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Thema: Crusader Kings 3: Ansprüche von Gästen

  1. #1
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    Crusader Kings 3: Ansprüche von Gästen

    Hallo zusammen,
    ich habe jetzt 70 Std. gespielt und bin vom Grafen (München) zum Kaiser aufgestiegen. Mit Hilfe von Tolfus^^. Ich habe aber peinlicherweise immer noch nicht rausgefunden wie ich die Ansprüche von Gästen, die ich an meinen Hof rekrutiert habe, nutzen kann? Wenn ich zur Kriegserklärung des Ziels (z.B. auf eine Grafschaft auf die der Gast einen Anspruch hat) wechsle, werden mir da die Ansprüche des Gastes nicht angezeigt! Ergo ich kann Krieg beginnen ohne diverse Mali zu bekommen. Wie nutzt man den Anspruch des Gastes auf das entsprechende Kriegsziel richtig ?

    Danke für Eure Hilfe

  2. #2
    *Platz für Ihre Werbung* Avatar von Maximo der X-te
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    Du musst den Gast erst an den Hof rekrutieren (mit Geld oder einem Druckmittel). Dann sollte sein Anspruch auch unter den Kriegsgründen auftauchen.
    Alle meine Aussagen sind falsch, auch diese hier.

  3. #3
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    Ja, so hatte ich das eigentlich gemacht. Aber dann werde ich das einfach nochmal ausprobieren! Vll. lag der Fehler woanders. Danke!

  4. #4
    Terrorisierter Benutzer Avatar von Porzellanfritte
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    Das kann auch damit zusammenhängen, dass es sich um eine weibliche Anspruchstellerin handelt. Das habe ich noch nicht ganz geblickt, wann sie denn dann mal was durchsetzen dürfen und wann nicht.
    Story Time :)


  5. #5
    Gamer aus Leidenschaft Avatar von PCGamer
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    Frauen dürfen ihre Ansprüche durchsetzen, wenn...

    1. der aktuelle Titelhalter ebenso eine Frau ist
    2. der aktuelle Titelhalter ein Kind ist
    3. deine Religion Frauen gleichberechtigt oder bevorzugt bei Titeln einsetzen kann (Vermutung).

  6. #6
    Terrorisierter Benutzer Avatar von Porzellanfritte
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    Von eins und zwei wusste ich nichts, ergibt aber Sinn

    Ich würde noch ergänzen:

    Wenn die Vererbungsregeln des konkreten Titels dies zulassen (Gleichberechtigung z.B.)
    Story Time :)


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