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Thema: [RZ] Vertragsfaden

  1. #61

  2. #62
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Handelsübereinkommen von Al-Hissa

    Zur Förderung des Handelsverkehrs auf den Meeren von Zemjana vereinbaren das Goldene Emirat und das Königreich der Westlichen Wälder die folgenden Punkte:

    1. Das Königreich der Westlichen Wälder errichtet ein Handelskontor in Al-Hissa, das als Anlaufstelle der Kaufleute der Waldzwerge dienen soll.
    2. Das Goldene Emirat darf ebenfalls ein Handelskontor auf Thin Darul vor Koschimox errichten, sobald es das wünscht.
    3. Der Eisernen Armada der Waldzwerge wird das Recht eingeräumt die Häfen des Goldenen Emirats zum Schutz des Handelsverkehrs als Operationsbasis zu nutzen.
    4. Im Gegenzug können Kriegsschiffe des Goldenen Emirats zum gleichen Zweck von Koschimox aus operieren.
    5. Die Nutzung der Häfen für einen Kriegseinsatz ist dagegen explizit ausgeschlossen.
    6. Dem Goldenen Emirat wird Unterstützung für eine Expedition zugesichert, die im Norden von Khaz Ilur nach Züchtungen oder Pflanzenarten suchen soll, die sich zur Nutzung im Emirat eignen.

    Fürs Goldene Emirat:
    Emir Omar Alakbar

  3. #63
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Für das Königreich der Westlichen Wälder
    Waldkönig Oratir Schneebart
    Shaka als die Mauern fielen.

  4. #64
    zurück aus dem Exil Avatar von Kaiser Klink
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    Grimmwald-Abkommen

    1. Bei den Vertragsparteien handelt es sich um das Königreich Adlerstein und das Herzogtum Wytonien auf der einen und um die Grimmwalddruiden in den Territorien der erstgenannten Vertragspartner auf der anderen Seite.
    2. Das Königreich Adlerstein und das Herzogtum Wytonien erkennen die begrenzte Autonomie der Grimmwalddruiden an. Das Land gehört rein rechtlich zum Gebiet des jeweiligen Vertragspartners, doch wird den Grimmwalddruiden dauerhaftes Bleibe-, Wohn- und Nutzungsrecht in einem bestimmten Bereich des Grimmwaldes gewährt, siehe Karte im Anhang. Im übrigen Grimmwald können sie sich frei bewegen und niederlassen, aber genießen keine Sonderprivilegien abseits von der Toleranz.
    3. Die hier erwähnten Grimmwalddruiden werden zur Zahlung des Zehnten in monetärer oder materieller Form an ihren jeweiligen Lehnsherrn verpflichtet.
    4. Die Vertragsparteien schließen einen Nichtangriffspakt. Die Grimmwalddruiden respektieren die territoriale Integrität des Königreiches Adlerstein und des Herzogtums Wytonien und werden sich an keinen gegen das Königreich Adlerstein oder das Herzogtum Wytonien gerichteten Aktionen jeglicher Art beteiligen. Im Gegenzug respektieren Adlerstein und Wytonien die druidische Kultur.
    4.1 Dem Vertrag wird kein Ablaufdatum zu Grunde gelegt.
    4.2 Der ordentlichen Kündigung des Vertrags wird eine Frist von zwei Jahren vorausgesetzt.


    Anhang:
    Achtung Spoiler:
    Bild
    In diesem Bereich lebende Holzfäller werden auf andere Holzfällersiedlungen umverteilt und erhalten eine Entschädigung für zurückgelassenen/nicht-transportierbaren Besitz (Grund und Boden, ihre Behausungen)

    Anm. ich war zu faul dasj etzt in eine Karte mit den aktuellen Staatsgrenzen einzutragen. Diese soll man sich bitte denken. Also das das Abkommen natürlich nur für den Teil des Grimmwaldes abgeschlossen wurde, der auch zu Adlerstein oder Wytonien gehört.

