Hier sollen die Verträge eingestellt werden, die mit auswärtigen Mächten vereinbart wurden und werden. Kreditverträge ohne weitere Abmachungen und der Aufkauf von Getreide sind nicht meldepflichtig.
Hier sollen die Verträge eingestellt werden, die mit auswärtigen Mächten vereinbart wurden und werden. Kreditverträge ohne weitere Abmachungen und der Aufkauf von Getreide sind nicht meldepflichtig.
Vertrag zur Schmuggeleibekämpfung
Im Jahre 50 n. d. Br. vereinbarten Qor-Alad, Ghand und Iriq eine gemeinsame Kontrolle des Gründelhandels, um Schmuggelei zu bekämpfen. Hierzu sind drei Schiffe aus Ghand (neben dreien aus Iriq) in Talur (also auf Reichsgebiet) stationiert. Die Kosten werden zu je einem Drittel von den beteiligten Staaten bezahlt. Der Vertrag enthält keine weiteren Verpflichtungen.
Patrouillenvertrag
Ebenfalls im Jahr 50 vereinbarten Aleija und Iriq eine gemeinsame Seepatrouille in der Aleijischen See mit je einem Schiff aus beiden Ländern. Feste Stationierungen auf Reichsgebiet sind damit nicht verbunden. Der Vertrag enthält keine weiteren Verpflichtungen.
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Ordom war der Synodeia beigetreten.
https://www.civforum.de/showthread.p...zur-Gr%FCndung
Bar- Talif ist der Synodeia beigetreten
Sowie...
Goldene Kompanie;
- Die Goldene Kompanie besitzt durchmarch Recht durch Bar-Talif
- Die Goldene Kompanie darf in Fesir sich ein Hauptquartier einrichten, bis zu einer Maximal anzahl von 3.500 Soldaten
- Die Bank baut in Fesir eine weitere Zweigstelle für Bankgeschäfte auf
Zum Thema der Verwendungszweck möglichkeiten innerhalb des Kaiserreiches der Goldenen Kompanie wird derzeit nachverhandelt.
Das Konzil und das Großfürstentum Qor-Alad haben folgenden Vertrag unterzeichnet:
§1: Qor-Alad übergibt eine Fläche von 3km² an das Konzil, gelegen an der Aleijischen See. (Karte)
§2: Mit der Schenkung gehen keine Lehnsverpflichtungen gegenüber Qor-Alad einher, das Gebiet ist komplett unabhängig.
§3: Jeglicher Waren- und Personentransport von und zu diesem Gebiet ist für Personen, Waren,..., die für die Arbeit des Konzils notwendig sind uneingeschränkt möglich.
§4: Beide Parteien bestätigen wechselseitig, dass keine Zölle zwischen dem Gebiet des Konzils und dem Qor-Alads erhoben werden
§5: Das Konzil erhält außerdem die Erlaubnis für die Errichtung eines Hafens in dem Gebiet. Das Großfürstentum Qor-Alads erhält die Option dieses später zu einem Handelshafen auszubauen.
Achtung Spoiler:
Zitat von Bassewitz
Iriq ist der Synodeia beigetreten
Zitat von Bassewitz
Qor-Alad ist der Synodeía beigetreten.