Klingt für mich sinnvoll.
Klingt für mich sinnvoll.
Heißt ihr wollt erstmal nicht kapitulieren? In den nächsten Jahren scheint im Großreich ja alles möglich.
Aber wenn, dann kann man wohl gemeinsam den GK wechseln. Ich bin ja eh vom Johanniter abhängig, damit der keinen Grund hat zum Krieg gegen mich zu blasen
Aber grundsätzlich in Ordnung.
@Lao: wie stellst du dir einen größeren Freihandelsvertrag denn vor? Bin da natürlich grundsätzlich für zu haben.
Vorschlag Nr. 2
Davon ab:Vertrag von Ajaccio im Jahre 1424 des Herrn
1. Bei den Vertragspartnern handelt es sich um das Kalifat von Cordoba und Marrakesch, das Königreich Italien und die Republik Venedig.
2. Die Vertragspartner verpflichten sich zur Aufhebund sämtlicher, gegeneinander bestehender Handelssperren.
2.1 Während der Dauer des Vertrags ist es den Vertragspartnern untersagt, Handelssperren jeglicher Art gegen einander einzurichten.
3. Die Vertragspartner erkennen die im Jahre 1424 bestehenden Grenzen der jeweils anderen in vollem Umfang an.
4. Die Vertragspartner verpflichten sich zu einem Verzicht auf verdeckte oder offene Operationen innerhalb der Grenzen der anderen Vertragspartner für die Dauer des Vertrags.
5. Der Vertrag geht mit einer Zusicherung einher, dass jeder Vertragspartner auf Kriege gegen einen anderen Vertragspartner während der Dauer des Vertrags verzichtet.
5.1 Der Vertrag gilt zunächst unbefristet und kann mit einer Frist von zwei Jahren aufgekündigt werden.
5.2 Im Falle eines Verrats am Großkhan - im Jahre des Herrn 1424 Großkhan Yunus - verliert der Vertrag seine Gültigkeit.
Käsbert, ich müsste demnächst fünf Schiffe mit Soldaten durch die Straße von Gibraltar schicken, die Leute gehen zurück nach Europa, weil ich kein Geld für die habe. Ich hoffe, meine Schiffe dürfen passieren?
Können wir so machen
Das andere ist natürlich kein Problem. Danke aber für die Meldung.
Eine letzte Meldung Lao?
Dann können wir das ja veröffentlichen.
Lao will wohl nicht mehr teilnehmen. Spricht etwas dagegen, dass wir den Vertrag zunächt nur zwischen uns schließen?
Also am ganzen Spiel oder an der Vereinbarung?
In jedem Fall schade, aber dann machen wir den erstmal nur zu zweit.
An der Vereinbarung. Ich für meinen Teil möchte nur gerne lieber früher als später meine Ruhe haben und in Ruhe handeln können.
Dann kann man das so veröffentlichen?Vertrag von Ajaccio im Jahre 1424 des Herrn
1. Bei den Vertragspartnern handelt es sich um das Kalifat von Cordoba und Marrakesch und die Republik Venedig.
2. Die Vertragspartner verpflichten sich zur Aufhebund sämtlicher, gegeneinander bestehender Handelssperren.
2.1 Während der Dauer des Vertrags ist es den Vertragspartnern untersagt, Handelssperren jeglicher Art gegen einander einzurichten.
3. Die Vertragspartner erkennen die im Jahre 1424 bestehenden Grenzen der jeweils anderen in vollem Umfang an.
4. Die Vertragspartner verpflichten sich zu einem Verzicht auf verdeckte oder offene Operationen innerhalb der Grenzen der anderen Vertragspartner für die Dauer des Vertrags.
5. Der Vertrag geht mit einer Zusicherung einher, dass jeder Vertragspartner auf Kriege gegen einen anderen Vertragspartner während der Dauer des Vertrags verzichtet.
5.1 Der Vertrag gilt zunächst unbefristet und kann mit einer Frist von zwei Jahren aufgekündigt werden.
5.2 Im Falle eines Verrats am Großkhan - im Jahre des Herrn 1424 Großkhan Yunus - verliert der Vertrag seine Gültigkeit.
In dem Fall würden bei
daraus3. Die Vertragspartner erkennen die im Jahre 1424 bestehenden Grenzen der jeweils anderen in vollem Umfang an.
3. Die Vertragspartner erkennen die im Jahre 1424 bestehenden Grenzen des jeweils anderen in vollem Umfang an.
Und auch bei den anderen Punkten, da nur noch zwei Vertragspartner vorhanden sind.
Stimmt
Also:
Vertrag von Ajaccio im Jahre 1424 des Herrn
1. Bei den Vertragspartnern handelt es sich um das Kalifat von Cordoba und Marrakesch und die Republik Venedig.
2. Die Vertragspartner verpflichten sich zur Aufhebund sämtlicher, gegeneinander bestehender Handelssperren.
2.1 Während der Dauer des Vertrags ist es den Vertragspartnern untersagt, Handelssperren jeglicher Art gegen einander einzurichten.
3. Die Vertragspartner erkennen die im Jahre 1424 bestehenden Grenzen des jeweils anderen in vollem Umfang an.
4. Die Vertragspartner verpflichten sich zu einem Verzicht auf verdeckte oder offene Operationen innerhalb der Grenzen des anderen Vertragspartners für die Dauer des Vertrags.
5. Der Vertrag geht mit einer Zusicherung einher, dass jeder Vertragspartner auf Kriege gegen den anderen Vertragspartner während der Dauer des Vertrags verzichtet.
5.1 Der Vertrag gilt zunächst unbefristet und kann mit einer Frist von zwei Jahren aufgekündigt werden.
5.2 Im Falle eines Verrats am Großkhan - im Jahre des Herrn 1424 Großkhan Yunus - verliert der Vertrag seine Gültigkeit.
Genau.
Achtung Spoiler: