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Thema: [ÖI] Wirtschaftsunion Arabische Halbinsel (WAH)

  1. #256
    Im Monsterland
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    Ginge für mich auch in Ordnung.
    (Wer in Amman eine Botschaft errichten möchte, ist herzlich dazu eingeladen.)
    Keep your eyes on me, now we're on the edge of hell.

  2. #257
    Registrierter Benutzer Avatar von Version1
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    Bin auch dabei, sorry, war am WE nicht da

  3. #258
    Erfährt alles als letzter Avatar von Käsbert
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    Sehr gut


    Katar, Bahrein, wollt ihr euch auch noch mal melden, ob ihr mitmachen wollt?
    Ich will hier niemand übergehen und dann könnte man sich entgültig mal an die Ausarbeitung der WAH setzten.

  4. #259
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Katar zieht wohl erst später nach, aber bei Bahrain hoffe ich auf jetzt.
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Jeder mag Basse!

  5. #260

  6. #261
    Erfährt alles als letzter Avatar von Käsbert
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    Ich meinte auch Kuweit und nicht Bahrein
    Noxx hatte sich ja schon gemeldet. Sorry

  7. #262

  8. #263
    Registrierter Benutzer Avatar von Calibas
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    Kuwait wäre auch bei der WAH gern dabei, wird vermutlich aber auch erst später nachziehen.

  9. #264
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Kannst ja den Vertrag unterschreiben, aber erst später per SP in nationales Recht umsetzen.

    Das Interesse freut mich aber sehr.
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Jeder mag Basse!

  10. #265
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    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Kannst ja den Vertrag unterschreiben, aber erst später per SP in nationales Recht umsetzen.

    Das Interesse freut mich aber sehr.
    Hier möchte ich noch betonen, welchen Unterschied das macht:
    Mitglieder haben zu jeder Zeit Mitsprache bei dem Statut, allerdings ist es einfacher, seine Wünsche bei der Gründung einzubauen, als nachträglich zu ändern.
    Die Gründungsmitglieder sind nicht an einen sofortigen Schwerpunkt gebunden. Die Unterschrift unter das Statut ist für Jon einfach nur ohne Bedeutung, solange kein Schwerpunkt gesetzt wird.
    Der Wirtschaftsraum selbst hat natürlich auch weniger Wirkung bei den Frühstartern, wenn die Nachzügler nicht einberechnet werden.

  11. #266
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Ihr habt nur noch ein halbes jahr zeit den Vertrag auszuarbeiten

  12. #267
    Erfährt alles als letzter Avatar von Käsbert
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    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Habe mal was zusammen gewurstelt, aber beachtet bitte, dass ich dafür alleine verantwortlich bin und mir heute komischerweise echt schwindelig ist. Ist echt schwierig, geradeaus zu denken, wenn sich alles vor den AUgen dreht.

    Gründungsakte der Wirtschaftsunion Arabische Halbinsel (WAH)

    Art. 1 Gründung
    Die souveränen Staaten AUfzählung halt sowie die Kronkolonie Aden und das Protektorat Jemen andere Protektorate schließen sich mit dieser Gründungsakte zur Wirtschaftsunion Arabische Halbinsel zusammen, im Folgenden WAH genannt.

    Art. 2 Organisation
    Die Mitglieder der WAH geben sich folgende organisatorische Struktur:

    Art. 2.1
    Jedes Mitglied hat eine Stimme

    Art. 2.2
    Entscheidungen werden mir 2/3-Mehrheit gefällt, sofern nicht andere Artikel ausdrücklich etwas anderes festlegen.

    Art. 2.2b
    Die Artikel dieser Gründungsakte können nur bei Abstimmung ohne Gegenstimme geändert werden.

    Art. 2.2c
    In der Zukunft gefasste Beschlüsse der WAH werden in der Anlage II aufgeführt und können grundsätzlich nach Grundregel 2.2 geändert werden, sofern ihr Wortlaut nichts anderes aussagt.

    Art. 2.3
    Im Falle von Streitfällen wird eine Klärung der Streitpunkte innerhalb der WAH angestrebt, bei Misslingen wird ein zu bildendes Schiedsgericht mit der Klärung des Sachverhaltes betraut. Sobald die Internationale Handelsorganisation gegründet wurde, soll das Verfahren vor einem Schiedsgericht dieser Organisation geführt werden.

    Art. 2.4
    Vorgaben zu finanziellen Zahlungen können nur Einstimmig beschlossen werden.

    Art. 3 Eintritt und Austritt

    Art. 3.1
    Beitritte zur WAH sind mit 2/3-Mehrheit möglich.

    Art. 3.2
    Der Austritt aus der WAH kann einseitig mit 3 Jahren Vorlaufzeit erklärt werden. Während des Zeitraums zwischen Austrittserklärung und Rechtskraft des Austritts hat das entsprechende Land kein Stimmrecht mehr.

