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Thema: Umgang mit Arbeitsamt

  1. #1
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    Umgang mit Arbeitsamt

    hi,
    wir sind aktuell erstmals mit dem Amt in Kontakt und bisher lief das alles andere als gut.

    Ausgangspunkt:
    Meine Frau hat 10 Jahre in einem Unternehmen gearbeitet. Dies hat sie vorallem gegen Ende immer mehr körperlich und psychisch kaputt gemacht. So stand sie im März kurz vorm Zusammenbruch und sie bekam endlich eine ärztliche Krankschreibung. Im Herbst trotz Zitterattacken, etc keine bekommen. Als absehbar war das der Job trotz Auszeit keine Zukunft ist, hat sie zum 31.7. gekündigt und war die ganze Zeit krank geschrieben. Ihr Urlaubsanspruch geht noch bis Ende August. In der Zeit zahlt das Amt daher auch kein Arbeitslosengeld. Der Hausarzt der die Krankschreibung hätte verlängern können wg Urlaubszeit von nicht in Anspruch genommenen Urlaubstagen ist leider in Rente gegangen, eine Vertretung gibt es hier auf dem Land aktuell nicht.


    Aktuelle Situation:
    Meine Frau will sich beruflich neu aufstellen und hat dazu im September eine Fortbildung gebucht bei der VHS auf eigene Kosten.
    Heute war das erste Gespräch mit dem Arbeitsamt. Wg Corona per Telefon. Die Mitarbeiterin hat dabei klar gesagt, das meine Frau schnellstmöglich wieder arbeiten solle. Auf den Hinweis mit der Umorientierung ist sie garnicht eingegangen und gesagt, das es eine Krankschreibung vom Arzt braucht um dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung zu stehen.

    Das kenn es doch wohl nicht sein... sie hat 10 Jahre 42h/Woche gearbeitet, war am Rande des Zusammenbruchs. Sie hat gekündigt und selbstständig angefangen nach Alternativen zu suchen und bereits erste Fortbildungsmaßnahmen selbstständig gebucht. Sie muss sich umorientieren. Und alles was das Amt sagt ist: Interessiert uns nicht, wir geben dir nicht mal etwas Zeit dafür, du musst dich sofort wieder bewerben.

    Kollegen und Verwandte die ohne Krankheit gekündigt hatten, haben zur Orientierung etwa 3-12 Monate Zeit bekommen um selbstständig zu suchen und sich neu aufzustellen. Es gibt also durchaus diese Möglichkeit. Aber die Mitarbeiterin die meiner Frau zugeteilt wurde sieht das garnicht ein.

    Auf die Frage hin, wie sie sich das vorstelle das meine Frau wieder im selben Beruf arbeiten solle der sie krank gemacht hat psychisch und körperlich erwiederte sie, das es sie nicht interessiere solange sie aktuell nicht krankgeschrieben sei. Was während der Arbeit war, juckt sie nicht. Das wir keinen Hausarzt noch bis mindestens Oktober haben, juckt sie auch nicht. Das sei unser Problem. Und das sie sich schon selbst fortbildet interessiert ebensowenig wie die Tatsache das sie um etwas Zeit gebeten hat um sich beruflich neu ausrichten zu können und über sich selbst im klaren zu sein.

    Wir sind stink sauer. Wir sprechen hier von Arbeitslosengeld und nicht HartzIV. Sie ist nicht bereits mehr als 2 Jahre arbeitslos sondern exakt 0 Tage... da ihr Resturlaub erst am 3.September ausläuft. Offiziell ist sie also erst am 5.September arbeitslos. Was soll der Mist?
    Weis jemand wie man da am Besten reagieren kann, das meine Frau zumindest mal 3 Monate zeit bekommt oder vom Amt unterstützt wird statt nur schnellstmöglich wieder in den selben Beruf gepresst zu werden? Oder können wir einen neuen Ansprechpartner verlangen? Der Frau geht es nur darum ihre Quote möglichst hoch zu halten, die Menschen sind ihr wohl egal. Da haben wir irgendwie Pech... wie gesagt... Bekannten und Verwandten ist das so nie passiert. Da hat der Mitarbeiter eine gewisse Zeit eingeräumt den Leuten sich neu zu orientieren.


