Seite 3 von 17 ErsteErste 123456713 ... LetzteLetzte
Ergebnis 31 bis 45 von 253

Thema: Diskussionsfaden zum Reichstag II

  1. #31
    Für mehr Klink im ***** Avatar von Gulaschkanone
    Registriert seit
    06.06.13
    Ort
    Süddeutschland
    Beiträge
    18.703
    Aklso QA ist meines Wissens nach kein Königreich.
    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
    Einheit, Einheit, gib mir meine Minghan wieder :p

    Mehrfacher Gewinner einer DET-Runde und Sieger der Herzen(2/7)

    Vom Kurfürst, über Admiral, Jarl, Botschafter und König zum Papst-ein Leben im Civforum.

  2. #32
    Moderator Avatar von Nahoïmi
    Registriert seit
    25.08.17
    Beiträge
    11.247
    Allerdings mittlerweile größer als AQ
    Zitat Zitat von Bassewitz
    Oh gewaltiger Weiser, Licht der Wahrheit, großer Lehrer! :meister:

  3. #33
    Blue Heeler Genießer Avatar von Baldri
    Registriert seit
    15.11.08
    Ort
    Brisbane im Traum
    Beiträge
    30.457
    Zitat Zitat von Gulaschkanone Beitrag anzeigen
    Aklso QA ist meines Wissens nach kein Königreich.
    Es ist nicht die Rede von Königreichen. Sondern von großen Ländern.

  4. #34
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
    Registriert seit
    03.06.12
    Ort
    Bassenheim
    Beiträge
    44.414
    Zitat Zitat von Gulaschkanone Beitrag anzeigen
    Seebund fehlt, in bestimmten Fällen dürfen sie ja. Ich dachte Gohar sollte 2 Stimmen haben?

    Und zum Zusatzantrag: Ab wann ist jemand abgefallen? Wer stellt das fest? Ist das nicht klar Antibaumis?
    Eine Stimme reicht mir.

    Ja, so lange die Bäume nicht zur Kirche gehören, dürfte ein Fürst auch nicht diesem Kult folgen. Wer das feststellt? Die Kirche natürlich.
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Jeder mag Basse!

  5. #35
    Registrierter Benutzer Avatar von Roesti
    Registriert seit
    12.03.16
    Ort
    Kartoffelhausen
    Beiträge
    2.640
    Danke das ihr euch für eine zweite stimme für Fa'ir einsetzt. Ich habe das mal angeschaut und von der Verteilung her ist das ganz gut.

    Ich bin jedoch dagegen das die Kirche eine Stimme bekommt. Wenn wir das tun, müssen wir von der Logik her auch dem Konzil eine Stimme geben. Da dieses ja auch nun Land in An-Thar besitzt.
    Rechtschreibfehler bitte melden.

  6. #36
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
    Registriert seit
    03.06.12
    Ort
    Bassenheim
    Beiträge
    44.414
    Zweite Stimme läuft.
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Jeder mag Basse!

  7. #37
    Blubb=Lebenseinstellung Avatar von PaPaBlubb
    Registriert seit
    13.05.13
    Ort
    Blubbmania
    Beiträge
    13.206
    QA 4 Stimmen plus die Südlingsstimme. Wenn es dann mal ein königreich wird, kommt halt nochmal eine Stimme dazu?

  8. #38
    Blubb=Lebenseinstellung Avatar von PaPaBlubb
    Registriert seit
    13.05.13
    Ort
    Blubbmania
    Beiträge
    13.206
    .. achja... wenn es nach größe geht... danm bekomme ich 6 stimmen! *fg*

  9. #39
    Zurück im Norden
    Registriert seit
    01.05.12
    Beiträge
    36.366
    Klink, wäre es so in Ordnung?

    Hauptantrag A

    Fortan soll folgender Stimmschlüssel gelten:


    El Taebr: 5 Stimmen + 4 Kaiserstimmen + eine Südlingsstimme, die es als Kaiser ruhen lässt, aber weitergeben kann.
    Shibat 5 + 2 Südling (und als besondere Ehrung überträgt El Taebr die ruhende Südlingsstimme hierher)
    An Qalala: 4 Stimmen + die 5. Königsstimme, die bis 67 ndB an Gohar geht. Laut Friedensvertrag für ein Jahr sistiert
    Ekot-Emer: 5 Stimmen – laut Vertrag sistiert.
    Qor Alad: 5 Stimmen + 1 Südling
    Ordom: 3 Stimmen
    Adaca: 3 Stimmen
    An Tar: 3 Stimmen
    Iriq: 3 Stimmen
    Bar Talif: 3 Stimmen
    Kuzqur und Alyeb: 3 Stimmen
    Re Hadot 2
    Fa’ir 2 + eine gemeinsame Südlingsstimme mit Re Hadot
    Arrizwa: 2 Stimmen
    Ordom-Kedal: 2 Stimme
    Freie Reichsstadt Gohar: 1 Stimme von AQ bis zur Abstimmung


    Stimmen von Ländern, die nicht in einem Lehnsverhältnis zum Kaiser stehen:

    Aleija: 1 Stimme (laut Vertrag bei Reichsangelegenheiten sistiert)
    Ghand: 1 Stimme (laut Vertrag bei Reichsangelegenheiten sistiert)
    Doraea: 1 Stimme (laut Vertrag bei Reichsangelegenheiten sistiert)
    Cauros: 1 Stimme (laut Vertrag bei Reichsangelegenheiten sistiert)
    Lardissa: 1 Stimme
    Halak: 1 Stimme
    Kirche für das Kirchenterritorium von Surq: 1 Stimme


    Neues Stimmquorum: Einfache Mehrheit.

    Das Stimmquorum wird auf einfache Mehrheit herabgesetzt. Da dies jedoch den Einfluss der großen Reiche schwächt, erhalten El-Taebr, An-Qalala, Shibat, und Qor-Alad das Sonderrecht, Reichsgesetze, die statt mit Zweidrittelmehrheit nur mit einfacher Mehrheit zustande kamen, auszusetzen. Ausnahmen sind die Reichsacht (die durch ein eigenes Gesetz oder das Gesetz über den Ewigen Reichsfrieden eigens festgelegte Regeln hat und an die sich alle zu halten haben), sowie Maßnahmen, die der Verteidigung des Bruchs sowie der Reichsaußengrenzen dienen.

    Enthaltungen werden fortan nicht mehr für das nötige Quorum gewertet.

    Die Freie Reichsstadt Gohar erhält bis zum Zeitpunkt der Abstimmung die 5. Stimme von An Qalala. Mit Beendigung der Abstimmung fällt die Stimme unabhängig vom Ausgang an An Qalala zurück. Sollte Gohar seine endgültige Unabhängigkeit fortbestehen lassen, so erhält es automatisch eine oder zwei Stimmen.



    Zusatzantrag B
    Die Macht des Kaisers und der Reichsfürsten ist religiös legitimiert und somit ist die Kirche der Kinder Ehos die tragende Säule unseres Kaiserreiches. Von ihr abgefallene Häretiker verlieren automatisch ihr Stimmrecht im Reich.
    Geändert von Jon Snow (12. April 2018 um 14:27 Uhr)

  10. #40
    Zurück im Norden
    Registriert seit
    01.05.12
    Beiträge
    36.366
    Ich muss allerdings auch zugeben, dass mir dieses Sonderrecht nicht wirklich gefällt. Im Grunde ist das so etwas wie ein halbes Austrittsrecht. Da fände ich es eigentlich besser, an der Zweidrittelmehrheit festzuhalten.

  11. #41
    Oberst Klink
    Gast
    Passt soweit.
    Große Länder: Don,vSimsel, Hoimi und vom Rang her auch mein Land

  12. #42
    Zurück im Norden
    Registriert seit
    01.05.12
    Beiträge
    36.366
    Ich habe das so eingefügt. Allerdings bedeutet es, dass 19 Gegenstimmen in der Regel ausreichen, damit die großen Länder sich nicht mehr an die gemeinsamen Gesetze halten müssen. Wenn du es aber so für sinnvoll hältst, eröffne ich die Abstimmung.

  13. #43
    Beyond Mars Avatar von [VK]
    Registriert seit
    05.02.08
    Beiträge
    59.507
    Mal als Alternative zum Sonderrecht:

    Einfache Mehrheit bei den Stimmen nötig. Nein Stimmen zählen doppelt. Enthaltungen als einfaches Nein. Ja als einfaches Ja.

    => Ergebnis: Es gibt im Grunde 2 Möglichkeiten abzustimmen. Stimmen alle Gegner eines Antrags mit Nein, so braucht es eine 2/3 Mehrheit. Stimmen sie mit Enthaltung so reicht eine einfache Mehrheit. Offensichtlich ist das etwas variabel. Der Vorteil ist, dass die größeren Länder kein Sonderrecht haben, aber ein Nein ihrerseits durchaus Gewicht hat. Man kann auch so unterscheiden, ob man einen Antrag mit starker Ablehnung begegnet oder mit leichter Ablehnung. Es gibt auch einen Unterschied zwischen Enthaltung und nicht erscheinen.

  14. #44
    Oberst Klink
    Gast
    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    Ich habe das so eingefügt. Allerdings bedeutet es, dass 19 Gegenstimmen in der Regel ausreichen, damit die großen Länder sich nicht mehr an die gemeinsamen Gesetze halten müssen. Wenn du es aber so für sinnvoll hältst, eröffne ich die Abstimmung.
    Warte Mal noch. ich schreibe meinen Gedankengang später hierzu, ob ich das auch richtig gedacht habe.

  15. #45
    Tanzt Avatar von zerialienguru
    Registriert seit
    29.06.02
    Ort
    Im schönen Oldenburg
    Beiträge
    34.869
    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen


    Änderungsantrag (B):

    Die Absetzung des Kaisers wird abweichend vom Hauptantrag weitgehend in der bisherigen Weise geregelt. Abschnitt V des Reichslandfriedens lautet daher:

    V. Der Kaiser selbst kann nicht der Acht verfallen. Wird er jedoch exkommuniziert oder gewinnen mehrere Fürsten den Eindruck, er handle tyrannisch und willkürlich, können vier Reichsmitglieder gemeinsam im Reichstag eine Abstimmung zu seiner Absetzung fordern. Der Kaiser hat dann einen Monat Zeit, die Vorwürfe zu entkräften. Halten nach Ablauf dieser Frist mindestens vier Reichsmitglieder daran fest, ihn absetzen zu wollen, beginnt sofort die Abstimmung, welche mindestens eine („echte“) Woche zu laufen hat. Für diese Zeit hat der Kaiser die Hauptstadt zu verlassen und sich mindestens 20 Meilen davon entfernt aufzuhalten. Stimmt der Reichstag einstimmig für die Absetzung des Kaisers, so gilt er als abgesetzt und es erfolgt eine Neuwahl. Der Kaiser kann bei der Neuwahl zurückkehren und seine Stimmen in der gewohnten Weise abgeben, hat jedoch kein Vetorecht gegen einen neuen Herrscher wie bei einer gewöhnlichen Kaiserwahl.

    Die Abstimmung beginnt sofort und endet am 13. April um 18.00 Uhr.
    Ich bin verwirrt. Ist es Absicht, dass hier überhaupt nicht geregelt ist, welche Art von Mehrheit erreicht werden muss, damit der Kaiser abgewählt wird?

Seite 3 von 17 ErsteErste 123456713 ... LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •