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Thema: Der Mongolensturm - Verträge und Vereinbarungen

  1. #1
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    Der Mongolensturm - Verträge und Vereinbarungen

    Kuriltai-Beschlüsse


    Beschlüsse des Kuriltai von 1412 in West-Taman

    I Das Großkhanat will den Handel, der in einem Jahrzehnt der Kriege stark gesunken ist und durch Probleme auf den Handelswegen behindert wird, wieder verbessern. Hierzu werden Mittel bereitgestellt, um beschädigte Brücken und Straßen wiederherstellen, die Sicherheit der Karawanenrouten verbessern und den Postdienst überprüfen, der angeblich manchmal zweckentfremdet wird. Etwa 30 Minghan sollen sich auf die Jagd nach Räubern und Banditen machen. Wie angeboten sollen sich außerdem ein syrisches, ein trapezuntisches und zwei ägyptische Minghan an dieser Maßnahme beteiligen. Im März des kommenden Jahres soll außerdem eine Zusammenkunft der interessierten Khane oder ihrer Vertreter ein West-Taman stattfinden, um die Frage der westlichen Handelswege zu erörtern.

    II Bezüglich der Gerüchte über einen Rückzug in die Steppe, die in Osteuropa und Afrika umzugehen scheinen, wird keine allgemeine Regelung erlassen. Jeder Khan soll hier nach seinem Ermessen vorgehen.

    III Es wird eine Gesandtschaft nach Hangzhou entsandt, die mit Kaiser Tsa-Makau über die Höhe der Tribute verhandeln soll. Eine einseitige Erhöhung soll nicht vorgenommen werden, weil China hierzu keinen Anlass gegeben hat.

    IV Auch zu den Anführern der Sekte des „Alten Weges“ soll eine Gesandtschaft gesandt werden. Dieser sollen auch einige Weise Männer der traditionellen mongolischen Religion angehören, um Missverständnisse zu vermeiden. Es wird keine Einschränkung der Freiheit ihrer Religion geben, sofern sie bereit sind, einen besonderen Treueid auf den Großkhan abzulegen.

    V In Bezug auf Indien wird kein formeller Beschluss gefasst, aber es wird durch Konsens ohne Widerspruch bestätigt, dass das Vorgehen der Regenten dem Willen des Kuriltai entspricht. Bahadur Khan, der Herrscher Debuls, der durch einen unbedachten Angriff auf Verbündete des Reiches große Unruhe ausgelöst hat, wird zugunsten seines Neffen Altan Khan abgesetzt. Für den erst Vierjährigen wird dessen Mutter Malika die Regentschaft übernehmen. Sie soll insbesondere die Flotte des Khanates rasch wieder aufbauen. Die angegriffenen und geschädigten Fürstentümer werden finanziell entschädigt.

    VI Dem Vorschlag Englands, die Insel Irland zu einem Khanat oder einem tributpflichtigen Reich zu machen, wird zunächst nicht entsprochen. Es soll aber eine Gesandtschaft des Großkhans mit Beteiligung der europäischen Khanate und Englands dorthin gesandt werden. Danach soll in Stettin eine Konferenz unter Leitung Kabul Khans stattfinden, auf der das weitere Vorgehen besprochen wird. Der Kuriltai überlässt es den Regenten, dort die Entscheidung über die Frage zu treffen und durchzuführen.



    Beschlüsse des Kuriltai von 1414 in Karakorum

    I Die Ernennung Kabul Khans zum designierten Nachfolger des Großkhans wird einmütig angenommen.

    II Die Flotte des Reiches, die seit fast zwei Jahrzehnten vernachlässigt wurde, wird wieder vergrößert. In Nordchina und am Indischen Ozean werden weitere Schiffe des Großkhans errichtet, an der Ostsee erhält Nowgorod einen Zuschuss von 250 000 S, um auf eigene Kosten 25 neue Einheiten anzuschaffen und zu unterhalten. Außerdem wird das Angebot Böhmens über 30 000 S gern angenommen. Im Schwarzen Meer soll erst 1415 gehandelt werden. Ziel ist es, Ende 1416 mit jeweils etwa 100 Schiffen in im Persischen Golf/ Indischen Ozean und im Chinesischen Meer/ Pazifik präsent zu sein und über 50 Schiffe im Schwarzen Meer zu verfügen. In der Ostsee wird weiterhin die Flotte Nowgorods, die langfristig auf etwa 75-80 Einheiten ausgebaut werden soll, die Interessen des Reiches wahren. Der Heilige Stuhl übernimmt auf eigenen Wunsch die Unterhaltskosten für drei Schiffe mit zusammen 200 Mann (4000 S jährlich).

    III Die Unruhen in Mesopotamien, am Persischen Golf und im Iran werden in der bisherigen Weise bekämpft. Der Kuriltai vertraut der Kriegsführung des Oberbefehlshabers, erwartet aber nach Abschluss der Kämpfe eine genaue Untersuchung, weshalb die Aufrührer so lange Widerstand leisten konnten.

    IV Bahadur Khan erhält eine letzte Gelegenheit, aufzugeben und seinen Neffen als Herrscher Debuls offiziell anzuerkennen. In dem Fall wird ihm ein ehrenvolles Exil in einem von den Regenten ausgewählten, westeuropäischen Reich gewährt, das bereit ist, ihn aufzunehmen. Andernfalls soll er als Hochverräter hingerichtet werden.

    V Der Konflikt zwischen Nowgorod und Schweden wurde mittlerweile beigelegt. Der Kuriltai fasst deshalb keinen Beschluss.

    VI Die Situation in Spanien wird mit Sorge betrachtet. Angesichts der Situation in Indien und im Vorderen Orient wird das Großkhanat aber nicht selbst aktiv werden. Die Bemühungen Merek Khans um eine Untersuchung sind aber löblich, und er wird gebeten, die Ergebnisse den Regenten anzuvertrauen. Diese sollen dann entscheiden, ob gehandelt werden muss oder das Thema sogar nochmals auf dem Kuriltai eingebracht werden soll.

    VII Die Tributhöhe der europäischen, afrikanischen und asiatischen Tributstaaten wird von einer Kommission unter Leitung eines mit Finanzfragen vertrauten Höflings überprüft. Eine weitere Kommission wird nach Indien und Südostasien aufbrechen und die dortigen Tribute auf ihre Höhe untersuchen.



    Beschlüsse des Kuriltai von 1416 in Sarai

    I Die Volljährigkeitserklärung des Großkhans und die Huldigung der Khane und Gesandten erfolgt ohne Zwischenfälle.

    II Die Wiedereinsetzung Bahadur Khans wird von der Versammlung mit großer Mehrheit gebilligt. Zugleich wird der Vertreterin Debuls (der Schwester Bahadurs) die Botschaft mit auf den Weg gegeben, dass ein Vertragsbruch des neuen Sultanats nicht hingenommen würde, sondern schwerste Konsequenzen hätte.

    III Der Kuriltai wiederholt feierlich das Gesetz von 1266, nach welchem rebellische Mongolen und Uiguren mit ihrer sofortigen Hinrichtung rechnen müssen.

    IV Die von den Kriegsschäden und dem Einbruch des Handels besonders stark betroffenen Satrapien und Provinzen in Indien und Zentral- und Vorderasien werden 1417 und 1418 ermächtigt, einen großen Teil der Steuereinnahmen einzubehalten und sie in der Weise einzusetzen, die vor Ort besonders großen Nutzen verspricht.

    V Die Gruppe um Khalid Khan und Alina wird beauftragt, die Planungen zur Reichsreform weiterzuführen und sie bis Ende 1417 abzuschließen. Die Satrapien werden als Grundidee befürwortet, wobei für die Satrapen eine feste Amtszeit von etwa acht bis zehn Jahren vorgesehen ist. Außerdem sollen die Vorschläge durchdacht werden, welche von Khanen und Gesandten eingebracht wurden, namentlich die Idee eines Gesandtenkongresses und die Überlegung, vom Großkhan beanspruchte Titel besser zu nutzen. Dazu wird eine große Kommission zusammengestellt, die aus zwölf Vertretern aller Großregionen, acht mit der Verwaltung vertrauten Hofbeamten und zehn Abgesandten der Vasallenkhanate und der verbündeten Reiche bestehen soll.

    VI Die Flottenrüstung geht etwas langsamer als erhofft voran, aber man kann damit rechnen, dass Anfang des kommenden Jahres insgesamt etwa 120 Schiffe zur Verfügung stehen. Dazu kommen dann noch die für die Ostsee bestimmten Einheiten, die von Nowgorod gebaut und unterhalten werden sollen. Hier wurden bislang 38 Schiffe erworben, was allerdings deutlich hinter den Planungen zurückbleibt. Nowgorod werden künftig Subsidien in Höhe von jeweils 100 000 S jährlich und eine Einmalzahlung von 250 000 S gewährt, um die Flotte auf 75-80 Einheiten erhöhen zu können. Auch die Baupläne des Großreiches sollen umgesetzt werden, um 1420 etwa 250 Schiffe zu besitzen.