    Ich war nach dem Studium mal 3 Monate in HartzIV als Student. Ich dachte ich werde da so behandelt wg HartzIV. Und das war schlimm. Abgesehen das mir garkeine Zeit gelassen wurde mich auf einen Job meiner Qualifikation zu bewerben, wurde mir sogar das Geld gekürzt, weil der Monatswechsel auf ein WE fiel und ich die Bewerbungsliste am Samstag eingeworfen hatte. Der Mitarbeiter hat die Listen Montag morgen geprüft. Da die Hauspost erst um 11Uhr kommt, er um 10Uhr prüft war meine Liste nicht dabei. Das sie pünktlich eingeworfen war, interessierte ihn nicht. Zudem weigerte ich mich auf seine Jobangebote mich zu bewerben. Auf die Meisten hatte ich mich schon beworben und absagen bekommen gehabt. Das juckte ihn aber nicht, er muss mir Vermittlungen mitgeben. Das ich da schon absagen hatte, war ihm egal. Als ich dann nach 3 Monaten ein Arbeitsvertrag einreichte, wurde mir mein Geld erneut gekürzt, weil ich mich weigerte mich weiter zu bewerben, da ja ein unterschriebener Arbeitsvertrag existierte. Wieso also weiter bewerben? Und der knüller kam dann, als ich im Juli noch Arbeitslosengeld bekam. ok, ich dachte weil sich das überschnitt (14.7. erster Arbeitstag gewesen). Als dann im August erneut Geld kam, meldete ich das dem Mitarbeiter. Dieser hat mich daraufhin wg Sozialbetrug angezeigt. Zum Glück hat das Gericht das abgeschmettert, da alle Unterlagen eingereicht waren und das Amt also davon wusste und ich zeitnah mich selbst gemeldet hatte.

    Ein zweites Mal als ich arbeitslos war (2 Monate, gekündigt wg Geschäftsaufgabe wg Rente) hatte ich immer nen anderen Berater... ich wurde zum "Bodensatz" weitergereicht, weil ich Widerworte gab. Ich weigerte mich erneut auf Stellen doppelt zu bewerben, kritisierte wg der Angebote die ich bereits beworben hatte und forderte aktiv Hilfe bei der Bewerbung ein und weigerte mich erneut an Bewerbungsveranstaltungen teilzunehmen die auf das Niveau von Leuten zugeschnitten war die noch nie sowas geschrieben hatten. Das erste mal hat selbst der Veranstalter gesagt, das ich komplett fehl am Platz sei. Widerworte sind nicht gern gesehen also... eine auf mich angepasste Bewerbungsprüfung boten übrigens Nachbar-Arbeitsämter durchaus an. Aber mein Arbeitsamt wollte mich da nicht hin verweisen und die Nachbarämter durften mich nicht beraten ohne Anweisung meines Amts. Ich wurde also auch noch bestraft dafür das ich in einer Region wohne die dünn besiedelt ist und keine Unistadt ist und daher kein bewerbungangebot für Akademiker und langjährige Berufstätige hat.

    Hat jemand Erfahrung oder nen Tipp wie wir darauf jetzt reagieren sollen? Meiner Frau wurde ja noch nicht mal Hilfe (die lt. Homepage angeboten wird) zur Neufindung, etc angeboten.

