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Thema: Erste Internationale Ölkonferenz in Kairo

  1. #1
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    Erste Internationale Ölkonferenz in Kairo

    Der amerikanische Vertragsentwurf:

    Internationale Ölkonvention


    Artikel 1
    Die Vertragsparteien bestätigen, dass die Förderung von und der Handel mit Öl von größter Wichtigkeit für Fortschritt und Wohlstand in der Welt sind. Aus diesem Grund verpflichten sie sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Vorschriften dieses Vertrages, zum Schutz von Ölförderung und -handel beizutragen.

    Artikel 2
    Zur Verwirklichung der Ziele dieser Konvention verpflichten sich die Vertragsparteien, jeden zu bestrafen, der es Unternimmt, Ölförderanlagen oder Transportmittel zu sabotieren, die zu einem ausländischen Unternehmen gehören, das im Gebiet einer anderen Vertragspartei ansässig ist.

    Artikel 3
    Darüber hinaus verpflichten sich die Vertragsparteien, jedes Handeln zu unterlassen, das geeignet ist, bestehende Transportwege zwischen zwei Vertragsstaaten zu unterbrechen ohne dafür einen Ausgleich zu schaffen.

    Artikel 4
    Auch in bewaffneten Konflikten ist eine Zerstörung von Ölförderanlagen zu unterlassen.

    Artikel 5
    Die Vertragsparteien verpflichten sich, Öllieferungen durch ihr Staatsgebiet, die für eine andere Vertragspartei bestimmt sind, nicht zu unterbinden.

    Artikel 6
    Der Vertrag tritt 30 Tage nach der Hinterlegung der sechsten Ratifikationsurkunde in Kraft.

    Artikel 7
    Streitfälle zwischen den Vertragsparteien über die Auslegung dieser Konvention werden auf Antrag einer der am Streitfall beteiligten Parteien dem Internationalen Gerichtshof vorgelegt.

    Artikel 8
    Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 10 Jahren geschlossen. Er wird nach Ablauf dieser Frist für alle Signatarstaaten, die binnen dieser Frist nicht ihren Kündigungswillen ausdrücken, um je 10 weitere Jahre verlängert, wenn es noch mehr als sechs Vertragsparteien gibt.
    Änderungsvorschläge sind willkommen. Ich werde auch noch einen bzgl. Artikel 7 einbringen, der zu einvernehmlicher Streitbeilegung motivieren soll.

  2. #2
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Art 2: Was soll das sein? Nen Auslieferungsabkommen nur für Öl, ne Abmachung für Autosanktionen oder gleich ne Verpflichtung zum Angriff auf nen Staat der oder seine Bürger bei jemand anderen was sabotiert hat. Selbst bei Beschränkung auf Auslieferung, dafür gibts Auslieferungsabkommen. Angriffe auf eigene Anlagen sind aber ok oder was? Emoticon: huh
    Art 3: Wie soll das aussehen? Für Gewässer gibts das Völkergewohnheitsrecht der friedlichen Durchfahrt, das man sicher kodifizieren könnte, aber das beträfe wohl doch bissel mehr als nur Öl.
    Art 4: Mhm schön, wenn ich mich recht entsinne, haben die Alliierten da im grade beendeten Krieg aber kein Problem mit gehabt.
    Art 5: Für Öllieferungen durch andere Länder braucht man ne Pipeline. Glaub Pipelines durch mehrere Staaten gibts keine und wenns welche gibt, wird es dazu wohl nen Vertrag geben. Oder ist das ne Zusage, das man jedem Pipelinebau zustimmen muss? Letzterer Fall wäre eine unanehmbare Abgabe unserer Souveränität über unser eigenes Land.

