffen und zu erhalten, vereinbaren beide Reiche eine wissenschaftliche Zusammenarbeit. Dabei werden beide Reiche Forschergruppen entsenden, um an den Instituten des Partnerlandes zu forschen.
    Wie die Kosten der gemeinsamen Arbeit zu gleichen Teilen von beiden Reichen mit Geldmitteln unterstützt werden, haben auch beide Reiche den gleichen Anteil an den Erfolgen, die sich aus den gemeinsamen Arbeiten ergeben.
    Dabei verpflichten sich beide Länder, keine gemeinsam erreichten Erfolge ohne die Zustimmung des jeweils anderen Reiches weiter zu geben.

    Um die gemeinsame Forschung zu ermöglichen verpflichten sich beide Reiche, die Grenzen und die innere Politik des jeweils anderen Landes zu respektieren und keine Handlungen zu unternehmen oder zu unterstützen, die dem Vertragspartner Schaden zufügen oder zu dessen Ungunsten in sein Herrschaftsgebiet eingreifen oder Staatsgeheimnisse (z.B. Forschungsergebnisse) untergräbt. Vielmehr sichert man sich in Zeiten der unverschuldeten Not gegenseitige Anteilnahme und Hilfe an, soweit sie möglich und erwünscht ist.
    3: Vestland
    Der theveninsche Vertrag zu Helmarsborg in Jahre 27 nFS
    zwischen dem Großjarltum Vestland und Königreich Ediras

    Die alte Verbundenheit zwischen den Reichen bestärkend erklären die Reiche Vestland und Ediras, verbunden im Glauben an Bernael:
    Um die gemeinsame Zusammenarbeit zu unterstützen räumen sich beide Reiche das Recht ein, beidseitig ständige Botschaften und Kontore in den Reichen einzurichten und zu unterhalten.

    Um für Bernael, Volk und die Vaterländer eine würdige Zukunft zu erschaffen und zu erhalten, vereinbaren beide Reiche eine wissenschaftliche Zusammenarbeit. Dabei werden beide Reiche Forschergruppen entsenden, um an den Instituten des Partnerlandes zu forschen.
    Wie die Kosten der gemeinsamen Arbeit zu gleichen Teilen von beiden Reichen mit Geldmitteln unterstützt werden, haben auch beide Reiche den gleichen Anteil an den Erfolgen, die sich aus den gemeinsamen Arbeiten ergeben.
    Dabei verpflichten sich beide Länder, keine gemeinsam erreichten Erfolge ohne die Zustimmung des jeweils anderen Reiches weiter zu geben.

    Um die gemeinsame Forschung zu ermöglichen verpflichten sich beide Reiche, die Grenzen und die innere Politik des jeweils anderen Landes zu respektieren und keine Handlungen zu unternehmen oder zu unterstützen, die dem Vertragspartner Schaden zufügen oder zu dessen Ungunsten in sein Herrschaftsgebiet eingreifen oder Staatsgeheimnisse (z.B. Forschungsergebnisse) untergräbt. Vielmehr sichert man sich in Zeiten der unverschuldeten Not gegenseitige Anteilnahme und Hilfe an, soweit sie möglich und erwünscht ist.
    4: Nordermark
    Der theveninsche Vertrag zu Wjelkow in Jahre 27 nFS
    zwischen den parlamentarischen Königreichen des Nordermärkischen Freibundes und Ediras[/B]

    Die alte Verbundenheit zwischen den Reichen bestärkend erklären die Königreiche Nordermark und Ediras, verbunden im Glauben an Bernael:
    Um die gemeinsame Zusammenarbeit zu unterstützen räumen sich beide Reiche das Recht ein, beidseitig ständige Botschaften und Kontore in den Reichen einzurichten und zu unterhalten.

    Um für Bernael, König, Volk und die Vaterländer eine würdige Zukunft zu erschaffen und zu erhalten, vereinbaren beide Reiche eine wissenschaftliche Zusammenarbeit. Dabei werden beide Reiche Forschergruppen entsenden, um an den Instituten des Partnerlandes zu forschen.
    Wie die Kosten der gemeinsamen Arbeit zu gleichen Teilen von beiden Reichen mit Geldmitteln unterstützt werden, haben auch beide Reiche den gleichen Anteil an den Erfolgen, die sich aus den gemeinsamen Arbeiten ergeben.
    Dabei verpflichten sich beide Länder, keine gemeinsam erreichten Erfolge ohne die Zustimmung des jeweils anderen Reiches weiter zu geben.

    Um die gemeinsame Forschung zu ermöglichen verpflichten sich beide Reiche, die Grenzen und die innere Politik des jeweils anderen Landes zu respektieren und keine Handlungen zu unternehmen oder zu unterstützen, die dem Vertragspartner Schaden zufügen oder zu dessen Ungunsten in sein Herrschaftsgebiet eingreifen oder Staatsgeheimnisse (z.B. Forschungsergebnisse) untergräbt. Vielmehr sichert man sich in Zeiten der unverschuldeten Not gegenseitige Anteilnahme und Hilfe an, soweit sie möglich und erwünscht ist.

    5: Goldenes Emirat - siehe oben

    6: Talon
    Der theveninsche Vertrag zu Jarrow in Jahre 27 nFS
    zwischen dem Erzherzogtum Talon und Königreich Ediras

    Die alte Verbundenheit zwischen den Reichen bestärkend erklären die parlamentarischen Reiche Talon und Ediras, verbunden in alter Freundschaft und dem Glauben an Bernael:
    Um die gemeinsame Zusammenarbeit zu unterstützen räumen sich beide Reiche das Recht ein, beidseitig ständige Botschaften und Kontore in den Reichen einzurichten und zu unterhalten.

    Um für Bernael, Volk und die Vaterländer eine würdige Zukunft zu erschaffen und zu erhalten, vereinbaren beide Reiche, sich der gemeinsamen Freundschaft und Verpflichtungen der Vergangenheit zu erinnern und diese in Zukunft wiederaufleben zu lassen.

    Daher verpflichten sich beide Reiche, die Grenzen und die innere Politik des jeweils anderen Landes zu respektieren und keine Handlungen zu unternehmen oder zu unterstützen, die dem Vertragspartner Schaden zufügen oder zu dessen Ungunsten in sein Herrschaftsgebiet eingreifen oder Staatsgeheimnisse (z.B. Forschungsergebnisse) untergräbt. Vielmehr sichert man sich in Zeiten der unverschuldeten Not gegenseitige Anteilnahme und Hilfe an, soweit sie möglich und erwünscht ist.

    7: Wytonien
    Der theveninsche Vertrag zu Niederwyton in Jahre 27 nFS
    zwischen den Reichen Wytonien und Ediras

    Die Nachbarschaft zwischen den Reichen bestärkend erklären das Herzogtum Wytonien und Königreich Ediras, verbunden im Glauben an Bernael:
    Um die Annäherung an einander in guter Nachbarschaftlichkeit zu stärken, räumen sich beide Reiche das Recht ein, beidseitig ständige Botschaften und Kontore in den Reichen einzurichten und zu unterhalten.
    Um für Bernael, Volk und die Vaterländer eine würdige Zukunft zu erschaffen und zu erhalten, verpflichten sich beide Reiche, die Grenzen und die innere Politik des jeweils anderen Landes zu respektieren und keine Handlungen zu unternehmen oder zu unterstützen, die dem Vertragspartner Schaden zufügen oder zu dessen Ungunsten in sein Herrschaftsgebiet eingreifen oder Staatsgeheimnisse (z.B. Forschungsergebnisse) untergräbt.

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