    Für das Königreich Adlerstein
    Xanthor II.
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Faschismus :top:

    Bitte diesen Beitrag nicht zitieren. :duck:

  5. #65
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    Proklamation der Heiligen Allianz



    Im zweiten Jahr des Pontifikats vom erwürdigen Patriachen Markwart, dem Jahr zwanzig nach dem Fall Soras, schließen sich die treuen Reiche Bernaels, namentlich die Herzogtum Wytonien, das Fürstentum Vestland, das Erzherzogtum Talon und das Königreich Adlerstein, vertreten durch ihre Monarchen Herzog Aswin II., genannt „Der Wolf“, Fürst Kristian, genannt „Der Hammer“, Erzherzog William II. und König Xanthor II. zusammen, um sich in der Heiligen Allianz, zum Schutze aller Kinder Berneals und zur Förderung des Ansinnes des aller Höchsten aller Götter, zu vereinen.

    I. Die in ihrer treue zum Göttervater Bernaels vereinten Reiche bekennen sich die Autorität des erwürdigen Patriachen Markwart, und allen Patriachen die ihm nachfolgen werden, stehts zu achten und zu ehren, wie die Worte des Göttervaters selbst.

    II. Ein Bruch mit der Heiligen Kirche möge daher auch ein Bruch mit der Heiligen Allianz als ihr Schwert und Schild sein.

    III. Wo die Heilige Kirche Worte setzt, will die Heilige Allianz mit Taten folgen, zur Glorie des wahren Glaubens an den Vater.

    IV. In Ehre Bernaels Schöpfung verschreiben sich die Reiche dem Schutz all seiner Kinder, sowohl jenen die ihm in treue Folgen, als auch derer die sich in den Lehren Fremder verirrt haben und falsche Götter anbeten. So wie es die Liebe des Vaters will.

    V. Im Glauben vereint, sollen die Glieder der Heiligen Allianz auch einig Entscheiden, ob den Handlungen der Allianz, als auch ob der Aufnahme neuer Reiche in ihr.

    VI. Durch das Bestreben den Glanz des Göttlichen eines Tages erahnen zu können, verpflichten sich die treuen Reiche Bernaels ihr Wissen zu mehren, zu pflegen und zu hüten. Auf dass durch sie Bernaels göttlicher Glanz auf alle Menschen scheinen kann.

    VII. Um den Erhalt und das Wirken dieser Heiligen Mission zu ermöglichen, sichern die Monarchen zu, wie der heiligen Mutter Kirche, auch der Heiligen Allianz ein festen Betrag ihrer Steuereinnahmen jedes Jahr zurverfügung zustellen. Zum Zeit der Proklamation soll dies der zwanzigste Teil dieser sein, sowie fünftausend Silbertaler.

    VIII. Zur Gewahrung ihrer stätigen Arbeit und um die Nähe zum Wort Bernaels zu wahren, richten die treuen Reiche eine ständige Vertretung als Abbild der Heiligen Allianz im Schatten der Heiligen Kathedrale Bernaels von Bernstedt ein.

    IX. Dieser ständigen Vertretung soll im Wechsel von zwei Jahren auch vortlaufend ein anderes Reich vorstehen, welches die Arbeit der Heiligen Allianz organisiert und dem Jahr ihres Vorstehens repräsentiert. Doch stehts der Einigkeit aller Glieder Folge leisten muss.

    Zum Geloben des Größten, des Gändigsten, des Machtvollsten, des Heiligsten und Höchsten aller Götter, des Vaters aller Menschen - zum Geloben Bernaels, schwören die Oben genannten Monarchen und nach ihnen all jene die auf ihren Thron folgen werden sich an diese Proklamation zu halten und nach ihr zu handeln.

    Für das Herzogtum Wytonien,
    Herzog Aswin II. „Der Wolf“

    Für das Fürstentum Vestland,
    Fürst Kristian „Der Hammer“

    Für das Erzherzogtum Talon,
    Erzherzog William II.

