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Thema: Der Mongolensturm - Der mongolische Postdienst

  1. #1126
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    In Rücksprache mit Erzbischof John von York und Erzbischof Thomas Courtenay von Canterbury werden die schottischen Bistümer neu organisiert und zukünftig zwei Kirchenprovinzen unterstellt, deren Sitz Glasgow und St. Andrews sein sollen. Entsprechend werden diese beiden Bistümer zu Erzbistümern erhoben. Das Bistum Galloway, dessen Zuordnung zuletzt strittig war, wird der Kirchenprovinz Glasgow unterstellt.
    Geändert von Azrael (31. Januar 2021 um 00:47 Uhr)
    Shaka als die Mauern fielen.

  2. #1127

  3. #1128
    Erfährt alles als letzter Avatar von Käsbert
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    Reaktion auf die Ereignisse auf dem Atlantik:

    Schiffsbrüchigen zu helfen ist eine gute Tat, man bedankt sich zutiefst bei den Helfern auf Madeira.
    Die Geretteten aber in Teilen zu ermorden ist eines jeden Landes unwürdig, insbesondere natürlich eines Ordens, sofern die Gerüchte stimmen sollten.
    Man bittet den Orden, bzw. die Verwaltung Madeiras darum, dies aufzuklären und unabhängige Untersuchungen einzuleiten, um zu zeigen, dass ein solches Verhalten grundsätzlich nicht akzeptabel ist.

    Zudem sendet man Schiffe in friedlicher Mission aus, um die gestrandeten Matrosen und Offiziere wieder nach Hause zu bringen und wäre sehr verbunden auch die schwer beschädigten Schiffe, sofern dies ihr Zustand zulässt (evt. auch nach einigen Reparaturen) , nach Hause geleiten zu können.

    Man hofft, dass man in solch Situationen des Unglücks die alten Fehden für den Moment ruhen lassen kann und sich barmherzig zeigt. Man würde auch - unabhängig vom Ergebnis der Untersuchung - die Sache mit den ermordeten Matrosen als abgeschlossen ansehen - und sich natürlich, falls sich die Gerüchte als klar falsch erweisen sollten, für diese Unannehmlichkeiten entschuldigen.

    Eine Rückgabe der Schiffsgeschütze und Seekarten wäre zwar ehrbar, man weiß aber um die recht kühlen Beziehungen und verzichtet daher auf die Forderung nach Rückgabe dieser .

    Gez. Kalif Ibrahim II.

  4. #1129
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von Käsbert Beitrag anzeigen
    Reaktion auf die Ereignisse auf dem Atlantik:

    Schiffsbrüchigen zu helfen ist eine gute Tat, man bedankt sich zutiefst bei den Helfern auf Madeira.
    Die Geretteten aber in Teilen zu ermorden ist eines jeden Landes unwürdig, insbesondere natürlich eines Ordens, sofern die Gerüchte stimmen sollten.
    Man bittet den Orden, bzw. die Verwaltung Madeiras darum, dies aufzuklären und unabhängige Untersuchungen einzuleiten, um zu zeigen, dass ein solches Verhalten grundsätzlich nicht akzeptabel ist.

    Zudem sendet man Schiffe in friedlicher Mission aus, um die gestrandeten Matrosen und Offiziere wieder nach Hause zu bringen und wäre sehr verbunden auch die schwer beschädigten Schiffe, sofern dies ihr Zustand zulässt (evt. auch nach einigen Reparaturen) , nach Hause geleiten zu können.

    Man hofft, dass man in solch Situationen des Unglücks die alten Fehden für den Moment ruhen lassen kann und sich barmherzig zeigt. Man würde auch - unabhängig vom Ergebnis der Untersuchung - die Sache mit den ermordeten Matrosen als abgeschlossen ansehen - und sich natürlich, falls sich die Gerüchte als klar falsch erweisen sollten, für diese Unannehmlichkeiten entschuldigen.

    Eine Rückgabe der Schiffsgeschütze und Seekarten wäre zwar ehrbar, man weiß aber um die recht kühlen Beziehungen und verzichtet daher auf die Forderung nach Rückgabe dieser .

    Gez. Kalif Ibrahim II.
    Man wird auf Madeira Untersuchung durchführen lassen und die Ergebnisse veröffentlichen.

    Den Matrosen und Offizieren der Schiffe wird bei Zeiten die Rückreise nach Marrakesch ermöglicht. Man wünscht keine Schiffe des Kalifats nahe Ordensgebiet.

  5. #1130
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Der Heilige Vater gibt bekannt, dass das 1425 von der römischen Patrizierin Franziska gegründete Oblatinnenkonvent nun auch offiziell vom Heiligen Stuhl als Kloster anerkannt wird. Die Patrizierin wird vom Papst zu einer Audienz in Lateranpalast eingeladen, um ihr den Dank der Kirche auszusprechen und mit ihr die Zukunft des Konvents zu besprechen.
    Shaka als die Mauern fielen.

  6. #1131
    Blubb=Lebenseinstellung Avatar von PaPaBlubb
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    Königreich Burgund


    Das Königshaus von Burgund lädt nach Gent zu Speis und Trank.
    (vermutlich im Mai/Juni stattfindend > Was meine Berater (Jon) als Sinnvoll erachten)

    Die Einweihung des Genter Doms steht an sowie die Hochzeit des Kronerben von Burgund. Zudem war es ein Jahr des Friedens welches uns von Gott geschenkt wurde, auch diesem wollen wir danken und Ehren, sowie seinen Irdischen Würdenträgern.

    Die Einladungen werden Insbesondere ausgesprochen an;
    - Königreich England
    - Königreich Frankreich
    - Königreich Dänemark
    - Königreich Italien
    - Königreich Schottland und Norwegen
    - Königreich Schweden (Kath. Adel aus dem Süden des Landes, nicht das Königshaus Schwedens)
    - Den Deutschen Bistümern
    - Den Deutschen Fürsten
    - Dem Kanzler von Mainz
    - Der Papst
    - Den Khanen der Deutschen Khanaten
    - Dem Gesandten des Großkhans, welcher auch für Burgund zuständig ist (Stettin)
    - Diverse Einflussreiche Bürgermeister des Hansebundes sowie dem Oberbürgermeister
    - Allg. alle wichtigen Persönlichkeiten aus Burgund
    - Dem Johanniter Orden
    - Khanat Hellas
    - Dem Khan von Ungarn
    - Dem Dogen von Venedig
    - usw. was man sonst noch so vergessen hat

    Selbstverständlich ist es dem Burgundischen Königshaus klar, dass die Staatsoberhäupter Verpflichtungen zu Hause haben, dennoch wollen wir Sie einladen und würden uns auch über die Anwesenheit ernannter Stellvertreter erfreuen.

    (Gesondert erhalten die Turnierchampions der Ritterweltmeisterschaften des letzten Jahrzehnt ein Einladungsschreiben. Es gilt den Großmeister in den jeweiligen Disziplinen zu finden)
    Geändert von PaPaBlubb (16. März 2021 um 22:27 Uhr)

  7. #1132
    Blue Heeler Genießer Avatar von Baldri
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    Sosha Khan wird der Einweihung an Merek statt beiwohnen.

  8. #1133
    Imperiale Avantgarde Avatar von Brabrax
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    Der Doge von Venedig wird teilnehmen. Man hofft auf eine mögliche gemeinsame Teilreise mit dem italienischen König und, so er der Feierlichkeit beiwohnen wird, dem Papst.

  9. #1134
    Blue Heeler Genießer Avatar von Baldri
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    Man bekräftigt den Beitritt unseres treuen Vasallen in das Staatenkonstrukt Mitteleuropas, ganz wie es der Wunsch unseres lieben Vaters gewesen ist.

    Man dankt für die Anteilnahme und kündigt an, dass die Krönungszeremonie bescheiden ausfallen wird. Aus Rücksicht auf die staatsmännischen Verpflichtungen im eigenen Lande rechnet man nicht mit größeren Aufgeboten durch die Nachbarn und wird die Feierlichkeiten nur auf dei Bedürfnisse des eigenen Adels und der Vasallen ausrichten.

    Der Wunsch meines Vaters ob seines Begräbnisses wird respektiert werden. Nur eine Hand voll seiner treuesten Diener sollen um seine letzte Ruhestätte wissen. Nicht einmal ich werde sagen können wo er seine letzte Ruhe findet. Genau wie beim größten aller Khane.

  10. #1135
    zurück aus dem Exil Avatar von Kaiser Klink
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    Gemeinsame Ankündigung des Sultanats Izmir, des Despotats Trapezunt und des Khanats Syrien


    Nachdem die Ständeversammlungen von Trapezunt und Izmir, sowie der Kuriltai von Syrien die Neugründung des Römischen Reiches beschlossen haben, soll die Gründung diesen Sommer vollzogen werden. Im ganzen Reich werden Feierlichkeiten und Aufführungen zur Würdigung dieses großen Augenblicks in unserer Geschichte veranstaltet: Der Neugründung des Römischen Reiches.

    Zur Ernennung der Konsuln und offiziellen Proklamation des Reiches in Konstantinopel laden wir unsere geschätzten Freunde ein, um diesen denkwürdigen Moment mit uns zu feiern:

    Das Großkhanat,
    sowie die benachbarten Satrapien
    (West Taman, Täbriz, Bagdad, Cluj und evtl. Kiew dürften das soweit sein)
    und die Satrapie Sarai
    die Khanate Ungarn und Hellas,
    die Allianz von Konya und die Oberhäupter der anatolischen Stämme,
    die päpstlichen Staaten,
    das Königreich Italien,
    das Königreich Frankreich,
    die erbliche Provinz Judäa,
    das Sultanat Ägypten
    die arabische Nord- und Südallianzen,
    das Kalifat von Cordoba und Marrakesh


    wer nicht auf der Liste ist und dennoch dabei sein will, soll sich einfach melden



    (Anm für SL. Vertreter des Großkhans sowie von Khalid und Ungarn sollen als besondere Ehrengäste behandelt werden.)
    Geändert von Kaiser Klink (04. April 2021 um 22:42 Uhr)

  11. #1136
    Hamburg! Avatar von [DM]
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    Ägypten schickt selbstverständlich eine Delegation.
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Make Byzantium even greater!
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Imperium first, Bedenken second!

  12. #1137
    Blue Heeler Genießer Avatar von Baldri
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    Man lädt eine christliche Delegation zur Krönung im kommenden Jahr*, zwecks Salbung und Fürsprechung. Man würde gerne Gespräche über die Sklaven führen um dort anzuknüpfen wo unser lieber Vater aufgehört hat. Darüberhinaus soll auch ein bescheidenes Unterhaltungsprogramm geboten werden mit traditionellen, allseits beliebten Brettspielen wie "Sippenkämpfer", "Klanstreiter" oder "Familienkrieger".

    ~Sosha Khan

    (*Es muss nicht der Papst selbst sein.)

  13. #1138
    Registrierter Benutzer Avatar von cheggined
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    Leider ohne großes RPG, da mir gerade die Zeit fehlt.

    -----------

    Die souveränen Fürsten Deutschlands im gemeinsamen Wunsch hegend und von den Vorteilen überzeugt, welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands, und die Ruhe und das Gleichgewicht Europas hervorgehen würden, sind übereingekommen, sich unter einer Deutschen Königskrone zu vereinigen.

