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Thema: Warum wird Fußgänger und Radfahreren ständig der Vorrang genommen?

  1. #76
    Frühstücksbonze Avatar von Gullix
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    ...also, wenn ich bei dem Unfall sterbe, ist mir die Schuldfrage eigentlich egal. Wenn mich einer totfährt, soll der bitteschön in Zukunft schlecht schlafen (das wird er auch wenn er erfolgreich lügt), aber wer die Reparatur bezahlt ist mir egal.

    Zitat Zitat von hi2u Beitrag anzeigen
    Das ist aber meines Erachtens nach kein Problem des Rechts, des Gesetzes, der Richter oder der Gerichte, sondern einfach eine missliche Lage, die niemals richtig aufgelöst werden kann (es sei denn wir führen verpflichtendes autonomes Fahren ein, wenn die Technik dafür da ist^^).
    Ja, ist halt schwierig. Verpflichtende Dashcams würden helfen. Wenn man irgendwie sinnvoll regelt, wer wann die Aufnahmen angucken darf. Ich weiß nicht, ob ich dafür bin.

    Übrigens bist du in Fall sowieso tatsächlich Teilschuldig, weil wie Nordstern schon so treffend ausgeführt hat, es gilt eine gewisse Sorgfaltspflicht, und bei den von dir beschriebenen Verhältnissen ist allgemein davon auszugehen, dass 40 km/h als Fahrradfahrer dort schon gefährlich sein kann bei Regen+Dunkel (ich will dir nicht absprechen, dass das für dich nicht problematisch ist, aber man geht immer von Average-Joe aus).
    Jop, 40 ist vielleicht ein bisschen viel bei schlechtem Wetter. Bei gutem Wetter fahre ich da mit 70 runter, deshalb kommt mir 40 total langsam und vernünftig vor... und ich bin mir sicher, dass ich auch mit Windstoß nicht mehr als 1-1.5m von der Linie abweiche.


    Bremsweg, hm, ich habe lange keine richtige Notfallbremsung mehr ausprobiert. Auf Mountainbike-Tracks im Wald habe ich Übung, aber das sagt ja nicht viel aus.
    Mit Naturgesetzen kann man nicht verhandeln. --Harald Lesch

    Ein Atomkrieg würde die Menschheit auslöschen. Hätte aber auch Nachteile.

  2. #77
    Sozialschmarotzer Avatar von Rince Wind
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    Bei Nässe auf dem Rad bremst es sich schlecht, die Räder blockieren so schnell.

  3. #78
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    Das ist tatsächlich ein Problem:

    Ein Klassenkamerad von mir fuhr jeden Tag mit dem Auto zur Schule. Einmal hielt er an einer Kreuzung wg Stop-Schild. Das ankommende Auto von links verlor hinter der Kreuzung die Kontrolle und fuhr in den Graben. Mein Kollege und das Auto hinter ihm, leisteten erste Hilfe. Als die Polizei den Unfall aufnahm, behaupteten alle drei Insassen das sie die Kontrolle verloren hätte, weil mein Kollege zu weit in die Kreuzung gefahren sei.
    Er saß alleine im Auto. Das Auto hinter ihm, sagte auch zu seinen Gunsten aus. Aber es standen damit 2 gegen 3 Aussagen. Da die im Unfallauto nicht verwandt ware, zählten ihre Aussagen. Der Kollege wäre beinahe Verurteilt worden. Der Grund weshalb es nicht passierte war Dummheit bei den Insassen. Der letzte Insasse der seine Aussage machte begann diese mit den Worten "Wie vorhin mi den Besprochen..." Wäre im der Fehler nicht passiert, wäre mein Kollege als Unfallverursacher verurteilt worden. Das ist eigentlich absurd...

    Ich selbst hatte mal einen Einparkschaden. Ich fuhr auf eine Fähre. Der Einweise winke mich rein. Da öffnete das Auto neben mir die Türe und haut sie mir in die Seite rein. Keine Polizei, Führe legt ab. Alles geregelt, alles klar. Wenig später kommt der Schrieb das die Insassen behaupte ich sei in die offene Türe gefahren ich sei Schuld. Ich wiedersprach und verwies auf meine Schilderung. Daraufhin hies es 50/50. Der Schaden war für die Versicherung zu gering zum Schuld ermitteln. ich wollte nicht 3 Stufen hochgestuft werden in der Versicherung und legte Widerspruch ein. Ich verwies darauf, das der Fähreinwieser alles gesehen habe und meine Aussage bestätigt hatte Eidesstattlich. Zudem verwies ich darauf, das das Schadensbild (schaden war hinter dem Kotflügel als dickste Stelle das Autos) garnicht auftreten kann, wenn ich in eine offene Türe fahre (dann hätte der Schaden vor oder am Kotflügel sein müssen). 2 Wochen später, musste ich nichts mehr bezahlen...

