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02. Dezember 2018, 17:47
#46
Registrierter Benutzer
Oh achso. Ja dann lassen wir das
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03. Dezember 2018, 20:14
#47
Registrierter Benutzer
Ich hatte bereits mit Dänemark gesprochen und Gevatter meinte, er hätte kein Problem mit einer Zollerleichterung/-ausnahme für Norwegen, aber das lässt sich ja laut Regeln nicht umsetzen. Also heißt das, mein König muss jetzt auch Ingame massiv gegen DK schießen oder den Zoll akzeptieren, weil Kompromisse nicht möglich sind?
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04. Dezember 2018, 13:35
#48
Nein, das wäre leider zu kompliziert, weil dann natürlich jedes Land diese Möglichkeit haben müsste. Du kannst den Zoll auch einfach akzeptieren, aber gerade deine Fischer verlieren dann bares Geld.
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27. Februar 2019, 19:46
#49
Registrierter Benutzer
Oh je, die Adeligen. Und ich dachte ich würde immer besser mit ihnen klar kommen. Weiß ich mehr darüber, warum sie sich so sehr dagegen sträuben?
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27. Februar 2019, 21:07
#50
Das Problem scheint die mangelnde Vorbereitung und die autoritäre Form der Umsetzung zu sein. Es gibt relativ viele Sonderrechte in beiden Reichen, außerdem kontrolliert der Adel bislang die Gerichtsbarkeit in der Provinz. Das wollen sie sich offenbar nicht nehmen lassen.
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Registrierter Benutzer
Angenommen, es müsste kein Einvernehmen zwischen den Schottischen und Norwegischen Adeligen zur Besetzung der Richterstellen geben, wäre das dann für sie tragbarer?
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Nein, denn in dem Fall sind beide Adelsgruppen sich einig: Die Zentralisierung des Rechts und die übertriebene Stärkung der königlichen Machtposition ist untragbar und gegen jedes Herkommen. Soll sich am Ende ein Edelmann vor irgendeinem dahergelaufenen Richter verantworten? Und soll er plötzlich genötigt sein, die Rechtsprechung zwischen seinen eigenen Vasallen und Fronbauern aufzugeben? Man hat im Adel nicht grundsätzlich etwas gegen eine Rechtsreform, aber dann möchte man auch beteiligt sein und die hergebrachten Privilegien nicht verlieren.
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Registrierter Benutzer
Dann muss ich mir da wohl etwas neues Überlegen.
Um dabei sicher zu gehen: Ich habe als König grundsätzlich die Möglichkeit, Recht zu setzen, richtig? Die Frage ist nur, wie sehr dadurch bestehende Privilegien eingeschränkt werden. Und Rechtsprechung ist ein Adelsrprivileg?
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Ja, der König ist oberster Richter und hat prinzipiell die Gesetzgebungskompetenz. Es ist allerdings in beiden Reichen üblich, dabei die Stände einzubeziehen, in Schottland in Form eines Parlaments, und Norwegen bei einem Storting. Die Rechtspflege auf Adelsgütern und zwischen Adligen und die Gerichtsbarkeit in Städten wird normalerweise von den Betroffenen selbst wahrgenommen. Ich habe das vor allem deshalb gemeldet, damit du die Chance hast, noch nachzujustieren und der Schwerpunkt nicht verloren geht. Man könnte beispielsweise erst einmal die regionalen Rechtssatzungen sammeln, um dann eine Grundlage für weitere Entscheidungen zu haben.
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Registrierter Benutzer
Okay dann würde ich das gerne so machen. Also erstmal sammeln und dann gemeinsam an neuen Regelungen arbeiten. Ggf. kann ich ja die Gesetze als "Richtlinien" erlassen, die erstmal konkretisiert und implementiert werden müssen, aber zumindest minimal zur Vereinheitlichung des Rechts beitragen.
Danach würde ich mich außerdem gerne daran wagen, eine "Verfassungsreform" durchzuführen, bei der zuerst die bestehenden Regelungen und Privilegien gesammelt und dann vereinheitlicht (und ggf. verschriftlicht) werden um dann im nächsten Schritt gemeinsam mit den beteiligten Möglichkeiten zu finden, das bestehende System effizienter zu gestalten. Ich hätte nicht gedacht, dass ich schon bei einer "einfachen gesetzlichen Neuregelung" so vorgehen müsste.
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Das hängt vor allem damit zusammen, dass du die Einsetzung von Richtern zentralisiert und dem König vorbehalten hast. Die Auswahl von Richtern ist eben von eminenter machtpolitischer Bedeutung.
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Registrierter Benutzer
Okay, aber um sicherzugehen, dass der SP richtig verstanden wurde: es soll eine Paralleljustiz für bestimmte Delikte geschaffen werden, während für alle anderen Rechtsstreite und Strafverfahren weiterhin die lokalen Adeligen zuständig sind.
Ich würde dennoch vorschlagen, auf das Einsetzen der Richter durch den König zu verzichten, aber dafür jedem Verurteilten die Möglichkeit geben, Rechtsmittel zum Königshof einzulegen. Da kann die Rechtspflege dann von immer wechselnden 5 Adeligen wahrgenommen werden, oder vom König sofern er dies möchte.
Glaubst du dieser Kompromiss hat Aussicht auf Erfolg? Dann würde ich demnächst ein Storting und eine Parlamentssitzung einberufen.
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Ich würde es erst einmal bei der Rechtssammlung belassen. Sobald du eine Appellationsinstanz oder einen parallelen Rechtsweg schaffst, nimmst du den regionalen Machthabern einen Teil ihres Einflusses.
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Registrierter Benutzer
Alles klar, dann machen wir das so.
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