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Thema: Umgang mit Arbeitsamt

  1. #16
    auf dem Mars Avatar von phimbs
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    von Klinge zur Seide
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    Aber wird dann nicht erwartet, dass man sich gegen eine solch unerwartete Kündigung aus heiterem Himmel, also wenn man sich nichts zu schulden hat lassen kommen, zur wehr setzt und klagt?

  2. #17
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    In der Praxis bist du als Arbeitgeber eh machtlos, wenn der Arbeitnehmer beschließt künftig bei Doc Holiday im Dauerpraktikum zu sein. Wenn wer gekündigt werden will, schluckst du die Pille. Da führt kein Weg dran vorbei
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Von Simato lernen heißt Siegen lernen!

  3. #18
    esst mehr Teile Avatar von mauz
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    da hier ein fortgesetzter und lang andauernder Krankheitsfall vorliegt, kann das Unternehmen imo personenbedingt kündigen. Da sich der Kranke seine Krankheit nicht vorwerfen lassen muss, somit also kein schuldhaftes und damit verischerungswidriges Verhalten vorliegt, tritt keine Sperrfrist ein.

  4. #19
    Registrierter Benutzer Avatar von drdope
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    Als mein Großvater Ende 2017 erste dementielle Veränderungen zeigte, hab ich meinen Pflegejob (mit dem ich wegen der Arbeitsbedingungen eh unglücklich war) aktiv gekündigt.
    Weil mir bewußt war, daß ich als gesunde "Krankenschwester" eh effektiv keinerlei Zugang zu ALG1 hab, hab ich die Zeit (6 Monate Kündigungsfrist) genutzt, um mir was anderes zu suchen (IT-Admin@Homeoffice), was auch geklappt hat.
    Damit hab' ich mir den ganzen bürokratischen Bullshit mit der Arge komplett gespart.

    An Stelle deiner Frau würde ich mir einen sozialversicherungspflichtigen 0815/550€ Job für nebenbei suchen und mich Vollzeit um die Fortbildung kümmern.
    Der Bürokratiekampf mit der Arge fordert vermutlich mehr zeitliche/nervliche Ressourcen als ein 550€ Job.

  5. #20
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Zitat Zitat von mauz Beitrag anzeigen
    da hier ein fortgesetzter und lang andauernder Krankheitsfall vorliegt, kann das Unternehmen imo personenbedingt kündigen. Da sich der Kranke seine Krankheit nicht vorwerfen lassen muss, somit also kein schuldhaftes und damit verischerungswidriges Verhalten vorliegt, tritt keine Sperrfrist ein.

    Stimmt genau

    In Sachen Doc Holliday kann ich allerdings noch anfügen, dass man diesen Docs doch ans Leder kann. Zwar nicht so ohne weiteres, aber man kann sie bei den Krankenkassen anschwärzen in begründeten Verdachtsfällen wie z.B. massenhafter AUB. Die KK wiederum können dann an der Zulassung des Arztes rütteln. Ich kenne da einen Fall aus dem letzten Jahr. Massenhaft Krankschreibungen, teilweise ohne Anamnese, dazu falsche Fristen und Verlängerungen. Der Arzt darf jetzt nicht mehr als Arzt arbeiten, Praxis dicht. Es muss einiges zusammen kommen, aber ganz unmöglich ist es nicht.

  6. #21
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    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Es gibt keinen Urlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Verbliebene Urlaubstage müssen dann ausgezahlt werden.
    Endet das Beschäftigungsverhältnis deiner Frau also am 31.07., kann sie nicht noch den August dort beurlaubt sein
    jein... Urlaubstage die mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch nicht eingelöst sind werden zwar ausbezahlt. Und das Geld bekam sie auch. Aber während dem zeitraum des resturlaubs hat sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sprich: Beschäftigungsverhältnis endete zum 31.7. aber Arbeitslosengeld bekommt sie erst ab dem 5.September da der "Resturlaub" der wg krankheit nicht genommen werden konnte bis 3.9.reicht.