    Insgesamt gesehen ist das nen Vertrag der uns bindet um die Investitionen der Ölunternehmen in anderen Ländern zu schützen. Persien schützt natürlich im Rahmen seiner staatlichen Aufgaben ausländische Investoren, aber das jetzt auszudehnen wär nen dicker Freebie für ausländische Ölunternehmen und je nachdem massive Verpflichtungen für uns, falls einer der Vertragspartner dagegen verstößt.
    Geändert von Sarellion (02. Mai 2018 um 09:53 Uhr)
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  3. #3
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    Zu Art. 2: Das ist gemeint als Verpflichtung, die Beschädigung ausländischer Anlagen unter Strafe zu stellen und zu verfolgen. Das sollte in den meisten Staaten ohnehin schon passieren. Wie du das für eigene Anlagen handhabst ist ja für ausländische Staaten uninteressant Art. 2 hat auch zur Konsequenz, dass du Schaden den deine Staatsbürger eigenständig verursachen nicht ersetzen musst, solange du sie bestrafst.

    Zu Art. 3: Wenn es mal internationale Ölpipelines gibt, darf man die eben nicht einfach abreißen. Das dient vor allem dazu, Öl nicht zu einem Druckmittel zu machen und zu verhindern, dass man damit droht, die teure Pipeline nutzlos zu machen, deren Bau man noch vor zwei Jahren zugestimmt hat. Er verhindert auch, dass du einfach so einen Hafen dichtmachst, der früher noch benutzt werden konnte.

    Zu Art. 4: Ist dann ja gut, wenn das sich ändert.

    Zu. Art. 5: Als ich das geschrieben hatte, hatte ich ein Recht der friedlichen Durchfahrt für Öltanker im Kopf. Davon wird es aber wohl nicht so viele geben. Kann man, jetzt wo ich darüber nachdenke wohl auch streichen. Auf jeden Fall ist nicht gemeint, dass man jedem Bau zustimmen muss. Wenn man ihn behält, kann man ihn vielleicht so abwandeln, dass beim Pipelinebau alle Staaten die durch ein anderes Land bauen wollen, gleich behandelt werden müssen.

    Insgesamt ist das Abkommen schon als Investitionsschutz gedacht. Es soll verhindern, dass der Ölhandel von politischen Launen abhängt und zur harten Durchsetzung von staatlichen Interessen missbraucht wird.

  4. #4
    Blubb=Lebenseinstellung Avatar von PaPaBlubb
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    Der Irak dankt um die Einladung, jedoch muss der Botschafter leider vorzeitig in die Heimat aufbrechen. Wichtige Familien angelegenheiten.

  5. #5
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    Wo hier gerade Ruhe herrscht, möchte ich ebenfalls einen Vorschlag für einen solchen Vertrag einbringen.


    Selbstverpflichtung der islamischen Ölimperien und derer, die mit diesen Geschäfte machen

    0: Präambel
    In Stichpunkten: „friedliche neue Zeit“ (…) „Öl als Fundament der modernen Hochkultur“ (…) „Selbstverpflichtung zur Rechtssicherheit als Basis zum beiderseitig nützlichen Austausch.“

    1: Wertstoffschutz
    Die Teilnehmer verpflichten sich dazu, in Krieg wie in Frieden Ölbohrtürme, Raffinerien und Pipelines weder anzugreifen noch zu sabotieren und keine Öllieferungen zu Land oder zu Wasser zu blockieren.

    2: Rechtssicherheit der Anlagen
    Die Teilnehmer verpflichten sich dazu, bei der Errichtung neuer Ölanlagen einen Vertrag abzuschließen, der die Modalitäten für Sicherheit, Instandhaltung, Unfallreaktion und Rückbau klärt. Sollten zu bestehenden Anlagen keine solchen Verträge abgeschlossen worden sein, sei dies zeitnah nachzuholen.

    3: Bürgengemeinschaft
    Für diese Verträge und deren Einhaltung bürgt jeweils eine Gemeinschaft der Regierungen, die aus den Standorten der Ölanlagen und den Hauptsitzen der beteiligten Firmen besteht. Diese besitzen ein Aufsichtsrecht und eine Aufsichtspflicht.

    4: Schiedsgericht
    Sollte es zu Verstößen kommen, dann kann ein Schiedsgericht angerufen werden, welches aus Vertretern der Bürgengemeinschaft, einer der Zahl der Bürgengemeinschaftsmitgliedern entsprechenden Zahl Vertreter zufällig bestimmter weiterer Unterzeichner der Selbstverpflichtung und einem Vertreter der Nation, die den arabisch/afrikanischen Sicherheitsratsplatz einnimmt und der im Gericht den Vorsitz führt.
    Die Teilnehmer verpflichten sich, dessen Urteil anzuerkennen.



    Wäre so etwas vielleicht eine Idee?
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  6. #6
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    Ich werde morgen detaillierter auf die Punkte eingehen. Ich hatte auch vor, Schiedsgerichte einzuführen. Die Modalitäten würde ich aber offen lassen, so dass sich die Parteien in Streitfällen auf eine Schiedsordnung einigen können, die ihren Bedürfnissen entspricht. Schaffen sie das nicht, geht es vor dem IGH.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Ghaldak Beitrag anzeigen
    Selbstverpflichtung der islamischen Ölimperien und derer, die mit diesen Geschäfte machen

    0: Präambel
    In Stichpunkten: „friedliche neue Zeit“ (…) „Öl als Fundament der modernen Hochkultur“ (…) „Selbstverpflichtung zur Rechtssicherheit als Basis zum beiderseitig nützlichen Austausch.“

    1: Wertstoffschutz
    Die Teilnehmer verpflichten sich dazu, in Krieg wie in Frieden Ölbohrtürme, Raffinerien und Pipelines weder anzugreifen noch zu sabotieren und keine Öllieferungen zu Land oder zu Wasser zu blockieren.

    2: Rechtssicherheit der Anlagen
    Die Teilnehmer verpflichten sich dazu, bei der Errichtung neuer Ölanlagen einen Vertrag abzuschließen, der die Modalitäten für Sicherheit, Instandhaltung, Unfallreaktion und Rückbau klärt. Sollten zu bestehenden Anlagen keine solchen Verträge abgeschlossen worden sein, sei dies zeitnah nachzuholen.

    3: Bürgengemeinschaft
    Für diese Verträge und deren Einhaltung bürgt jeweils eine Gemeinschaft der Regierungen, die aus den Standorten der Ölanlagen und den Hauptsitzen der beteiligten Firmen besteht. Diese besitzen ein Aufsichtsrecht und eine Aufsichtspflicht.

    4: Schiedsgericht
    Sollte es zu Verstößen kommen, dann kann ein Schiedsgericht angerufen werden, welches aus Vertretern der Bürgengemeinschaft, einer der Zahl der Bürgengemeinschaftsmitgliedern entsprechenden Zahl Vertreter zufällig bestimmter weiterer Unterzeichner der Selbstverpflichtung und einem Vertreter der Nation, die den arabisch/afrikanischen Sicherheitsratsplatz einnimmt und der im Gericht den Vorsitz führt.
    Die Teilnehmer verpflichten sich, dessen Urteil anzuerkennen.

    Insgesamt glaube ich, dass zusammen aus dem ersten Entwurf der USA und diesen Vorschlägen, ein guter Kompromiss erarbeitet werden kann.

