Für die Bearbeitung der Tributminderungen werden sechs Kommissionen gebildet. Jede besteht aus dem jeweiligen Vorsitzenden und zwei Mitarbeitern der zur Prüfung bestellten Gesandtschaft, einem der Regenten, vier erfahrenen Khanen aus dem Großreich und zwei Herrschern der in der Region präsenten Vasallenkhanate (soweit es sie gibt). Die sechs Kommissionen sollen ein Votum abgeben, ob es im jeweiligen Fall zu einer Minderung des Tributs kommen soll und wenn ja, welcher Art diese Minderung sein soll.
Dieses Votum bindet den Kuriltai natürlich nicht, hilft aber sicherlich bei der Entscheidung. Die Beratungen und Beschlüsse der jeweiligen Kommission sind vertraulich und sollen nicht an Außenstehende weitergegeben werden.
Die Kommissionen sind wie folgt zusammengesetzt:
Kommission II (Frankreich): Kabul Khan, Salim Khan, Bayern, Hessen, vier weitere Personen aus dem Großreich und der Gesandtschaft