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Thema: Der Mongolensturm - Verträge und Vereinbarungen

  1. #61
    Zurück im Norden
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    Die Khanate sind ja über den Großkhan schon dabei.

  2. #62
    Für mehr Klink im ***** Avatar von Gulaschkanone
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    Papst auch.
    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
    Einheit, Einheit, gib mir meine Minghan wieder :p

    Mehrfacher Gewinner einer DET-Runde und Sieger der Herzen(2/7)

    Vom Kurfürst, über Admiral, Jarl, Botschafter und König zum Papst-ein Leben im Civforum.

  3. #63
    Spürt Luft Avatar von ttte
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    Zitat Zitat von Chris der Phönix Beitrag anzeigen
    Die Heilige Liga


    § 1 – Präambel

    Der Heilige Stuhl, das Khanat Hellas und die Republik Venedig schließen sich zur Heiligen Liga zusammen. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass folgende Punkte zum Wohle der Völker und als Zeichen ewiger Freundschaft und Zusammenarbeit dienen werden. Die Vertrag soll ein Zeichen nach „Außen“ sein, um die enge Verbundenheit in die Welt zu tragen und zu verdeutlichen. Der Vertrag ist unbefristet und kann nicht einseitig gekündigt werden. Ausnahme ist ein Akt der Illoyalität einer Vertragspartei gegenüber dem Mongolischen Reich. In diesem Fall ist der Vertrag als obsolet anzusehen, gilt jedoch zwischen den übrigen Vertragsparteien weiterhin.


    § 2 – Gegenseitiger Schutz

    Der Heilige Stuhl, Venedig und Hellas bieten sich gegenseitigen Schutz in der Verteidigung des Volkes zu Lande und zu Wasser, wenn es zu einem Überfall, Angriff oder einer Kriegserklärung einer vierten Macht oder auch zu einem Aufruhr der Vasallen oder einzelner Bevölkerungsteile kommt. Alle Seiten bemühen sich auch in Friedenszeiten, militärisch zusammenzuarbeiten und sowohl zu Lande wie zu Wasser eine gemeinsame Strategie zu finden.


    § 3 – Wirtschaft

    Die Vertragsparteien erkennen sich gegenseitig als wichtige Handelspartner an und unterstützen die Händler dabei, in die anderen Länder großflächig zu investieren. Auch gemeinsame Handelskarawanen oder andere Handelsmissionen sollen geplant werden.


    § 4 – Bildung

    Es sollen Austauschprogramme stattfinden, an welchen Gelehrte beider Völker teilnehmen. Auch eine Kooperation bei der Errichtung einer Universität oder eine gemeinsame Trägerschaft der Päpstlichen Universität soll geprüft werden.


    § 5 – Weitere Vertagsparteien

    Es steht den vertragschließenden Parteien jederzeit frei, weitere Mächte vorzuschlagen, die ebenfalls Ihre Unterschrift unter diesen Vertrag setzen wollen.
    Hierfür ist allerdings eine Zustimmung von allen Seiten erforderlich.
    In Absprache mit den Vertragsparteien unterzeichnet Tirol den Vertrag und tritt der Heiligen Liga bei.
    Zitat Zitat von Civmagier Beitrag anzeigen
    Oh ich wuste gar nicht das das Hier ein Deutschlehrerforum ist.
    Da muss mir irgentetwas entfallen sein. :gruebel:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Da geht er hin, der ttte-ngrabscher :blaw:


  4. #64
    Erfährt alles als letzter Avatar von Käsbert
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    Vertrag von Ajaccio im Jahre 1424 des Herrn

    1. Bei den Vertragspartnern handelt es sich um das Kalifat von Cordoba und Marrakesch und die Republik Venedig.

    2. Die Vertragspartner verpflichten sich zur Aufhebund sämtlicher, gegeneinander bestehender Handelssperren.
    2.1 Während der Dauer des Vertrags ist es den Vertragspartnern untersagt, Handelssperren jeglicher Art gegen einander einzurichten.

    3. Die Vertragspartner erkennen die im Jahre 1424 bestehenden Grenzen des jeweils anderen in vollem Umfang an.

    4. Die Vertragspartner verpflichten sich zu einem Verzicht auf verdeckte oder offene Operationen innerhalb der Grenzen des anderen Vertragspartners für die Dauer des Vertrags.

    5. Der Vertrag geht mit einer Zusicherung einher, dass jeder Vertragspartner auf Kriege gegen den anderen Vertragspartner während der Dauer des Vertrags verzichtet.
    5.1 Der Vertrag gilt zunächst unbefristet und kann mit einer Frist von zwei Jahren aufgekündigt werden.
    5.2 Im Falle eines Verrats am Großkhan - im Jahre des Herrn 1424 Großkhan Yunus - verliert der Vertrag seine Gültigkeit.
    Das Kalifat unterzeichnet und freut sich ob dieser Einigung.

  5. #65
    Imperiale Avantgarde Avatar von Brabrax
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    Zitat Zitat von Käsbert Beitrag anzeigen
    Das Kalifat unterzeichnet und freut sich ob dieser Einigung.
    Die Republik Venedig unterzeichnet.

