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Thema: [ÖI] Wirtschaftsunion Arabische Halbinsel (WAH)

  1. #31
    Profi Fragesteller Avatar von Darzumir
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    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Habe mal was zusammen gewurstelt, aber beachtet bitte, dass ich dafür alleine verantwortlich bin und mir heute komischerweise echt schwindelig ist. Ist echt schwierig, geradeaus zu denken, wenn sich alles vor den AUgen dreht.

    Gründungsakte der Wirtschaftsunion Arabische Halbinsel (WAH)

    Art. 1 Gründung
    Die souveränen Staaten AUfzählung halt sowie die Kronkolonie Aden und das Protektorat Jemen andere Protektorate schließen sich mit dieser Gründungsakte zur Wirtschaftsunion Arabische Halbinsel zusammen, im Folgenden WAH genannt.

    Art. 2 Organisation
    Die Mitglieder der WAH geben sich folgende organisatorische Struktur:

    Art. 2.1
    Jedes Mitglied hat eine Stimme

    Art. 2.2
    Entscheidungen werden mit 2/3-Mehrheit gefällt, sofern nicht andere Artikel ausdrücklich etwas anderes festlegen.

    Art. 2.2b
    Die Artikel dieser Gründungsakte können nur bei Abstimmung ohne Gegenstimme geändert werden.

    Art. 2.2c
    In der Zukunft gefasste Beschlüsse der WAH werden in der Anlage II aufgeführt und können grundsätzlich nach Grundregel 2.2 geändert werden, sofern ihr Wortlaut nichts anderes aussagt.

    Art. 2.3
    Im Falle von Streitfällen wird eine Klärung der Streitpunkte innerhalb der WAH angestrebt, bei Misslingen wird ein zu bildendes Schiedsgericht mit der Klärung des Sachverhaltes betraut. Sobald die Internationale Handelsorganisation gegründet wurde, soll das Verfahren vor einem Schiedsgericht dieser Organisation geführt werden.
    Führt dieses Schiedsgericht dann die SL?

    Art. 2.4
    Vorgaben zu finanziellen Zahlungen können nur Einstimmig beschlossen werden.
    Kann sich dies auch nur auf ein Mitglied beziehen, dann sollte Art. 3 geändert werden, sonst könnte man dem Austrittsland einfach enorm hohe Finanzielle Leistungen aufbürden. Das fände ich jetzt nicht so schön.

    Art. 3 Eintritt und Austritt

    Art. 3.1
    Beitritte zur WAH sind mit 2/3-Mehrheit möglich.

    Art. 3.2
    Der Austritt aus der WAH kann einseitig mit 3 Jahren Vorlaufzeit erklärt werden. Während des Zeitraums zwischen Austrittserklärung und Rechtskraft des Austritts hat das entsprechende Land kein Stimmrecht mehr.

    Art. 3.3
    Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur mit Beschluss ohne Gegenstimmen durch alle übrigen Mitglieder beschlossen werden.

    Art. 3.4
    Vor einem Austritt müssen mögliche Investitionen der anderen Mitglieder garantiert werden oder entsprechend entschädigt werden.

    Art. 3.5
    Ein Neumitglied erhält erst dann sein Stimmrecht, wenn es die bestehenden Regelungen der WAH in nationalen Bestimmungen umgesetzt hat (Klartext: Schwerpunkt).

    Art. 4 Steuern und Zölle, Zollgebiete

    Art. 4.1
    Innerhalb der WAH werden alle Zölle und Steuern auf den Waren- und Dienstleistungsverkehr aufgehoben.
    Inwiefern denn Steuern, diese erhebt man Ja von seinen Untertanen/seiner Bevölkerung.

    Art. 4.2
    Die Höhe der Zölle und Steuern gegenüber Nichtmitgliedern der WAH werden von diesem mit 2/3-Mehrheit festgelegt.

    Art. 4.3
    Zollgebiet der WAH sind die Grenzen der Mitglieder.

    Art. 4.4
    Die Art der Wirtschaftspolitik ist jedem Mitglied selbst überlassen, so lange keine andere Bestimmung dieses Vertrags dabei verletzt wird.

