Wenn ich Truppen aufwerte, muss ich im Aufwertejahr trotzdem den Unterhalt für die alten Truppen zahlen?
Beispiel: Ich will 1000 Infanterie(E) zu 1000 Inf(V) aufwerten.
Das kostet mich: 1000*3(Differenz Vet-Inf zu E-Inf)*3(Aufstellungskosten generell)=9.000
Muss ich in dem Jahr, in dem ich die Aufwertung durchführe, zusätzlich zu diesen 9.000 Aufwertekosten die 3.000 Unterhalt für die Einfache Infanterie zahlen?