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Thema: Der Mongolensturm - Verträge und Vereinbarungen

  1. #31
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Trapezunt ist dabei.
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Jeder mag Basse!

  2. #32
    Moderator Avatar von Nahoïmi
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    Syrien unterschreibt.
    Zitat Zitat von Bassewitz
    Oh gewaltiger Weiser, Licht der Wahrheit, großer Lehrer! :meister:

  3. #33
    Zurück im Norden
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    Zitat Zitat von Käsbert Beitrag anzeigen
    Auch wenn es quasi eine Selbstverständlichkeit für den Sultan ist - Izmir unterzeichnet.


    Und wundert sich schon ziemlich, was England im Mittelmeer zu suchen hat.
    Wo immer Holz schwimmen kann...

  4. #34
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Ägypten unterzeichnet auch.

  5. #35
    Registrierter Benutzer Avatar von Roesti
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    Das Kalifat unterzeichnet.
    Rechtschreibfehler bitte melden.

  6. #36
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    Um hier auch mal einen langfristigen Vertrag stehen zu haben:

    Entente Cordiale

    Frieden und Stabilität sind ein hohes Gut auf den britischen Inseln und dem Kontinent, denn sie sind Grundlage für Handel und Wohlstand. Um diesen zu vermehren und die freundschaftlichen Beziehungen auszubauen, kommen das Königreich England und das Königreich Burgund (folgend Vertragsmächte) in herzlichem Einvernehmen zu folgender Übereinkunft:

    1. Handelssanktionen zwischen den Vertragsmächten sind ausgeschlossen. Bei Handelskonflikten mit Verbündeten der Vertragsparteien kann davon nach vorheriger Aussprache zeitweilig abgewichen werden.

    2. Die Flotten der Vertragsmächte kooperieren bei der Piratenbekämpfung, wozu sich die Admiralitäten mindestens einmal im Jahr im Herbst vor dem Ende der Schifffahrtssaison austauschen.

    3. Die Eröffnung von Kontoren und Handelskompanien ist in allen Territorien der Vertragsmächte ausdrücklich erlaubt. Auf Einspruch der Handelsgilden, kann zeitweise der Bau von weiteren Kontoren und Handelskompanien verboten werden.

    4. Alle Vertragsmächte erhalten das Recht, Kriegsschiffe in den Häfen der anderen zeitweise zu stationieren. Diese dürfen nicht für kriegerische Handlungen gegen Verbündete der Vertragsparteien genutzt werden. Die Vertragsmächte dürfen die Schiffe in jeder ihm genehmen Form kontrollieren. Man hat bei zeitweiliger Stationierung die anderen Vertragsmächten im Vorfeld über die Verwendung und Ziele der Schiffe zu informieren.

    5. England kann burgundisches Belagerungsgerät zum halben Jahressold anwerben, sofern Burgund nicht gerade selbst Bedarf hat. Bei Verlusten zahlt England vollständig für die Neuanschaffung. Das Belagerungsgeräte darf nicht gegen Verbündete des Vertragspartnern genutzt werden. Die Ausleihe ist auf 3 Jahre begrenzt und muss anschließend bei Bedarf erneut eruiert werden.

    6. England unterstützt Burgund beim Wiederaufbau des Genter Doms. Im Gegenzug wird in diesem eine Kapelle für den Heiligen Georg eingerichtet.

    Dieser Vertrag ist mindestens 7 Jahre lang gültig und kann dann mit einer Kündigungsfrist von 3 Jahren gekündigt werden. Weitere Parteien können ihm beitreten. Dies bedarf der vorherigen Zustimmung aller bisherigen Vertragsmächte.

  7. #37
    Profi Fragesteller Avatar von Darzumir
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    Das Korsika Abkommen

    Die Vertragsstaaten (alle die unterzeichnen) ächten gemeinsam jede Art der Piraterie im Mittelmeer.

    Kriegsschiffe der Vertragsstaaten verpflichten sich die Handelsflotten der jeweils anderen vor Piraten zu schützen.

    Gefangengenommene Piraten werden nach geltendem Recht des Piratenjägers verurteilt.

    Das Kapern im Mittelmeer ist nur zwischen kriegsführenden Staaten erlaubt.

    Der Vertrag kann mit einer Frist von zwei Jahren gekündigt werden.
    Das Emirat von Tunis unterzeichnet.

    Zitat Zitat von Darzumir
    Geteiltes Leid ist mindestens doppeltes Leid, meistens dreifaches und höchstens unendliches.

