Teilnehmer nur die im Threadtitel erwähnten.
Teilnehmer nur die im Threadtitel erwähnten.
Thema ist selbstverständlich die aktuelle Beziehung, bzw. deren mögliche Lösung.
Von Handelskonflikten und Krieg sind wir denke ich alle nicht allzu begeistert.
Dementsprechend ist wohl ein Vertrag sinnvoll, der genau das vermeiden soll, also Handelssperren aufheben und Operationen auf Territorium der anderen Seite ohne Einverständnis verbieten + Anerkennung der bestehenden Grenzen.
Was ist eure Meinung?
Der Handel wird bereits viel zu sehr gestört. Venedig ist zu Gesprächen offen.
Mit Hellas hat man ja bereits einen Vertrag. VK ist VK halt, er hat sich bereits klar geäußert, dass er genau Null an Beziehungen interessiert ist, von daher muss darüber auch nicht geredet werden
Wie gesagt, dies würde ich als Grundlage/Idee für einen gegenseitigen Vertrag sehen.
An einem funktionierenden Handel bin ich auch interessiert, vor allem dass dieser auch das ganze westliche Mittelmeer auf lange Zeit sicher macht.
Gerne. Also grundsätzlich Operationen auf Territorium der anderen Vertragspartei sowie False Flag Aktionen?
Ist das so wasserdicht?
Eine klare Regelung wäre glaube ich schon sinnvoll, damit keine blöden Grauzonen entstehen.
Grundsätzlich klingt es iO.
Ich würde das dann gerne vertraglich festhalten.
Dann mal ein Entwurf, damit wir vorankommen:
Vertrag von Ajaccio im Jahre 1424 des Herrn
1. Bei den Vertragspartnern handelt es sich um das Kalifat von Cordoba und Marrakesch, das Königreich Italien und die Republik Venedig.
2. Die Vertragspartner verpflichten sich zur Aufhebund sämtlicher, gegeneinander bestehender Handelssperren.
2.1 Während der Dauer des Vertrags ist es den Vertragspartnern untersagt, Handelssperren jeglicher Art gegen einander einzurichten.
3. Die Vertragspartner erkennen die im Jahre 1424 bestehenden Grenzen der jeweils anderen in vollem Umfang an.
4. Die Vertragspartner verpflichten sich zu einem Verzicht auf verdeckte oder offene Operationen innerhalb der Grenzen der anderen Vertragspartner für die Dauer des Vertrags.
5. Der Vertrag geht mit einer Zusicherung einher, dass jeder Vertragspartner auf Kriege gegen einen anderen Vertragspartner während der Dauer des Vertrags verzichtet.
5.1 Der Vertrag gilt zunächst unbefristet und kann mit einer Frist von zwei Jahren aufgekündigt werden.
Das klingt gut
Danke für die Ausarbeitung.
@Lao
Ich wäre noch für den Zusatz, dass der Vertrag bei Verrat am GK seine Gültigkeit verliert. Verpflichtungen gegenüber dem Gk haben ja immer Vorrang. Dann würde ich unterzeichnen.
Vielleicht kann man den Vertrag ja irgendwann noch in den Piratenvertrag von Korsika einbinden, damit man daraus einen größeren Vertrag zum Freihandel macht.