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Thema: [ÖL] Kamelmilchwodka - Besprechungsfaden Russland-Nordjemen

  1. #76
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    @Klink: Eine weitere Ölprospektion wird bestimmt erst in den 50ern. Wenn du jetzt keinen wichtigen Grund hast, unterhalten wir uns wohl erst 1950 darüber. Zumindest bleibe ich dabei, dass wir weiterhin für die SU prospektieren, doch die Auswertung macht ja deutlich, dass bei mir nicht viel zu finden ist.

    @Fabrik: 1.000.000 $ stehen und so wie mein Etat aktuell ausschaut, werden 1946 weitere 2.000.000 $ dazukommen. Mehr als das wird jetzt allerdings kaum drin sein.

  2. #77
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Ok dann semmel ich noch eine bei mir rein.
    Und wir müssten den Vertrag auch fertigmachen.
    Geändert von Sarellion (06. Mai 2018 um 13:14 Uhr)
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  3. #78
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    Das müsste der aktuelle Zwischenstand sein.


    Zitat Zitat von Bartmann Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Sarellion Beitrag anzeigen
    Klingt net toll, aber bevor es netweitergeht.
    Klingt zumindest nach einem Anfang!

    Zitat Zitat von Sarellion Beitrag anzeigen
    Die beteiligten Vertragsparteien entschließen sich zur Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft zum Bau von Landwirtschaftsmaschinen

    Auch wenn Gewinnerzielungsabscht besteht liegt der Zweck der gemeinsamen Firma primär auf der Entwicklung und Modernisierung der heimischen Landwirtschaft.
    Zu diesem Zweck wird in Persien das Hauptwerk und im Nordjemen ein Zweitwerk gegründet.
    Die Firma wird in Form einer geschlossenen Aktiengesellschaft gegründet, Gewinne und Stimmrechte entsprechen der Einlage.
    Sollte eine der Vertragsparteien ihre Anteile verkaufen wollen, besteht frür die anderen Vertragspartner ein Vorkaufsrecht.
    Falls der Nordjemen oder Persien an einer weiteren Kooperation nicht mehr interessiert sein sollten kann die Gesellschaft aufgelöst werden, wobei Persien und Nordjemen dann jeweils die Aktiva der Firma in ihren jeweiligen Ländern erhalten. Eventuelle Differenzen zwischen dem Wert der jeweiligen Aktiva und dem Anteil der Länder an der Firma werden monetär, nach einem dann festzulegenden Zahlungsmodell, ausgeglichen.
    Der Inhalt passt, der Aufbau kann verbessert werden, ist aber letztlich hohes Niveau darüber zu diskutieren. Es sollte halt so simpel sein, dass alle Beteiligten und auch die SL es verstehen. Wir wollen ja nur ne AG gründen und keine Payback-Karte holen.

    Zitat Zitat von Sarellion Beitrag anzeigen
    Ich hab noch nix für die Russen. Müssen wir noch festlegen das es Sperrminoritäten gibt, also das ich net einfach die Firma einstampfen kann, weil ich lustig bin oder nehmen wir das so an?
    Eine Sperrminorität hätten dann wir beide? Um Missverständnisse zu vermeiden; damit ist quasi ein Veto gemeint?


    Im Grunde ist jede Aktie gleichberechtigt und nur durch die Höhe der Anteile ergeben sich unterschiedliche Berechtigungen. Also ist eine Aktie von X nicht mehr oder weniger Wert als die von Y, auch wenn Y mehr Aktien besitzt und dadurch mehr Möglichkeiten hat. Grundprinzip einer AG halt. Was genau es für Möglichkeiten geben wird und welche Lowcaps diese haben, sollte noch mit in den Vertrag. Ich würde einfach ein reales Beispiel googeln und anhängen.
    Da ich auf Anhieb keine simple Übersicht finde und auch keine Lust habe, irgendwelche Statuten durchzusuchen, einfach mal freihand (Beispiele dazu):

    Alle Entscheidungen, die den grundlegenden Aufbau der Gesellschaft nicht ändern: 50,1 % Befürwortung
    Anpassung der Dividenten, Ausschüttung/Rückkauf von Aktien
    Alle Entscheidungen, die den grundlegenden Aufbau der Gesellschaft geringfügig ändern: 66,4 % Befürwortung
    Stilllegung/Abspaltung irrelevanter Betriebsteile
    Alle Entscheidungen, die den grundlegenden Aufbau der Gesellschaft massiv ändern: 75,1 % Befürwortung
    Änderung des Gesellschaftsvertrags (speziell der Passus "geschlossene AG"), Auflösung der Gesellschaft, Stilllegung/Abspaltung relevanter Betriebsteile

    Welches davon zutrifft, hat die SL zu entscheiden.


