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Thema: [DMS] - das Spice muss fließen

  1. #91
    Genosse Dampfsense Avatar von Der Gevatter Tod
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    huh,hier wollt ich eigentlich noch was posten aber hatts vergessen.

    artikel 1 ist komisch,da vage. dänemark könne behaupten,hanseatische zölle in lübeck gefährdne den handel. was dann? würd einfach sagen man begeht keine kriegerischen handlungen gegeneinander.

  2. #92
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    Ich würde "friedlichen Handel" als "Handel ohne Gewalt" interpretieren. Wir können aber auch gerne die Formulierung mit den kriegerischen Handlungen wählen

  3. #93
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    Ja, bin auch für letzteres.
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Make Byzantium even greater!
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
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  4. #94
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    Vertrag

    Zwischen den Königreichen
    Dänemark, Schottland-Norwegen und Schweden

    Und

    Der Hanse

    zur Sicherung des friedlichen Handels zur See

    Artikel 1
    Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass der friedliche Handel zur See schützens- und bewahrenswert ist. Aus diesem Grund vereinbaren sie, gegenseitig von allen kriegerischen Handlungen abzusehen, die ihn gefährden könnten.

    Artikel 2
    Keine Vertragspartei führt ohne konkreten Anlass Kontrollen auf hoher See durch, von denen Schiffe der anderen Vertragsparteien betroffen sind.

    Artikel 3
    (1) Es wird ein gemeinsames Gericht errichtet. An dieses können sich geschädigte Untertanen der Vertragsparteien wenden, wenn diese der Meinung sind, durch das Handeln einer Vertragspartei, der sie nicht untertan sind, rechtswidrig geschädigt worden zu sein.
    (2) Das Gericht wird für jede Streitigkeit mit je einem Richter des jeweiligen Landes der Streitparteien besetzt. Diese erlassen wenn die Sache entscheidungsreif ist, einen abschließenden und begründeten Beschluss, der eine Bewertung des Streits enthält.
    (3) Der Beschluss wird der zuständigen Militärführung zugestellt, sofern er zu ihren Lasten ausfällt. Auf den Beschluss ist mit einer schriftlichen Stellungnahme der Militärführung zu reagieren.

    Artikel 4
    Die Parteien verpflichten sich, der Piraterie auf hoher See entschieden entgegenzutreten. Aus diesem Grund werden Patrouillen eingesetzt, die Piraten in den Parteien zugewiesenen Gebiet bekämpfen sollen. Die Größe der jeweiligen Gebiete richtet sich nach dem Leistungsvermögen der jeweiligen Vertragspartei.

    Artikel 5
    Zur Beendigung des Vertrages, erklärt die kündigende Partei zunächst ihren Austrittswillen. Anschließend wird ein Vermittlungsgremium eingesetzt, das versucht zwischen den Parteien derart zu vermitteln, dass eine Fortführung des Vertrages möglich wird. Das Vertragsverhältnis ended zwei Jahre nach einem gescheiterten Vermittlungsversuch.

    Artikel 6
    Sollten sich Umstände ergeben, die dazu führen, dass einzelne Regelungen dieses Vertrages nicht mehr anwendbar sind, so verpflichten sich die Parteien nach bestem Wissen und Gewissen eine neue Regelung zu treffen, die dem Zweck des Vertrages gerecht wird.
    Also passt er jetzt?

  5. #95
    Hamburg! Avatar von [DM]
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    Für mich ist alles klar.
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Make Byzantium even greater!
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Imperium first, Bedenken second!

  6. #96
    Hamburg! Avatar von [DM]
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    Für Punkt 3 müssen wir eine Alternative finden, das ist zu modern und die Kaufleute würden auf die Barrikaden gehen.
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Make Byzantium even greater!
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  7. #97
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    Woher hast du die Info? Was ist, wenn wir anstatt des Gerichtes einfach eine gemeinsame Prüfung vereinbaren und eine Pflicht, das weiterzuleiten?

