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Thema Wiederwahl des Präsidenten: In unserem Vorbild Frankreich gilt:
Gerade in Hinblick auf unsere Diktaturgeprägte Geschichte fände ich eine Amtszeitbegrenzung auf 2 ziemlich sinnvoll.Zitat von wiki
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Thema Wiederwahl des Präsidenten: In unserem Vorbild Frankreich gilt:
Gerade in Hinblick auf unsere Diktaturgeprägte Geschichte fände ich eine Amtszeitbegrenzung auf 2 ziemlich sinnvoll.Zitat von wiki
P
Die Verfassung von damals hatte natürlich ihre ähm Punkte, die von Sanchez gnadenlos ausgenutzt wurden. Den Menschen ihren geliebten El Presidente wegzunehmen, wenn sie ihn wieder wählen wollen würden, ist aber irgendwie auch undemokratisch.
Aber okay. Dann übernimm bitte die von dir zitierte Formulierung.
L
Ich begrüße es, dass sie auf meinen Vorschlag der abstrakten Normenkontrolle durch Präsident und Parteien eingegangen sind. 30% sind vielleicht etwas hoch gegriffen, da dieses Recht besonders dann wichtig wird, wenn mehrere Parteien die nötige Mehrheit für eine Verfassungsänderung haben (wo liegt die bei uns?) Ich würde deshalb mal vorschlagen, dass 2/3 der übrigen Sitze eine solche Kontrolle fordern können.
Als Beispiel:
66% der Parlamentarischer müssen einer Verfassung zustimmen
33% Potenzielle Opposition*2/3= 21,76%, da würde ich halt Runden und sagen, es reichen 20% der Parlamentarier für ein Einberufen des Verfassungsgerichts.
D
Bei ungeklärten Punkten auf die französische Verfassung verweisen, ist von meiner Seite aus ok.
Aber bei der Besetzung des Verfassungsgericht ist Frankreich etwas... sagen wir: seltsam. Die Richter zu gleichen Teilen vom Präsidenten und von den Parlamentspräsidenten bestimmen, außerdem dürfen da noch ehemalige Präsidenten sitzen? Das ist doch, mit Verlaub, Humbug. Mir wäre es immer noch lieb, wenn die Richter mit einer größeren Mehrheit (2/3 oder wenigstens 60%) vom Parlament bestätigt werden müssen, damit sie nicht nur nach Treue zur Regierungslinie ausgewählt werden können.
Liste der Punkte, welche noch eine Einigung benötigen (und meine Meinung dazu)
- Parlamentsgröße und Sitzverteilungsverfahren:
25 Sitze unterstütze ich als sinnvolle Menge. Zu viele Sitze kosten zu viele Steuergelder. D´Hondt Verfahren bevorzugt etwas die größeren Parteien? Ehrlich gesagt: Ist mir nicht so wichtig, was jetzt da für ein Verfahren genommen wird.- Begrenzung Präsident:
Zwei "aufeinanderfolgende"? Eine Begrenzung finde ich sinnvoll; mit dem Vorschlag kann ich leben (hätte ja sonst 3 insgesamt vorgeschlagen)- Abstrakte Normenkontrolle:
Mit 20% kann ich leben. Ist für mich nicht wirklich relevant; schließe mich im Zweifel einfach der Meinung meiner Partei an.- Verfassungsänderung:
2/3 erscheinen mir sinnvoll. Oder 64%; das wären dann genau 16/25- Besetzung des Verfassungsgerichts:
Zum einen unterstütze da meinen Parteikollegen Siegfried. Zum anderen: Alle drei Jahre drei Richter austauschen (bei 9 insgesamt) finde ich ehrlich gesagt nicht so gut. Da können in einer Periode unter Umständen nämlich gleich mal 2/3 aller Richter ausgetauscht werden.
Deshalb der Vorschlag: 9 Richter auf 12 Jahre; alle 4 Jahre werden 3 Richter ausgetauscht; keine Wiederwahl möglich; Ernennung der drei auf Vorschlag des Präsidenten, braucht zudem 2/3 Mehrheit im Parlament (bez. 16/25, also 64%)- Bei ungeklärten Punkten auf franz. Verfassung verweisen:
War sonst noch etwas?
P
Auf einmal so zahm? Was ist da los?
Aber okay, dann sind wir ja fast fertig.
Die fünf sind doch schon eingetütet und Eigentum und Erbe haben wir mit den Demokraten auch schon besprochen.
Meiner Meinung nach können die Liberalen wirklich nicht unzufrieden sein.
Dann sind wir ja so gut wie durch?
Bin nämlich morgen Nachmittag nicht da.
L
Wir waren ja nie böswillig, hoffe ich zu mindestens und wir haben immer gesagt, wir wollen eine Verfassung, welche demokratisch ist und dies sehen wir jetzt als erreicht.
Artikel 1 Der Grundsatz
I. Jeder Staatsbürger ist vor dem Gesetz gleich.
II. Jeder Staatsbürger hat das Recht auf demokratische Mitbestimmung.
Artikel 2 Wertegrundlage
I. Die Familie und Ehe zwischen Mann und Frau stehen unter dem Schutz des Staates.
II. Das Leben aller Menschen, insbesondere der Kinder, auch im Mutterleib, ist zu schützen.
III. Die christliche Glaubenslehre ist Anker unserer Gemeinschaftsordnung und Identität.
IV. Jeder setzt seine Schaffens- und Willenskraft, wie auch sein Eigentum, in der Verpflichtung gegenüber dem Allgemeinwohl nach seinem besten Gewissen und vor Gott ein.