    Wie die Dividenten funktionieren werden, müssen wir eh noch mit Jon abklären. Ich hätte schon gern eine separate Auswertung der Finanzen speziell für die Firma, denke aber, das werden wir nicht bekommen. Die Dividenten sind neben eventuellen Erweiterungen der Gesellschaft letztlich aber die eine Sache, über die es nach der Gründung noch zu diskutieren gibt.


    Im Übrigen heißt es Landmaschinen, da dass aber echt seltsam klingt, wenn man es nicht gewohnt ist: Sagen wir doch einfach Landtechnik. In der Nachkriegszeit gab es noch sehr viele Pflüge, die von Gäulen oder Ochsen gezogen worden sind. Landtechnik passt da irgendwie auch gut!
    Was ich wohl nur Klink gesagt habe; ich habe in einem Landmaschinenwerk gelernt (kaufmännisch), was einst eine VEB der DDR war und in der Zeit habe ich mich auch sehr intensiv mit der Funktionsweise der Technik und auch den Besonderheiten in der Landwirtschaft selbst beschäftigt. Unter anderem auch mit der Landwirtschaft um den Baikal. Dieses Projekt spricht mich einfach sehr stark an. Bestimmt werde ich hier und da weit über die Simulation hinaus schwafeln..

  4. #79
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Vertrag zwischen den Ländern Nordjemen, Russland und Persien zur Gründung einer gemeinsamen Landmaschinenfirma.

    Die beteiligten Vertragsparteien entschließen sich zur Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft zum Bau von Landwirtschaftsmaschinen

    1. Auch wenn Gewinnerzielungsabscht besteht liegt der Zweck der gemeinsamen Firma primär auf der Entwicklung und Modernisierung der heimischen Landwirtschaft.
    2. Zu diesem Zweck wird in Persien das Hauptwerk und im Nordjemen ein Zweitwerk gegründet.
    3. Die Firma wird in Form einer geschlossenen Aktiengesellschaft gegründet, Gewinne und Stimmrechte entsprechen der Einlage.
    4. Entscheidungen, die signifikante Änderungen am Aufbau der Gesellschaft zur Folge haben, benötigen eine 75% Mehrheit.
    5. Sollte eine der Vertragsparteien ihre Anteile verkaufen wollen, besteht frür die anderen Vertragspartner ein Vorkaufsrecht.
    6. Falls der Nordjemen oder Persien an einer weiteren Kooperation nicht mehr interessiert sein sollten kann die Gesellschaft aufgelöst werden, wobei Persien und Nordjemen dann jeweils die Aktiva der Firma in ihren jeweiligen Ländern erhalten. Eventuelle Differenzen zwischen dem Wert der jeweiligen Aktiva und dem Anteil der Länder an der Firma werden monetär, nach einem dann festzulegenden Zahlungsmodell, ausgeglichen.
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  5. #80
    Oberst Klink
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    Punkt 6 bezieht sich darauf, wenn es in zwei nationale Unternehme gespaltet wird oder?

  6. #81
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Jo. 5 beträfe Verkauf an private Investoren oder andere Länder
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  7. #82
    Oberst Klink
    Gast
    Bei 6 wäre halt, dass sich für die SU im Rahmen ihrer Investition nichts ändert vielleicht noch gut.

  8. #83
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Für dich wäre der Passus über den finanziellen Ausgleich dann da. Aber ich nehm an, da kann man dann verhandeln, ob du dein Geld zurückwillst oder in die getrennten Werke investiert bleibst.
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  9. #84
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    Den Vertrag finde ich gelungen!

    Zwei Sachen möchte ich noch ansprechen, denn ich glaube "geschlossene AG" und 4. sind da nicht genau genug: Anteilswechsel bzw. Aktienausschüttung und -rückkauf.