    Zu 0: Die Präambel klingt gut. Mann kan sie ja nehmen und trotzdem meinen Art. 1 beibehalten. Doppelt hält besser.
    Zu 1: Gute Beschreibung, das kann man direkt so übernehmen. Das ist quasi das Kernstück des ganzen Abkommens.
    Zu 2: Das klingt ziemlich aufwändig, mich würde interessieren, was die anderen Teilnehmer dazu sagen. Generell würde ich sagen, dass nicht für jede neue Ölanlage ein Vertrag erforderlich sein muss, sondern dass es wenigstens einen Vertrag geben soll, der die allgemeinen Bedingungen für Ölförderung und -handel zwischen zwei Staaten regelt.
    Zu 3: Ich finde es etwas kritisch, Unternehmen direkt durch zwischenstaatliche Verträge irgendwelche Rechte einzuräumen. Damit verschwimmt auch etwas die Grenze zwischen Staaten und Konzernen.
    Zu 4: Wie gesagt, würde ich Verfahrensmodalitäten für Schiedsverfahren nicht festschreiben, sondern den Parteien die Möglichkeit geben, sich auf ein Verfahren zu einigen. Somit passen sich die Schiedsverfahren den Bedürfnissen des Einzelfalles an. Nur wenn es den Parteien nicht gelingt sich auf Verfahrensvorschriften zu einigen, kann der IGH eingeschalten werden, der mit Richtern besetzt ist, die die Parteien nicht selbst wählen konnten. Was noch denkbar ist, ist dass die Streitparteien sich zuerst einen Schlichtungsvorschlag machen lassen müssen und nur wenn der Schlichtungsversuch scheitert, ist ein Schiedsspruch möglich.

    Der Idealfall für Streitigkeiten, wie ich ihn mir vorstelle, sieht in etwa so aus: A zerbombt die Förderanlagen von B. B will sie ersetzt haben. Darum fordert er A auf, sich einem Schiedsgericht zu unterwerfen, da es sonst vor den IGH zieht. A und B einigen sich darauf, dass ein Schiedsgericht gebildet wird, das aus 3 Schiedsrichtern besteht. A und B benennen jeweils einen Beisitzer und einigen sich auf einen Vorsitzenden. Dann beginnt das Verfahren und es gibt einen Schiedsspruch an den sich A und B halten.
    Somit können Streitigkeiten zum Beispiel wirklich durch ein Gremium aus drei Spielern gelöst werden und müssen nicht von der SL simuliert werden.

  8. #8
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    2: Da uns das jedesmal nen SP kostet, wird es wohl bissel schwer nen Blankovertrag zu machen. Abgesehen davon sind die bsiherigen Verträge lausig für uns.

    Ich bezweifel irgendwie, das wir in der nächsten Zeit die Gelegenheit haben werden Pipelines zu kappen, ich glaub net mal das die derzeit, die erforderlichen Längen erreichen könnten. Abgesehen davon führen da wohl in vielen Fällen die Strecken lange Zeit durch Wüsten, wo du mit jedem Nomadenstamm separat verhandeln kannst. Unsere Länder sind da rein geographisch schon etwas problematischer wenns um die Ausübung zentraler staatlicher Souveränität geht.

    Auf dem Meer gibt es ja bereits nach Gewohnheitsrecht das Recht zur friedlichen Durchfahrt (was wohl später in der UN kodifiziert wird), insofern seh ich da eigentlich auch kein Thema. De facto ist es so, das die relevante Region für die man ne Absicherung treffen müsste, der Golf wäre. Am Mittelmeer gibts kein Öl, am Roten Meer liegt der britische Flottenstützpunkt Aden und die Anrainer haben keine eigene Flotte (die paar Boote Nordjemens zählen wohl kaum). Die Briten sind hier glaub gar net dabei. Gut für die Golfregion fass ichs jetzt mal undiplomatisch zusammen, auf höfliches Umschreiben hab ich jetzt weniger Lust und wäre wohl mißverständlich.

    Ich bitte Jon mal, das als schön diplomatisch verklausuliert zu betrachten, wenns um Reuters geht und hoffe es ist ok so, das wir da keine Eiertanz über nen RL Monat machen, bis der Groschen fällt.

    Am Golf bin ich die Seemacht Nr.1 oder 2, je nachdem wieviel die Briten da grad parken (die werden aber wohl eher weniger wird als mehr). So lang ich das net unterschreibe, kannste den Vertrag in dem Punkt auch den Hasen geben, weil meine Seemacht, die aller Anrainer zusammen, um ein mehrfaches übersteigt. Die können seetechnisch wenig machen, bis irgendjemand kommt, falls ich durchknalle und rumballer, und die können wenig machen, sofern ich net wegsehe. Ich bin persönlich auch an stabilen Verhältnissen und guten Beziehungen zu meinen Nachbarn interessiert und hab wenig Interesse an Expansion oder Schiffe versenken weil mir grad fad ist.
    Insofern brauch mer den Vertrag eigentlich net. Wenn die Amis aber unbedingt da gern was schriftlich haben wollen und die Seewege sicher wissen wollen, kann ich denen das gern geben. Ich kann auch gern die Sicherung der Handelswege, bis einschließlich dem Golf von Oman übernehmen) übernehmen, sofern die Nachbarn damit kein Problem haben. Jenseits davon sind ja die Briten in Aden. Dafür hätte ich aber gern nen fetten Rabatt beim Schiffekauf, weil ich das net mit meinen ollen Pötten machen will, denen nen Schmuggler im Schnellboot wegfährt, und die einsatzkosten. Letzteres eigentlich mehr desegen, weil ich keinen Bock hab, das jedes Jahr zu rechnen, wer jetzt noch zu Hause rumschiffert oder vorm Oman.

    Von mir aus, kann man da dann auch ne Kommission aus Golfanrainern einsetzen, die evtl Beschwerden bearbeitet, wenn meine Kapitäne auf hoher See auf einmal Bakschisch verlangen würd ich das auch gern wissen.

    Das einzige Problem auf der Ölhandelsroute wäre dann noch der Suezkanal, aber glaub die Ägypter haben bisher kein Interesse an der Konferenz bekundet.
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  9. #9
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Anmerkung des britischen Botschafters:
    Wir bauen in Kooperation mit dem Oman in Muskat einen neuen Hafen. Die Sicherheit von Schiffen kann ohne großen Aufwand von uns gewährleistet werden.
    Man hat ja schon gegen die deutschen Erfahrung bei der Verteidigung der Gegend gesammelt.
    Geändert von [VK] (05. Mai 2018 um 16:47 Uhr)

  10. #10
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    @Sare: Sehr viel von dem was wir hier beschließen können ist schon gewohnheitsrechtlich geregelt. Entweder über das Durchfahrtsrecht, pacta sunt servanda oder das Agressionsverbot. Gegenseitige Unterstützung beim Schutz von Öl, wäre auch schön - wenn du mitmachen würdest, und wir den Entwurf entsprechend formulieren, würde ich das sehr begrüßen.

    Theroetisch geht es hier übrigens nicht nur um den Nahen Osten sondern um alle Länder die irgendetwas mit Öl zu tun haben. Die werden nur eben nicht bespielt.

    Die große Neuerung ist vor allem Art. 4 meines Entwurfs, also Öl auch im Krieg rauszuhalten. Ansonsten gibt er viel wieder, worüber man sich schon einig ist, hat also einen gewissen Resolutionscharakter, und legt darüber hinaus für Ölstreitigkeiten einen Streitschlichtungsweg fest. Konventionen haben ja oft zum Zweck, das worüber sich alle schon einig sind zu kodifizieren und so geschrieben zu sein, dass es einen möglichst breiten Konsens gibt.

    Wir können auch einen Vertrag aufsetzen, der über das, was allgemeinhin Zustimmung findet, weitergehende Regelungen trifft. Solche wären zum Beispiel irgendwelche Investitionspflichten. Für diese weitreichenden Bestimmungen kann man dann ein Vorbehaltsrecht festlegen, so dass man das abkommen ratifizieren kann, ohne sich an diese Regelungen halten zu müssen.

  11. #11
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Zitat Zitat von Sarellion Beitrag anzeigen
    Das einzige Problem auf der Ölhandelsroute wäre dann noch der Suezkanal, aber glaub die Ägypter haben bisher kein Interesse an der Konferenz bekundet.
    Mhm? Die Schiffe fahren da durch und gut ist.

