Wir sind auch nicht da um das Volk zu schützen, sondern die heiligen Stätten und Reliquien.
Todesstrafe kann man für Mord und ähnliches machen, aber nicht für Totschlag und nicht bei Standesunterschieden. Der Ehrenrat hätte gewiss nicht nur auf Hausarrest entschieden, wenn es ein "Ich laufe durch die Straßen und bringe wahllos Leute um" gewesen wäre. Da kann man die Kirche ruhig mal im Dorf lassen, auch im RL bedeutet der Umstand, dass wer tot ist, nicht direkt Höchststrafe.
Außerdem muss man auch das Ehrempfinden der eigenen Leute beachten, man kann die auch nicht beliebig zu Dingen zwingen, sie für falsch halten