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Thema: [DMS] Versammlung in Korsika

  1. #46
    Registrierter Benutzer Avatar von Roesti
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    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    Soll das eine gemeinsame Behörde sein oder eher über die Flottenkommandos laufen?
    Beides ein bischen. Behörde welche Informationen bündelt und weiterleitet an die Staaten. Flottenkommando welche die Routen auf einander Abstimmt. Natürlich hat das wenig Kompetenzen, wenn ein Staat die Routen nicht fährt, ist das halt so.

    Zitat Zitat von PaPaBlubb Beitrag anzeigen
    Da fällt mir ein, aehm .. bin ich hier überhaupt eingeladen? *FG* Ich glaube der eine oder andere Burgunder kommt auch hier runter geschippert *hust*
    Grundsätzlich jeder, ich hätte jetzt nicht erwartet das Burgund und England auftauchen. Ich wollte das erstmal im Mittelmeer starten. Eigentlich war das für Venedig, Syrien und Izmir gedacht.

    Zitat Zitat von Telko Beitrag anzeigen
    Das Korsika Abkommen

    Die Vertragsstaaten (alle die Unterzeichnen) ächten in Friedenszeiten gemeinsam jede Art der Piraterie im Mittelmeer.

    Kriegsschiffe der Vertragsstaaten verpflichten sich in Friedenszeiten, die Handelsflotten der Vertragspartner vor Piraten zuschützen.

    Piraten haben den Tot zuerwarten so diese aufgegriffen werden. Zwecks der koordiniation der Piratenbekämpfung und der Informationsbeschaffung wird in (Stadt x) eine Zentrale Anlaufstelle geschaffen.

    Der Vertrag kann jederzeit, in einer Vorlaufzeit von 1. Jahr gekündigt werden.
    Danke Telko. Zu Punkt drei, ich finde wir sollten das noch ein wenig anpassen:
    Personen welcher bei Piraterie festgenommen werden, sind zu den folgenden zu verurteilen. Geistliche würdenträger der Christlichen Kirche sind dieser zu überstellen für die Verurteilung. Adlige sind gegen ein Lösegeld zu verurteilen, welches mindestens das doppelte des Schaden ausmacht. Anderer Personen sind zu verurteilen durch den Galgen. Das Strafmass darf erhöht werden, wenn es gründe dazu gibt.

    Rot ist das, wo man sicherlich drüber sprechen sollte. Ich hätte es gerne wenn wir ein Strafmass festsetzen. Damit der Vertrag auch ein wenig Zähne bekommt. Das Strafmass richtet sich danach, was damals üblich war. Das hat ja Jon auf der ersten Seite geschrieben.

    Als Stadt würde ich ein Ort auf Sizilien oder Kreta vorschlagen.
    Rechtschreibfehler bitte melden.

  2. #47
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    War beim Adel nicht auch was mit Kopf ab? Ich würde hier in ermessen des Jägers handeln. Heißt ... Es steht einem frei Lösegeld zuverlangen oder für Piraterie den Kopf abzuschlagen (kein Galgen oder Mast).

    Da derzeit die meiste Piraterie im Osten stattfindet, bin ich ebenso für Kreta.

  3. #48
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    FR würde Sizilien bevorzugen wenn man so eine Stelle haben will weil Kreta weit weg ist oder aber man würde sich für Marseille bewerben um einen zweiten Sitz. Da kann man sich auch vorstellen dann Geld zu investieren.
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  4. #49
    Registrierter Benutzer Avatar von Caporegime
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    Iraklio auf Kreta ist ein schöner, geschichtsträchtiger und für den Handel gut gelegener Punkt. Mit dem derzeitigen Piraterieschwerpunkt im Osten, wäre das wohl die optimale Stelle.

    Es spricht ja nichts dagegen eine oder mehrere Nebenstellen aufzustellen, irgendwo am Rande des Mittelmeeres wenn da jemand investieren möchte.

  5. #50
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    Ich würde nur eine Anlaufstelle bevorzugen aus schon bekanntgegebenen gründen. Sollen es doch zwei werden, würde Genua sich auch anbieten. Ich halte aber Tunis und Kreta für eine deutlich bessere Idee.

  6. #51
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    Die izmirische Vasallenstadt Leros gibt zu bedenken, dass eine exakte Regelung der Strafen weit in die Rechtshoheit der Reiche eingreifen würde. Die meisten Städte, denen die Blutgerichtsbarkeit verliehen wurde, könnten das als Beschneidung ihrer Rechte empfinden. Auch wäre denkbar, dass die Position eines Herrschers geschädigt werden könnte, der auf diese Weise sein Begnadigungsrecht abgibt. Es würde auch Sicht von Leros und der anderen Vasallen des Sultans ausreichen, eine Indienstnahme der Piraten für Kaperfahrten zu untersagen. Ob man sie aber zum Strick verurteilt oder zum Galeerendienst begnadigt, sollte den zuständigen Richtern überlassen bleiben.

    Auch die Idee, eine Art Lenkungsstelle einzurichten, scheint den kleinasiatischen Städten noch nicht ganz ausgereift. Man wird ja kaum sinnvollerweise planen, jede Patrouille in einem von nur zwei Häfen für das gesamte Mittelmeer und Schwarze Meer zu beginnen. Hier könnten regelmäßige Konsultationen der Admirale benachbarter Länder etwa im Herbst jeden Jahres möglicherweise mehr bewirken.

  7. #52
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    Aufgeschnappte Piraten unterstehen der Gerichtsbarkeit des Jägers. Also desjenigen der das Schiff geentert hat bzw. dem sich der Pirat ergeben hat. So behält jeder sein persönliches Recht bei und keiner wird beschnitten?

    Jeden einzelnen Piraten, dem entsprechenden Land zuzuführen aus dem er kommt ist ein unnötiger Bürokratischer mehr Aufwand.

  8. #53
    Zurück im Norden
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    So wurde das bislang gehandhabt, ja. Die Blutgerichtsbarkeit betrifft ja im Prinzip alle, die im Herrschaftsgebiet eines Fürsten, einer Stadt oder eines Stammes ein Verbrechen begehen.

  9. #54
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    Zitat Zitat von Roesti Beitrag anzeigen
    [...]
    Grundsätzlich jeder, ich hätte jetzt nicht erwartet das Burgund und England auftauchen. Ich wollte das erstmal im Mittelmeer starten. Eigentlich war das für Venedig, Syrien und Izmir gedacht.
    Das westliche Mittelmeer ist nah genug, um für England interessant zu sein. Außerderm kann man ja auch eventuell was für Nordsee und Co mitnehmen, man muss das Rad ja nicht mehrfach erfinden.

    Danke Telko. Zu Punkt drei, ich finde wir sollten das noch ein wenig anpassen:
    Personen welcher bei Piraterie festgenommen werden, sind zu den folgenden zu verurteilen. Geistliche würdenträger der Christlichen Kirche sind dieser zu überstellen für die Verurteilung. Adlige sind gegen ein Lösegeld zu verurteilen, welches mindestens das doppelte des Schaden ausmacht. Anderer Personen sind zu verurteilen durch den Galgen. Das Strafmass darf erhöht werden, wenn es gründe dazu gibt.
    Wie Jon sagte, ist das Strafmaß Sache der Staaten bzw. deren Stände und Vasallen. Gewohnheitsrecht wird gerne verbissen verteidigt.

    Der Vertragsentwurf sagt in Punkt 1 aus, dass in Kriegszeiten Piraterie erlaubt ist, da sie ja offensichtlich nur in Friedenszeiten verboten ist. Im Krieg Handelsschiffe unbeteiligter Nationen anzugreifen wäre daher kein Vertragsverstoß. Kann man sicherlich machen, ist aber sicher nicht, was gewünscht ist. Daher einfach das "in Friedenszeiten" streichen. Kaperei ist davon ja nicht betroffen, weil eben keine Piraterie.

    Zum Informationsaustausch braucht man auch keine zentrale Anlaufstelle, sondern lediglich international zusammenarbeitende Behörden.

    Piraten führen üblicherweise keine Ausweisdokumente mit, herauszufinden, wo die herkamen, geht daher im wesentlichen nur durch Folter oder Kuhhandel. Und beides ist unnötig, der Ort der Hinrichtung sollte eigentlich für alle Beteiligten ohne Belang sein. Bei einer Überführung besteht zudem die Gefahr, dass sie befreit werden von ihren Kollegen, Piratenbanden sind ja nicht zwingend nur einzelne Schiffe. Wer sie fängt, darf sie behalten sollte daher die effektivste Möglichkeit sein. Ansonsten besteht zudem die Gefahr, dass überraschend viele Piraten "zufällig" aus der Gegend kommen, welche die geringsten Strafen für Piraterie hat.

  10. #55
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    Das Kapern ist nur zwischen Kriegsführende Staaten erlaubt. Nicht allgemein und für alle.

  11. #56
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    Steht halt wie gesagt nicht da, deshalb der Änderungsvorschlag.

  12. #57
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    Das Korsika Abkommen

    Die Vertragsstaaten (alle die Unterzeichnen) ächten gemeinsam jede Art der Piraterie im Mittelmeer.

    Kriegsschiffe der Vertragsstaaten verpflichten sich die Handelsflotten der Vertragspartner vor Piraten zuschützen.

    Gefangengenommene Piraten werden nach geltenden Recht des Piratenjägers verurteilt.

    Das Kapern im Mittelmeer, ist nur dann zwischen Kriegsführende Staaten erlaubt.

    Der Vertrag kann jederzeit, in einer Vorlaufzeit von 1. Jahr gekündigt werden.
    Geändert von Telko (08. Februar 2019 um 09:58 Uhr)

  13. #58
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    Ich möchte den Vertra vor dem Beginn der Schifffahrtsaison im Mittelmeer unter Dach und Fach haben.
    Geändert von Telko (08. Februar 2019 um 09:57 Uhr)

  14. #59
    Für mehr Klink im ***** Avatar von Gulaschkanone
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    "Das Kapern" im Mittelmeer, "ist nur" dann passts
    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
    Einheit, Einheit, gib mir meine Minghan wieder :p

    Mehrfacher Gewinner einer DET-Runde und Sieger der Herzen(2/7)

    Vom Kurfürst, über Admiral, Jarl, Botschafter und König zum Papst-ein Leben im Civforum.

  15. #60
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    "Jede Art der Piraterie" ist übrigens wieder diskutabel, da fallen nach einhelliger Meinung insbesondere der Händler auch Meerengenzölle drunter. Wobei auch diskutabel ist, ob die Meerengen überhaupt zum Mittelmeer gehören.

    Ein Jahr Kündigungsfrist halte ich übrigens für gewagt, da man bei Kündigung während eines laufendes Jahres keine Schiffe bis zum Auslaufen des Vertrages mehr gebaut bekommt aufgrund der Spielmechanik (kein Schiffbau während eines laufendes Jahres plus ein Jahr Baudauer heißt praktisch eine komplette Saison Freischuss ohne Reaktionsmöglichkeit der Gegenseite). Ich würde da eher 2 bis 3 Jahre vorschlagen.

    Vor der Schifffahrtssaison eine Konferenz auf einer Insel abzuhalten halte ich für ein wenig fragwürdig. Wie soll man da hin gekommen sein? Das ist aber Jons Sache.

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