    Für das Königreich Adlerstein,
    König Xanthor II.




    Anhängiges und bindendes Transskript (nur für die Unterzeichner und den Patriachen):
    Achtung Spoiler:

    I. Die in ihrer treue zum Göttervater Bernaels vereinten Reiche bekennen sich die Autorität des erwürdigen Patriachen Markwart, und allen Patriachen die ihm nachfolgen werden, stehts zu achten und zu ehren, wie die Worte des Göttervaters selbst.
    Der Patriach wird als Kirchenoberhaupt anerkannt und seine damit Verbundenen Befugnisse zur Exkomunizierung, Hoheit über die Lehrmeinung zum Glauben.

    II. Ein Bruch mit der Heiligen Kirche möge daher auch ein Bruch mit der Heiligen Allianz als ihr Schwert und Schild sein.
    Personen die von der Kirche ausgeschlossen sind, gelten auch als von der Heiligen Allianz ausgeschlossen. Kriegserklärungen an die Kirche sind auch Kriegserklärung an die Heilige Allianz.

    III. Wo die Heilige Kirche Worte setzt, will die Heilige Allianz mit Taten folgen, zur Glorie des wahren Glaubens an den Vater.
    Weiteres Bekenntnis und die Zielsetzung nach den Idealen der Kirche zu handeln.

    IV. In Ehre Bernaels Schöpfung verschreiben sich die Reiche dem Schutz all seiner Kinder, sowohl jenen die ihm in treue Folgen, als auch derer die sich in den Lehren Fremder verirrt haben und falsche Götter anbeten. So wie es die Liebe des Vaters will.
    Als idealistisches Ziel der Heiligen Allianz gilt der Schutz aller Menschen. Dies gilt aber in Abwägung des eigenen Schutzes. Die Reiche untereinander halten aber eine Beistandspflicht im Falle von Angriffen oder Überfällen.

    V. Im Glauben vereint, sollen die Glieder der Heiligen Allianz auch einig Entscheiden, ob den Handlungen der Allianz, als auch ob der Aufnahme neuer Reiche in ihr.
    Alle Entscheidungen der Allianz werden einstimmig getroffen, auch die Aufnahme neuer Mitglieder.

    VI. Durch das Bestreben den Glanz des Göttlichen eines Tages erahnen zu können, verpflichten sich die treuen Reiche Bernaels ihr Wissen zu mehren, zu pflegen und zu hüten. Auf dass durch sie Bernaels göttlicher Glanz auf alle Menschen scheinen kann.
    Die Heilige Allianz nimmt die Forschung als Zielsetzung und wird das erworbene Wissen hüten, also nur nach gemeinsamen Beschluss mit Reichen außerhalb der Allianz teilen.

    VII. Um den Erhalt und das Wirken dieser Heiligen Mission zu ermöglichen, sichern die Monarchen zu, wie der heiligen Mutter Kirche, auch der Heiligen Allianz ein festen Betrag ihrer Steuereinnahmen jedes Jahr zurverfügung zustellen. Zum Zeit der Proklamation soll dies der zwanzigste Teil dieser sein, sowie fünftausend Silbertaler.
    Mitgliedsbeitrag beläuft sich aktuell auf 5k ST und 5% der Steuereinnahmen.

    VIII. Zur Gewahrung ihrer stätigen Arbeit und um die Nähe zum Wort Bernaels zu wahren, richten die treuen Reiche eine ständige Vertretung als Abbild der Heiligen Allianz im Schatten der Heiligen Kathedrale Bernaels von Bernstedt ein.
    Der Sitz der Allianz soll in der Nähe von Bernstedt sein, auf der Insel Kritiania. Der sitz ist eine ständige Vertretung, es befinden sich also dort immer Gesandte der Mitglieder.