  12. #12
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Jo, bin ich jetzt von ausgegangen, insofern besteht da auch kein Handlungsbedarf, du schneidest dich eh damit nur ins eigene Fleisch.
    Geändert von Sarellion (06. Mai 2018 um 10:52 Uhr)
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  13. #13
    Registrierter Benutzer Avatar von BotX
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    Hier ein Kompromissvorschlag auf Grundlage der bisher eingebrachten Vorschläge und Kritiken:

    Internationale Ölkonvention

    Artikel 1
    Die Vertragsparteien bestätigen, dass die Förderung von und der Handel mit Öl von größter Wichtigkeit für Fortschritt und Wohlstand in der Welt sind. Aus diesem Grund verpflichten sie sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Vorschriften dieses Vertrages, zum Schutz von Ölförderung und -handel beizutragen.

    Artikel 2
    Zur Verwirklichung der Ziele dieser Konvention verpflichten sich die Vertragsparteien, jede Privatperson zu bestrafen, die es Unternimmt, Ölförderanlagen oder Transportmittel zu sabotieren, die zu einem ausländischen Unternehmen gehören, das im Gebiet einer anderen Vertragspartei ansässig ist. Erfolgt die Bestrafung, so können keine weiteren Ansprüche gegen den Staat aufgrund dieser Konvention geltend gemacht werden.

    Artikel 3
    Die Vertragsparteien verpflichten sich dazu, in Krieg wie in Frieden Ölbohrtürme, Raffinerien und Pipelines weder anzugreifen noch zu sabotieren und keine Öllieferungen zu Land oder zu Wasser zu blockieren.

    Artikel 4
    Die Vertragsparteien erklären, insbesondere auf See, notwendige Maßnahmen zur Sicherung des friedlichen Ölhandels zu ergreifen, wenn dieser bedroht ist.

    Artikel 5
    Darüber hinaus verpflichten sich die Vertragsparteien, jedes Handeln zu unterlassen, das geeignet ist, bestehende Transportwege zwischen zwei Vertragsstaaten zu unterbrechen ohne dafür einen angemessenen Ausgleich zu schaffen.

    Artikel 6
    Die Vertragsparteien verpflichten sich, Öllieferungen durch ihr Staatsgebiet, die für eine andere Vertragspartei bestimmt sind, nicht zu unterbinden. Durch diese Vorschrift kann jedoch kein Staat dazu gezwungen werden, Baumaßnahmen auf seinem Staatsgebiet gegen seinen Willen zu dulden.

    Artikel 7
    Bei der Zustimmung zu diesem Vertrag können die Vertragsparteien erklären, Verpflichtungen aufgrund der Art. 4-6 dieser Konvention nicht nachkommen zu wollen. Durch die Erklärung des Vorbehalts erlangen sie auch nicht die Rechte aus diesen Artikeln.

    Artikel 8
    Der Vertrag tritt 30 Tage nach der Hinterlegung der sechsten Ratifikationsurkunde in Kraft.

    Artikel 9
    Streitfälle zwischen den Vertragsparteien über die Auslegung dieser Konvention werden von einem Schiedsgericht behandelt. Die Streitparteien legen einvernehmlich eine Verfahrensordnung und die Schiedsrichter für das Schiedsverfahren fest. Dem Schiedsspruch ist Folge zu leisten. Gelingt keine Einigung auf eine Verfahrensordnung oder verstößt der Schiedsspruch nach Auffassung einer Partei gegen zwingendes Völkerrecht, so kann der Streit dem Internationalen Gerichtshof vorgelegt werden.

    Artikel 10
    Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 10 Jahren geschlossen. Er wird nach Ablauf dieser Frist für alle Signatarstaaten, die binnen dieser Frist nicht ihren Kündigungswillen ausdrücken, um je 10 weitere Jahre verlängert, wenn es noch mehr als sechs Vertragsparteien gibt.
    @Ghaldak vielleicht hast du ja noch Lust eine schöne Präambel zu schreiben

  14. #14
    Im Monsterland
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    Ich möchte lieber ganz andere Dinge schreiben.

