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Thema: Rechtsfrage: Rechnung unklar -> Ideenvorschläge

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Rechtsfrage: Rechnung unklar -> Ideenvorschläge

    hi,
    leider finde ich dazu nichts. Aber es muss doch was geben.

    Ich war vor drei Monaten bei einem Heilpraktiker. Dieser hat mir eine Rechnung gestellt. Ich bezweifel das diese Rechnung stimmt bzw das er das so abrechnen darf. Ich habe ihn daraufhin mit meinen Fragen kontaktiert. Seine Reaktion darauf war aggressiv, drohend und teilweise beleidigend. Ich habe auf bisher 3 Anfragen KEINE einzige Antwort erhalten zu meinen Fragen außer ausweichend: Ich darf das, sonst würde ich es nicht tun und solche Phrasen.

    Er hat mir nun die zweite Mahnung mit Androhung rechtlicher Schritte geschickt. Ich habe keine Zeit mehr die Verbraucherzentrale zu kontaktieren (Gesundheitsfragen nur Mi und Do Vormittags hier im Bundesland). Meine Rechtsschutzversicherung konnte mir nicht helfen. Der Verband darf mir nicht helfen wg Datenschutz, ebenso das Gesundheitsamt. Anwälte würden mit 190 EUR Ersthonorar fast soviel verlangen wie die Rechnung selbst ist (300 EUR).

    Inwiefern kann ich der Rechnung wiedersprechen und die Zahlung gesetzeskonform bis zur Klärung des Sachverhalts verweigern ohne das er mit Inkasso und co auf den Hals hetzt und die Gebühren teuer werden. Ich finde da nur sachen wg Fehlerhaft, etc. Aber das Fragen zur Rechnung/Unklarheiten nicht geklärt werden... dazu finde ich nichts im Internet.

    Ich weis dies ist kein Forum dazu, aber eventuell kennt jemand einen Paragraphen dazu, auf den ich verweisen kann. Eine Fristverlängerung zur Klärung hat er wiederholt abgelehnt.

    Danke für eure Hilfe.

    nordstern

  2. #2
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    Gast
    Zahl ihm einen Anteil, den du für gerechtfertig hälst. Dann muss er den Klageweg zwecks gerichtlicher Klärung gehen. (Aber wenn du verlierst hast du die Kosten)

    Übrigens: Heilpraktiker

  3. #3
    Altes Mann Avatar von goethe
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    wende dich an die Verbraucherzentrale o.ä.
    öffentliche Rechtshilfe ist meines Wissens in DE nicht erlaubt (?)


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  4. #4
    Wolf im Krokodilpelz Avatar von Mongke Khan
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    Zumal wir die andere Seite gar nicht kennen. Keine Ahnung, wie die Rechnung aussah und was zwischen euch besprochen wurde. Nachher behauptet er "ja, das wurde per Handschlag so und so abgemacht" und dann steht es Meinung gegen Meinung. Oder er habe das wegen Corona so angesetzt und behauptet, das auch kommuniziert zu haben.
    Eine Idee, die ich noch hätte: du kannst ja mal bei anderen Dienstleistern fragen, was die berechnen würden, um ein Gefühl zu bekommen, ob die Summe hinkommt.
    Zitat Zitat von Ghaldak Beitrag anzeigen
    Wären die Beiträge der Admins alles, was zählt, dann wäre dieses Forum eine Geisterstadt mit Adventskalender.

  5. #5
    Spürt Luft Avatar von ttte
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    Heilpraktiker
    Zitat Zitat von Civmagier Beitrag anzeigen
    Oh ich wuste gar nicht das das Hier ein Deutschlehrerforum ist.
    Da muss mir irgentetwas entfallen sein. :gruebel:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Da geht er hin, der ttte-ngrabscher :blaw:


  6. #6
    Ausgetreten
    Gast
    Zitat Zitat von goethe Beitrag anzeigen
    wende dich an die Verbraucherzentrale o.ä.
    öffentliche Rechtshilfe ist meines Wissens in DE nicht erlaubt (?)
    Damit die Anwälte ordentlich verdienen können

  7. #7
    Administrator
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    Komisch, dass man im Internet immer vor dem Kauf genau sehen muss, wie teuer etwas ist. Aber bei Heilpraktikern darf man ins offene Messer laufen.
    Verstand op nul, frituur op 180.

  8. #8
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    Gast
    Also um meine Ausführungen von vorhin nochmal klar zu stellen. Meine Freundin hat mal als Gläubiger das Mahnverfahren fast bis zum Ende durchlaufen, daher weiß ich so ein bißchen was, weil ich da mit gemacht habe.

    Zuerst kommen die Mahnungen. Dann kann man sich bei der Post oder um Zeitschriftenladen (ich war in einem kombinierten Geschäft) einen gelben Vordruck für die Vollstreckung kaufen. Den schickt man an den Schuldner. Hier hat dieser die Chance zu sagen, dass er die Forderung ablehnt (als ungerechtfertigt ansieht). In dem Fall muss der Gläubiger vor Gericht ziehen und es versuchen durch zu setzen. Gewinnt der Gläubiger, muss der Schuldner zahlen + Gerichtskosten, Mahnkosten, Verzugszinsen. Gewinnt der Schuldner (z.B. es wurde nicht genug gemahnt etc), muss er nicht zahlen und der Gläubiger trägt die Verfahrenskosten. Das ist der Stand, den ich mir damals so angelesen habe. Ist natürlich nicht rechtsverbindlich, kann sich in Zwischenzeit geändert haben blablablub.

    Reagiert der Schuldner übrigens nicht auf den gelben Vordruck, dann bekommt man als Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungstitel. Dann kann man den Gerichtsvollzieher vorbei schicken (hatten wir damals gemacht, der wurde ignoriert => das gab uns dann die Option für Haftandrohung, aber als ich damals deswegen vor Gericht war und die Bearbeiterin den Titel gesucht hat, hatte sie statt uns noch einen weiteren Gläubiger mit Titel gefunden - da war uns klar, dass da nichts zu holen ist. Übrigens ne nette Geschichte: ich stand im Büro: "es geht um Max Mustermann". - "Ah stimmt, habe ich heute schon gesehen, dann habe ich sie hier irgendwo" *wühlt im Stapel* *findet Mustermann und holt Dokument hervor* "Ah ja hier. Ach ne, das sind sie ja gar nicht..." Emoticon: enton).

  9. #9
    Blue Heeler Genießer Avatar von Baldri
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    Zitat Zitat von goethe Beitrag anzeigen
    wende dich an die Verbraucherzentrale o.ä.
    öffentliche Rechtshilfe ist meines Wissens in DE nicht erlaubt (?)
    Entsprechend ist dann zu.

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