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Thema: [DMS] - Deutsches Königreich

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von cheggined
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    [DMS] - Deutsches Königreich

    Hier entsteht der Faden für das Deutsche Königreich.

    Bitte alle raus, welche nicht Teil des deutschen Königreiches sind.







    Ich passe den ersten Post bei Gelegenheit noch an, aber habe gerade keine Zeit dafür. Außerdem habe ich den Vertragstext jetzt schon mal hier rüber kopiert, damit wir gleich darüber Final abstimmen können.
    Achtung Spoiler:

    Im Nahmen der Allerheiligsten und unteilbaren Dreieinigkeit

    Die souveränen Fürsten Deutschlands im gemeinsamen Wunsch hegend und von den Vorteilen überzeugt, welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands, und die Ruhe und das Gleichgewicht Europas hervorgehen würden, sind übereingekommen, sich unter einer Deutschen Königskrone zu vereinigen.

    [Es folgenden Namen der Bevollmächtigten.]

    In Gemäßheit dieses Beschlusses haben die vorstehenden Bevollmächtigten nach geschehener Auswechselung ihrer richtig befunden Vollmachten, folgende Artikel verabredet.


    §1 Allgemeine Bestimmungen

    Art. 1. die souveränen Fürsten Deutschland mit Einschluss Ihrer Majestäten der Könige von Italien, Burgund und den Khanen von Hessen, Schwaben, Tirol, Böhmen und Baiern, und zwar aller für ihre gesamten vormals zum Deutsche Reich gehörigen Besitzungen, der König von Burgund für Luxemburg (usw.), Der König von Italien für (?) und die Khanate vormals zum Deutschen Reich gehörigen Gebiet vereinigen sich zu einem beständigen Staatenbund, welcher das deutsche Königreich heißen soll.

    Art. 2. Der Zweck desselben ist Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten.

    Art. 3. Alle Mitglieder des Königreiches haben als solche gleiche Rechte; sie verpflichten sich alle gleichmäßig die Gründungs-Akte unverbrüchlich zu halten.

    Art. 4. Alle vom Plenum beschlossenen Gesetze sind für alle Fürsten des Bundes verpflichtend. Außer die Fürsten nehmen §5.1 für sich in Anspruch.

    Art. 5. Der Deutsche König und der Mainzer Kanzler hat bei der Bundesversammlung den Vorsitz,

    Art. 6. Für alle Änderungen und Abstimmungen die den deutschen Bund betreffen wird ein Plenum gebildet, bei dem jeder Staat wie folgt Stimmen zu Teil werden:

    Der Stimmenschlüssel:

    Khanat Böhmen
    Khanat Baiern
    Khanat Schwaben
    Khanat Hessen
    Khanat Tirol
    Herzog von Österreich
    Erzbistum Mainz
    Orden der Johanniter
    Sammelstimme der nördlichen Bistümer (Bremen/Magdeburg/Hildesheim/Halberstadt/Münster etc.)
    Sammelstimme der südlichen Bistümer(Salzburg/Konstanz/Augsburg/Regensburg/Bamberg/Würzburg)
    Sammelstimme der westlichen Bistümer(Trier/Worms/Köln/Speyer/Lüttich etc.)
    Graf/Herzog von Luxenburg
    Graf/Herzog von dem Gebiet vom Italien
    Jülich-Berg
    Braunschweig
    Thüringen
    Meißen
    Hanse
    Schweizer Bundesgenoosen
    Westliche Städte
    Südliche Städte

    Art. 7. Um neue Gesetze zu erlassen oder bestehende zu ändern, bedarf es einer 3/4 Mehrheit aller abgegebenen Stimmen. Werden weniger als 50% der Stimmen abgegeben, ist die Abstimmung ungültig.

    Art. 8. Bestehende Lehenseide gegenüber dem Groß-Khan sind dem Deutschen König über gestellt und bleiben unangetastet.

    Art. 9. Jedes Mitglied des Staatenbund ist in seiner Innen und Außenpolitik selbst bestimmend.

    Art. 10. Es wird ein ewiger Landfrieden zwischen den beteiligten Staaten vereinbart.


    §2 Des Königsheer/ Marine und des Königs Privilegien;

    Art. 1. Durch die Stimmberechtigten kann nur ein König, Khan, Herzog, Graf oder Fürst zum deutschen König gewählt werden.