    Zu diesem Anlass haben sich die Gründungsstaaten in Mainz getroffen und den Khan von Hessen Hankis Khan ohne Gegenstimme zum deutschen König gewählt. Die Krönung findet im Frühjahr 1430 in Mainz statt und alle Könige, Fürsten, Khane und andere Würdenträger sind zu diesem Ereignis eingeladen.



    Im Nachvollgenden noch der Vertrag zu welchem sich die Teilstaaten und der deutsche König bekannt haben.



    Im Nahmen der Allerheiligsten und unteilbaren Dreieinigkeit

    Die souveränen Fürsten Deutschlands im gemeinsamen Wunsch hegend und von den Vorteilen überzeugt, welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands, und die Ruhe und das Gleichgewicht Europas hervorgehen würden, sind übereingekommen, sich unter einer Deutschen Königskrone zu vereinigen.

    [Es folgenden Namen der Bevollmächtigten.]

    In Gemäßheit dieses Beschlusses haben die vorstehenden Bevollmächtigten nach geschehener Auswechselung ihrer richtig befunden Vollmachten, folgende Artikel verabredet.


    §1 Allgemeine Bestimmungen

    Art. 1. die souveränen Fürsten Deutschland mit Einschluss Ihrer Majestäten der Könige von Italien, Burgund und den Khanen von Hessen, Schwaben, Tirol, Böhmen und Baiern, und zwar aller für ihre gesamten vormals zum Deutsche Reich gehörigen Besitzungen, der König von Burgund für Luxemburg (usw.), Der König von Italien für (?) und die Khanate vormals zum Deutschen Reich gehörigen Gebiet vereinigen sich zu einem beständigen Staatenbund, welcher das deutsche Königreich heißen soll.

    Art. 2. Der Zweck desselben ist Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten.

    Art. 3. Alle Mitglieder des Königreiches haben als solche gleiche Rechte; sie verpflichten sich alle gleichmäßig die Gründungs-Akte unverbrüchlich zu halten.

    Art. 4. Alle vom Plenum beschlossenen Gesetze sind für alle Fürsten des Bundes verpflichtend. Außer die Fürsten nehmen §5.1 für sich in Anspruch.

    Art. 5. Der Deutsche König und der Mainzer Kanzler hat bei der Bundesversammlung den Vorsitz,

    Art. 6. Für alle Änderungen und Abstimmungen die den deutschen Bund betreffen wird ein Plenum gebildet, bei dem jeder Staat wie folgt Stimmen zu Teil werden:

    Der Stimmenschlüssel:

    Khanat Böhmen
    Khanat Baiern
    Khanat Schwaben
    Khanat Hessen
    Khanat Tirol
    Herzog von Österreich
    Erzbistum Mainz
    Orden der Johanniter
    Sammelstimme der nördlichen Bistümer (Bremen/Magdeburg/Hildesheim/Halberstadt/Münster etc.)
    Sammelstimme der südlichen Bistümer(Salzburg/Konstanz/Augsburg/Regensburg/Bamberg/Würzburg)
    Sammelstimme der westlichen Bistümer(Trier/Worms/Köln/Speyer/Lüttich etc.)
    Graf/Herzog von Luxenburg
    Graf/Herzog von dem Gebiet vom Italien
    Jülich-Berg
    Braunschweig
    Thüringen
    Meißen
    Hanse
    Schweizer Bundesgenoosen
    Westliche Städte
    Südliche Städte

    Art. 7. Um neue Gesetze zu erlassen oder bestehende zu ändern, bedarf es einer 3/4 Mehrheit aller abgegebenen Stimmen. Werden weniger als 50% der Stimmen abgegeben, ist die Abstimmung ungültig.

    Art. 8. Bestehende Lehenseide gegenüber dem Groß-Khan sind dem Deutschen König über gestellt und bleiben unangetastet.

    Art. 9. Jedes Mitglied des Staatenbund ist in seiner Innen und Außenpolitik selbst bestimmend.

    Art. 10. Es wird ein ewiger Landfrieden zwischen den beteiligten Staaten vereinbart.


    §2 Des Königsheer/ Marine und des Königs Privilegien;

    Art. 1. Durch die Stimmberechtigten kann nur ein König, Khan, Herzog, Graf oder Fürst zum deutschen König gewählt werden.

    Art. 2. Ein stehendes Friedensheer, des Königsherr kann vom Deutschen König gebildet werden. In Friedenszeiten ist es in der jeweiligen Lebenden Ortschaft des Königs stationiert. Hierfür sollen die Soldaten der Schweizer Bundesgenossen dienen.

    Art. 3. Die Aufgaben des Königsheeres/ Marine ist die Verteidigung des Deutschen Reiches nach Außen.

    Art. 4. Zur besseren Koordination des Heeres kann der König für das Königsheer frei seine Offiziere einteilen, die sich aber aus den Familien der Reichs Fürsten bestimmt werden.

    Art. 5. Ein Offizier im Königsheer kann nur ein Adliger des Deutschen Königreichs sein.

    Art. 6. Die Kosten für des Königsheer/ Marine trägt der König selbst, sei es aus Privaten mitteln, Spenden oder dem Ihm von den Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellten Etat.

    Art. 7. In Friedenszeiten hat der König die Mitgliedsstaaten 3 Monate vor jeder Truppen Verlegung zu Informieren. Ebenso über Zweck und Einsatzziel.

    Art. 8. In Friedenszeiten darf das Königsheer nur mit der Genehmigung des betroffenen Staates, dessen Länderrein durchqueren. Die Ausgewählte Eskorte von Schweizer Soldaten hat jedoch auch in Friedenszeiten überall Zugang im Reich.

    Art. 9. In Kriegszeiten hat das Königsheer Durchmarschrecht durch alle Deutschen Länderrein.

    Art. 10. Der König kann die Heerfolge einfordern um das Reich gegen innere und äußere Bedrohungen zu beschützen. Es obliegt den Deutschen Fürsten selbst zu entscheiden wieviel Truppen Sie zur Verfügung stellen. Jedoch niemals weniger als 10% Ihrer Möglichkeiten.

    Art. 11. Der Kanzler soll dem König empfehlen wer wie viel Truppen zu stellen hat. Er soll dabei Augenmaß und Gerechtigkeit walten lassen.

    Art. 12. Einmal im Jahr soll der Reichstag, nach Möglichkeit in Mainz, zusammen kommen. Der König hat diese zu leiten. Der Erzkanzler hat zu berichten was im Namen des König seit dem letzten Reichstag geschehen ist. Die Gäste haben nun die Möglichkeit dem König Rat zu halten was im nächsten Jahr geschehen soll. Der König kann Abstimmung abhalten lassen um sich ein besser Bild der Meinung zu erholen.

    Art. 13. Der König hat zu bestimmen was im Reich geschehen soll, er soll sich daran richten was auf dem Reichstag besprochen wurde.

    Art. 14. Der König kann die Kanzler abberufen um die Reichsführunng neu zu Ordnen.


    §3 Der Königliche Etat:

    Art. 1. An die Königliche Kasse hat jedes Mitglied des Deutschen Königreiches einen bestimmten Teil seiner Einnahmen zu entrichten.

    Art. 2. Jeder Staat muss die durchschnittliche Steuereinnahme aus dem Zeitraum der letzten 5 Jahre in Höhe von 3,5% an das deutsche Königreich abgeben. Dieser Wert berechnet sich alle 5 Jahre neu und bezieht sich hierbei auf die letzten 5 Jahre.

    Art. 3. Für die Ermittlung der Höhe werden nur die Steuereinnahmen berücksichtigt, welche auf dem Boden des deutschen Reiches erhoben wurden.

    Art. 4. Geistige Orden sind von der Zahlung befreit.

