Das Tiroler Problem ist eh kurzfristig. Daher 5% und Tirol bekommt einfach für die nächsten 5 Jahre eine Ausnahmeregelung.
Das Tiroler Problem ist eh kurzfristig. Daher 5% und Tirol bekommt einfach für die nächsten 5 Jahre eine Ausnahmeregelung.
Das Tiroler Problem ist eh kurzfristig. Daher 5% und Tirol bekommt einfach für die nächsten 5 Jahre eine Ausnahmeregelung.
sowas wie:
Triol zahlt in den nächsten 5 Jahren nur 2,5%
dafür in den folgenden 5 Jahren 7,5 %
edit:
Am liebsten würde ich daraus eine Allgemeine Regel machen sowas wie:
Wenn ein Land auf Grund von schwierigkeiten nicht die volle Summe Zahlen kann so muss es für eine beschränkte Zahl an Jahren nur die Hälfte Zahlen.
Wenn sie sich wieder erholt hat muss sie selbstverständich die selbe Anzahl an Jahren das 1 1/2 fache Zahlne so das die Summe wieder ausgeglichen wird.
Darüber zu bestimmen hat der König, er soll sich den Rat des Kanzler und des Reichsrates dazu holen.
Das hilft den betroffenen Staaten bestimmt...
Ich bin keine Signatur, ich fälsche nur die Geldscheine.
Ich wär ja dafür Tirol die Zahlungen vorübergehend zu erlassen. Das Land erholt sich vom Krieg, muss Reparationen zahlen und die Landtage behalten die halben Einnahmen ein, ist finde ich übertrieben da noch mehr zu verlangen.
Zumindest müsste man die entsprechenden Summen abziehen, bevor man die Abgaben Tirols berechnet.
Warum mussten die Johanniter nochmal nichts zahlen?
Ich bin keine Signatur, ich fälsche nur die Geldscheine.
Kann man gerne machen. Ich würde wohl 3 Jahre vorschlagen.
Weil sie ein christlicher Orden sind und nichmal der Großkhan von einem Orden Geld verlangt.
Was wollen wir also machen? 2,5%, 3,5% oder 5%? Ich würde dies wohl zur Abstimmung stellen und auch gleich mit §4 weitermachen, haben jetzt ja nicht mehr so viel Zeit.
Vielleicht können wir ja schon mal unsere bedenken zu §4 nennen.
§4 Rechte des Reichskanzlern:
Art. 1. Der Reichskanzler wird immer von Mainz gestellt
Art. 2. Der Deutsche König wird vom Erzkanzler aus Mainz, in Mainz gekrönt.
Art. 3. Bei Tot des Königs hat der Kanzler binnen eines Jahres eine neue Wahl zu Organisieren. Bis zur Neuwahl übernimmt er die Regierungsgeschäfte.
Art. 4. Soll es die Not gebieten kann der Erzkanzler eine Sonderabgabe erbitten. Der König muss dies bestätigen bevor dies in Kraft tritt. Dies soll nur in Notlagen geschehen der Erzkanzler hat auf dem nächsten Reichstag dies außerordentlich gut zu begründen. Die Höhe von 5% sind zu entrichten und dieses Recht darf nur alle 5 Jahre in Gebrauch genommen werden.
Art. 5. Der Erzkanzler soll für Teilbereiche der Reichsführung Kanzler vorschlagen der König muss sie Ernennen.
Art. 6. Die Kanzler sind dem Erzkanzler Rechenschaft schuldig.
Art. 7. Wenn ein Reich den Deutschen Reich beitreten möchte soll über dies bei den Reichstag beraten werden. Dem König obliegt die Entscheidung. Dem Erzkanzler hat dafür sorgen zu tragen das die Integration ins Reich so gut und bald wie möglich geschehen mag.
Art. 8. Der Schatz des Deutschen Reiches wird unabhängig und getrennt vom Schatz des König und des Schatzes von Mainz gehalten und verwaltet, er hat nur dem Aufgaben des Reiches zu dienen.
Geändert von cheggined (27. Januar 2021 um 07:42 Uhr)
Art. 3. Bei Tot des Königs hat der Kanzler binnen eines Jahres eine neue Wahl zu Organisieren. Bis zur Neuwahl übernimmt er die Regierungsgeschäfte?
Damit das Reich dann nicht gelähmt ist?
Ja, Schwaben wurde auch ziemlich massiv geschadet. Habe ich das korrekt im Kopf, dass du 140.000 als Reparation bekommst? Du müsstest ja immer nur auf deine Steuereinnahmen einen Prozentsatz zahlen, was irgendetwas zwischen 3.000 bis 10.000 wäre. Ist dies für Schwaben mit den Reparationen nicht zu stemmen? Ansonsten könnte man ja auch außerhalb des Vertrages festhalten, dass in den ersten Jahren Geld für den Wiederaufbau Schwabens bereitgestellt wird.
Wie sieht es jetzt bezgl. §4 aus?
Außerdem die Frage noch 2,5%, 3,5% oder 5% für den König.