Aklso QA ist meines Wissens nach kein Königreich.
Allerdings mittlerweile größer als AQ
Zitat von Bassewitz
Danke das ihr euch für eine zweite stimme für Fa'ir einsetzt. Ich habe das mal angeschaut und von der Verteilung her ist das ganz gut.
Ich bin jedoch dagegen das die Kirche eine Stimme bekommt. Wenn wir das tun, müssen wir von der Logik her auch dem Konzil eine Stimme geben. Da dieses ja auch nun Land in An-Thar besitzt.
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QA 4 Stimmen plus die Südlingsstimme. Wenn es dann mal ein königreich wird, kommt halt nochmal eine Stimme dazu?
.. achja... wenn es nach größe geht... danm bekomme ich 6 stimmen! *fg*
Klink, wäre es so in Ordnung?
Hauptantrag A
Fortan soll folgender Stimmschlüssel gelten:
El Taebr: 5 Stimmen + 4 Kaiserstimmen + eine Südlingsstimme, die es als Kaiser ruhen lässt, aber weitergeben kann.
Shibat 5 + 2 Südling (und als besondere Ehrung überträgt El Taebr die ruhende Südlingsstimme hierher)
An Qalala: 4 Stimmen + die 5. Königsstimme, die bis 67 ndB an Gohar geht. Laut Friedensvertrag für ein Jahr sistiert
Ekot-Emer: 5 Stimmen – laut Vertrag sistiert.
Qor Alad: 5 Stimmen + 1 Südling
Ordom: 3 Stimmen
Adaca: 3 Stimmen
An Tar: 3 Stimmen
Iriq: 3 Stimmen
Bar Talif: 3 Stimmen
Kuzqur und Alyeb: 3 Stimmen
Re Hadot 2
Fa’ir 2 + eine gemeinsame Südlingsstimme mit Re Hadot
Arrizwa: 2 Stimmen
Ordom-Kedal: 2 Stimme
Freie Reichsstadt Gohar: 1 Stimme von AQ bis zur Abstimmung
Stimmen von Ländern, die nicht in einem Lehnsverhältnis zum Kaiser stehen:
Aleija: 1 Stimme (laut Vertrag bei Reichsangelegenheiten sistiert)
Ghand: 1 Stimme (laut Vertrag bei Reichsangelegenheiten sistiert)
Doraea: 1 Stimme (laut Vertrag bei Reichsangelegenheiten sistiert)
Cauros: 1 Stimme (laut Vertrag bei Reichsangelegenheiten sistiert)
Lardissa: 1 Stimme
Halak: 1 Stimme
Kirche für das Kirchenterritorium von Surq: 1 Stimme
Neues Stimmquorum: Einfache Mehrheit.
Das Stimmquorum wird auf einfache Mehrheit herabgesetzt. Da dies jedoch den Einfluss der großen Reiche schwächt, erhalten El-Taebr, An-Qalala, Shibat, und Qor-Alad das Sonderrecht, Reichsgesetze, die statt mit Zweidrittelmehrheit nur mit einfacher Mehrheit zustande kamen, auszusetzen. Ausnahmen sind die Reichsacht (die durch ein eigenes Gesetz oder das Gesetz über den Ewigen Reichsfrieden eigens festgelegte Regeln hat und an die sich alle zu halten haben), sowie Maßnahmen, die der Verteidigung des Bruchs sowie der Reichsaußengrenzen dienen.
Enthaltungen werden fortan nicht mehr für das nötige Quorum gewertet.
Die Freie Reichsstadt Gohar erhält bis zum Zeitpunkt der Abstimmung die 5. Stimme von An Qalala. Mit Beendigung der Abstimmung fällt die Stimme unabhängig vom Ausgang an An Qalala zurück. Sollte Gohar seine endgültige Unabhängigkeit fortbestehen lassen, so erhält es automatisch eine oder zwei Stimmen.
Zusatzantrag B
Die Macht des Kaisers und der Reichsfürsten ist religiös legitimiert und somit ist die Kirche der Kinder Ehos die tragende Säule unseres Kaiserreiches. Von ihr abgefallene Häretiker verlieren automatisch ihr Stimmrecht im Reich.
Geändert von Jon Snow (12. April 2018 um 14:27 Uhr)
Ich muss allerdings auch zugeben, dass mir dieses Sonderrecht nicht wirklich gefällt. Im Grunde ist das so etwas wie ein halbes Austrittsrecht. Da fände ich es eigentlich besser, an der Zweidrittelmehrheit festzuhalten.
Passt soweit.
Große Länder: Don,vSimsel, Hoimi und vom Rang her auch mein Land
Ich habe das so eingefügt. Allerdings bedeutet es, dass 19 Gegenstimmen in der Regel ausreichen, damit die großen Länder sich nicht mehr an die gemeinsamen Gesetze halten müssen. Wenn du es aber so für sinnvoll hältst, eröffne ich die Abstimmung.
Mal als Alternative zum Sonderrecht:
Einfache Mehrheit bei den Stimmen nötig. Nein Stimmen zählen doppelt. Enthaltungen als einfaches Nein. Ja als einfaches Ja.
=> Ergebnis: Es gibt im Grunde 2 Möglichkeiten abzustimmen. Stimmen alle Gegner eines Antrags mit Nein, so braucht es eine 2/3 Mehrheit. Stimmen sie mit Enthaltung so reicht eine einfache Mehrheit. Offensichtlich ist das etwas variabel. Der Vorteil ist, dass die größeren Länder kein Sonderrecht haben, aber ein Nein ihrerseits durchaus Gewicht hat. Man kann auch so unterscheiden, ob man einen Antrag mit starker Ablehnung begegnet oder mit leichter Ablehnung. Es gibt auch einen Unterschied zwischen Enthaltung und nicht erscheinen.