    Ausnahme ist, wenn sofort nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses eine Krankschreibung über die Dauer des Urlaubsanspruches eingereicht wird. Dann und nur dann muss das Amt Arbeitslosengeld trotz Resturlaub bezahlen (bzw. die Krankenkasse weiterhin Krankengeld). Da aber unser Hausarzt zum 23.7. in Rente gegangen ist und diese Bescheinigung vom selben Arzt mit der selben Ursache wie zuvor ausgestellt werden muss und das direkt nach dem Ausscheiden und es keine offizielle Vertretung gab, konnten wir das nicht nutzen. Wir haben bis eine Woche nach Ende des Arbeitsverhältnisses keine Hausarzt gefunden der das machen wollte. Wir haben hier grundsätzlich ein Hausarztproblem und daher gibt es auch niemanden der die Patienten des alten Arztes übernommen hätte. Angeblich soll im Oktober vom Krankenhaus ein Nachfolger kommen, aber das ist noch unsicher. Es gibt eine "akute Notfallvertretung". Aber die sagt klar: das ist weder Akut noch ein Notfall, also macht er es nicht. Und damit gibt es für uns keine Möglichkeit einer Folgekrankschreibung wg Resturlaub.


    Meine Frau steht der Arbeitsagentur natürlich zur Verfügung. Aber aufgrund der gesundheitlichen Probleme durch ihre letzte Tätigkeit, will sie sich neu ausrichten. Aktuell hat sie nach 5 Monaten Krankschreibung und einem Monat Resturlaub keine gesundheitlichen Probleme mehr. Aber es gibt noch immer psychische Probleme wenn sie Arbeitsmuster ihrer alten Tätigkeit machen soll, wie z.b. als sie den Lebenslauf aktualisiert und überarbeitet hat, da der ja schon 10 Jahre alt war. Sie weis also das sie was anderes machen muss und will, nur noch nicht was. Und dafür wollte man ihr etwas Zeit geben finde ich.. keine 12 Monate aber wenigstens ein paar Monate. Immerhin sollte das Amt doch ein Interesse daran haben das meine Frau dem Arbeitsmarkt möglichst lange zur Verfügung steht und nicht von einem Krankengeld ins nächste durchrutscht und am ende sogar Arbeitsunfähig wird.

    Das Arbeitsamt stellt sich nun aber hin und sagt: Uns interessiert nicht weshalb du gekündigt hast oder was die alte Arbeit mit dir gemacht hast, du hast dich gefälligst zu bewerben. Auf das Thema Neuausrichtung ist sie garnicht eingegangen und hat sie auch nicht interessiert.
    Der Witz daran ist: Wenn meine Frau gekündigt hätte ohne Krankschreibung sondern sofort, hätte sie 3 Monate keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld bekommen und damit auch 3 Monate Zeit gehabt. Dadurch das sie krankgeschrieben war, fällt diese Frist weg, das sie auf ärztliche Empfehlung gekündigt hat. Und wird nun dafür sogar bestraft.

    Ich denke einfach das Amt sollte darauf Rücksicht nehmen. Und das tut es ja auch. Meine Cousine hat 9Monate Zeit bekommen, mein Bruder 12 Monate, mein Freund 3 Monate und ein Bekannter 4 Monate als sie sich neuorientieren wollten. Alle waren aber nicht krankgeschrieben und haben nicht auf ärztliche Empfehlung gekündigt und waren in ihrem alten Beruf nicht so lange wie meine Frau. Wir scheinen nur immer die "schlechten" Berater zu bekommen oder die pingeligen Ämter je nachdem.
    Geändert von nordstern (28. August 2021 um 02:00 Uhr)
    Ich bin Legastheniker. Wer also Rechtschreibfehler oder unklare Formulierungen findet, darf sie gerne behalten :)

    Ich nutze in allen meinen Beiträgen grundsätzlich die in meinen Augen geschlechtsneutrale Bezeichnung, sofern ich keinen konkretes Objekt oder eine Person meine. So sind Äußerungen wie DER Lehrer oder DIE Krankenschwester oder DER Pfleger lediglich Berufsbezeichnungen und daher geschlechtsneutral in meinen Augen, ebenso wie DER Mond oder DIE Sonne.

  7. #22
    Friedensfürst Avatar von Tim Twain
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    Sie kriegt ja aber doch auch Geld für die Zeit? Die Urlaubsabgeltung ist doch der Betrag, den sie verdient hätte, wenn sie in der Zeit gearbeitet hätte?
    Geändert von Tim Twain (28. August 2021 um 08:22 Uhr)

  8. #23
    Civ Mod Hase Avatar von wisthler
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    Also die Kündigung wie schon gesagt war nicht geschickt. Immer in so einer Situation sich kündigen lassen und am besten noch etwas dabei raushandeln. Klappt gerade bei größeren Firmen sehr oft.

  9. #24
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    Zitat Zitat von Tim Twain Beitrag anzeigen
    Sie kriegt ja aber doch auch Geld für die Zeit? Die Urlaubsabgeltung ist doch der Betrag, den sie verdient hätte, wenn sie in der Zeit gearbeitet hätte?
    Dachten wir auch. Nein... das Arbeitslosengeld wird mit dem Urlaubsgeld verrechnet, außer du bist Krankgeschrieben mit der selben Begründung und vom selben Arzt, nahtlos wie während dem Arbeitsverhältnis über den gesamten Resturlaubszeitraum. Dann bekommst du noch Krankengeld das nicht verrechnet wird.

    Naja... soweit dachten wir nicht. Es gab die klare ärztliche Empfehlung und sie wollte auch ohne kündigen. Das vorher abzuklären oder das es da Probleme geben könnte dachten wir nicht aufgrund der Erfahrungen im Bekanntenkreis. Wir haben das auch vorab sogar mit der Umorientierung mit dem Arbeitsamt besprochen gehabt. Nur war das eben nicht schriftlich und n anderer Berater.
    Geändert von nordstern (28. August 2021 um 11:48 Uhr)
    Ich bin Legastheniker. Wer also Rechtschreibfehler oder unklare Formulierungen findet, darf sie gerne behalten :)

    Ich nutze in allen meinen Beiträgen grundsätzlich die in meinen Augen geschlechtsneutrale Bezeichnung, sofern ich keinen konkretes Objekt oder eine Person meine. So sind Äußerungen wie DER Lehrer oder DIE Krankenschwester oder DER Pfleger lediglich Berufsbezeichnungen und daher geschlechtsneutral in meinen Augen, ebenso wie DER Mond oder DIE Sonne.

  10. #25
    Spielt mal wieder PB Avatar von ElDuderino91
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    Zitat Zitat von nordstern Beitrag anzeigen
    jein... Urlaubstage die mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch nicht eingelöst sind werden zwar ausbezahlt. Und das Geld bekam sie auch. Aber während dem zeitraum des resturlaubs hat sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sprich: Beschäftigungsverhältnis endete zum 31.7. aber Arbeitslosengeld bekommt sie erst ab dem 5.September da der "Resturlaub" der wg krankheit nicht genommen werden konnte bis 3.9.reicht.

    Ausnahme ist, wenn sofort nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses eine Krankschreibung über die Dauer des Urlaubsanspruches eingereicht wird. Dann und nur dann muss das Amt Arbeitslosengeld trotz Resturlaub bezahlen (bzw. die Krankenkasse weiterhin Krankengeld). Da aber unser Hausarzt zum 23.7. in Rente gegangen ist und diese Bescheinigung vom selben Arzt mit der selben Ursache wie zuvor ausgestellt werden muss und das direkt nach dem Ausscheiden und es keine offizielle Vertretung gab, konnten wir das nicht nutzen. Wir haben bis eine Woche nach Ende des Arbeitsverhältnisses keine Hausarzt gefunden der das machen wollte. Wir haben hier grundsätzlich ein Hausarztproblem und daher gibt es auch niemanden der die Patienten des alten Arztes übernommen hätte. Angeblich soll im Oktober vom Krankenhaus ein Nachfolger kommen, aber das ist noch unsicher. Es gibt eine "akute Notfallvertretung". Aber die sagt klar: das ist weder Akut noch ein Notfall, also macht er es nicht. Und damit gibt es für uns keine Möglichkeit einer Folgekrankschreibung wg Resturlaub.
    Dass das für deine Frau dumm gelaufen ist, steht außer Frage. Dass die Dame von der Agentur da aber halt schlicht nichts dran ändern kann, steht doch auch außer Frage . Hausarztprobleme auf dem Land einzuordnen sind halt nun mal wirklich nicht der Aufgabenbereich und auch nicht der Kompetenzbereich von einer Arbeitsvermittlerin.


    Zitat Zitat von nordstern Beitrag anzeigen
    Meine Frau steht der Arbeitsagentur natürlich zur Verfügung. Aber aufgrund der gesundheitlichen Probleme durch ihre letzte Tätigkeit, will sie sich neu ausrichten. Aktuell hat sie nach 5 Monaten Krankschreibung und einem Monat Resturlaub keine gesundheitlichen Probleme mehr. Aber es gibt noch immer psychische Probleme wenn sie Arbeitsmuster ihrer alten Tätigkeit machen soll, wie z.b. als sie den Lebenslauf aktualisiert und überarbeitet hat, da der ja schon 10 Jahre alt war. Sie weis also das sie was anderes machen muss und will, nur noch nicht was. Und dafür wollte man ihr etwas Zeit geben finde ich.. keine 12 Monate aber wenigstens ein paar Monate. Immerhin sollte das Amt doch ein Interesse daran haben das meine Frau dem Arbeitsmarkt möglichst lange zur Verfügung steht und nicht von einem Krankengeld ins nächste durchrutscht und am ende sogar Arbeitsunfähig wird.

    Das Arbeitsamt stellt sich nun aber hin und sagt: Uns interessiert nicht weshalb du gekündigt hast oder was die alte Arbeit mit dir gemacht hast, du hast dich gefälligst zu bewerben. Auf das Thema Neuausrichtung ist sie garnicht eingegangen und hat sie auch nicht interessiert.
    Was du glaubst was wem zusteht spielt halt einfach keine Rolle. Die Dame vom Amt hat sich nunmal an Weisungen und Gesetze zu halten. Und deshalb bleibt es schlicht eine Frage der Kommunikation von Seiten deiner Frau. Das kannst du drehen und wenden wie du willst, aber der Fehler liegt halt hier. Wenn deine Frau am Telefon sagt, dass sie für ein paar Monate nicht arbeiten könne, weil sie sich neu orientieren wolle und sie ja sowieso der Meinung sei, dass ihr das nach zehn Jahren Arbeit auch zustünde, dann reden wir hier von versicherungswidrigem Verhalten und das engt die Möglichkeiten der Vermittlerin nunmal entschieden ein. Vielleicht verstehst du jetzt aber besser, warum die Dame vom Amt in dem Telefonat deine Frau sicherlich mehrfach über die Rechtsfolgen ihres Verhaltens belehrt hat. Der Grund dafür ist eben gerade nicht irgendeine zu erfüllende Quote oder persönliche Bosheit oder sonst irgendein Blödsinn. Es ist schlicht die einzige rechtlich unbedenkliche Möglichkeit der Vermittlerin, um deiner Frau klar zu machen, dass die Geschichte wie sie da von ihr erzählt wird eben so nicht erzählt werden sollte . Das kann man jetzt falsch verstehen wollen und der Meinung sein, die Dame auf dem Amt hätte es auf einen abgesehen und sei so böse, oder man kann auch einfach Danke denken und die eigene Geschichte bis zum nächsten Mal etwas überdenken.

    Zitat Zitat von nordstern Beitrag anzeigen
    Der Witz daran ist: Wenn meine Frau gekündigt hätte ohne Krankschreibung sondern sofort, hätte sie 3 Monate keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld bekommen und damit auch 3 Monate Zeit gehabt. Dadurch das sie krankgeschrieben war, fällt diese Frist weg, das sie auf ärztliche Empfehlung gekündigt hat. Und wird nun dafür sogar bestraft.
    Also ohne Leistungsbezug bekommst sie das auch jetzt relativ einfach hin. Braucht deine Frau nur weiterhin bei der Geschichte bleiben, dann wird ihr früher oder später die Leistung gestrichen. Aber so wie ich dich verstanden habe, wollt ihr ja Leistungen haben?

    Zitat Zitat von nordstern Beitrag anzeigen
    Ich denke einfach das Amt sollte darauf Rücksicht nehmen. Und das tut es ja auch. Meine Cousine hat 9Monate Zeit bekommen, mein Bruder 12 Monate, mein Freund 3 Monate und ein Bekannter 4 Monate als sie sich neuorientieren wollten. Alle waren aber nicht krankgeschrieben und haben nicht auf ärztliche Empfehlung gekündigt und waren in ihrem alten Beruf nicht so lange wie meine Frau. Wir scheinen nur immer die "schlechten" Berater zu bekommen oder die pingeligen Ämter je nachdem.
    Ich bin mir sehr sicher, dass diese Personen ihren Vermittlern eine andere Geschichte erzählt haben. Dass es auch auf dem Amt verschiedene Arten von Menschen gibt, ich denke das ist klar. Aber die Mehrheit derer die ich im Bereich der Arbeitsvermittlung kennenlernen durfte, sind ausgesprochen empathische Menschen die versuchen zu helfen wo sie nur können.

  11. #26
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    Nein, weil das Amt auf ihrer Homepage ausdrücklich damit "wirbt" das die Menschen bei einer beruflichen Neuorientierung hilft und unterstützend zur Seite steht. Praktisch hat die Beraterin wohl daran kein Interesse.