    Art. 2. Ein stehendes Friedensheer, des Königsherr kann vom Deutschen König gebildet werden. In Friedenszeiten ist es in der jeweiligen Lebenden Ortschaft des Königs stationiert. Hierfür sollen die Soldaten der Schweizer Bundesgenossen dienen.

    Art. 3. Die Aufgaben des Königsheeres/ Marine ist die Verteidigung des Deutschen Reiches nach Außen.

    Art. 4. Zur besseren Koordination des Heeres kann der König für das Königsheer frei seine Offiziere einteilen, die sich aber aus den Familien der Reichs Fürsten bestimmt werden.

    Art. 5. Ein Offizier im Königsheer kann nur ein Adliger des Deutschen Königreichs sein.

    Art. 6. Die Kosten für des Königsheer/ Marine trägt der König selbst, sei es aus Privaten mitteln, Spenden oder dem Ihm von den Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellten Etat.

    Art. 7. In Friedenszeiten hat der König die Mitgliedsstaaten 3 Monate vor jeder Truppen Verlegung zu Informieren. Ebenso über Zweck und Einsatzziel.

    Art. 8. In Friedenszeiten darf das Königsheer nur mit der Genehmigung des betroffenen Staates, dessen Länderrein durchqueren. Die Ausgewählte Eskorte von Schweizer Soldaten hat jedoch auch in Friedenszeiten überall Zugang im Reich.

    Art. 9. In Kriegszeiten hat das Königsheer Durchmarschrecht durch alle Deutschen Länderrein.

    Art. 10. Der König kann die Heerfolge einfordern um das Reich gegen innere und äußere Bedrohungen zu beschützen. Es obliegt den Deutschen Fürsten selbst zu entscheiden wieviel Truppen Sie zur Verfügung stellen. Jedoch niemals weniger als 10% Ihrer Möglichkeiten.

    Art. 11. Der Kanzler soll dem König empfehlen wer wie viel Truppen zu stellen hat. Er soll dabei Augenmaß und Gerechtigkeit walten lassen.

    Art. 12. Einmal im Jahr soll der Reichstag, nach Möglichkeit in Mainz, zusammen kommen. Der König hat diese zu leiten. Der Erzkanzler hat zu berichten was im Namen des König seit dem letzten Reichstag geschehen ist. Die Gäste haben nun die Möglichkeit dem König Rat zu halten was im nächsten Jahr geschehen soll. Der König kann Abstimmung abhalten lassen um sich ein besser Bild der Meinung zu erholen.

    Art. 13. Der König hat zu bestimmen was im Reich geschehen soll, er soll sich daran richten was auf dem Reichstag besprochen wurde.

    Art. 14. Der König kann die Kanzler abberufen um die Reichsführunng neu zu Ordnen.


    §3 Der Königliche Etat:

    Art. 1. An die Königliche Kasse hat jedes Mitglied des Deutschen Königreiches einen bestimmten Teil seiner Einnahmen zu entrichten.

    Art. 2. Jeder Staat muss die durchschnittliche Steuereinnahme aus dem Zeitraum der letzten 5 Jahre in Höhe von 3,5% an das deutsche Königreich abgeben. Dieser Wert berechnet sich alle 5 Jahre neu und bezieht sich hierbei auf die letzten 5 Jahre.

    Art. 3. Für die Ermittlung der Höhe werden nur die Steuereinnahmen berücksichtigt, welche auf dem Boden des deutschen Reiches erhoben wurden.

    Art. 4. Geistige Orden sind von der Zahlung befreit.

    Art. 5. Der Deutsche König kann frei nach seinem Gutdünken über den Etat bestimmen. Darf jedoch nur Investitionskosten innerhalb des Deutschen Königreiches tätigen.


    §4 Rechte des Reichskanzlern:

    Art. 1. Der Reichskanzler wird immer von Mainz gestellt

    Art. 2. Der Deutsche König wird vom Erzkanzler aus Mainz, in Mainz gekrönt.

    Art. 3. Bei Tot des Königs hat der Kanzler binnen eines Jahres eine neue Wahl zu Organisieren. Bis zur Neuwahl übernimmt er die Regierungsgeschäfte.

    Art. 4. Soll es die Not gebieten kann der Erzkanzler eine Sonderabgabe erbitten. Der König muss dies bestätigen bevor dies in Kraft tritt. Dies soll nur in Notlagen geschehen der Erzkanzler hat auf dem nächsten Reichstag dies außerordentlich gut zu begründen. Die Höhe von 5% sind zu entrichten und dieses Recht darf nur alle 5 Jahre in Gebrauch genommen werden.

    Art. 5. Der Erzkanzler soll für Teilbereiche der Reichsführung Kanzler vorschlagen der König muss sie Ernennen.

    Art. 6. Die Kanzler sind dem Erzkanzler Rechenschaft schuldig.

    Art. 7. Wenn ein Reich den Deutschen Reich beitreten möchte soll über dies bei einem Reichstag beraten werden und dieser muss dem Antrag mit einer zweidrittel Mehrheit zustimmen. Dem Erzkanzler hat dafür sorgen zu tragen das die Integration ins Reich so gut und bald wie möglich geschehen mag.

    Art. 8. Der Schatz des Deutschen Reiches wird unabhängig und getrennt vom Schatz des König und des Schatzes von Mainz gehalten und verwaltet, er hat nur dem Aufgaben des Reiches zu dienen.


    §5 Rechte der Reichsfürsten:

    Art. 1. Jedes Mitglied des Deutschen Reiches hat ein Recht ein Veto einzulegen auf seinen eigenen Länderrein und Bestimmungen des Reichstages für sich außer Kraft zu setzen. Dieses Veto ist bis spätestens 3 Monate nach in Krafttreten eines neues Reichsgesetzes bzw. Änderung eines Reichgesetzes zu nutzen, ansonsten verfällt es.

    Art. 2. Jedes Staatenbund Mitglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen, und der Vorsitzende ist verpflichtet, solche in einer angemessenen Frist der Beratung zu übergeben.

    Art. 3. Bestehende Lehenseide eines Vasallen gegenüber einem Mitglied des Reiches bleiben unangetastet.

    Art. 4. Sollte ein Reich des Staatenbundes diesen verlassen wollen, ist dies nur nach dem Tod des deutschen Königs und vor dem Beginn des Wahlprozederes möglich und ist unverzüglich dem Erzkanzler mitzuteilen. Der betroffene Staat verliert neben seinem Stimmrecht auch den Schutz des Königs und Projekte des Reiches laufen zum Jahresende hin aus. Der Reichsbeitrag an den deutschen König entfällt.


  2. #2
    Free Hübsche Frauen Faden Avatar von Chris der Phönix
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    Bei allem Streit im Zivi, dürfen wir nie vergessen, dass Al Bundy mal vier Touchdowns in einem Spiel gemacht hat.

    Nein, doch, OH!

  3. #3
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    DER KÖNIG DER DEUTSCHEN!
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Jeder mag Basse!

  4. #4
    Blubb=Lebenseinstellung Avatar von PaPaBlubb
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    Burgund norminiert den Khan von Hessen für die Deutsche Königskrone.

    - Abstimmung Staatenbund Vertrag folgt sobald mein Adel usw. zusammen getreten ist.

  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von cheggined
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    Mainz schließt sich Burgund an und nominiert auch den Khan von Hessen.

    Wollen wir dann jetzt die Abstimmung starten? Dies wäre der Stimmschlüssel.

    Der Stimmenschlüssel:

    Khanat Böhmen
    Khanat Bayern
    Khanat Schwaben
    Khanat Hessen
    Khanat Tirol
    Herzog von Österreich
    Erzbistum Mainz
    Orden der Johanniter
    Sammelstimme der nördlichen Bistümer (Bremen/Magdeburg/Hildesheim/Halberstadt/Münster etc.)
    Sammelstimme der südlichen Bistümer(Salzburg/Konstanz/Augsburg/Regensburg/Bamberg/Würzburg)
    Sammelstimme der westlichen Bistümer(Trier/Worms/Köln/Speyer/Lüttich etc.)
    Graf/Herzog von Luxenburg
    Graf/Herzog von dem Gebiet vom Italien
    Jülich-Berg
    Braunschweig
    Thüringen
    Meißen
    Hanse
    Schweizer Bundesgenoosen
    Westliche Städte
    Südliche Städte

  6. #6
    Moderator Avatar von Doerky
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    Hessen Stimmt zu.

    Und bedankt sich bei Burgund und Mainz.

    Übereicht 1 Jahreszu:

    Achtung Spoiler:
    Leider ist mein RL grad sehr fordernd.
    Ich bin deswegen noch nicht so weit wie gehofft.
    Insbesondere beim Tunier konnte ich mir noch nicht so viele gedanken machen bzw. habe zu spät mit Papa komonuziert.
    Alles was dazu hier steht ist alles andere als fertig.
    Wir sind aber dran.