    Gruss
    nordstern
    Geändert von nordstern (27. August 2021 um 12:07 Uhr)
    Ich bin Legastheniker. Wer also Rechtschreibfehler oder unklare Formulierungen findet, darf sie gerne behalten :)

    Ich nutze in allen meinen Beiträgen grundsätzlich die in meinen Augen geschlechtsneutrale Bezeichnung, sofern ich keinen konkretes Objekt oder eine Person meine. So sind Äußerungen wie DER Lehrer oder DIE Krankenschwester oder DER Pfleger lediglich Berufsbezeichnungen und daher geschlechtsneutral in meinen Augen, ebenso wie DER Mond oder DIE Sonne.

  2. #2
    Civ Mod Hase Avatar von wisthler
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    Auf die Schnelle würde ich einfach so machen als würde ich mich dort bewerben, am besten mit schlechten Bewerbungsschreiben. Dann Fortbildung/Berufs Umorientierung Kurs weiter machen und danach wieder richtig anfangen.

  3. #3
    Vulvarine Avatar von Tohuwabohu
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    Und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Tussi stellen.

  4. #4
    Kaktuskiller Avatar von Xenoom
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    Meine Erfahrung mit dem Arschamt...


  5. #5
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Es gibt keinen Urlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Verbliebene Urlaubstage müssen dann ausgezahlt werden.
    Endet das Beschäftigungsverhältnis deiner Frau also am 31.07., kann sie nicht noch den August dort beurlaubt sein
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Von Simato lernen heißt Siegen lernen!

  6. #6
    #bringbackStroit Avatar von hi2u
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    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Es gibt keinen Urlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Verbliebene Urlaubstage müssen dann ausgezahlt werden.
    Endet das Beschäftigungsverhältnis deiner Frau also am 31.07., kann sie nicht noch den August dort beurlaubt sein
    Das hat mich auch heftig gewundert.

    Ansonsten einfach Bewerbungen schreiben und einreichen, da man nicht genommen werden will ist das ja leicht gemacht, einfach eine scheiße dahinschicken damit man sicher nicht genommen wird bzw. einmal ein standard Schreiben verfassen und an alle das gleiche schicken

  7. #7
    Vulvarine Avatar von Tohuwabohu
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    Samt falscher Anrede: gegendert und woke.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Tohuwabohu Beitrag anzeigen
    Samt falscher Anrede: gegendert und woke.
    Eventuell riskiert man damit, genommen zu werden.
    Zitat Zitat von d73070d0 Beitrag anzeigen
    Ach, das darfst Du nicht so eng sehen. Aus justanick kriegt man nur eine konkrete Antwort raus, wenn man Müll erzählt und dann zurechtgewiesen wird. Wenn Du also was von ihm willst, frag' nich, sondern stell' falsche Behauptungen in den Raum - die werden dann umgehend korrigiert. ;)

  9. #9
    Pirat Avatar von Flati
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    Zitat Zitat von hi2u Beitrag anzeigen
    Das hat mich auch heftig gewundert.

    Ansonsten einfach Bewerbungen schreiben und einreichen, da man nicht genommen werden will ist das ja leicht gemacht, einfach eine scheiße dahinschicken damit man sicher nicht genommen wird bzw. einmal ein standard Schreiben verfassen und an alle das gleiche schicken
    Quittungen aber aufheben und beim Arbeitsamt einreichen das man das Geld wieder bekommt.
    Generell sollte man, falls man unerwarteter Weise doch zum Vorstellungsgespräch geladen wird, nochmal darauf hinweisen das die Kosten für das Vorstellungsgespräch dann auch gleich mitgenomenn werden können bzw. notfalls auch überwiesen. Weil das müssen die nach §670 BGB, den Paragraph kann man erwähnen da wissen die gleich das man sich für gesetze interessiert
    Wer Rechtschreibfehler findet darf diese behalten :)

    Original geschrieben von robertinho:
    "Asterix und Flati stehen für solide Kompetenz und Verlässlichkeit."