    VII Die Tributhöhen mehrerer indischer und eurasischer Staaten werden zum Teil für einige Zeit gemindert, zum Teil in alter Höhe belassen. Aus Westeurasien bekommen Frankreich, Izmir und Trapezunt zunächst eine Minderung für 1417 und 1418. Namentlich erhalten Frankreich für 1417 und 1418 eine Minderung um 100 000 S pro Jahr und Izmir und Trapezunt für denselben Zeitraum eine solche um je 30 000 S.

    VIII Es wird kein Schiedsspruch des Großkhans bezüglich der Meerengen ausgesprochen, da nicht alle betroffenen Reiche Interesse daran haben.
    Geändert von Jon Snow (19. März 2019 um 17:07 Uhr)

  2. #2
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    Königreich Burgund


    Verteidigungsbündnis:

    Das Königreich Frankreich und das Königreich Burgund geben bekannt im Rahmen einer Eheschließung beider Königshäuser, die Alte Freundschaft zuerneuern.

    Vertragsinhalt des Verteidingsbündnis;
    - Die Kündigung des Bündnis muss 2 Jahre im Vorfeld bekannt gegeben werden
    - Das Bündnis gilt für 10 Jahre und wird anschließend neu Verhandelt
    - Übergriffe Außenstehender auf eines der beiden genannten Staaten ruft den Verteidigungsfall aus

    Gezeichnet und gesiegelt.....
    ... König von Burgund

  3. #3
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    Verteidigungsbündnis:

    Das Königreich Dänemark und das Königreich Burgund geben bekannt im Rahmen einer Eheschließung beider Königshäuser;

    Vertragsinhalt des Verteidingsbündnis;
    - Die Kündigung des Bündnis muss 2 Jahre im Vorfeld bekannt gegeben werden
    - Das Bündnis gilt für 10 Jahre und wird anschließend neu Verhandelt
    - Übergriffe Außenstehender auf eines der beiden genannten Staaten ruft den Verteidigungsfall aus

    Gezeichnet und gesiegelt.....
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  4. #4
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    Königreich Burgund und Königreich England - Vereinbarung
    - Die Händler von Burgund erhalten in den wiederaufzubauenden Häfen in Süd-England besondere Privilegien, strategisch günstige Anlegeplätze und Marktstände
    - Burgund beteiligt sich/ hilft/ Organisiert den Wiederaufbau der Häfen

  5. #5
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    Handelsvertrag:

    1) Dem Königreiche Burgund wird vom seinem Schwager dem König von Dänemark exklusive Liegschaftsrechte am noch auszubauendem Hafen Helsingor, sowie dem Hafen Kopenhagen übertragen.

    2) Der zu bauende Kontor soll den namen "Rosenplatz" tragen,und wird von der Kronprinzessin Margareta Esrid, geboren Burgund eröffnet werden.

  6. #6
    Infrarot Avatar von Der Kantelberg
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    Despotat Trapezunt, Sultanat von Izmir, Khanat Syrien

    Verteidigungsbündnis

    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
    Das Despotat Trapezunt sowie das Sultanat von Izmir und das Khanat Syrien geben folgendes Verteidigungsbündnis bekannt:

    Verteidigungsbündnis:
    - Übergriffe Außenstehender auf einen der drei genannten Staaten ruft den Verteidigungsfall aus
    - Das Bündnis gilt für 10 Jahre und wird anschließend neu Verhandelt
    - Die Kündigung des Bündnis muss 2 Jahre im Vorfeld bekannt gegeben werden
    - Im Falle eines Konflikts zwischen dem Großkhanat und einem der unterzeichnenden Staaten ist das Verteidigungsbündnis nicht gültig
    Die Macht des Verstandes ... sie wird auch im Fluge dich tragen - Otto Lilienthal

    Schweinepriester: Ihr habt euch alle eine Fazialpalmierung verdient.