    Art. 3.3
    Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur mit Beschluss ohne Gegenstimmen durch alle übrigen Mitglieder beschlossen werden.

    Art. 3.4
    Vor einem Austritt müssen mögliche Investitionen der anderen Mitglieder garantiert werden oder entsprechend entschädigt werden.

    Art. 3.5
    EIn Neumitglied erhält erst dann sein Stimmrecht, wenn es die bestehenden Regelungen der WAH in nationale Bestimmungen umgesetzt hat (Klartext: Schwerpunkt).

    Art. 4 Steuern und Zölle, Zollgebiete

    Art. 4.1
    Innerhalb der WAH werden alle Zölle und Steuern auf den Waren- und Dienstleistungsverkehr aufgehoben

    Art. 4.2
    Die Höhe der Zölle und Steuern gegenüber Nichtmitgliedern der WAH werden von diesem mit 2/3-Mehrheit festgelegt.

    Art. 4.3
    Zollgebiet der WAH sind die Grenzen der Mitglieder.

    Art. 4.4
    Die Art der Wirtschaftspolitik ist jedem Mitglied selbst überlassen, so lange keine andere Bestimmung dieses Vertrags dabei verletzt wird.

    Art. 4.5
    Die Mitglieder sichern sich für Auslandsinvestitionen aus anderen Mitgliedsländern Rechtssicherheit und Investitionssicherheit zu. Betriebsvermögen von Staatsangehörigen anderer Mitglieder bzw. dort ansässige juristische Personen darf nicht ohne Einverständnis des anderen Mitglieds verstaatlicht werden. Eine Schlechterstellung dieses Personenkreises im Rahmen des Wirtschaftsverkehrs oder des Rechtswesens ist ebenso untersagt wie entsprechende Sondersteuern oder besondere Pflichten, die zu einer Schlechterstellung gegenüber einheimischen Betrieben führen oder führen können. Kontingentverbote sind ebenso ausgeschlossen.

    Art. 4.6
    Einzelne Mitglieder der WAH können nur mit 2/3-Zustimmung der übrigen Mitglieder Zollverträge mit Nichtmitgliedern der WAH abschließen.

    Art. 4.7
    Ein Mitglied kann von einzelnen Pflichten dieses Vertrags befreit werden, wenn dies ohne Gegenstimme beschlossen wird. Das Mitglied hat dann drei Jahre Zeit, die entsprechende Ursache in seinem Land zu beheben. Diese Regelung kann nach Ablauf der drei jahre durch erneute Abstimmung verlängert werden.

    Art. 4.8
    Bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieses Vertrags, so kann die WAH gegen das betreffende Mitglied mit 2/3-Mehrheit Sanktionen verhängen, die das Schiedsgericht unter 2.3. empfohlen hat.

    Art. 5 Gemeinsame Projekte

    Art. 5.1
    Die Mitglieder vereinbaren, innerhalb von fünf Jahren nach Gründung der WAH einheitliche Systeme für Maße und Gewichte einzuführen.

    Art. 5.2
    Die Mitglieder vereinbaren, Verhandlungen über eine einheitliche Währung aufzunehmen.

    Art. 5.3
    Abseits juristischer Themen vereinbaren die Mitglieder, sich bei infrastrukturellen Großprojekten zu konsultieren und gemeinsame Pläne zu beraten.

    Art. 6 Schlussbestimmungen

    Art. 6.1
    Die WAH ist offiziell gegründet mit der Gegenzeichnung dieses Vertrages durch alle Gründungsmitglieder.

    Art. 6.2
    Die WAH kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder aufgelöst werden. Die Auflösung tritt nach erfolgreicher Abstimmung sofort in Kraft.

    Für das Sultanat Maskat und Oman

    Für das Königreich Jemen

    Etc pp

    Für die Kronkolonie Aden

    Für das Protektorat Jemen


    Anlage I: Liste der Mitglieder
    Anlage II: Zusätzliche Bestimmungen

    €: Ab jetzt darf gemeckert werden, aber das meiste ist vom DB Nordbund abgeschrieben.

    Wir brauchen 1946 zur Gründung alle einen Schwerpunkt! NAchrücker brauchen bei Eintritt auch einen, sonst bringt es nichts.
    Hier war ja schonmal was.
    Basse, wolltest du dich nicht noch genauer drum kümmern?

  13. #268

  14. #269
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Habt ihr eigentlich vor eine WAH-Entwicklungsbank zu erschaffen? Ich würde das wohl fördern

  15. #270
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Mehr Institutionen.
    Mache mich gleich Mal an den Vertrag. Verbesserungen werden dann bitte selbständig eingebaut.
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
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    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Jeder mag Basse!

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