  10. #10
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    Beim Vorstellungsgespräch muss man eine Trinkflasche mitnehmen. Und dann während des Gesprächs daraus trinken und darauf hinweisen, dass das Eigenurin ist.
    Verstand op nul, frituur op 180.

  11. #11
    Spielt mal wieder PB Avatar von ElDuderino91
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    Ich versuch mich mal etwas ausführlicher an einer Antwort. Allerdings sind mir einige Dinge unklar.

    Zitat Zitat von nordstern Beitrag anzeigen
    Ausgangspunkt:
    Meine Frau hat 10 Jahre in einem Unternehmen gearbeitet. Dies hat sie vorallem gegen Ende immer mehr körperlich und psychisch kaputt gemacht. So stand sie im März kurz vorm Zusammenbruch und sie bekam endlich eine ärztliche Krankschreibung. Im Herbst trotz Zitterattacken, etc keine bekommen. Als absehbar war das der Job trotz Auszeit keine Zukunft ist, hat sie zum 31.7. gekündigt und war die ganze Zeit krank geschrieben. Ihr Urlaubsanspruch geht noch bis Ende August. In der Zeit zahlt das Amt daher auch kein Arbeitslosengeld. Der Hausarzt der die Krankschreibung hätte verlängern können wg Urlaubszeit von nicht in Anspruch genommenen Urlaubstagen ist leider in Rente gegangen, eine Vertretung gibt es hier auf dem Land aktuell nicht.
    Das Thema mit dem Arzt verstehe ich nicht. Jeder andere Arzt hätte doch die Krankschreibung ebenfalls verlängern können. Aber ich versuch mich mal chronologisch durchzuwursteln.
    1. Krankheit
    2. Eigenkündigung während der Krankheit auf einen festen Termin 31.07.
    3. Urlaubsanspruch wird in Absprache mit dem Arbeitgeber angerechnet und nicht ausbezahlt
    4. Somit formales Ende des Arbeitsverhältnisses am 04.09.2021 und Eintritt in Arbeitslosigkeit ab 05.09.2021

    Soweit richtig?
    Vorausgesetzt die Antragstellung ist rechtzeitig erfolgt, hat das Amt denn schon was wegen Sperrzeit gesagt? Früher war man da sehr streng mit den zwölf Wochen bei eigens erfolgter Kündigung. Unbedingt direkt Einspruch einlegen sollte da was kommen.


    Zitat Zitat von nordstern Beitrag anzeigen
    Aktuelle Situation:
    Meine Frau will sich beruflich neu aufstellen und hat dazu im September eine Fortbildung gebucht bei der VHS auf eigene Kosten.
    Heute war das erste Gespräch mit dem Arbeitsamt. Wg Corona per Telefon. Die Mitarbeiterin hat dabei klar gesagt, das meine Frau schnellstmöglich wieder arbeiten solle. Auf den Hinweis mit der Umorientierung ist sie garnicht eingegangen und gesagt, das es eine Krankschreibung vom Arzt braucht um dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung zu stehen.

    Das kenn es doch wohl nicht sein... sie hat 10 Jahre 42h/Woche gearbeitet, war am Rande des Zusammenbruchs. Sie hat gekündigt und selbstständig angefangen nach Alternativen zu suchen und bereits erste Fortbildungsmaßnahmen selbstständig gebucht. Sie muss sich umorientieren. Und alles was das Amt sagt ist: Interessiert uns nicht, wir geben dir nicht mal etwas Zeit dafür, du musst dich sofort wieder bewerben.
    Was ist das für eine Fortbildung? Wenn diese sie daran hindert, dem Arbeitsmarkt in der Zeit grundsätzlich zur Verfügung zu stehen, dann hätte diese vorher mit der Agentur abgestimmt werden müssen. Der Fehler liegt also hier nicht beim Amt und hat auch nichts mit den persönlichen Umständen zu tun und oder wie viele Jahre und Stunden sie gearbeitet hat.

