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Thema: Kuriltai 1416 in Sarai

  1. #76
    Zurück im Norden
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    Zitat Zitat von Teuta Beitrag anzeigen
    Wir gehen aber mal davon aus, dass diesen bei einer Rebellion ähnliches blühen wird?
    Das ist dann aber eine Frage der Vertragstreue. Wenn ein Regent sein Wort nicht einhält, hat er die daraus erwachsenden Folgen selbst zu tragen. Das dürfte im Verkehr zwischen Verbündeten der Mongolen und Uiguren nicht anders sein.

    Die Frage des italienischen Königs ist ebenfalls berechtigt. Es gibt in aller Regel Strafbestimmungen in allen Reichen, die für Ausländer (etwa Reisende, Händler oder Söldner) gelten und meist auch zwischen Männern und Frauen verschiedenen Standes differenzieren. Diese Regelungen gelten natürlich. Eine Ausnahme sind offiziell legitimierte Amtsträger des Großkhans, die sich durch ein gesiegeltes Metallplättchen ausweisen. Sollten diese sich in den Augen eines Königs oder seiner Männer ungebührlich oder verbrecherisch verhalten, ist dies mitzuteilen, so dass eine Untersuchung stattfinden kann. Ein Angriff auf Amtsträger und Gesandte wird üblicherweise als Angriff auf ihren Herrn angesehen und entsprechend geahndet. So ließ König Ludwig beispielsweise 1314 fünf mongolische Gesandte am Galgen hinrichten, die ihn zur Zahlung der Tribute anhalten sollten. Diese Tat war natürlich nicht nur gegen die Gesandten, sondern auch gegen das Mongolische Reich gerichtet.

  2. #77
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    Womit dann auch geklärt ist, warum er dann selber das selbe Schicksal erlitt.

  3. #78
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Im Orden hat man keine Meinung, möchte aber noch drauf hinweisen, dass die Bestimmung nicht nur die Handlung nach der Niederschlagung bestimmt sondern auch die davor. Die Situation in Indien hat zbs gezeigt, dass ein Kampf bis zur Hinrichtung eines Aufständigen nicht immer sinnvoll sein muss. Aktuell scheint dieser Aspekt eher ignoriert zu werden. Im Grunde steht also auch die Frage im Raum, mit welcher Kraft und Verbissenheit man Aufstände immer niederschlägt oder vielleicht auch mal diplomatisch löst.

  4. #79
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    Man kann nur Dinge diplomatisch lösen, wenn es dafür nachvollziehbare Gründe gibt, die man lösen kann. Machtgier, Größenwahn oder einfach nur ein hinterlistiges Wesen zählen nicht dazu. Außerdem gilt es natürlich auch andersherum, statt einen Aufstand zu machen könnten die Rebellen auch erstmal selbst eine diplomatische Lösung suchen. Ansonsten ist der Bruch eines Lehnsverhältnisses immer auch ein Bruch göttlichen Rechts, das auch entsprechend zu ahnden ist. Ein bisschen "dududu" reicht da nicht.

  5. #80
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    Stehen unsere Gesandte unter ähnlichen Schutz oder gilt dies nur für die Mongolischen?

  6. #81
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Ja, das wär schon witzig, wenn wir den Inder laufen lassen und dann einen auf harten Mann machen. Prinzipiell müsste man sehen, das wir jetzt keinen ermutigen , aber in der Außenwirkung kann das schnell so gedeutet werden, das wir jetzt Angst haben, das uns die Felle davonschwimmen und versuchen hart zu erscheinen, aber tatsächlich schwächeln.
    Meine Stories:
    Sim City Societies: England obsiegt, Großkanzler Sutler baut ein neues London
    ANNO 2070: Die Zukunft wird nass
    Fallen Enchantress - Legendary Heroes: Geschichten aus der Gruft

  7. #82
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    Was wäre also der Alternativvorschlag?