    Und wg Geschichte: Wir haben die Wahrheit erzählt und stehen auch dazu. Wieso auch nicht, sie müsste ausreichen und wir haben die Atteste dazu. Natürllich haben wir vorab die anderen Gefragt wie sie sich dem Amt gegenüber verhalten haben und wie man so ein Gespräch führen muss.

    Das kann durchaus sein das die Mehrheit helfen will. Das habe ich auch nie gesagt, das es nicht so ist. Ich sehe ja welche Erfahrungen mein Familien, Bekannten und Freundeskreis mit dem Amt macht. Nur wir machen da immer andere Erfahrungen.

    Es geht uns einfach darum, das meine Frau keine Hilfe oder Zeit bekommt sich beruflich neu aufzustellen. Und wir sprechen hier nicht von Informatiker zu Krankenpfleger oder so. Sondern eher sowas wie von Produktionsmanagement zu Controlling oder Logistik. also nichts aufwendiges sondern nur etwas das mit 2-3 Schulungen gemacht werden kann. Die Schulung im September ist z.b. Lohn- und Gehaltsabrechnung.
    Ich bin Legastheniker. Wer also Rechtschreibfehler oder unklare Formulierungen findet, darf sie gerne behalten :)

    Ich nutze in allen meinen Beiträgen grundsätzlich die in meinen Augen geschlechtsneutrale Bezeichnung, sofern ich keinen konkretes Objekt oder eine Person meine. So sind Äußerungen wie DER Lehrer oder DIE Krankenschwester oder DER Pfleger lediglich Berufsbezeichnungen und daher geschlechtsneutral in meinen Augen, ebenso wie DER Mond oder DIE Sonne.

  12. #27
    Hegemon mit Eierkopf Avatar von Fonte Randa
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    Moment mal.
    Deine Frau bekommt für den August/Anfang September also "Urlaubsgeld" vom vorherigen Arbeitgeber, obwohl man sie zum Ende Juli gekündigt hat?
    Deine Frau bekommt im gleichen Zeitraum kein Geld von der AfA?

    Auf der letzten Bravo stand so schön geschrieben: "9 von 7 Menschen können kein Mathe!"

    Was war nochmal das Problem?
    hier steht eine Signatur
    Die EG-Bildungsminister: Lesen gefährdet die Dummheit!
    Alle PNs mit Interviewantworten werden veröffentlicht!


  13. #28
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Udn wenn sie seit dem 1.8. zuhause ist, hat sie doch Zeit, sich beruflich neu zu orientieren?

    Davon ab: Eine berufliche Neuorientierung macht keinen Sinn, wenn es 20 freie Stellen im erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf gibt. Dann kann sie auch schlicht dort arbeiten. Schließlich ist es nicht die Aufgabe des ARBEITsamts, Menschen die Selbstfindungsphase zu bezahlen. Beruflich umorientieren kann man sich auch, während man Arbeit hat. Ht man das passende gefunden, sucht man sich entsprechende angebote. Dafür gibt es Abendschulen und Wochenendkurse, Bildungsurlaub etc.

    Das muss nicht Vater Staat bezahlen. Der macht das, wenn der erlernte oder zuletzte ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Mögliche Gründe: Ärztliches Gutachten (nicht vom Hausarzt, sondern vom Amtsarzt), Reha, geänderte Anforderungen an den Beruf z.b. durch techn. Wandel (wobei dann auch ne Fortbildung eine Option ist) oder Mangelberufe, für die man sich interessiert.

  14. #29
    Registrierter Benutzer Avatar von alpha civ
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    Zitat Zitat von nordstern Beitrag anzeigen
    Nein, weil das Amt auf ihrer Homepage ausdrücklich damit "wirbt" das die Menschen bei einer beruflichen Neuorientierung hilft und unterstützend zur Seite steht. Praktisch hat die Beraterin wohl daran kein Interesse.

    Und wg Geschichte: Wir haben die Wahrheit erzählt und stehen auch dazu. Wieso auch nicht, sie müsste ausreichen und wir haben die Atteste dazu. Natürllich haben wir vorab die anderen Gefragt wie sie sich dem Amt gegenüber verhalten haben und wie man so ein Gespräch führen muss.

