Bernstedter Schlussakte
Haltung der Kirche im Umgang mit Magie
Das Erste Konzil zu Bernstedt unter Leitung und Aufsicht des Patriarchen Leopold Hardenburg, erwählt im Jahre 13 nFS, legt Folgendes fest:
Schwarze Magie gilt als geächtet. Wer sie ausübt, wird mit dem Strick bestraft.
Kampfmagie, namentlich die Schulen von blauer und roter Magie, gelten als verbannt. Wer sie ausübt, ist der Inquisition zu überstellen oder des Landes zu verweisen.
Bezüglich der weißen Magie, die stellenweise als Heilmagie beschrieben wird, bildet die Kirche des heiligen Bernael nach heftigen Diskussionen eine Expertenkommission, um das Thema näher zu beleuchten. In jedem Fall wird jeder Schritt dabei von Mitgliedern der kirchlichen Inquisition überwacht.
Haltung der Kirche im Umgang mit magischen Artefakten/Verfahren mit magischen Artefakten
Das Erste Konzil zu Bernstedt unter Leitung und Aufsicht des Patriarchen Leopold Hardenburg, erwählt im Jahre 13 nFS, legt Folgendes fest:
Artefakte, die offenkundig oder nur im Verdacht magischer Natur sind, die von Natur berührt oder aus Besitz von Magiewirkern und/oder Dunkelelfen stammen, sind der kirchlichen Inquisition zu übergeben. Die Nutzung von Artefakten, die besonders oft schwarzmagischer Herkunft sind, ist mit dem Strang zu bestrafen.
Haltung der Kirche im Umgang mit Piraterie
Das Erste Konzil zu Bernstedt unter Leitung und Aufsicht des Patriarchen Leopold Hardenburg, erwählt im Jahre 13 nFS, legt Folgendes fest:
Wer sich dem Glauben an seine Heiligkeit, den großen Bernael, oder einem der niederen Nebengötter, verweigert, oder aber außerhalb eines verbrieften oder rechtmäßigen Konflikts Verbrechen begeht, ist ein ebensolcher Verbrecher und nach Landesgesetzen zu bestrafen.
Haltung der Kirche zur Sklaverei
Das Erste Konzil zu Bernstedt unter Leitung und Aufsicht des Patriarchen Leopold Hardenburg, erwählt im Jahre 13 nFS, legt Folgendes fest:
Die Versklavung von dem Glauben an Bernael oder seinen Nebengöttern angehörigen Wesen ist strikt verboten. Es ist jedoch möglich, jemanden für Verbrechen zur Wiedergutmachung derselbigen zu Arbeitsstrafen heranzuziehen. Exzesse von Arbeitsstrafen, die in ähnlichen Größenverhältnissen wie Sklaverei münden, werden, so sie gemeldet werden, von der kirchlichen Inquisition untersucht werden.
Sonstiges
Das Erste Konzil zu Bernstedt bestätigt die Wahl des Erzbischofs Leopold Hardenburg zum obersten Vertreter Bernaels im Jahre 13 nFS.
Der Anfrage des Bischofs von Freithal, Harald Gessner, folgend, bestätigt das Erste Konzil zu Bernstedt die Entscheidung der Kirche des heiligen Bernael ihre Entscheidung aus dem Jahre 7 vFS, Frauen zu klerikalen Ämtern zuzulassen.