    (ich bin müde ich würde es euch trotzdem gerne zu verfügung stellen, bei mir explodiern leider wenn ich Müde bin die rechtschreibfehler nimmt es mir nicht übel)

    Krönung/Gründung 75 000S
    Feste & Turnier 90 000S + 0 S
    Bier 10 000S
    Rhein 10 000S
    Uni 20 000S
    Armenfürsorge 7 000S
    Zuschuss Reichsförderung 0S
    Asturien Manöver 0S
    Aufbauhilfe 10 000S
    _________________
    222 000S

    Krönung/Gründung 75 000 (SP Mainz?)
    Es soll ein großes Grüdnungsfest und Krönugsfest in Mainz stattfinden.
    Anschließend soll der erste Reichstag unter König Hankis stafinden.
    Parallel zu dem Reichstaf soll ein Turnier/Sportspielen stattfinden. Diese sollen eine mischung aus Westlichen Ritterspielen und mogolische Sportliche Wettberben Bogenschießen Ringen etc. sein.
    Die Sitzungen des Reichstag und Turnier soll so gelgen werden das sie möglichst nicht parallel stafinden damit sich die angreisten Vertreter möglichst vielen Wettbewerben beiwohnen können.
    Grundsätzlich soll bei allen die gemeinsamkeit und die einigkeit betont werden.
    Die Krönug nimmt selbstverständlich der Erzkanzler aus Mainz vor.
    Anschließend nimmt der König in angemessen weise die treue bekundungen und huldigung entgegen.
    Am anfang des Reichstag der Graf von Luxenburg soll zum Herzog von Luxenburg ernannt werden.
    Damit er bei der Tunrier eröffnung schon Herzog ist.
    Die Krone die im vorfeld geschmiedet wurd soll erst kurz vor der Krönug feierlich enthüllt werden. Die Schmiede sollen am rande der festlichkeit nochmaleinmal vom König geehrt werden.

    Feste & Turnier 90 000S + 0 S (SP Hessen)
    Das ganze Volk soll Feiern das wir das Deutsche Königreich gegründet haben. Deswegen haben Burgund, Schwaben und Hessen folgendes Vorbereitet.
    Es sollen 3 Tuniere stafinden die unsere Gemeinsamkeit stärken und betonen.
    Damit auch die Gegenden die weiter entfernt mit feieren wird 90 000 S aus dem Königseta bereitgestellt damit dort Volksfeste stafinden können.

    Eines in Nord-Westen > Schwerpunkt Westl. mit Mongolischen Elementen > Bezahlt Luxenburg
    Eines in Mainz > Ein gleichmäßiger Mix aus West. und Östlichen Diziplinen > Bezahlt Hessen
    Eines in Schwaben > Schwerpunkt Mongl. mit westl. Elementen > Bezahlt Schwaben

    Für jedes Turnier ca. 30k das in Mainz mehr.

    Dazu 90 000 aus dem Deutschen Buget damit in Regionen die nicht in der nähe eines der Tuniere liegt Jahrmärkte staffinden können.

    Rhein 10 000S
    Es soll diesjahr 10 000 in den von Burgund geplanten Rheinausbau gehen da ein großer teil des Deutschen Königreich davon profitieren könnte.
    Diese Summe wird unter den gesamlten Infrastkrutmasnamen Notiert (Die gIm dien als orentierung für die Zukunft welche Gegend bei Infarstkur befurzugt werden).

    Uni 20 000S
    Die beiden Unis im Aufbau erhalten je 10 000 wir gehen davon aus das die fertigstellung ein großer teil des Königreich davon profitietern kann.
    Diese Summe wird unter den gesamlten Infrastkrutmasnamen Notiert (Die gIm dien als orentierung für die Zukunft welche Gegend bei Infarstkur befurzugt werden).

    Armenfürsorge 7 000S
    Ich würde in den nächsten Jahren gerne eine Zentrale Bauerförderung starten, bis dahin fließt Geld in die Armeenfürsorge der Johaniter ins Reichsgebiet.
    Böhmen, Baiern, Norddeutsche Städte (HRR), Hessen, Schwaben, Luxenburg, Tirol je 1 000

    Bier 10 000S
    Die Rheinländer beschweren sich das die anderen ihre traditon nicht einhalten.
    Die anderen das sie ihr Bier nicht verkaufen dürfen.
    Natürlich ist uns Tradition und Handel wichtig erst recht bei so etwas lebensnotwendigen wie Bier.
    Ich würde ihnen gerne die möglichkeit das sie ihre traditon schützen können, aber gleichzeitig alle ihr Bier dort verkaufen können.
    Die Idee das sie ein "Qualitätssiegel" für ihr Art des brauen bekommen.
    Wer noch ein anderes Siegel kann auch gerne eins beatragen. z.b. Weißenbier, Altbier etc...

