Organisation der Vereinten Nationen
Die UNO ist eine supranationale Organisation, der im Prinzip jedes Land beitreten kann. Sie unterteilt sich in die Vollversammlung, deren Beschlüsse beratenden Charakter haben, und den Sicherheitsrat, dessen Resolutionen für alle Mitgliedsstaaten verbindlich sind.
Im Gründungsjahr (1945) gibt es zunächst 55 Mitgliedsstaaten, die alle Sitz und Stimme in der Vollversammlung bekommen. Der Sicherheitsrat besteht anfangs aus sechs ständigen (Frankreich, China, Indien und die Vetomächte) und sechs gewählten Mitgliedern, wobei drei Länder (die USA, die Sowjetunion und das Vereinigte Königreich) ein Vetorecht besitzen. Die gewählten Staaten sind in regionale Blöcke eingeteilt, denen feste Sitzzahlen zugewiesen werden. Dabei kommen je zwei Länder aus Europa und Lateinamerika und je eines aus Ostasien/ Ozeanien und dem Nahen Osten/ Afrika. Ihr könnt euch jederzeit um den „nahöstlichen“ Sitz bewerben. Dieser wird jeweils am Jahresende der ungeraden Jahre (1945, 1947, 1949 etc.) gewählt und dann zwei volle Kalenderjahre lang ausgeübt (1946/47, 1948/49, 1950/51 etc.).
Mitglieder des Sicherheitsrates der UN:
- USA (mit Vetorecht und ständigem Sitz)
- UdSSR (mit Vetorecht und ständigem Sitz)
- Vereinigtes Königreich (mit Vetorecht und ständigem Sitz)
- Frankreich (mit ständigem Sitz)
- China (mit ständigem Sitz)
- Indien (mit ständigem Sitz)
- Niederlande (1945/46)
- Mexiko (1945/46)
- Australien (1945/46)
- Polen (1946/47)
- Brasilien (1946/47)
- Persien (1946/47)
Mitglieder aus dem Nahen Osten:
- Ägypten
- Katar
- Iran/Persien
- Irak
- Türkei
- Maskat und Oman
- Mandatsgebiet Transjordanien
- Kuwait
- Libanon
Rechte und Pflichten
- Jedes Mitgliedsland hat ein Rederecht in der UN-Vollversammlung. Bei Abstimmungen verfügt jedes Land über eine Stimme.
- Jedes Mitgliedsland kann Anträge an die Vollversammlung oder den Sicherheitsrat stellen, um eine Diskussion und Abstimmung herbeizuführen.
- Jedes Mitgliedsland darf sich bei der turnusgemäßen Wahl eines Sitzes seiner Regionalgruppe für den UN-Sicherheitsrat bewerben. Eine unmittelbare Wiederwahl ist nicht gestattet.
- Jedes Mitgliedsland darf die UN zur Schlichtung eines Konfliktes oder zur Verurteilung eines Angriffs auf das eigene Territorium auffordern.
- Jedes Mitgliedsland kann sich bereiterklären, an einer Friedensmission von UN-Blauhelmen oder einer humanitären Hilfsaktion teilzunehmen.
- Jedes Mitgliedsland muss sich an die Resolutionen des Sicherheitsrates halten und sie nötigenfalls in nationales Recht umsetzen.
- Jedes Mitgliedsland entrichtet einen jährlichen Beitrag von 1% der Staatseinnahmen, der auf Antrag vom Sicherheitsrat halbiert werden kann (0,5%). Bei Entwicklungsländern (dazu gehören gegenwärtig alle bespielten Staaten) sind die 0,5% sogar automatisch gesetzt. Sie sind jeweils mit dem Etat zu entrichten, der dem Beitrittsjahr folgt. Für die 1945 bereits beigetretenen Länder beginnt die Zahlung also mit dem Jahreszug 1946.