    IX. Dieser ständigen Vertretung soll im Wechsel von zwei Jahren auch vortlaufend ein anderes Reich vorstehen, welches die Arbeit der Heiligen Allianz organisiert und dem Jahr ihres Vorstehens repräsentiert. Doch stehts der Einigkeit aller Glieder Folge leisten muss.
    Der Vorsitz wird zweijährlich gewechselt. Der Vorsitzende hat aber nur rein organisatorische Funktionen, so wie repräsentative und muss sich an die Beschlüsse der Mitglieder halten.

    Zum Geloben des Größten, des Gändigsten, des Machtvollsten, des Heiligsten und Höchsten aller Götter, des Vaters aller Menschen - zum Geloben Bernaels, schwören die Oben genannten Monarchen und nach ihnen all jene die auf ihren Thron folgen werden sich an diese Proklamation zu halten und nach ihr zu handeln.
    Die Regeln der Allianz gelten für alle Herrscher der Mitgliedsländer.

  6. #66
    Friedensfürst Avatar von Tim Twain
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    Übereinkunft zwischen der Nordermark und der Kirche des heiligen Bernael

    1.) Die Theologica wird unter die Kontrolle der Kirchlichen Inquisition gestellt.. Ihr Ziel ist es die weiße Magie zu erforschen und die Auswirkungen der Magie auf den Menschen zu ergründen. Die Kirche wird diese Forschungen finanziell unterstützen mit 10.000 ST.

    2.) Die Kirche des heiligen Bernael sagt zu, keine gezielte Missionierung in der Nordermark durchzuführen. Im Gegenzug sagt die Nordermark zu, dass von Seiten der Druiden in der Nordermark keine gezielte Missionierung durchgeführt wird. Sie sagt auch zu das Druidentum finanziell nicht über dem Maße zu unterstützen, in dem sie über den Zehnt hinaus die Kirche des heiligen Bernael unterstützt.

    3.) Die Nordermark legt ihren Reichsfokus nicht mehr auf die Magie.

    4.) Die Kirche des heiligen Bernael sowie ihre Gläubigen werden nicht durch Beamte, Gesetze oder ähnliches von Seiten der Nordermark in Ihrem Wirken behindert. Der Kirche steht es frei auf Kirchengrund Baumaßnahmen ohne Einschränkungen durchzuführen.

    5.) Die Dörfer der bernaelistischen Erklärung werden für ihre Verhalten nicht belangt, solange sie sich im Zuge der Einigung zwischen der Kirche und der Nordermark wieder zur Nordermark bekennen.

    Selbstverständlich von Markwart I. unterschrieben

  7. #67
    Herzog von Duran Avatar von Frederick Steiner
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    natürlich ist die Mark bei der Übereinkunft mit der Kirche dabei.

  8. #68
    Dummer Forenspieler
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    Adlersteiner Übereinkunft
    Abkommen zwischen dem Imperium von Omarion und dem Königreich Adlerstein

    Im Vertraulichen Gespräch mit zwischen dem imperialen Gesandten Vogath und Kronprinz Friedrich, dem desingierten König von Adlerstein, sind die beiden Reich übereingekommen:

    Dass die Wahrung des Friedens zwischen den Reichen im beiderseitigen Interesse ist. Im Zuge dessen erkennt das Königreich Adlerstein die Nebelinsel als Teil Omarions an, während selbiges den Kontinent Zemjana als Einfluss Gebiet der Zwerge und Menschen anerkennt und zusichert sich nicht in Konflikten zwischen den Menschen einzumischen.

    Die territoriale Integrität beider Reiche soll gewahrt bleiben, weshalb ein Eintreten in die Hoheitsgewässer und -gebiete des jeweils anderen nur nach Einladung oder mit Einverständnis des entsprechenden Reiches erfolgen darf.

    Zur weiteren Normalisierung der Beziehungen zwischen den Reichen richtet zukünftig das Imperium von Omarion eine dauerhafte Botschaft im Hafen von Adlerstein ein, so dass ein diploamtischer und kultureller Austausch weiter voran schreiten kann.


    Im Sinne des Friedens, gezeichnet von:

    Kronprinz Friedrich von Adlerstein

    Gesandter Vogath aus Omarion

  9. #69
    Dummer Forenspieler
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    Vertrag über das Seerecht und die Integrität der Hoheitsgewässer


    Die Unterzeichner des Vertrags kommen überein:

    • Die ersten fünfzehn Seemeilen vor den Küsten eines Reiches gelten als die absoluten Hoheitsgewässer jenes Reiches. Ein Eindringen indiese ohne Einverständnis des Reiches kommt einer Kriegserklärung gleich und darf entsprechend geahndet werden.
    • Die nächsten zehn Seemeilen gelten als Kontrollgebiet. Sie können den Flotten des jeweiligen Landes als Beobachtungsraum und Raum zur Kontrolle ob der Wahrung der Hoheitsgewässer dienen. Sie gelten dabei selbst aber nicht mehr als Hoheitsgewässer des entsprechenden Reiches.
    • Die nächsten fünfundsiebzig Seemeilen gelten als Wirtschaftsgebiet der Reiche. In diesem haben die Reich das exklusive Recht die Ressourcen jenes Gebietes (z.B. die Fischerei) zu nutzen.
    • Kommt es zu einer Überlagerung jeweiliger Gebiete mit denen eines anderen Reiches, so gelten entsprechende Mittelwerte, sofern zwischen den Reichen nichts anderes vereinbart wurde.
    • Zum Zwecke der besseren Navigation und Nachvollziehbarkeit, werden entsprechende Gebiete auf den Seekarten vermerkt.

  10. #70
    Dummer Forenspieler
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    Zitat Zitat von King of Wiwi Beitrag anzeigen
    Vertrag über das Seerecht und die Integrität der Hoheitsgewässer


    Die Unterzeichner des Vertrags kommen überein:

    • Die ersten fünfzehn Seemeilen vor den Küsten eines Reiches gelten als die absoluten Hoheitsgewässer jenes Reiches. Ein Eindringen indiese ohne Einverständnis des Reiches kommt einer Kriegserklärung gleich und darf entsprechend geahndet werden.
    • Die nächsten zehn Seemeilen gelten als Kontrollgebiet. Sie können den Flotten des jeweiligen Landes als Beobachtungsraum und Raum zur Kontrolle ob der Wahrung der Hoheitsgewässer dienen. Sie gelten dabei selbst aber nicht mehr als Hoheitsgewässer des entsprechenden Reiches.
    • Die nächsten fünfundsiebzig Seemeilen gelten als Wirtschaftsgebiet der Reiche. In diesem haben die Reich das exklusive Recht die Ressourcen jenes Gebietes (z.B. die Fischerei) zu nutzen.
    • Kommt es zu einer Überlagerung jeweiliger Gebiete mit denen eines anderen Reiches, so gelten entsprechende Mittelwerte, sofern zwischen den Reichen nichts anderes vereinbart wurde.
    • Zum Zwecke der besseren Navigation und Nachvollziehbarkeit, werden entsprechende Gebiete auf den Seekarten vermerkt.
    Für das Königreich Adlerstein:
    Kronprinz Friedrich von Adlerstein

  11. #71
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Zitat Zitat von King of Wiwi Beitrag anzeigen
    Vertrag über das Seerecht und die Integrität der Hoheitsgewässer


    Die Unterzeichner des Vertrags kommen überein:

    • Die ersten fünfzehn Seemeilen vor den Küsten eines Reiches gelten als die absoluten Hoheitsgewässer jenes Reiches. Ein Eindringen indiese ohne Einverständnis des Reiches kommt einer Kriegserklärung gleich und darf entsprechend geahndet werden.
    • Die nächsten zehn Seemeilen gelten als Kontrollgebiet. Sie können den Flotten des jeweiligen Landes als Beobachtungsraum und Raum zur Kontrolle ob der Wahrung der Hoheitsgewässer dienen. Sie gelten dabei selbst aber nicht mehr als Hoheitsgewässer des entsprechenden Reiches.
    • Die nächsten fünfundsiebzig Seemeilen gelten als Wirtschaftsgebiet der Reiche. In diesem haben die Reich das exklusive Recht die Ressourcen jenes Gebietes (z.B. die Fischerei) zu nutzen.
    • Kommt es zu einer Überlagerung jeweiliger Gebiete mit denen eines anderen Reiches, so gelten entsprechende Mittelwerte, sofern zwischen den Reichen nichts anderes vereinbart wurde.
    • Zum Zwecke der besseren Navigation und Nachvollziehbarkeit, werden entsprechende Gebiete auf den Seekarten vermerkt.
    Der Emir unterschreibt

  12. #72
    Imperiale Avantgarde Avatar von Brabrax
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    Zitat Zitat von King of Wiwi Beitrag anzeigen
    Vertrag über das Seerecht und die Integrität der Hoheitsgewässer


    Die Unterzeichner des Vertrags kommen überein:

    • Die ersten fünfzehn Seemeilen vor den Küsten eines Reiches gelten als die absoluten Hoheitsgewässer jenes Reiches. Ein Eindringen indiese ohne Einverständnis des Reiches kommt einer Kriegserklärung gleich und darf entsprechend geahndet werden.
    • Die nächsten zehn Seemeilen gelten als Kontrollgebiet. Sie können den Flotten des jeweiligen Landes als Beobachtungsraum und Raum zur Kontrolle ob der Wahrung der Hoheitsgewässer dienen. Sie gelten dabei selbst aber nicht mehr als Hoheitsgewässer des entsprechenden Reiches.
    • Die nächsten fünfundsiebzig Seemeilen gelten als Wirtschaftsgebiet der Reiche. In diesem haben die Reich das exklusive Recht die Ressourcen jenes Gebietes (z.B. die Fischerei) zu nutzen.
    • Kommt es zu einer Überlagerung jeweiliger Gebiete mit denen eines anderen Reiches, so gelten entsprechende Mittelwerte, sofern zwischen den Reichen nichts anderes vereinbart wurde.
    • Zum Zwecke der besseren Navigation und Nachvollziehbarkeit, werden entsprechende Gebiete auf den Seekarten vermerkt.
    Für das Imperium von Omarion,
    Diplomat Vogath

  13. #73
    Dummer Forenspieler
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    Landwirtschaftlicher Kooperationsvertrag zu Grimma
    Vereinbarungen zur Forschungskooperation zwischen den Königreichen Ediras und Adlerstein

    Die Königreiche Ediras und Adlerstein schließen diesen Vertrag zur Sicherung der Kooperation bei den Versuchen zur Kreuzung des Goldkorns mit dem noch unbenannten Getreidesorte von der ediras'chen Goldküste.

    Ziel ist es eine neue Getreidesorte zu kreieren, welche die Eigenschaften beider Sorten zur Güte verbindet.

    Um dieses Ziel zu erreichen werden die König-Quastul-Institute zu Ediras und die Landwirtschaftliche Akademie zu Grimma engzusammen arbeiten und der jeweils anderen Einrichtung die Samen des eigenen Reiches aushändigen.
    Zudem wird dieses Projekt von beiden Parteien mit jeweils 10.000 ST gefördert.

    Die am Ende neu entstandene Getreidesorte wird nur unter Zustimmung beider Königreiche in dritte Länder verkauft werden dürfen. Die Einnahmen aus einem fraglichen Verkauf werden zwischen den Reichen zu gleichen Teilen aufgeteilt.