    Das kann durchaus sein das die Mehrheit helfen will. Das habe ich auch nie gesagt, das es nicht so ist. Ich sehe ja welche Erfahrungen mein Familien, Bekannten und Freundeskreis mit dem Amt macht. Nur wir machen da immer andere Erfahrungen.

    Es geht uns einfach darum, das meine Frau keine Hilfe oder Zeit bekommt sich beruflich neu aufzustellen. Und wir sprechen hier nicht von Informatiker zu Krankenpfleger oder so. Sondern eher sowas wie von Produktionsmanagement zu Controlling oder Logistik. also nichts aufwendiges sondern nur etwas das mit 2-3 Schulungen gemacht werden kann. Die Schulung im September ist z.b. Lohn- und Gehaltsabrechnung.
    Wenn deine Frau jetzt nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, dann ist sie nicht arbeitslos, sondern nur beschäftigungslos. ALG 1 gibt es nur bei Arbeitslosigkeit.
    Anders gesagt, wenn deine Frau sich arbeitslos gemeldet hat, um ALG 1 zu bekommen, dann muss sie auch dem Arbeitsmarkt bzw. dem Arbeitsamt verfügbar sein. Eine Auszeit ist da nicht vorgesehen, jedenfalls wenn ALG 1 ausbezahlt wird.

    Wird alles im SGB 3 definiert, Arbeitslosigkeit z.B. hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__138.html

  15. #30
    Spielt mal wieder PB Avatar von ElDuderino91
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    Zitat Zitat von Fonte Randa Beitrag anzeigen
    Moment mal.
    Deine Frau bekommt für den August/Anfang September also "Urlaubsgeld" vom vorherigen Arbeitgeber, obwohl man sie zum Ende Juli gekündigt hat?
    Deine Frau bekommt im gleichen Zeitraum kein Geld von der AfA?

    Auf der letzten Bravo stand so schön geschrieben: "9 von 7 Menschen können kein Mathe!"

    Was war nochmal das Problem?
    Sie hat selbst gekündigt und während der Zeiten der Urlaubsabgeltung ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld . Anders sähe das aus, wenn Frau nordstern Krankengeld über den Zeitraum der Urlaubsentgeltung hinaus bezogen hätte, was hier aber nicht der Fall ist. nordstern macht ja hier die Arztproblematik auf dem Land-, bzw. den Renteneintritt des Hausarztes verantwortlich. Diese ist dem Amt aber nunmal herzlich egal da schlicht nicht deren Aufgabe. Die prüfen nur ob die Voraussetzungen da sind. Gegen den Beschluss kann man natürlich Einspruch einlegen und auf die entsprechend besonderen Gründe verweisen. Also vorausgesetzt die Fristen dafür sind nicht abgelaufen.
    Ich persönlich halte aufgrund der dargelegten Schilderungen von nordstern die Erfolgsaussichten in diesem Fall für gering. Es wäre die Aufgabe von Frau nordstern gewesen, diesen Sachverhalt unmittelbar nach Kenntnisnahme der Rente des Arztes aktiv gegenüber dem Amt anzusprechen. So wäre zumindest schon mal ein Vermerk entstanden, auf den sie sich nachher hätte berufen können. Auf das erste Gespräch mit dem Vermittler zu warten ist jedenfalls weder aktiv noch unmittelbar.

    @nordstern: Selbstverständlich unterstützt das Amt die berufliche Neuorientierung. Es ist aber eben, wie von mehreren hier bereits mitgeteilt, ein Unterschied, ob man sich nebenberuflich um Neuorientierung bemüht, oder während des Leistungsbezugs. Es obliegt einzig deiner Frau der Dame vom Amt durch ihre Kommunikation zu verdeutlichen, wie sie schnellstmöglich wieder dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren ist und diese Geschichte eben auch so zu erzählen, dass es für die Dame vom Amt auch glaubhaft ist. Und hier nochmal, wenn die erzählte Story von eurer Seite ist, dass deine Frau einfach eine ungewisse Zeit ihre Ruhe möchte oder braucht und sie der Meinung ist, dass sie sich das nach zehn Jahren Arbeit verdient habe, dann könnt ihr das ja so sehen, aber es wird halt so aller Erfahrung nach nicht funktionieren .

    Du sagst ja selbst, dass es "nur ihr" seid, die diese schlechten Erfahrungen machen, während sämtliche Leute in eurem Bekanntenkreis gute Erfahrungen gemacht zu haben scheinen. Dann liegt es doch zumindest sehr nahe, dass es auch "nur an euch" liegt das zu ändern

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