    Ich glaube, es besteht immer noch eine gigantische Kluft zwischen dem, was du für angemessen hältst, und dem, was ich (und vermutlich: unsereiner) für angemessen halte. Ich würde mir einen Vertrag wünschen, der ein Modus Operandi für aktuelle und zukünftige Projekte darstellt und bei dem man dann am Verhandlungstisch entscheiden kann, wie man ihn mit Leben füllt. Bei deiner Version habe ich jedoch das Gefühl, gleich mit einem Messer an der Kehle zu beginnen.

    Lasse mich das einfach mal im Einzelfall darlegen:
    Artikel 1: "verpflichten sie sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Vorschriften dieses Vertrages, zum Schutz von Ölförderung und -handel beizutragen"
    "Verpflichtet"; "Möglichkeiten". Das heißt: Im Zweifelsfall soll unsereiner all seine Ressourcen in den Ring werfen, um das große Ziel zu fördern.

    Artikel 2: "verpflichten sich die Vertragsparteien, jede Privatperson zu bestrafen"
    Du rufst mit diesem Artikel einen Schwarm von Hexenjagden und Sündenböcken hervor, denn man wird Köpfe präsentieren müssen, wenn man nicht zu Zahlungen verpflichtet sein möchte...
    ... und was das Messer an der Kehle angeht: Du nimmst damit die Ölfirmen aus jeder Verantwortung, etwas für den Schutz ihrer Anlagen zu bezahlen. Die Kosten für Sicherheit werden, sollte unsereiner keine Lust auf eine Schlammschlacht haben, vollständig und ohne Gegenleistung von uns getragen werden müssen.

    Artikel 4: "notwendige Maßnahmen zur Sicherung des friedlichen Ölhandels"
    Ein schwieriger Paragraph in meinen Augen, was mit den Gummiworten "notwendig" und "Bedrohung" liegt. Das Messer an der Kehle ist trotzdem vorhanden: Wer bezahlt die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen? Nicht die Firmen, sondern unsereiner, und das ganz ohne Gegenleistung.

    Artikel 5: Ganz viel Gummi. Der Wert dieser Artikel steht und fällt mit den Gerichten.

    Artikel 6: Ginge für mich in Ordnung.

    Artikel 7: Sieht für mich nach "gut gemeint" aus. Artikel 5 ist durch die Blockadeverbote aus Artikel 2 nicht sehr viel wert, Artikel 6 durch Artikel 3. Man kann damit nur die sanfteren Bestimmungen aushebeln; mehr als ein Recht für Küstenstaaten, ihre Flotten zurückzubehalten, ist es nicht.

    Artikel 9: "Die Streitparteien legen einvernehmlich"
    Wir reden hier von möglichen Kriegsparteien. Das heißt, die Sache gelangt im Zweifelsfall vor die UN, wo die großen Namen nicht aus der arabischen Welt stammen.


    Ich sage es ganz offen: Auch dieser Vorschlag ist mir noch viel zu neokolonial. Ich würde mir wünschen, dass er uns noch ein ganzes Stück entgegenkommen und sich auch mit der Frage beschäftigen wird, wie wir für unsere Mühen ausgeglichen werden und als mögliche Geschädigte zu unserem Recht kommen.
    Keep your eyes on me, now we're on the edge of hell.

  15. #15
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Jo, also mal von abgesehen, als ich die Verträge neu verhandeln wollte, hiess es kein Interesse, obwohl die gradezu haarsträubend lausig sind. Ich hab da dann auch keine Lust Freebies zu verteilen.
    Geändert von Sarellion (06. Mai 2018 um 17:18 Uhr)
    Meine Stories:
    Sim City Societies: England obsiegt, Großkanzler Sutler baut ein neues London
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