  8. #98
    Genosse Dampfsense Avatar von Der Gevatter Tod
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    wenn das ganze zu modern ist (ist wohl die standardisierte supranationale gerichtsbarkeit gemeint) können wir es auch einfach weglassen,denn ein großartiger ersatz fällt mir nicht ein.

  9. #99
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    Zitat Zitat von BotX Beitrag anzeigen
    Woher hast du die Info? Was ist, wenn wir anstatt des Gerichtes einfach eine gemeinsame Prüfung vereinbaren und eine Pflicht, das weiterzuleiten?
    Von mir. Er hatte danach gefragt, ich stelle euch aber meine Antwort gleich hier rein.


    Das Ganze ist natürlich sehr modern formuliert, aber das ist ja in Ordnung. Artikel 3 dürfte aber unmöglich sein; eure Leute würden es niemals akzeptieren, von fremden Herren gerichtet zu werden. Recht war im Mittelalter anders als heute von bestimmten Privilegien abhängig und damit grundsätzlich ungleich. Kein Kaufmann und erst recht kein adliger Seeoffizier würde es sich gefallen lassen, wenn man ihn zum Verzicht darauf zwänge.

  10. #100
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    Und wenn wir Beschwerden zentral hinterlegen, so dass es zumindest eine zuverlässige Zahl der angeblichen Vorfälle gibt?

  11. #101
    Zurück im Norden
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    Das könnt ihr natürlich machen.

  12. #102
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    Vertrag

    Zwischen den Königreichen
    Dänemark, Schottland-Norwegen und Schweden

    Und

    Der Hanse

    zur Sicherung des friedlichen Handels zur See

    Artikel 1
    Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass der friedliche Handel zur See schützens- und bewahrenswert ist. Aus diesem Grund vereinbaren sie, gegenseitig von allen kriegerischen Handlungen abzusehen, die ihn gefährden könnten.

    Artikel 2
    Keine Vertragspartei führt ohne konkreten Anlass Kontrollen auf hoher See durch, von denen Schiffe der anderen Vertragsparteien betroffen sind.

    Artikel 3
    Sind Seeleute der Auffassung, einen Verstoß gegen diesen Vertrag beobachtet zu haben, können sie dies ihren lokalen Behörden melden. Diese Meldungen müssen an alle Vertragsparteien weitergeleitet werden. Somit soll sichergestellt werden, dass alle Vertragsparteien die gleichen Informationen über die Lage in der Ostsee haben.

    Artikel 4
    Die Parteien verpflichten sich, der Piraterie auf hoher See entschieden entgegenzutreten. Aus diesem Grund werden Patrouillen eingesetzt, die Piraten in den Parteien zugewiesenen Gebiet bekämpfen sollen. Die Größe der jeweiligen Gebiete richtet sich nach dem Leistungsvermögen der jeweiligen Vertragspartei.

    Artikel 5
    Zur Beendigung des Vertrages, erklärt die kündigende Partei zunächst ihren Austrittswillen. Anschließend wird ein Vermittlungsgremium eingesetzt, das versucht zwischen den Parteien derart zu vermitteln, dass eine Fortführung des Vertrages möglich wird. Das Vertragsverhältnis ended zwei Jahre nach einem gescheiterten Vermittlungsversuch.

    Artikel 6
    Sollten sich Umstände ergeben, die dazu führen, dass einzelne Regelungen dieses Vertrages nicht mehr anwendbar sind, so verpflichten sich die Parteien nach bestem Wissen und Gewissen eine neue Regelung zu treffen, die dem Zweck des Vertrages gerecht wird.
    Also wollen wir das so verkünden?
    Wenn ich ein ja von jedem habe stelle ich das in den Diplofaden.

  13. #103
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    Es müsste für die Hanse soweit in Ordnung sein.
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
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    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
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  14. #104
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    Dänemark, Schweden?

  15. #105
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    Können wir das endlich abschließen?
    Ansonsten veröffentliche es einfach und die anderen können unterschreiben.
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
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