    Art. 4.5
    Die Mitglieder sichern sich für Auslandsinvestitionen aus anderen Mitgliedsländern Rechtssicherheit und Investitionssicherheit zu. Betriebsvermögen von Staatsangehörigen anderer Mitglieder bzw. dort ansässige juristische Personen darf nicht ohne Einverständnis des anderen Mitglieds verstaatlicht werden. Eine Schlechterstellung dieses Personenkreises im Rahmen des Wirtschaftsverkehrs oder des Rechtswesens ist ebenso untersagt wie entsprechende Sondersteuern oder besondere Pflichten, die zu einer Schlechterstellung gegenüber einheimischen Betrieben führen oder führen können. Kontingentverbote sind ebenso ausgeschlossen.
    Was war noch gleich ein Kontingentverbot?

    Art. 4.6
    Einzelne Mitglieder der WAH können nur mit 2/3-Zustimmung der übrigen Mitglieder Zollverträge mit Nichtmitgliedern der WAH abschließen.
    Was ist wenn bereits vor dem Beitritt Zollverträge mit anderen Staaten, außer den Mitgliedern, existieren?

    Art. 4.7
    Ein Mitglied kann von einzelnen Pflichten dieses Vertrags befreit werden, wenn dies ohne Gegenstimme beschlossen wird. Das Mitglied hat dann drei Jahre Zeit, die entsprechende Ursache in seinem Land zu beheben. Diese Regelung kann nach Ablauf der drei Jahre durch erneute Abstimmung verlängert werden.

    Art. 4.8
    Bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieses Vertrags, so kann die WAH gegen das betreffende Mitglied mit 2/3-Mehrheit Sanktionen verhängen, die das Schiedsgericht unter 2.3. empfohlen hat.

    Art. 5 Gemeinsame Projekte

    Art. 5.1
    Die Mitglieder vereinbaren, innerhalb von fünf Jahren nach Gründung der WAH einheitliche Systeme für Maße und Gewichte einzuführen.
    Braucht es dafür einen Schwerpunkt?

    Art. 5.2
    Die Mitglieder vereinbaren, Verhandlungen über eine einheitliche Währung aufzunehmen.
    Gleiches wie beim Maßsystem.

    Art. 5.3
    Abseits juristischer Themen vereinbaren die Mitglieder, sich bei infrastrukturellen Großprojekten zu konsultieren und gemeinsame Pläne zu beraten.


    Art. 6 Schlussbestimmungen

    Art. 6.1
    Die WAH ist offiziell gegründet mit der Gegenzeichnung dieses Vertrages durch alle Gründungsmitglieder.

    Art. 6.2
    Die WAH kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder aufgelöst werden. Die Auflösung tritt nach erfolgreicher Abstimmung sofort in Kraft.

    Für das Sultanat Maskat und Oman

    Für das Königreich Jemen

    Etc pp

    Für die Kronkolonie Aden

    Für das Protektorat Jemen


    Anlage I: Liste der Mitglieder
    Anlage II: Zusätzliche Bestimmungen

    €: Ab jetzt darf gemeckert werden, aber das meiste ist vom DB Nordbund abgeschrieben.

    Wir brauchen 1946 zur Gründung alle einen Schwerpunkt! NAchrücker brauchen bei Eintritt auch einen, sonst bringt es nichts.
    Kommentare im Text (in fett).
    Verzeiht Bitte wenn ich irgendwelche dämlichen Fehler bei meiner Kritik einbaue, bin unglücklicherweise etwas krank.

  2. #32
    Erfährt alles als letzter Avatar von Käsbert
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    Fragen und Anmerkungen:
    §2.3: Wer ist diese “internationale Handelsorganisation“? Aus welchen Ländern wird diese bestehen?
    §5.1: Pro Metrisches System! Link zur weltweiten Verbreitung aktuell und historisch

    Darf man schon über Zusätzliche Bestimmungen diskutieren? Mal Vorschläge:
    - Alle Mitglieder verbieten die Piraterie und erklären diese zu Bekämpfen
    - Militärschiffe von Mitgliedern haben eine Erlaubnis das Seehoheitsgebiet eines anderen zu passieren. Militärische Aktionen benötigen allerdings eine Bewilligung des betroffenen Staates

  3. #33
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Von oben nach unten:

    Von mir aus kann das Schiedsgericht auch weg. Im.DB konnten sie Sanktionen gegen Mitglieder mit 2/3 verhängen. Wurde aber nie angewendet und ich erwarte es bei der Runde hier auch nicht.