  6. #66
    Shiny! Avatar von Lao- Tse
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    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    5. Februar 1424: In Mailand beginnt ein Städtetag des Königreichs Italien. Es wird vermutet, dass der König vor allem über den mongolischen Bürgerkrieg sprechen möchte. Außerdem soll ein unterschriftsreifer Vertrag mit dem Kalifat von Cordoba und Marrakesch vorliegen, so dass einige Städtevertreter auch darüber zu diskutieren wünschen.
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    Die Republik Venedig unterzeichnet.
    Auch Italien unterzeichnet.
    Zitat Zitat von Windhoek Beitrag anzeigen
    Was schreibt ihr da für Unsinn?
    Zitat Zitat von Cepheus Beitrag anzeigen
    ...
    "Womit denn?"
    "Nun, ich hätte hier einige Ausgaben der Men's Health und der Bravo. Wenn sie es damit umwickeln könnten. Ich würde anschließend gern noch eine Tube Gleitgel dazulegen und es einem Freund schenken. Xxx Yyy ist übrigens sein Name. Sie müssten ihn kennen, er hatte hier erst gestern den Dreierpack Tigertangas gekauft, der im Angebot war. Ansonsten kommt er eigentlich nur wegen der Kondome her."

  7. #67
    Moderator Avatar von Nahoïmi
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    Vertrag von Marseille

    1. Bei den Vertragspartnern handelt es sich um das Königreich Frankreich und das Kalifat von Cordoba und Marrakesch

    2 Das Kalifat von Cordoba und Marrakesch verzichtet auf jegliche Handlungen, die dazu geneigt sind den religiösen Frieden in Spanien und auf den Mittelmeerinseln zu gefährden.
    2.1 Im Falle religiös geprägter Unruhen in Spanien und auf den Mittelmeerinseln verpflichtet sich das Kalifat von Cordoba und Marrakesch das Gespräch mit dem Königreich Frankreich zu suchen.

    3. Die Vertragspartner kündigen ihr Bestreben nach einer weiteren Verbesserung ihrer Beziehungen an. Dies umfasst z.B. auch die gemeinsame Abwehr von Banditen und Piraten im westlichen Mittelmeer.
    3.1 Die Vertragspartner schaffen ein Handelsgremium in Marseille. Aufgabe des Gremiums ist es im Falle von Diskriminierung und Streitfällen zwischen Einwohnern der Vertragspartner zu vermitteln sowie Maßnahmen zur Handelsförderung zu entwickeln.

    4. Zur Erfüllung von 2.1 und 3.1 entsendet das Kalifat von Cordoba und Marrakesch feste Gesandtschaften nach Marseille und Paris.

    5. Der Vertrag wird beim Treffen in Marseille öffentlichkeitswirksam unterzeichnet, tritt aber bereits mit dem 1.1.1425 in Kraft.
    5.1 Der Vertrag gilt zunächst unbefristet bis er durch einen anderen Vertrag ersetzt wird. Er kann mit einer Frist von zwei Jahren aufgekündigt werden.
    5.2 Im Falle eines Verrates am Großkhan - im Jahre 1425 Großkhan Yunus - verliert der Vertrag seine Gültigkeit.
    Frankreich unterzeichnet
    Zitat Zitat von Bassewitz
    Oh gewaltiger Weiser, Licht der Wahrheit, großer Lehrer! :meister:

  8. #68
    Erfährt alles als letzter Avatar von Käsbert
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    Das Kalifat unterzeichnet

  9. #69
    Moderator Avatar von Nahoïmi
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    Vertrag zwischen dem Königreich Frankreich und dem Königreich Schottland-Norwegen

    1. Das Königreich Frankreich räumt den Händlern vom Königreich Schottland-Norwegen "Umfassende Handelsprivilegien" ein
    2. Das Königreich Schottland-Norwegen stellt in Friedenszeiten Schiffe (mitsamt Besatzung) zum Schutz der französischen Nordsee-& Atlantikküste ab.
    2.1. Über die Anzahl der Schiffe wird jährlich verhandelt.
    2.2. Im ersten Jahr werden 10 Schiffe abgestellt.
    3. Das Königreich Frankreich erhält das Recht in den schottisch-norwegischen Werften die verbesserten schottisch-norwegischen Schiffe zu bauen, sofern diese nicht durch Schottland-Norwegen ausgelastet sind.
    Zitat Zitat von Bassewitz
    Oh gewaltiger Weiser, Licht der Wahrheit, großer Lehrer! :meister:

  10. #70

  11. #71
    Profi Fragesteller Avatar von Darzumir
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    Freundschaftsvertrag zwischen Burgund und Dänemark:

    1. Die Vertragsparteien sind das Königreich Burgund und das Königreich Dänemark.
    2. Dieser Vertrag kann ein seitlich von beiden Parteien, mit einer Kündigungslaufzeit von 3 Jahren aufgekündigt werden oder mit Einvernehmen beider Parteien ohne Kündigungslaufzeit.
    3. Im Falle des unprovozierten Angriffes durch äußere Gewalten auf eine der Vertragsparteien verpflichten sich die Vertragsparteien gegenseitige Waffenhilfe zu leisten.

    Zitat Zitat von Darzumir
    Geteiltes Leid ist mindestens doppeltes Leid, meistens dreifaches und höchstens unendliches.

  12. #72
    Blubb=Lebenseinstellung Avatar von PaPaBlubb
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    Gez. und gesiegelt von Burgund

  13. #73
    Profi Fragesteller Avatar von Darzumir
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    Freundschaftsvertrag zwischen Schottland Norwegen und Dänemark:

    1. Die Vertragsparteien sind das Königreich Schottland Norwegen und das Königreich Dänemark.
    2. Dieser Vertrag kann ein seitlich von beiden Parteien, mit einer Kündigungslaufzeit von 3 Jahren aufgekündigt werden oder mit Einvernehmen beider Parteien ohne Kündigungslaufzeit.
    3. Im Falle des unprovozierten Angriffes durch äußere Gewalten auf eine der Vertragsparteien verpflichten sich die Vertragsparteien gegenseitige Waffenhilfe zu leisten.

    Zitat Zitat von Darzumir
    Geteiltes Leid ist mindestens doppeltes Leid, meistens dreifaches und höchstens unendliches.

  14. #74

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