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Thema: Allgemeiner Vertragsfaden des Nahen und Mittleren Ostens

  1. #16
    Im Monsterland
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    Zwei Adener Verträge zu Besatzungsbeitrag und Nachunabhängigkeit

    Vorwort:
    Diese beiden Verträge wurden noch auf Aden verkündet (es tut mir leid, ich bin schlimm ) und enthalten somit noch den dreifachen Emirats-Stempel.

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    Vertrag über Ostjordaniens Beteiligung an der alliierten Besetzung Deutschlands

    Punkt 1) Das Königreich Ostjordanien verpflichtet sich dazu, sich ab dem Januar des Jahres 1947 mit 5.000 Mann an der Besatzung Deutschlands zu beteiligen.
    Punkt 2) Es folgt diesem Ruf aus eigenem Antrieb und auf eigene Kosten. Es reiht sich in die "gemischten Truppen der Siegermächte" ein und der gesamtalliierten Behörde unterstellt sich der gesamtalliierten Behörde; die Truppen werden durch die alliierten Netzwerke proviantiert.
    Punkt 3) Als Einsatzort würde man sich Schleswig-Holstein an der Seite Dänemarks wünschen, alternativ das Ruhrgebiet. Hier ist man aber kompromissbereit.
    Punkt 4) Dieser Vertrag läuft, sollte die Besatzung bis dahin nicht enden, nach sechs Jahren im Einsatz (Ende 1952) aus.

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    Freundschaftsvertrag zwischen dem Vereinigten Königreich und dem Königreich Ostjordanien

    Präambel:
    In Stichworten: „Im Dunkel einer von Krieg, Hass und Unsicherheit geprägten Welt eine Fackel entzünden, um auf steinigem Pfad mutig voranschreiten zu können“ (…) Dankbarkeit für Mandatszeit (…) Guten Geist auch für die Zukunft pflegen und bewahren, dabei voneinander lernen und einander ergänzen (…) Bessere Welt (…).

    Punkt 1: Vertretungen
    Beide Vertragspartner gewähren einander das Recht, Botschaften und Generalkonsulate zu errichten.

    Punkt 2: Rechtsbeistand der Bürger
    Beide Vertragspartner verpflichten sich dazu, Bürgern der anderen Nation nicht den Prozess zu eröffnen, ohne deren Botschaft zu benachrichtigen und dieser die Möglichkeit einzuräumen, für einen Rechtsbeistand zu sorgen.

    Punkt 3: Auftritt vor den Vereinten Nationen
    Beide Vertragspartner verpflichten sich dazu, vor jeder Antragsstellung und Stimmabgabe, die die andere Nation direkt betrifft, mit dieser Nation zu beraten, um die Möglichkeit einer gemeinsamen Position zu erörtern.

    Punkt 4: Visumsformen
    Beide Vertragspartner verpflichten sich dazu, den Bürgern der anderen Nationen den Zugang zum, Abgang vom oder Aufenthalt im Land, sei es zu Besuch, Ausbildung oder Arbeit, möglichst einfach zu gestalten.

    Punkt 5: Austausch kultureller Institutionen
    Beide Vertragspartner verpflichten sich dazu, kulturelle Austauschprogramme wie etwa Städtepartnerschaften, Museenkooperationen oder Gastspiele möglich zu machen.

    Punkt 6: Gegenseitige zugestandene Präsenz
    Das Königreich Ostjordanien gewährt dem Vereinigten Königreich das Recht, dessen Mandatstruppen bis zum 1.1.1952 im Land zu belassen; es erhält das Recht zugesichert, seine Flotte für denselben Zeitraum im Hafen von Aden zu stationieren.

    Die Bestimmungen des Vertrag, zwischen den unabhängigen Nationen Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland und dem Königreich Ostjordanien geschlossen, treten ab einem Zeitpunkt nach Wahl des Vereinigten Königreiches in Kraft.
    Keep your eyes on me, now we're on the edge of hell.

  2. #17
    Registrierter Benutzer Avatar von Calibas
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    Vertrag über gemeinsame Grenzsicherung und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Banden zwischen dem Irak und Kuwait

    Das Königreich Irak und das Emirat Kuwait vereinbaren eng bei der Bekämpfung jener krimineller Banden zusammenzuarbeiten, die nicht vor den nationalen Grenzen halt machen und beiderseits Schaden zufügen.
    Zwar bleibt die Verfolgung dieser Gruppen dem zuständigen Staat überlassen, jedoch ist es diesem erlaubt, dass falls die Banden in das Staatsgebiet eines der beiden Vertragspartner ausweichen, die Verfolgung fortzusetzen, zumindest solange, bis die lokalen Grenztruppen die Verfolgung selbst effektiv übernehmen können. Um ernste Zwischenfälle beim Grenzübertritt oder ähnliches zu verhindern, erkennen sich die Staaten dazu bereit, dass in die auf die Banden angesetzten Grenzbrigaden mindestens ein (militärisch ausgebildeter) Staatsbürger des jeweils anderen Staates eingeschlossen ist, dessen Ortskenntnis einerseits vorteilhaft ist und der anderseits eine Mittlerrolle zwischen den verschiedenen Truppen einnehmen soll. Das Hauptaugenmerk liegt offensichtlich auf einer gemeinsamen und effektiveren Umsetzung nationaler Sicherheitsinteressen.

    Weiterhin wird die neu aufgestellte kuwaitische Flugstaffel aktiv im Grenzgebiet eingesetzt, um die Aktivitäten der Banden zu überwachen und gegebenenfalls notwendige Informationen an den Irak zu überstellen.



    (Zufrieden Jon? )

  3. #18
    Blubb=Lebenseinstellung Avatar von PaPaBlubb
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    Gesiegelt und unterzeichnet, Irak....

    Selben vertrag unterzeichnet man auch mit Persien/ Iran.

  4. #19
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Persien unterschreibt seine Version.
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  5. #20
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Vertrag zwischen den Ländern Katars und Persiens zum Bau eines neuen Hafens.

    Die beteiligten Vertragsparteien entschließen sich zur Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft zum Bau und Betrieb, die zum Bau und Betrieb eines Hafens in Katar dient.

    1. Neben Gewinnerzielungsabsicht liegt der Zweck der gemeinsamen Firma auf der Entwicklung und Förderung des Handels Katars und dem gemeinsamen Handel untereinander.
    2. Zu diesem Zweck wird in Katar ein Hafen gebaut.
    3. Die Firma wird in Form einer geschlossenen Aktiengesellschaft gegründet, Gewinne und Stimmrechte werden entsprechend der Einlage verteilt.
    4. Entscheidungen, die signifikante Änderungen am Aufbau der Gesellschaft zur Folge haben, benötigen eine 75% Mehrheit.
    5. Sollte eine der Vertragsparteien ihre Anteile verkaufen wollen, besteht für die anderen Vertragspartner ein Vorkaufsrecht.
    6. Falls Katar oder Persien an einer weiteren Kooperation nicht mehr interessiert sein sollten kann die Gesellschaft aufgelöst werden, wobei Katar die physischen Aktiva der Firma erhält und weitere Anteilseigner finanziell ausbezahlt werden.
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