    Zitat Zitat von nordstern Beitrag anzeigen
    Kollegen und Verwandte die ohne Krankheit gekündigt hatten, haben zur Orientierung etwa 3-12 Monate Zeit bekommen um selbstständig zu suchen und sich neu aufzustellen. Es gibt also durchaus diese Möglichkeit. Aber die Mitarbeiterin die meiner Frau zugeteilt wurde sieht das garnicht ein.

    Auf die Frage hin, wie sie sich das vorstelle das meine Frau wieder im selben Beruf arbeiten solle der sie krank gemacht hat psychisch und körperlich erwiederte sie, das es sie nicht interessiere solange sie aktuell nicht krankgeschrieben sei. Was während der Arbeit war, juckt sie nicht. Das wir keinen Hausarzt noch bis mindestens Oktober haben, juckt sie auch nicht. Das sei unser Problem. Und das sie sich schon selbst fortbildet interessiert ebensowenig wie die Tatsache das sie um etwas Zeit gebeten hat um sich beruflich neu ausrichten zu können und über sich selbst im klaren zu sein.
    Ganz grundsätzlich gilt, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht nur an die Anwartschaft gebunden ist, sondern auch Verfügbarkeit und Eigenbemühungen gegeben sein müssen. Und auch hier kommt wieder der Punkt mit der Fortbildung und auch der Punkt mit der Gesundheit ins Spiel. Wenn deine Frau ohne ärztliche Bescheinigung einfach sagt, sie könne gerade nicht und brauche einfach etwas Zeit, dann steht sie defacto für Vermittlungsbemühungen nicht zur Verfügung. Ich vermute hier also den Fehler eher an der Kommunikation von eurer Seite.

    Der Agentur für Arbeit ist es übrigens vollkommen egal, ob deine Frau den gleichen oder einen anderen Beruf ausübt. Wenn sie aus gesundheitlich Gründen nicht mehr in der Lage ist den einen Beruf auszuüben, wird kein Berater sie in diesen Beruf zwingen. Aber es ist tatsächlich nicht die Aufgabe der Agentur für Arbeit deiner Frau einen Arzt zu suchen.

    Zitat Zitat von nordstern Beitrag anzeigen
    Wir sind stink sauer. Wir sprechen hier von Arbeitslosengeld und nicht HartzIV. Sie ist nicht bereits mehr als 2 Jahre arbeitslos sondern exakt 0 Tage... da ihr Resturlaub erst am 3.September ausläuft. Offiziell ist sie also erst am 5.September arbeitslos. Was soll der Mist?

    Weis jemand wie man da am Besten reagieren kann, das meine Frau zumindest mal 3 Monate zeit bekommt oder vom Amt unterstützt wird statt nur schnellstmöglich wieder in den selben Beruf gepresst zu werden? Oder können wir einen neuen Ansprechpartner verlangen? Der Frau geht es nur darum ihre Quote möglichst hoch zu halten, die Menschen sind ihr wohl egal. Da haben wir irgendwie Pech... wie gesagt... Bekannten und Verwandten ist das so nie passiert. Da hat der Mitarbeiter eine gewisse Zeit eingeräumt den Leuten sich neu zu orientieren.
    Wie gesagt, so wie du den Fall schilderst, sind die Fehler auf eurer Seite gemacht worden und nicht auf Seiten der Dame von der Agentur. Diese kann nunmal nur mit dem arbeiten was deine Frau ihr sagt. Ihr solltet vielleicht auch mal sehen, dass die Dame beim Amt jeden Tag solche Geschichten entscheiden muss und es für sie kein einzigartiger Umstand ist, so wie für euch. Und wenn deine Frau eben sagt, sie brauche einfach ein bissel Zeit und kann sich wegen der Fortbildung oder Krankheit jetzt eh um nichts anders bemühen und mag eigentlich nur Geld haben und ansonsten in Ruhe gelassen werden, dann kann da eben schlicht nichts bei rumkommen weil die Dame beim Amt das so schlichtweg nicht akzeptieren darf. Wenn man es ganz böse formulieren wollte, könnte man deiner Frau bei der Schilderung auch Aufforderung zum Betrug unterstellen .