    2.4 soll eigentlich sicherstellen, dass einem Land hier eine Transferunion oder Länderfinanzausgleich aufgezwungen wird. Die Souveränität über den Etat soll man behalten dürfen.

    Wollte halt nur nicht, dass einer sagt "Ich mache jetzt eine Sondersteuer auf Perlen aus den VAE, um meine eigenen zu schützen"...
    Und natürlich Einfuhrumsatzsteuer zwischen uns.
    Aber gut, das sind Spezialthemen, das interessiert normale Menschen nicht. Könnte also vielleicht weg.

    Das richtet sich gegen sowas wie "Wir lassen pro Jahr nur 10.000 Waschmaschinen aus Bahrain rein". Der Trump plant doch gerade so etwas in der Art gegen Südkorea.

    Wenn einer schon vorher was hatte, muss man schauen wegen Aufnahme. Das kann man ja im Einzelfall klären und ansonsten nicht aufnehmen. Hat das etwa schon einer?

    Wegen Scherpunkten: Alles, was etwas bringen soll, braucht einen. Wir müssen es ja nicht machen. Da steht nur, wir wollen drüber reden.
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Jeder mag Basse!

  4. #34
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    Ich versuche mal ein paar Sachen zu beantworten. Mit dem Vertrag bin ich im groben Überfliegen zufrieden, gehe aber davon aus, dass sich die Fassung bis 1946 noch ändern wird.


    Führt dieses Schiedsgericht dann die SL?
    Bevor die internationale Handelsorganisation gegründet wurde, sollten es meiner Meinung nach die Staaten des WAH regeln, die nicht vom Vorfall betroffen sind. Mit Gründung der Organisation dann die SL.

    Kann sich dies auch nur auf ein Mitglied beziehen, dann sollte Art. 3 geändert werden, sonst könnte man dem Austrittsland einfach enorm hohe Finanzielle Leistungen aufbürden. Das fände ich jetzt nicht so schön.
    Nein. Das austretende Mitglied hat kein Stimmrecht mehr, somit würde auch eine 2/3 Mehrheit problemlos zustande kommen. Hier schlage ich einen zusätzlichen Artikel vor, der besieht, das für austretende Mitglieder die Regelungen so gelten, wie sie zum Zeitpunkt des Austritts waren.

    Inwiefern denn Steuern, diese erhebt man Ja von seinen Untertanen/seiner Bevölkerung.
    Es gibt Steuern, die den Transport von Waren betreffen. Ich weiß allerdings nicht, in wie weit solche Steuern von Jon berechnet werden. Das sollten wir herausfinden und anschließend die Steuern streichen oder genauer benennen.

    Was war noch gleich ein Kontingentverbot?
    Einfach gesagt: Steuer- bzw. Zollnachlässe im Sinne von Mengenrabatten. Es geht im Grunde um Ausnahmen nach Menge bei Zollgut.
    Dieser Artikel meint ansich, dass für jeden Händler gleiche Regeln gelten sollten und Großhändler keinen Bonus erhalten dürfen.

    Was ist wenn bereits vor dem Beitritt Zollverträge mit anderen Staaten, außer den Mitgliedern, existieren?
    Eine Sache, die mir jetzt noch fehlt. Alles, was vor Beginn des WAH ausgehandelt wurde, sollte dem WAH bekannt gegeben werden. Nicht jetzt, sondern in der Entstehungsphase, also 1946. Ich weiß nicht, ob es dem WAH erlaubt sein sollte, rückwirkend über die Verträge zu bestimmen.

    Braucht es dafür einen Schwerpunkt?
    Ja. Das WAH braucht eh einen Schwerpunkt. Es sollte allerdings möglich sein, Maße und Gewichte in den Schwerpunkt zur Gründung mit hineinzupacken. Die Währungsreform, welche erwähnt wird, wird unmöglich bis 1946 diskutiert sein, bräuchte daher einen zweiten Schwerpunkt.
    Beides sind aber Themen, die einen Effekt haben! Dieser wirkt nicht schnell, aber dauerhaft. Ein Wirtschaftsraum mit einheitlichen Maßen und Gewichten ist die Grundlage einer Zollunion. Es bringt jedem Mitglied einen kleinen aber eben dauerhaften Bonus auf die Entwicklung, da alle Güter die in dem Wirtschaftsraum produziert werden überall vergleichbar sind. Für die Währung gilt das auch.
    Vereinheitlichte Maße und Gewichte sind allerdings auch ohne die Zollfreiheit hilfreich, denn mit gleichen Einheiten ist der Zoll effizienter.

  5. #35
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Zitat Zitat von Käsbert Beitrag anzeigen
    Fragen und Anmerkungen:
    §2.3: Wer ist diese “internationale Handelsorganisation“? Aus welchen Ländern wird diese bestehen?
    §5.1: Pro Metrisches System! Link zur weltweiten Verbreitung aktuell und historisch

    Darf man schon über Zusätzliche Bestimmungen diskutieren? Mal Vorschläge:
    - Alle Mitglieder verbieten die Piraterie und erklären diese zu Bekämpfen
    - Militärschiffe von Mitgliedern haben eine Erlaubnis das Seehoheitsgebiet eines anderen zu passieren. Militärische Aktionen benötigen allerdings eine Bewilligung des betroffenen Staates
    Falls sich die WTO oder so etwas gründet?

    Metrisches System, aber schon mit den britischen Sonderregelungen, ja?

    Finde deine Ideen gut und danke, dass du dich einbringst.
    Können wir aber erst einmal eine Gründungsakte zimmern, der alle zustimmen? Sonst verlieren wir uns in Nebenschauplätzen.

    Behalte das aber für danach im Hinterkopf, ja?
    Aktuell kümmern sich ja zum Glück die Briten um die meisten Piraten.
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
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  6. #36
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
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  7. #37
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    Zitat Zitat von Käsbert Beitrag anzeigen
    - Militärschiffe von Mitgliedern haben eine Erlaubnis das Seehoheitsgebiet eines anderen zu passieren. Militärische Aktionen benötigen allerdings eine Bewilligung des betroffenen Staates
    Nordjemenitische Schiffe dürfen eventuell schon jetzt vor Omans Küsten segeln, denn diese segeln unter Führung der Royal Navy.

    Eventuell ist der Deal mit der Royal Navy etwas für das WAH. Solange die Royal Navy verfügbar ist, lenkt diese die Piratenbekämpfung. Warum sollten unsere kleinen Flotten auf Alleingang gehen, wenn eine einheitliche Führung zur Verfügung steht?
    Laut Jon bringt das einen kleinen Bonus, vermutlich durch die bessere Aufteilung in einzelne Patroullenverbände. Mir reicht es schon aus, dass die Wahrscheinlichkeit von Verlusten sinkt.

  8. #38
    Erfährt alles als letzter Avatar von Käsbert
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    Da sollte sich dann Kendo dazu mal melden
    Ansonsten: Alles unter Kommando der RAF (kann man da keine andere Abkürzung finden, ich muss da immer an die RoteArmeeFraktion denken ) darf natürlich da patrouillieren und auch bekämpfen, wo diese erlaubt ist.

    Langfristig würde ich aber trotzdem zu einer unabhängigen Flottenkoalition tendieren, da in manchen unabhängigen Ländern es eventuell nicht so gut ankommen würde, wenn die Marine unter britischem Kommando stünde.

  9. #39
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    Warum denn RAF? Es geht doch um Flotte, das ist nicht die Royal Air Force, sondern die Royal Navy.

  10. #40
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    RAF ist außerdem die Luftwaffe.
    RN meint ihr.
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
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  11. #41
    Erfährt alles als letzter Avatar von Käsbert
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  12. #42
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    Käsbert hat wohl kürzlich Bader-Meinhof-Komplex geschaut.

  13. #43
    Erfährt alles als letzter Avatar von Käsbert
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    Nein, das dann doch nicht

    Aber RAF hat trotzdem irgendwie so ein Etikett

  14. #44
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
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  15. #45
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    Zitat Zitat von Käsbert Beitrag anzeigen
    Nein, das dann doch nicht

    Aber RAF hat trotzdem irgendwie so ein Etikett
    Jetzt erkenne ich eine gewisse Ähnlichkeit des Logos des RAF zum Sternburgbier.

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