  7. #7
    Profi Fragesteller Avatar von Darzumir
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    Emirat von Tunis

    Freundschaftsvertrag Afrikanischer Länder
    1. Die Vertragspartner, das Khanat v. Ägypten, das Kalifat v. Cordoba und Marrakesch sowie das Emirat v. Tunis, bekunden ihr Interesse an einer gemeinsamen Zusammenarbeit und beschließen daher folgendes.
    2. Sie beschließen sich gegenseitig bei der Bekämpfung v. Piraten u. Banditen / Gesetzlosen zu helfen.
    3. Sie versprechen, dass sie die Händler der anderen Vertragspartner nicht benachteiligen.
    Inkraft getreten: 1412

    Verteidigungsbündnis der Nordafrikanischen Staaten
    1.1 Das Kalifat von Cordoba und Marrakesch, im folgenden Vertragspartner genannt, beschließen ein Verteidigungsbündnis abzuschließen um die Souverinität beider Staaten zu garantieren und notfalls zu verteidigen.
    1.2 Die Vertragspartner verpflichten sich das Gebiet des jeweils anderen Vertragspartner, im Falle eines Einmarschs durch Truppen eines anderen Staates, zu verteidigen.
    1.3. Die Vertragspartner verpflichten sich im Falle einer Rebellion beim jeweils anderen Vetragspartner jenen bestmöglich zu unterstützen um die Stabilität und Souverinität des Vetragspartners zu wahren.
    1.4 Die Vertragspartner beschließen zu diesem Zweck regelmäßig gemeinsame Truppenübungen, sowohl zu Land als auch zu See, durchzuführen.
    Inkraft getreten: 1413

    Zitat Zitat von Darzumir
    Geteiltes Leid ist mindestens doppeltes Leid, meistens dreifaches und höchstens unendliches.

  8. #8
    Free Hübsche Frauen Faden Avatar von Chris der Phönix
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    Die Heilige Liga


    § 1 – Präambel

    Der Heilige Stuhl, das Khanat Hellas und die Republik Venedig schließen sich zur Heiligen Liga zusammen. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass folgende Punkte zum Wohle der Völker und als Zeichen ewiger Freundschaft und Zusammenarbeit dienen werden. Die Vertrag soll ein Zeichen nach „Außen“ sein, um die enge Verbundenheit in die Welt zu tragen und zu verdeutlichen. Der Vertrag ist unbefristet und kann nicht einseitig gekündigt werden. Ausnahme ist ein Akt der Illoyalität einer Vertragspartei gegenüber dem Mongolischen Reich. In diesem Fall ist der Vertrag als obsolet anzusehen, gilt jedoch zwischen den übrigen Vertragsparteien weiterhin.


    § 2 – Gegenseitiger Schutz

    Der Heilige Stuhl, Venedig und Hellas bieten sich gegenseitigen Schutz in der Verteidigung des Volkes zu Lande und zu Wasser, wenn es zu einem Überfall, Angriff oder einer Kriegserklärung einer vierten Macht oder auch zu einem Aufruhr der Vasallen oder einzelner Bevölkerungsteile kommt. Alle Seiten bemühen sich auch in Friedenszeiten, militärisch zusammenzuarbeiten und sowohl zu Lande wie zu Wasser eine gemeinsame Strategie zu finden.


    § 3 – Wirtschaft

    Die Vertragsparteien erkennen sich gegenseitig als wichtige Handelspartner an und unterstützen die Händler dabei, in die anderen Länder großflächig zu investieren. Auch gemeinsame Handelskarawanen oder andere Handelsmissionen sollen geplant werden.


    § 4 – Bildung

    Es sollen Austauschprogramme stattfinden, an welchen Gelehrte beider Völker teilnehmen. Auch eine Kooperation bei der Errichtung einer Universität oder eine gemeinsame Trägerschaft der Päpstlichen Universität soll geprüft werden.


    § 5 – Weitere Vertagsparteien

    Es steht den vertragschließenden Parteien jederzeit frei, weitere Mächte vorzuschlagen, die ebenfalls Ihre Unterschrift unter diesen Vertrag setzen wollen.
    Hierfür ist allerdings eine Zustimmung von allen Seiten erforderlich.
    Bei allem Streit im Zivi, dürfen wir nie vergessen, dass Al Bundy mal vier Touchdowns in einem Spiel gemacht hat.

    Nein, doch, OH!

  9. #9
    Für mehr Klink im ***** Avatar von Gulaschkanone
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    Seine Heiligkeit unterschreibt.
    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
    Einheit, Einheit, gib mir meine Minghan wieder :p

    Mehrfacher Gewinner einer DET-Runde und Sieger der Herzen(2/7)

    Vom Kurfürst, über Admiral, Jarl, Botschafter und König zum Papst-ein Leben im Civforum.

