Charta der Anti-Piraten-Koalition:
Die Piraterie der Verbundstädte stellt eine Bedrohung für den freien Handel und die Sicherheit aller Bewohner der Küsten unserer Länder dar. Wir, die Unterzeichner, beschließen daher, über die Verbundstädte ein Handelsembargo zu verhängen.
1. Sowohl zivilen als auch militärischen Schiffen der Verbundstädte wird verboten an den Küsten, Häfen oder in den Hoheitsgewässern der Unterzeichner anzulegen oder dort Handel zu treiben.
2. Der Handel mit den Angehörigen der Verbundstädte wird in den Unterzeichnerstaaten verboten und unter Strafe gestellt. Weder verderbliche noch nicht verderbliche Waren oder Dienstleistungen dürfen mit den Verbundstädten gehandelt werden. Darunter fällt insbesondere der Handel mit Lebensmittel aller Art, sei es in Rohmaterial, verarbeitetem Zustand oder lebende bzw. gefangene oder geschlachtete Tiere.
3. Die Reise zu, der Handel mit und das Betreten der Verbundstädte wird für Angehörige der Unterzeichnerstaaten egal welchen Standes unter Strafe verboten.
4. Schiffe, denen Handel, Reise oder sonstiger Kontakt mit den Verbundstädten nachgewiesen werden kann, werden dem Besitzer enteignet. Kapitäne und Seeleute werden unter dem Straftatbestand von Schmuggel und Unterstützung der Piraterie angeklagt. Weitere Strafen können nach lokalen Sitten und Gebräuchen festgelegt werden.
5. Waren aus den Verbundstädten jedweder Natur gelten ab sofort als Schmugglerware und sind sofort zu konfiszieren. Besitz, Handel, Lagerung oder sonstige Verbreitung wird unter Strafe gestellt.
6. Bekannte Schmugglerschiffe, verdächtige Personen oder betroffene Eigner teilen sich die Unterzeichnerstaaten gegenseitig mit, um Ausweichbewegungen im Schmuggel von einem Unterzeichnerstaat zum Anderen zu unterbinden.
7. Die Aufnahme weiterer Mitglieder in dieses Embargo ist explizit gewünscht.
8. Der Einsatz magischer Handlungen zur Umsetzung dieses Embargos wird verboten.