    Daraus erkennt man: Schuld oder nicht Schuld spielt keine Rolle... Die Anzahl der Zeugen entscheidet oder das man selbst alles belegen kann durch externe Quellen, weil Versicherungen bei "niedrigeren" Schäden keine Ursachenvorschung begreiben.


    Wg Schuld:
    Bei Rot ist die Sache klar... aber was passiert wenn Vorfahrt missachtet? Oder einfach auf die Straße getreten/gefahren ohne zu schauen? Da greift die Sorgfaltspflicht und damit gibt es ne Mitschuld. Wie gesagt... ich kann mich dunkel sogar mal errinnern das ein Arbeitskollege der einen Radfahrer umgefahren hatte der ein Vorfahrtachten überfahren hatte, eine 70% Mitschuld bekam... Begründung: Er hätte wenn er sein Tempo der Witterung angepasst hätte (er fuhr nicht zu schnell), den Radfahrer erkennen und bremsen können (Sichtverhältnisse waren gut) und damit wäre der Unfall vermeidbar oder weniger Schlimm ausgegangen. Ich konnte das erst nicht glauben... Sprich: Wenn er langsamer gewesen wäre, hätte er reagieren können.

    Aber unsere Gerichte hier fällen eh komische Urteile. Extrem Konservativ... Eine Bekannte die Anwaltsgehilfin ist hat erzählt, das sie mal den Sorgerechtsfall hatten, wo der Vater das Kind körperlich und psychisch Misshandelt hat und das Kind nicht mehr zum Vater wollte (jedesmal wenn die Sozialarbeiterin kam, flippte er aus und bekam fast nen Nervenzusammenbruch). Zudem hatte der Vater keine Woche VOR der Verhandlung einen Suizidversuch hinter sich, ohne Behandlung. Er bekam das Besuchsrecht am Wochenende ohne Auflagen. KEIN Gericht der Welt hätte so entschieden... unseres schon. Und das Gericht wusste von all den Vorgängen.
    Geändert von nordstern (11. Oktober 2019 um 03:04 Uhr)

  4. #79
    #bringbackStroit Avatar von hi2u
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    Jetzt wirfst du aber einiges durcheinander. Also diese Geschichte mit der Versicherung hat doch Null komma gar nichts mit Gerichten zu tun und wie da entschieden wird? Und es wurde doch alles auch problemlos geregelt und du musstest nichts zahlen, nachdem du den Fall geschildert hast?

    Ansonsten zitiere ich zu juristischen Sichtweisen jetzt mal folgenden, berühmten Satz: "juris non calculat". Das heißt eben nicht, dass Juristen nicht rechnen können (worauf ich mich gerne berufe ), sondern, dass gerade bei Zeugenaussagen, aber auch beim Argumenten im allgemeinen gerade NICHT die Anzahl entscheidet (2vs3 Zeugen), sondern der Wert des Arguments bzw. die Glaubwürdigkeit des Zeugen eine Rolle spielt. Ein ganz klassisches Beispiel hierbei ist übrigens gleich ein ganz schlimmes, die Vergewaltigung. Dabei geht es sehr oft nur 1vs1 was die Aussagen angeht. Und trotzdem werden ja glücklicherweise viele Vergewaltiger verurteilt, wenn sie angezeigt werden.

    Und ansonsten ist es natürlich gerade im Straßenverkehr immer eine Einzelfallentscheidung. Es kommt immer auf die Umstände im Einzelnen an, weshalb man durchaus eine Mitschuld bekommen kann, wenn man sich gar nicht selbst schuldig fühlt. Das ist aber ganz natürlich und absolut richtig, man sollte sich im Straßenverkehr eben umsichtig verhalten und auch immer mit den Fehlern anderer rechnen. Wenn das alle beherzigen würden, gäbe es sehr viel weniger Unfälle.

    Bei dem letzten Beispiel gibt es zum Glück absolut gar kein Problem, weil gegen falsche Entscheidungen ja jederzeit Rechtsmittel eingelegt werden kann, so dass, falls der Richter etwas falsch beurteilt oder zu "konservativ" entscheidet, sich das nächst höhere Gericht (in Familiensachen kommt nach dem Amtsgericht übrigens sogar der Rechtszug direkt zum Oberlandesgericht!)mit der Sache befasst und das richtig stellt, notfalls dann sogar in letzter Instanz der BGH.

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