    1. Was ist, wenn Anteile wechseln, ohne das sich die Gesamtmenge ausgegebener Aktien ändert? Fallbeispiel: Ich verkaufe einen Teil meiner Anteile an die SU.
    Aktientausch unter Gründern. Meiner Meinung nach spräche nichts dagegen.
    2. Was ist, wenn Anteile wechseln, ohne das sich die Gesamtmenge ausgegebener Aktien ändert, aber neue Aktionäre beteiligen? Fallbeispiel: Ich verkaufe einen Teil meiner Anteile an die Türkei.
    Aktientausch mit außenstehendem Aktionär. Meiner Meinung nach nur mit Zustimmung ab 75% möglich, da es eine geschlossene AG ist und diese Aktionärsaufnahme außergewöhnlich wäre.
    3. Was ist, wenn Aktienhandel eine Zu- oder Abnahme der Gesamtmenge ausgegebener Aktien bedeutet? Fallbeispiel: Ich kaufe mir weitere Aktien, die Gesamtmenge steigt um diesen Wert.
    Aktienausschüttung. Hierfür sollte noch eine Fürsprache definiert werden, wie Aktien ausgeschüttet oder rückgekauft werden können. Ich denke da an eine einfache Mehrheit aller Aktionäre nach 3., die die Höhe bestimmen. 75% wenn die Ausschüttung nicht von bisherigen Aktionären aufgenommen wird.
    Der Ablauf wäre in etwa so, dass ich euch mitteile "ich möchte nächstes Jahr eine weitere Mio investieren. Dann prüfen wir, ob das Sinn hat, ob sonst wer möchte.. Anschließend geben wir x neue Aktien aus, oder eben keine, wenn keine Verwendung dafür besteht.
    4. Was ist mit dem Kapitalertrag/der Dividente? Fallbeispiel: Ich erhalte in Jahr x eine Dividente von 500.000 € und möchte die direkt wieder ins Unternehmen investieren.
    Gewinninvestment. Ich denke, wir sollten solche Aktionen ohne zusätzliche Zustimmung gestatten. Zumindest dann, wenn wir etwas definieren, dass die Mitbestimmung der Gründer in einem bestimmten Verhältnis bleiben muss. Nur welches Verhältnis wäre das? Ich denke daran, dass kein Gründer unter 20% Beteiligung fallen darf. Damit ist gewährleistet, das niemand mehr als 60% hält.

    und..
    Sonderfinanzierung.
    Es sollte den Aktionären möglich sein, dem Unternehmen Geld zu leihen. Leihgabe, also zinsfrei! Die Leihhöhe beeinflusst den Einfluss im unternehmen nicht, außerdem werden Rückzahlungen dieser Leihgaben ggü der Dividentenauszahlung vorgeschoben.
    Dieser Gedanke befasst sich hauptsächlich damit, dass größere Kredite mit einer Bank unter Umständen höhere Zinsen bedeuten, als uns diese Leihgabe schadet. Es macht natürlich nur dann Sinn, wenn Jon die Finanzen eines Nebenprodukt des Spiels überhaupt so ausführlich simuliert.

    Die Anteilsverteilung sollte in einem der vorderen Beiträge festgehalten und regelmäßig aktualisiert werden. Bleiben wir in diesem Thread, oder nehmen wir uns einen neuen?
    Geändert von Bartmann (08. Mai 2018 um 21:53 Uhr)

  10. #85
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    1.Hm, das zwischen den Gründern sollte ok sein.
    2.Bei Verkauf an anderen würde ja das Vorkaufsrecht greifen.
    3.Ich geh mal davon aus, das wir bei Neuinvestition erstmal drüber sprechen sollten. Also das wäre wohl so doer so ne 75% Sache, also müssten wir beide einverstanden sein.
    4.Ich würd den Kapitalertrag und Reinvestition der Gewinne, der Gesellschaft überlassen (also eigentlich Jon). Die werden wohl eher wissen, wieviel sie ausschütten können, statt das wir das micromanagen. Wir kriegen die Dividende also erst dann, wenn die Investitionen für das Jahr schon abgezogen sind.
    5.Von mir aus, kann man der Gesellschaft auch was leihen, wenns passt. Kriegste halt entsprechend Zinsen drauf oder net, wenns zinslos ist.
    Geändert von Sarellion (09. Mai 2018 um 00:01 Uhr)
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  11. #86
    Oberst Klink
    Gast
    1) Ok
    2) Vorkaufsrecht regelt die Sache.
    3) Siehe Sare.
    4) Jo das sollte Jon machen. Generell schüttet die Gesellschaft aus oder führt in die Gewinnrücklage ab. So oder so bleiben die Besitzverhältnisse am Unternehmen gleich.
    5) Gesellschafterdarlehen ist okay.

  12. #87
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    So wie es scheint, haben sich meine Gedanken dann doch im Rahmen des bisherigen Entwurfs klären lassen. Super! Wenn sich doch noch etwas im Nachgang herausstellt, dann ist der Vertrag ja nicht unabänderbar.

    Meinetwegen kann unterschrieben werden.


    Das hier blieb noch ungeklärt:

    Zitat Zitat von Bartmann Beitrag anzeigen
    Die Anteilsverteilung sollte in einem der vorderen Beiträge festgehalten und regelmäßig aktualisiert werden. Bleiben wir in diesem Thread, oder nehmen wir uns einen neuen?

  13. #88
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Können wir machen. Neuer Faden wird eigentlihc net gebraucht, sind alle drei ja hier.

    Betrachtet das eigentlich jemand als nötig, das dann im Vertragsfaden alle extra nen Post absetzen um zu "unterschreiben?"
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  14. #89
    3
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    Nö, aber rein muss es in den Vertragsfaden? Wenn ja, dann steht einfach in einem Beitrag die Bestätigung für alle drei.

  15. #90
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Habs mal reingestellt. Sag mal, das ganze WAH Gedöns wird ja arg britisch.
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