    Im Sinne einer erfolgreichen Zusammenarbeit, gezeichnet von:

    Für das Königreich Adlerstein:
    Bildungsminister Georg von Adlerstein

    Für das Königreich Ediras:
    Bildungsminister Theodor von Blankenfeldt

  14. #74
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Zitat Zitat von King of Wiwi Beitrag anzeigen
    Vertrag über das Seerecht und die Integrität der Hoheitsgewässer


    Die Unterzeichner des Vertrags kommen überein:

    • Die ersten fünfzehn Seemeilen vor den Küsten eines Reiches gelten als die absoluten Hoheitsgewässer jenes Reiches. Ein Eindringen indiese ohne Einverständnis des Reiches kommt einer Kriegserklärung gleich und darf entsprechend geahndet werden.
    • Die nächsten zehn Seemeilen gelten als Kontrollgebiet. Sie können den Flotten des jeweiligen Landes als Beobachtungsraum und Raum zur Kontrolle ob der Wahrung der Hoheitsgewässer dienen. Sie gelten dabei selbst aber nicht mehr als Hoheitsgewässer des entsprechenden Reiches.
    • Die nächsten fünfundsiebzig Seemeilen gelten als Wirtschaftsgebiet der Reiche. In diesem haben die Reich das exklusive Recht die Ressourcen jenes Gebietes (z.B. die Fischerei) zu nutzen.
    • Kommt es zu einer Überlagerung jeweiliger Gebiete mit denen eines anderen Reiches, so gelten entsprechende Mittelwerte, sofern zwischen den Reichen nichts anderes vereinbart wurde.
    • Zum Zwecke der besseren Navigation und Nachvollziehbarkeit, werden entsprechende Gebiete auf den Seekarten vermerkt.
    Für die Republik Hrafnagil:
    Kanzler Engli Bramsson
    Shaka als die Mauern fielen.

  15. #75
    Imperiale Avantgarde Avatar von Brabrax
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    Vertrag über den Bau eines Großkampfschiffs durch Vestland in Ediras

    1. Vertragspartner sind das Königreich Ediras und das Fürstentum Vestland.
    2. Der nicht-edirassische Vertragspartner erhält das Recht, in den Werften von Ediras den Bau von Großkampfschiffen und die Umrüstung mit Flüssigflammenwerfern in Auftrag zu geben.
    3. Das Nutzungsrecht darf nur ausgesetzt oder begrenzt werden, wenn das Königreich Ediras aufgrund einer militärischen Bedrohung oder für anderweitige Vorhaben selber Rüstungsbestrebungen unternimmt.
    4. Ebenfalls ausgesetzt werden kann das Nutzungsrecht bei feindseligen Aktionen durch das Fürstentum Vestland gegenüber dem Königreich Ediras. Dies umfasst:
    Sabotage und aktive Förderung von Aufruhr
    Spionage
    Wirtschaftsembargos
    Militärischer Einmarsch in Ediras
    Direkte Unterstützung von Kriegsgegnern
    5. Die Schiffe werden in Ediras zum üblichen Baupreis mit einem Aufschlag von 50% gefertigt und umgerüstet.
    6. Es wird dem Fürstentum Vestland und jedem Dritten vertraglich untersagt, am Schiff den Austausch von Waffentechnik oder Forschungen an bestehenden Techniken vorzunehmen.
    7. Ein eigenständiger Nachbau des Fürstentums Vestland oder eines Dritten des Schiffes wird ebenso untersagt.
    8. Der Weiterverkauf oder die Leihgabe der Schiffe ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Königreichs Ediras untersagt.
    9. Zur Kontrolle der zuvor genannten Punkte 6 - 8 wird ein Gesandter des Königreichs Ediras zu jeder Zeit am und auf dem Schiff verweilen. Ihm ist ein einfaches Quartier zuzuweisen, damit er seiner Aufgabe nachgehen kann.
    10. Um die Werftkapazitäten von Ediras nicht unnötig zu blockieren, dürfen die Schiffe nicht häufiger als einmal an zwei aufeinanderfolgenden Jahren auf- und gleich wieder abgemustert werden.
    Für das Königreich Ediras,
    Königin Milla & Kanzler Lebrecht von Pechstein

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