  10. #10
    Free Hübsche Frauen Faden Avatar von Chris der Phönix
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    Unterschrieben: Venedig
    Bei allem Streit im Zivi, dürfen wir nie vergessen, dass Al Bundy mal vier Touchdowns in einem Spiel gemacht hat.

    Nein, doch, OH!

  11. #11
    Zurück im Norden
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    Auch das Khanat Hellas unterzeichnet den Vertrag

  12. #12
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    Das Königreich Schweden, das Khanat Nowgorod und einige der freien finnischen Dörfer östlich des Paimionjoki vereinbaren folgenden Vertrag (1414):

    I Die Kriegshandlungen zwischen Schweden und den anderen vertragsschließenden Parteien werden mit sofortiger Wirkung beendet, nachdem sie bereits für die Dauer der Verhandlungen ruhten.

    II Zu Lande liegt die Grenze zwischen Schweden und den schwedischen Vasallen auf der einen und Nowgorod, seinen Vasallen und den freien Finnen, die sich dem Vertrage anschließen, in der Flussmitte des Paimionjoki von der Mündung bis zur Schleife bei Juntola. Beide Reiche und ihre Verbündeten sowie die freien Finnen, die sich dem Vertrage beigesellen, werden den Fluss nicht mit Heeresmacht überschreiten und auf der anderen Seite weder Vasallen unterwerfen, noch Eroberungen machen, noch Tribut eintreiben, noch Siedlungsversuche unternehmen. Auf den Inseln liegt die Grenze südlich der Inseln Kuusisto und Kakskerta und nach Westen hin südlich von Airismaa, Aaslaluoto, Innamo, Norrskata und Härlot. Schweden wird der Besitz der Alandinseln bestätigt.

    III Der Khan von Nowgorod garantiert das Wohlverhalten seiner Vasallen und auch derjenigen finnischen Dörfer, die sich dem Vertrage nicht direkt anschließen. Ebenso garantiert der schwedische König das Wohlverhalten seiner Siedler und Vasallen.

    IV Das Khanat Nowgorod, das Königreich Schweden und die Freien Finnen verzichten auf jede Art von Reparationen oder die Rückgabe von Schiffen oder Geschützen. Gefangene werden ohne Zahlung von Lösegeld wieder freigelassen.

  13. #13
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    In Absprache zu den Vertragstaaten unterzeichnet Italien den Vertrag und tritt der "Heiligen Liga" bei.

  14. #14
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    Abschlusserklärung der Londoner Konferenz
    ("Christopherus-Konferenz")


    In nomine Dei.


    In ihrem Bestreben, den Konflikt um die Einführung eines sogenannten Sundzolles friedlich zu lösen, sind die teilnehmenden freien Reiche und Khanate zu folgendem Entschluss gekommen:

    Die teilnehmenden freien Reiche und Khanate bitten den Regenschaftschaftsrat des Großkhanats darum, die Sundzollkrise auf die Tagesordnung des Kuritails 1416 zu setzen. Ihnen ist bewusst, dass es womöglich für das Großreich wichtigere Themen geben könnte, dennoch wird eine Entscheidung hier als die beste Möglichkeit gesehen, den Frieden in der Region zu wahren und den Handel zu wahren.

    Im Falle einer Nichtbehandlung verständigen sich die teilnehmenden freien Reiche und Khanate darauf, im Jahr 1417 eine weitere Konferenz unter Beteiligung Dänemarks abzuhalten, die wenigstens die Sundzollfrage abschließend klären soll. Hierzu sollen auch alle Anrainer einer Meerenge eingeladen werden, um auch die Frage des Meerengenzolls grundsätzlich zu regeln.

    In Dei nomine feliciter, Amen.



    Teilnehmer und damit Unterschriften (damit sich nicht beschwert wird, dass zu viele Posts "gespammt" werden: siehe Thread

    informelles Kurzübersicht:
    England, der Heilige Stuhl, Nowgorod, Livland, Schweden, Frankreich, Burgund, das Kalifat, der Orden, Izmir

  15. #15
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    Das Königreich Italien und das Khanat Helas schließen einen Handelsvertrag. Den Vertragspartnern ist es gestattet in den Häfen des Vertragspartners, Handelsstützpunkte aufzubauen. Inbegriffen sind Liegerechte in den Häfen.

    Kriegsschiffe der Vertragsstaaten verpflichten sich, die Handelsflotten des Vertragspartnern vor Piraten zuschützen.

    Der Vertrag kann jederzeit, in einer Vorlaufzeit von 1. Jahr gekündigt werden.

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