    Art. 5. Der Deutsche König kann frei nach seinem Gutdünken über den Etat bestimmen. Darf jedoch nur Investitionskosten innerhalb des Deutschen Königreiches tätigen.


    §4 Rechte des Reichskanzlern:

    Art. 1. Der Reichskanzler wird immer von Mainz gestellt

    Art. 2. Der Deutsche König wird vom Erzkanzler aus Mainz, in Mainz gekrönt.

    Art. 3. Bei Tot des Königs hat der Kanzler binnen eines Jahres eine neue Wahl zu Organisieren. Bis zur Neuwahl übernimmt er die Regierungsgeschäfte.

    Art. 4. Soll es die Not gebieten kann der Erzkanzler eine Sonderabgabe erbitten. Der König muss dies bestätigen bevor dies in Kraft tritt. Dies soll nur in Notlagen geschehen der Erzkanzler hat auf dem nächsten Reichstag dies außerordentlich gut zu begründen. Die Höhe von 5% sind zu entrichten und dieses Recht darf nur alle 5 Jahre in Gebrauch genommen werden.

    Art. 5. Der Erzkanzler soll für Teilbereiche der Reichsführung Kanzler vorschlagen der König muss sie Ernennen.

    Art. 6. Die Kanzler sind dem Erzkanzler Rechenschaft schuldig.

    Art. 7. Wenn ein Reich den Deutschen Reich beitreten möchte soll über dies bei einem Reichstag beraten werden und dieser muss dem Antrag mit einer zweidrittel Mehrheit zustimmen. Dem Erzkanzler hat dafür sorgen zu tragen das die Integration ins Reich so gut und bald wie möglich geschehen mag.

    Art. 8. Der Schatz des Deutschen Reiches wird unabhängig und getrennt vom Schatz des König und des Schatzes von Mainz gehalten und verwaltet, er hat nur dem Aufgaben des Reiches zu dienen.


    §5 Rechte der Reichsfürsten:

    Art. 1. Jedes Mitglied des Deutschen Reiches hat ein Recht ein Veto einzulegen auf seinen eigenen Länderrein und Bestimmungen des Reichstages für sich außer Kraft zu setzen. Dieses Veto ist bis spätestens 3 Monate nach in Krafttreten eines neues Reichsgesetzes bzw. Änderung eines Reichgesetzes zu nutzen, ansonsten verfällt es.

    Art. 2. Jedes Staatenbund Mitglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen, und der Vorsitzende ist verpflichtet, solche in einer angemessenen Frist der Beratung zu übergeben.

    Art. 3. Bestehende Lehenseide eines Vasallen gegenüber einem Mitglied des Reiches bleiben unangetastet.

    Art. 4. Sollte ein Reich des Staatenbundes diesen verlassen wollen, ist dies nur nach dem Tod des deutschen Königs und vor dem Beginn des Wahlprozederes möglich und ist unverzüglich dem Erzkanzler mitzuteilen. Der betroffene Staat verliert neben seinem Stimmrecht auch den Schutz des Königs und Projekte des Reiches laufen zum Jahresende hin aus. Der Reichsbeitrag an den deutschen König entfällt.

  14. #1139
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Der Heilige Stuhl gibt bekannt, dass die Kurie eine Kommission einsetzen wird, die nächstes Jahr nach Lirey reisen und die Echtheit der dort verehrten Ikone prüfen wird. Bis diese Untersuchung stattgefunden hat, ruft man beide Seiten zu Ruhe und Besonnenheit auf, um den Streit nicht weiter zu verschärfen. Die Kommission wird sich vor Ort sowohl die Argumente der Befürworter und der Kritiker anhören und soweit möglich die Geschichte des Tuches zu ergründen versuchen.
    Shaka als die Mauern fielen.

  15. #1140
    Blue Heeler Genießer Avatar von Baldri
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    Geändert von Baldri (17. Mai 2021 um 23:43 Uhr)

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