  8. #83
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Zitat Zitat von Oberst Klink Beitrag anzeigen
    Eine öffentliche Abkehr ist gefährlich, denn sie könnte potentiellen Rebellen signalisieren, dass von nun an nicht mehr das Risiko besteht, Leben und Besitz zu verlieren, wenn man sich gegen seinen obersten Lehnsherren erhebt. Von diesem Kuriltai soll das Signal ausgehen, dass das Großreich den vergangenen Krisen zum Trotz einig und gestärkt wie nie zuvor da steht. Im Sinne dessen ist es unverzichtbar am Beschluss von 1266 festzuhalten und dies öffentlich zu bekräftigen.
    Es muss jedermann bewusst sein, dass der Akt der Rebellion gegen den Großkhan und das Großreich harte Konsequenzen nach sich ziehen wird und, falls am Ende den Rebellen nach ihrer Niederwerfung doch Gnade zuteil wird, sie ihr Leben einzig dem Großmut und der herausragenden Machtstellung des Großkhans verdanken. Das Begnadigungsrecht ist ausreichend, um in besonderen Situationen und Härtefällen von der grundsätzlich harten Linie abzuweichen.
    Wohl gesprochen!
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Jeder mag Basse!

  9. #84
    Registrierter Benutzer Avatar von Caporegime
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    Hellas spricht sich grundsätzlich dafür aus die Praxis zu belassen. Jede Veränderung müsste ein falschen Eindruck erwecken und Verrat als Abwegungssache darstellen. Ein Gedankenspiel hinsichtlich der Ausnahme des Klerus wäre aber anzuraten, ist hier die Ausnahme wohl schon die Regel, aber schlussendlich wäre auch das ein falsches Zeichen und darüber hinaus noch eine Einschränkung der Optionen in solchen Fällen. Es wäre dagegen möglich den Regelfall für Kleriker auf mildere Strafen zu setzen, aber in besonders schweren Fällen ein Recht auf Strafschärfung einzubauen um weiterhin die Option in der Hand zu halten. Für den Schritt spräche eine gewisse realitätsnähe unserer Rechtssetzung und das Zeichen ein anpassungsfähiges, besser ein reformierbares Reich zu sein. Bereits die Möglichkeit der Veränderung nimmt einigen Aufwieglern den Wind aus den Segeln. Ob das Argument der ausstrahlenden Schwäche stärker wiegt, das kann der Khan allerdings nicht einschätzen.

  10. #85
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Also, ich habe immer noch bedenken bezüglich der Bestimmung würde jetzt aber tatsächlich eher dazu raten sie anzunehmen. Man muss natürlich bedenken, dass die eigene Stabilität nicht für einen Pyrussieg leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden darf und auch die Sache mit Bahadur Khan sollte bedacht sein. Aber die Zeit des Regentschaftsrates war eine Ausnahmezeit. Mit der Volljährigkeitserklärung des Großkhan ist diese zu Ende. Da alle ihren Eid wiederholt haben, dürfte es an der Position des Großkhanes keine Zweifel mehr geben. Es dürfte also verständlich sein, wenn von nun an wieder Aufstände mit voller Härte bestraft werden. Das Begnadigungsrecht dürfte daher ausreichend sein.

    Die Klosterregelung der Geistlichen begrüßen wir aber und würden auch eine Festschreibung dieser gutheißen!

  11. #86
    Registrierter Benutzer Avatar von Schuba77
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    Schwaben befürwortet ebenfalls die Bekräftigung des Beschlusses.

  12. #87
    Für mehr Klink im ***** Avatar von Gulaschkanone
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    Seine Heiligkeit stimmt den Johannitern zu und enthält sich daher
    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
    Einheit, Einheit, gib mir meine Minghan wieder :p

    Mehrfacher Gewinner einer DET-Runde und Sieger der Herzen(2/7)

    Vom Kurfürst, über Admiral, Jarl, Botschafter und König zum Papst-ein Leben im Civforum.

  13. #88
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Zitat Zitat von Teuta Beitrag anzeigen
    Was wäre also der Alternativvorschlag?
    Ich habs jetzt mal in den Raum zur Diskussion stellen wollen, als es mir einfiel. Ich hab da jetzt aber auch keinen Alternativvorschlag parat und weiß auch net wie der Rest das bewertet.
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  14. #89
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Wie sieht es hier mit dem stellen von Geiseln aus? Das kann man ja nett umschreiben und würde dennoch dazu führen, dass man keine 180-Grad-Wende machen müsste und der Gute an die etwas kürzere Leine genommen werden könnte.
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  15. #90
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    Der Top 2 ist bereits abgehakt, es geht "nur" noch um potentielle künftige Rebellionen. Und da von allen Vasallen Geißeln zu verlangen würde dann doch unter die Kategorie "tyrannisch" fallen, was der Stabilität letztlich nicht zuträglich wäre.

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