  8. #38
    Blubb=Lebenseinstellung Avatar von PaPaBlubb
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    Zitat Zitat von Teuta Beitrag anzeigen
    Um hier auch mal einen langfristigen Vertrag stehen zu haben:

    Entente Cordiale

    Frieden und Stabilität sind ein hohes Gut auf den britischen Inseln und dem Kontinent, denn sie sind Grundlage für Handel und Wohlstand. Um diesen zu vermehren und die freundschaftlichen Beziehungen auszubauen, kommen das Königreich England und das Königreich Burgund (folgend Vertragsmächte) in herzlichem Einvernehmen zu folgender Übereinkunft:

    1. Handelssanktionen zwischen den Vertragsmächten sind ausgeschlossen. Bei Handelskonflikten mit Verbündeten der Vertragsparteien kann davon nach vorheriger Aussprache zeitweilig abgewichen werden.

    2. Die Flotten der Vertragsmächte kooperieren bei der Piratenbekämpfung, wozu sich die Admiralitäten mindestens einmal im Jahr im Herbst vor dem Ende der Schifffahrtssaison austauschen.

    3. Die Eröffnung von Kontoren und Handelskompanien ist in allen Territorien der Vertragsmächte ausdrücklich erlaubt. Auf Einspruch der Handelsgilden, kann zeitweise der Bau von weiteren Kontoren und Handelskompanien verboten werden.

    4. Alle Vertragsmächte erhalten das Recht, Kriegsschiffe in den Häfen der anderen zeitweise zu stationieren. Diese dürfen nicht für kriegerische Handlungen gegen Verbündete der Vertragsparteien genutzt werden. Die Vertragsmächte dürfen die Schiffe in jeder ihm genehmen Form kontrollieren. Man hat bei zeitweiliger Stationierung die anderen Vertragsmächten im Vorfeld über die Verwendung und Ziele der Schiffe zu informieren.

    5. England kann burgundisches Belagerungsgerät zum halben Jahressold anwerben, sofern Burgund nicht gerade selbst Bedarf hat. Bei Verlusten zahlt England vollständig für die Neuanschaffung. Das Belagerungsgeräte darf nicht gegen Verbündete des Vertragspartnern genutzt werden. Die Ausleihe ist auf 3 Jahre begrenzt und muss anschließend bei Bedarf erneut eruiert werden.

    6. England unterstützt Burgund beim Wiederaufbau des Genter Doms. Im Gegenzug wird in diesem eine Kapelle für den Heiligen Georg eingerichtet.

    Dieser Vertrag ist mindestens 7 Jahre lang gültig und kann dann mit einer Kündigungsfrist von 3 Jahren gekündigt werden. Weitere Parteien können ihm beitreten. Dies bedarf der vorherigen Zustimmung aller bisherigen Vertragsmächte.
    Burgund unterschreibt

  9. #39
    Zurück im Norden
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    26. Mai 1416: Angesichts der Spannungen im Ostseeraum unterzeichnen Dänemark und die Khanate Livland und Nowgorod einen Verteidigungspakt, der insbesondere eine militärische Präsenz auswärtiger Mächte östlich des Großen Belts und des Öresunds ausschließen und Überraschungsangriffe verhindern soll. Die Hanse, deren Interessen die vertragschließenden Parteien zu achten versprechen, wird ausdrücklich eingeladen, sich der Vereinbarung ganz oder teilweise anzuschließen. Livland und Nowgorod sichern überdies zu, Dänemark bei der Verteidigung seiner vitalen Interessen beizustehen und zum Schutz der Zufahrtswege zur Ostsee beizutragen. Dänemark wiederum erklärt, während der Dauer des unbefristet, aber mit zweijähriger Kündigungsfrist abgeschlossenen Vertrages auf jede Zollerhebung an den drei Wasserstraßen zwischen Nord- und Ostsee zu verzichten und auch keine willkürlichen oder unangemessenen Kontrollen von Handelsschiffen oder Fischerbooten vorzunehmen. Dieses Zugeständnis gilt ausdrücklich für Händler und Fischer jeder Herkunft.

  10. #40
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    Zitat Zitat von Teuta Beitrag anzeigen

    Ostseevertrag.


    Zur Sicherung des Friedens in der Ostsee und der Beendigung der vergangenen Konflikte sind die Mächte das Königreich Schweden, das Königreich Dänemark, das Königreich England, das Khanat Livland, das Khanat Nowgorod und die Niederdeutsche Hanse zusammengekommen und haben sich zur Einhaltung folgender Punkte verpflichtet:

    1. Das Königreich Dänemark verpflichtet sich, Durchfahrten von Schiffen anderer Mächte durch den Sund nicht zu verhindern oder öffentlich bekannt zu geben. Voraussetzung ist bei Kriegsschiffen eine vorherige (bilaterale) Ankündigung und eine Durchfahrtsweise, welche die Sicherheit Kopenhagens und anderer dänischer Städte nicht bedroht. Genaueres wird von den Kommandanten der Sundfestungen und der jeweiligen Flotte vereinbart. Handelsschiffe können jederzeit unangemeldet und unter Hinnahme der üblichen Kontrollen (etwa bei Piraterieverdacht) passieren.

    2. Das Königreich England verpflichtet sich, die territoriale Intigrität der Länder der dänischen Krone zu respektieren und schließt eigene Angriffe sowie die Unterstützung dritter Mächte bei Angriffen auf diese aus.

    3. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zunächst 5 Jahre und kann danach mit einer Kündigungsfrist von 3 Jahren gekündigt werden. [Macht 8 Jahre Mindestvertragsdauer]

    So geschehen im Jahre des Herrn 1417.

    Das Königreich Dänemark unterzeichnet den Vertrag.

    Die Khanate Nowgorod und Livland treten dem Vertrag als Garanten bei.

  11. #41
    Danke für den Kommentar.
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    Die Hanse tritt dem Vertrag als Garant bei.
    Ich bin keine Signatur, ich fälsche nur die Geldscheine.

  12. #42
    Holz? Marmor! Avatar von Don Armigo
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    Schweden ebenfalls
    Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
    Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
    Zitat Zitat von Azrael
    Wie sagte schon der alte Fritz? "Sachsen ist wie ein Mehlsack, egal wie oft man draufschlägt, es kommt immer noch etwas heraus."
    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    :schwaerm: Und Don hat ja schon gesagt, dass Feuer/Ordnung zu ihm passen würde, noch bevor das Reich sich dazu auch noch als fundamentalistisch-militaristische Theokratie entpuppt hat. :p

  13. #43
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    England unterzeichnet

  14. #44
    Danke für den Kommentar.
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    Verteidigungspakt.


    Das Königreich Dänemark und die Niederdeutsche Hanse verkünden:


    Man schliesst sich zu einem Verteidigungspakt mit gegenseitigen Handelsprivilegien zusammen.
    Dieser beinhaltet:
    • Sollte einem der beiden genannten Staaten unprovoziert der Krieg erklärt werden, tritt der Verteidigungsfall ein, das heisst das sich die Staaten im Kriegsfall gegenseitig diplomatisch, finanziell, und militärisch unterstützen.
    • Die genannten Staaten sichern sich gegenseitige Handelsprivilegien zu.
    • Eine Kündigung des Vertrages muss zwei Jahre vorher bekannt gegeben werden.
    • Sollte einer der beiden Staaten in ein direktes, beziehungsweise indirektes Konflikt mit dem Grosskhan geraten, tritt der Verteidigungsfall nicht ein.
    Geändert von Thurid (08. Mai 2019 um 12:00 Uhr)
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  15. #45
    Zurück im Norden
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    Zitat Zitat von Thurid Beitrag anzeigen
    Verteidigungspakt.


    Das Königreich Dänemark und die Niederdeutsche Hanse verkünden:


    Man schliesst sich zu einem Verteidigungspakt mit gegenseitigen Handelsprivilegien zusammen.
    Dieser beinhaltet:
    • Sollte einem der beiden genannten Staaten unprovoziert der Krieg erklärt werden, tritt der Verteidigungsfall ein, das heisst das sich die Staaten im Kriegsfall gegenseitig diplomatisch, finanziell, und militärisch unterstützen.
    • Die genannten Staaten sichern sich gegenseitige Handelsprivilegien zu.
    • Eine Kündigung des Vertrages muss zwei Jahre vorher bekannt gegeben werden.
    • Sollte einer der beiden Staaten in ein direktes, beziehungsweise indirektes Konflikt mit dem Grosskhan geraten, tritt der Verteidigungsfall nicht ein.
    Für das Königreich Dänemark

    Regentin Magareta von Burgund
    Regent Erik von Lund
    Regent Adalbert von Hohenstein
    Regent Berthold von Ebberup

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