Artikel 3 Zum Erbe der Diktatur Artikel 3 IV
I. Alle Staatsbürger haben das Recht auf ein faires Verfahren und Grundlage jeder Verurteilung muss ein bereits bestehendes Gesetz sein.
II. Alle Staatsbürger sind vor dem Einfluss ausländischer Gewalt zu schützen. Sie genießen ein Recht auf einen unabhängigen und Ihnen verpflichteten Staat.
III. Der Geheimdienst/-polizei ist abgeschafft.
IV. Die kommenden demokratischen Regierungen verpflichten sich aktiv und auf dem Boden dieser Verfassung Opfer der vergangenen Diktatur zu entschädigen und Täter der Justiz zuzuführen.
V. Jeder Staatsbürger hat das Recht, sich an freien, gleichen, geheimen, allgemeinen und unmittelbaren Wahlen zu beteiligen.
Artikel 4 Grundfreiheiten
I. Jeder Staatsbürger hat das Recht der Presse- und Redefreiheit.
II. Jeder Staatsbürger hat das Recht auf Versammlungsfreiheit.
III. Jeder Staatsbürger hat das Recht auf Berufsfreiheit.
IV. Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.
V. Diese Grundfreiheiten können durch Gesetz eingeschränkt werden um den Schutz des demokratischen Staates zu gewähren. Einschränkungen unterliegen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Artikel 5 Grundpflichten
I. Jeder Staatsbürger im Alter von 18 Jahren absolviert eine zweijährige Dienst- oder Wehrzeit. Die Wahl steht im eigenen Ermessen und dient dem Aufbau oder der Verteidigung des Landes.
II. Jeder Staatsbürger leistet einen Eid auf die Verfassung.
III. Jeder Staatsbürger steht in der Pflicht seine politischen Ziele stets ohne Gewalt zu verfolgen.
Artikel 6 Verwirkung von Grundrechten
Ein Staatsbürger der sich offen gegen die Verfassungsgemäße Ordnung aufstellt kann seine Grundrechte verwirken. Darüber befindet die oberste richterliche Instanz. Artikel 1,2 und 3 bleiben unangetastet.
Artikel 7 Der Präsident
I. Santa Maria ist eine Republik mit semipräsidentiellen System und einem Einkammerparlament.
II. Das Parlament und der Präsident werden alle vier Jahre nach den in Artikel 4 V. Grunsätzen per Verhältniswahlrecht gewählt.
III. Der Präsident wird mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Falls im ersten Wahlgang kein Kandidat die nötige Mehrheit erhält, treten die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen in einer Stichwahl gegeneinander an.
IV. Die Wiederwahl des Präsidenten ist möglich, aber nur für zwei Amtszeiten direkt hintereinander.
Artikel 8 Das Parlament
I. Das Parlament besteht aus 25 nach dem D'Hondt-Verfahren vergebenen Sitzen.
(den ganzen restlichen Kram mit dem Regierungspräsidenten und 2/3-Mehrheiten steht schon bei den Franzosen, das schreibe ich bestimmt nicht aus. )
Artikel 9 Das Verfassungsgericht
I. Das Verfassungsgericht besteht aus 9 Richtern, die für zwölf Jahre auf Vorschlag des Präsidenten für eine Amtszeit von zwölf Jahren ausgewählt werden.
II. Das Parlament muss die vorgeschlagenen Richter mit mindestens 16 Stimmen bestätigen.
III. Eine Wiederwahl ist nicht möglich.
IV. Alle 4 Jahre werden drei Richter neu bestimmt.
V. Das verfassungsgericht übt eine konkrete Normenkontrolle aus und kann von allen Gerichten Santa Marias zur Entscheidung über einen Einzelfall angerufen werden.
VI. Auf Antrag von mindestens 20% der Abgeordneten im Parlament kann ein Gesetz auch einer abstrakten Normenkontrolle unterzogen werden.
Metaebene: Alles ungeklärte macht Maxi nach den Franzosen.
Habe ich etwas vergessen?
L
Müssen wir klären, wie das mit den Richtern abläuft, da jetzt ja auf einmal 9 Richter gewählt werden?
Wir hatten uns glaub ich auch mal Gedanken gemacht, ob Präsident und Parlament im wechsel von 2 Jahren gewählt werden sollen oder alles auf einmal alle 4 Jahre?
P
Ja, dann wird einmal ein Ausnahmedekret durchgebracht, dass die ersten Richter gestaffelt nach 4, 8 und 12 Jahren die Amtszeit bekommen. Irgendwie muss man ja anfangen damit.
Naja, wir haben hier kein Mehrheitswahlrecht wie in Frankreich. Das heißt, Koalitionsregierungen sind hier wirklich viel wahrscheinlicher als dort, wo der Präsident entweder der King ist oder komplett blockiert wird. Hier bei uns stellt ja bei vier Parteien bestimmt der Koalitionspartner den Regierungschef. Von daher ist der Präsident nicht so mächtig wie dort. Deswegen sehe ich den Bedarf bei uns nicht so. Bei Versatz wäre halt jede zweite Runde Wahlkampf und das nervt auch. Dann denkt man echt immer nur bis zur nächsten Wahl.
Bei uns ist die Macht schon mehr geteilt, da können wir den Kram also auch zusammen wählen.
Apropos: Dann müssen wir ja Samstag auch einen Präsidentschaftskandidaten abgeben?