Heiliges Römisches Reich: Besteht neben den Khanaten aus zahlreichen Hochstiften (das sind die weltlichen Herrschaftsgebiete von Bistümern), Grafschaften und Freien Städten. Seit 1318 wird die Kaiserkrone von den Großkhanen getragen, sie überlassen aber die praktische Reichspolitik weitgehend dem Erzbischof von Mainz. Unter den übrigen Territorien ragen besonders die Markgrafschaft Meißen, die Landgrafschaft Thüringen, das Erzbistum Köln, das Erzbistum Salzburg, das Erzbistum Magdeburg, das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg, das Herzogtum Jülich-Berg und die freien Eidgenossen heraus.
Die Khanate auf ehemaligem Reichsboden gelten nicht mehr als Teil des Reichspersonenverbandes.