    Jeder darf jedes Bier überall verkaufen.

    Aber Biere mit einen gesichrten Namen, wegen der Art des Brauen, müssen sich an den von ihnen selbst gewählten standdart halten.
    Und man darf den Namen nicht verwenden ohne sich an den Standart zu halten.

    Ich denke dann hätten wir beide Ziele erreicht.
    Biere können überall verkauft werden. Traditonen werden geschützt.
    10 000 S werden dazu eingeplant um dies zu unterstüzen

    Asturien Manöver 0S

    Alle die bei den Asutischen Manöver teilnehmen können wenn sie wollen gemeinsam hin Reisen und gemeinsam auftretten. Die Zeit soll genutzt werden damit sich die anwensende Offiziere ausstauschen können und die Kämpfer sich kennen lernen.
    Es soll ein kleine Truppe der Königlichen Schweizer hingeschickt werden.
    Die auswahl der Truppen trifft jeder selbst das gilt auch für die Schweizer.

    Zuschuss Reichsförderung 0S
    Mainz und Hessen erhalten und tragen die erhöte Verwaltungkosten für dieses Jahr selbst.

    Aufbauhilfe 10 000S
    Die Gebiete die durch die letzetn kämpfe auf Deutschen gebiet verwüstung erlitten haben bekommen 10 000 S zu Aufbauhilfe. Der Khan von Schwaben erhält die möglichkeit bei einer rede um freiwillige Spenden zu bitten.
    Geändert von Doerky (23. Mai 2021 um 11:03 Uhr)

  7. #7
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Stimme zu.

    Wir hätten auch Hessen nominiert zum Rex teutonicorum.
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Jeder mag Basse!

  8. #8
    Blubb=Lebenseinstellung Avatar von PaPaBlubb
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    Die Beteiligung ist Ja gewaltig.

    Also da mein "Adelstag" nichts auffälliges hervor gebracht hat zum Thema Deutschland, wird Burgund dem Vertrag zustimmen.

  9. #9
    Schatten des Ostens Avatar von Kendogan
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    Es ist ja auch Ostern.

    Dabei fällt mir auf, dass wir den Wahlprozess noch etwas zu schwammig haben. NIcht relevant, weil wir hoffentlich nicht ständig einen neuen König wählen müssen aber am Beispiel Griechenland sieht man, dass der Herrscher auch schnell mal flöten gehen kann.

    Wie lange geben wir Zeit für Nominierungen? Wie lange für die Wahl als solches? Beides dieses Mal vermutlich nicht relevant aber vielleicht in Zukunft.

  10. #10
    Schatten des Ostens Avatar von Kendogan
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    Böhmen stimmt für den hessischen Khan.

  11. #11
    Blubb=Lebenseinstellung Avatar von PaPaBlubb
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    Step 1:
    - Staatenbund vertrag zustimmen
    - Bis Anfang Juni leute auf die Königskrone norminieren

    Step 2:
    - Königswahl durchführen, damit im September der König bekannt gegeben werden kann

  12. #12
    Schatten des Ostens Avatar von Kendogan
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    Mein okay für den Vertrag gab es glaube ich schon im Kommisionsfaden

  13. #13
    Moderator Avatar von Doerky
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    Es fehlt wenn ich das richtig sehe hier die zustimmung von:


    Khanat Bayern

    Khanat Schwaben

    Orden der Johanniter

    Graf/Herzog von dem Gebiet vom Italien

    Hanse

    und einigen Kis also Jon?

  14. #14
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    Ich kann die Stimmen der nicht bespielten Mächte gern auswerten. Sonst gibt es aber keinen Kandidaten?

  15. #15
    Moderator Avatar von Doerky
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    Zitat Zitat von PaPaBlubb Beitrag anzeigen
    Step 1:
    - Staatenbund vertrag zustimmen
    - Bis Anfang Juni leute auf die Königskrone norminieren

    Step 2:
    - Königswahl durchführen, damit im September der König bekannt gegeben werden kann
    Ich dachte wir sind noch bei Step1, ich weiß noch nicht ob alle den Vertrag zugestimmt haben.
    Und vielleicht will jemand noch jemand noch nominieren.

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