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Thema: Abstimmungsfaden I

  1. #16
    Registrierter Benutzer Avatar von Roesti
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    Fa'ir mit 1 Stimme

    Gegen A
    Pro B
    Rechtschreibfehler bitte melden.

  2. #17
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Shibat mit 4 Stimmen

    Für beide Anträge

    Die Forderung nach einem kräftigeren Bekenntnis zur Kirche findet Unsere Unterstützung!



    (Jaja, etwas zu spät, aber es ändert auch nix am Ergebnis )
    Geändert von Simato (13. April 2018 um 18:52 Uhr)
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Von Simato lernen heißt Siegen lernen!

  3. #18
    Zurück im Norden
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    Wenn man kulanterweise Shibats Stimmen mitrechnet (es waren ja nur ein paar Minuten), ist der Hauptantrag mit 23 von 27 abgegebenen Stimmen angenommen, ohne Shibat mit 19 von 23 Stimmen. Der Nebenantrag wurde dagegen deutlich verworfen (mit 11 von 27 bzw. 7 von 23 Stimmen).

  4. #19
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Jeder mag Basse!

  5. #20
    Zurück im Norden
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    Damit tritt zur Mitte des dritten Monats im Jahr 53 folgendes Gesetz in Kraft:

    Ewiger Reichslandfriede

    Der Reichstag des Kaiserreiches beschließt hiermit einen Ewigen Reichslandfrieden, um die den Fürsten von der gütigen Eho anvertrauten Völker zu behüten und zu bewahren und das Land zu stärken, damit es den Ameisen standhalten möge.

    I. Kein Reichsmitglied ist berechtigt, die zum Zeitpunkt dieses Beschlusses (15. 3. 53) gültigen Landesgrenzen in feindlicher Absicht zu überschreiten oder in anderen Ländern direkt oder indirekt Unruhe zu schüren, Banditen und Plünderer zu unterstützen oder auf andere Weise die Stabilität eines Reichsmitgliedes zu untergraben. Ausnahme ist eine gültige Reichsacht. Friedliche, einvernehmliche Grenzkorrekturen auf dem Wege von Verhandlungen sind jedoch jederzeit möglich, wenn sie öffentlich bekannt gegeben werden.

    II. Um Ungerechtigkeiten zu beseitigen, wird die Reichsacht hiermit klar geregelt. Sie wird aufgrund rechtswidriger oder treuloser Handlungen eines Fürsten gegen sein eigenes Volk oder gegen das Reich vom Kaiser offiziell angedroht. Der betroffene Fürst hat dann einen (Spiel-)Monat Zeit, vor dem Reichstag Stellung zu beziehen und seine Sicht der Dinge darzulegen. Kann er die Vorwürfe entkräften oder ist er bereit, sein Fehlverhalten wiedergutzumachen (und führt dieses Versprechen auch aus), wird er offiziell vom Kaiser freigesprochen. Andernfalls erklärt der Kaiser ihn für geächtet, woraufhin alle Reichsmitglieder verpflichtet sind, keinerlei Unterstützung für den Geächteten zu leisten und auf Anforderung des Kaisers Truppen oder eine Kriegssteuer zur Verfügung zu stellen. Hat ein Fürst den Eindruck, die Entscheidung des Kaisers zur Acht sei ungerecht oder zu hart, kann er jedoch ihre Aufhebung im Reichstag fordern. Dieser Antrag wird ausnahmsweise mit einer einfachen Mehrheit rechtskräftig. Der geächtete Fürst selbst kann sein Stimmrecht in diesem Fall nicht wahrnehmen.

    III. Bei klar zutage tretenden Rechtsbrüchen eines Reichsmitgliedes entfällt die Möglichkeit, die Achtaufhebung zu fordern. Auf die Androhung der Acht erfolgt hier nach Ablauf der Monatsfrist sofort ihre Wirksamkeit, wenn der betreffende Fürst den Rechtsbruch nicht abstellt. Klar zutage tretende Rechtsbrüche sind Bündnisse mit auswärtigen Mächten gegen das Reich, die Aufkündigung der Vasallentreue („Austritt“), die Verweigerung des Kaiserzehnts und eine militärische Aggression gegen ein nicht geächtetes Reichsmitglied. In Zweifelsfällen (wenn beispielsweise ein Teil der Fürsten einen auswärtigen Vertrag für einen klaren Rechtsbruch und ein anderer Teil denselben für völlig rechtmäßig hält) ist der Aufhebungsantrag jedoch zulässig.

    IV. Alle Reichsfürsten haben der Kirche von Surq und der gütigen Eho die Treue zu halten. Auf die Exkommunikation eines Fürsten erfolgt der in Abschnitt II festgelegte Reichsachtprozess.

    V. Der Kaiser selbst kann nicht der Acht verfallen. Wird er jedoch exkommuniziert oder gewinnen mehrere Fürsten den Eindruck, er handle tyrannisch und willkürlich, können vier Reichsmitglieder gemeinsam im Reichstag eine Abstimmung zu seiner Absetzung fordern. Der Kaiser hat dann einen Monat Zeit, die Vorwürfe zu entkräften. Halten nach Ablauf dieser Frist mindestens vier Reichsmitglieder daran fest, ihn absetzen zu wollen, beginnt sofort die Abstimmung, welche mindestens eine („echte“) Woche zu laufen hat. Stimmt der Reichstag mit Dreiviertelmehrheit für die Absetzung des Kaisers, so hat er abzudanken und es erfolgt eine Neuwahl. Der Kaiser kann sowohl bei der Abstimmung über seine Absetzung wie bei der Neuwahl seine Stimmen abgeben. Auch die übrigen Rechte bei der Kaiserwahl bleiben ihm erhalten. Stimmt jedoch der Reichstag (ohne Berücksichtigung der Kaiserstimmen) geschlossen für seine Absetzung, kann er zwar seine Stimmen bei der Neuwahl abgeben, hat jedoch kein Vetorecht gegen einen neuen Herrscher wie bei einer gewöhnlichen Kaiserwahl. Anders als bei der bisherigen Praxis muss der Herrscher jedoch nicht die Stadt verlassen, da er ja inskünftig auch ohne einstimmiges Votum des Reiches abgesetzt werden kann.

    VI. Nichtmitglieder des Reiches haben bei allen die Reichsacht und die Kaiserabdankung betreffenden Abstimmungen kein Stimmrecht, da gegen sie auch keine Reichsacht verhängt werden kann.

    VII. Nichtmitglieder des Reiches können aber jederzeit beantragen, dem ewigen Landfrieden beizutreten, womit er dann auch für sie gilt. Damit sind sie jedoch ausdrücklich weder der Rechtsprechung des Reiches noch dem Ächtungsverfahren unterworfen.

  6. #21
    Zurück im Norden
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    Auf Antrag des hochwohlgeborenen Fürsten von Ordom-Kerdal möge der Reichstag über folgenden Antrag abstimmen:

    Der König von Ekot-Emer soll durch Reichstagsbeschluss von seinem Amt als Kaiserlicher Geheimrat mit Zuständigkeit für den Reichsgeheimdienst entbunden werden.


    Begründung: Ekot-Emer hat mit dem Friedenspakt und seinen sonstigen Handlungen gezeigt, dass es mit dem Kaiserreich möglichst wenig zu tun haben will. So verzichtete es u.a. auf seine Stimmen und wirkt stattdessen aktiv im Seebund mit. Es ist dasher nicht einzusehen, dass es weiter in Ämter bleibt, die unter anderem den Erhalt und die Behandlung hochsensible Informationen beeinhalten.


    Die Abstimmung beginnt ab sofort und endet am Samstag, dem 12. 5. um 18.00 Uhr.

  7. #22
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    El Taebr 9 Stimmen dafür

  8. #23
    Für mehr Klink im ***** Avatar von Gulaschkanone
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    OKL 2 Stimmen dafür.
    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
    Einheit, Einheit, gib mir meine Minghan wieder :p

    Mehrfacher Gewinner einer DET-Runde und Sieger der Herzen(2/7)

    Vom Kurfürst, über Admiral, Jarl, Botschafter und König zum Papst-ein Leben im Civforum.

  9. #24
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Eine Stimme dagegen.
    Geändert von Bassewitz (06. Mai 2018 um 23:52 Uhr)
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
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    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Jeder mag Basse!

  10. #25
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Adaca 3 dafür

  11. #26
    Blubb=Lebenseinstellung Avatar von PaPaBlubb
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    Bar-Talif mit 3 Stimmen dafür

  12. #27
    Registrierter Benutzer Avatar von Schuba77
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    Re-Hadot, 2 Stimmen, dafür

  13. #28
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Das Königreich Shibat stimmt mit 8 Stimmen dafür.

    Die Argumente des Großfürsten von Qor-Alad haben Uns überzeugt. Das Königreich Shibat stimmt daher mit 8 Stimmen dagegen.
    Geändert von Simato (06. Mai 2018 um 21:18 Uhr)
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Von Simato lernen heißt Siegen lernen!

  14. #29
    Moderator Avatar von Nahoïmi
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    Qor-Alad mit 5 Stimmen dagegen
    Zitat Zitat von Bassewitz
    Oh gewaltiger Weiser, Licht der Wahrheit, großer Lehrer! :meister:

  15. #30
    Zurück im Norden
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    Iriq stimmt mit drei Stimmen gegen den Antrag.

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