    Falls du auf Krawall aus bist, der nächste Vorgesetzte dürfte der Teamleiter sein. Danach gibts noch nen GO. Wobei dieser sich den Fall bei der Darstellung sicherlich keine zwei Minuten anschaut. Alternativ bzw. gleichzeitig kann man sich natürlich zu dem eh schon beschwerlichen und nervenden Weg auch noch die Mühe machen und über den entsprechenden Abgeordneten in seiner Bürgersprechstunde oder schriftlich beschweren. Spätestens wenn der mal beim GO nachfragt, warum er sich wieder mit so nem Scheiß rumärgern muss, wird es andere Möglichkeiten geben. Aber auch hier müsste die Geschichte dann erstmal anders klingen als von dir hier geschildert.

    Meine Empfehlung wäre die eigene Geschichte nochmal zu überdenken und es auf dem freundlichen Weg zu versuchen- sofern das je nach Gesprächsverlauf überhaupt noch möglich ist. Also ein erneutes Gespräch und dann die Dame vom Amt um Hilfe bitten und nicht der sagen, was man gerne hätte. Wenn das aufgrund des ersten Gesprächs nicht mehr realistisch ist, Beschwerde einreichen und um neuen Vermittler bitten. Da musst halt dann was zusammenlügen und darfst nicht die Geschichte wie oben geschildert als Grund angeben. Durchaus deutlich hervorheben, dass man es mit der Fortbildung gut gemeint hat und sich eigentlich niemals vorstellen konnte, nach so vielen Jahren (wieder) Hilfe vom Amt zu benötigen und fragen, ob das nicht auch im Sinne der Agentur sei und das man selbstverständlich auch während der Zeit an Vermittlung interessiert sei und das ganze Blablabla. Spielraum haben die Vermittler schon. Aber der Ton macht halt die Musik.
    Geändert von ElDuderino91 (27. August 2021 um 14:39 Uhr)

  12. #12
    Ausgetreten
    Gast
    Zitat Zitat von Shakka Beitrag anzeigen
    Beim Vorstellungsgespräch muss man eine Trinkflasche mitnehmen. Und dann während des Gesprächs daraus trinken und darauf hinweisen, dass das Eigenurin ist.
    Nein so wird das nix. Man muss Wasser so lange ins Glas schütten, dass es überläuft. Dann sagt man: "Sorry ich gebe immer 110%". und anschließend knibbelt man den Radiergummi vom Bleistift, weil man ja keine Fehler macht!

  13. #13
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Toller Post ElD
    Die mangelnde Kommunikation durch Frau Nordstern ist der Ausgangspunkt für alles Weitere. Daran arbeiten und nicht dem Amt was ankreiden, für das es nichts kann

  14. #14
    Administrator
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    Sehr guter Beitrag, ElDuderino

    Man merkt, dass Du die Sichtweise des Arbeitsagentur sehr gut kennst und gibst am Ende trotzdem noch lebenspraktische Tipps aus Sicht des Antragsstellers


    Als Kunde der Arbeitsagentur weiß ich ja vorher nicht, wie ich mich richtig verhalte und was die Argentur wirklich für mich tun muss. Sonst würde ich ja vorher zum Anwalt und erst dann zum Arbeitsamt gehen. Daher kommt es sicher nicht so selten vor, dass wie hier alles direkt am Anfang schon auf die schlechte Bahn läuft.
    Verstand op nul, frituur op 180.

  15. #15
    esst mehr Teile Avatar von mauz
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    selbst zu kündigen war natürlich der größte Fehler; vertrauliches Gespräch mit dem Chef und dir wird gekündigt

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